Grundsätzlich muss jeder seine Wohnung heizen können, wie es ihm passt und muss entsprechend seine Heizerei bezahlen.
Ältere Personen heizen häufig mit 24°C und das Tag und Nacht; als Rentner sind sie auch ganztags in ihrer Wohnung, wenn sie nicht gerade auf Reisen sind und auf
Frostschutz schalten.
Berufstätige wollen es abends bis morgens warm haben und auch warmduschen.
Schichtarbeiter wechseln ständig, meist im Wochenrythmus.
... usw.
Eine Heizanlage für ein Miethaus mit mehreren Parteien muss jede gewünschte
Heizleistung verfügbar machen.
Niemand darf vorschreiben, wann geschwitzt und wann gefroren wird !!!
Grundsätzlich ist das GRUNDGESETZ der Bundesrepublik Deutschland hierfür die
Gesetzesgrundlage.
Wenn gefroren werden muss, ist das Körperverletzung, eine Straftat !!!
Krankheiten wie Gicht, Rheuma, Ischias, Erkältung, Grippe usw. werden durch mangelnde
Wärme zumindest gefördert, wenn nicht sogar verursacht.
Die heutige Heiztechnik stellt alle Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte, individuelle Heizung von
Mietwohnungen zur Verfügung.
Wir leben in einem zivilisierten Gebiet und
müssen nicht überwintern - im Dunklen, mit kaltem Hintern.
Hiermit habe ich meine Meinung hoffentlich sehr deutlich dargestellt.
Es ist ein Unding, wenn irgendjemand einem anderen Menschen vorschreiben will, wie er heizen bzw. sein Geld ausgeben darf.
Die technischen Möglichkeiten sind in mannigfaltiger Vielfalt möglich; theoretisch und praktisch.
Udo