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10.04.2024 13:09:57 |
Liebe Forenmitglieder, vor vier Jahren wurde bei uns ein Öl- Brennwert-Kompaktheizkessel, Typ Viessmann Vitoladens 300-C eingebaut. Jetzt ging die Ölpumpe kaputt. Die Errichterfirma vermutete als Ursache hierfür eine defekte Düse, was aber nicht der Fall war. Wir haben daraufhin die Firma gewechselt: Ursache für die defekte Ölpumpe war eine alte Ölentnahme im Öltank, deren Entnahmeschlauch aus insgesamt drei Kunststoffschläuchen zusammengestückelt war. An einer Verbindungsstelle war der Schlauch undicht, hat Luft gezogen und als Kaskadeneffekt die Ölpumpe beschädigt. Die defekte Ölentnahme wurde nunmehr gegen eine schwimmende Ölentnahme ausgetauscht, ebenso wurde die Pumpe getauscht. Nun läuft die Heizung wieder einwandfrei. Laut Installateurbetrieb hätte bei der Installation der neuen Heizung unbedingt auch die Ölentnahme geprüft und in diesem Fall ausgetauscht werden müssen. Was aber leider nicht erfolgt ist. Kurz zusammengefasst ist die Ölpumpe deshalb beschädigt worden, da bei Einbau der neuen Heizung nicht korrekt gearbeitet und auf die Installation einer neuen Ölentnahme verzichtet wurde. Für mich ist diese Argumentation schlüssig. Da ich aber kein Fachmann bin, würde ich mich über Euren Kommentar freuen. Besten Dank und viele Grüße Stefan |
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10.04.2024 13:12:38 |
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10.04.2024 13:42:26 |
Eine "unbedingte Prüfung der Ölentnahme" ist nirgendwo vorgeschrieben. Das ist Blödsinn. Die zusammengestückelte Saugleitung als Ursache des Defekts zu nennen ist zumindest zweifelhaft. Hier kommen auch andere Ursachen wie Schmutz, falsche Filter, schlechte Schmierqualität des Öls infrage. Ebenso natürlich die Durchführung der Wartungen. Klar ist aber, daß so Teile altern. Ein heutiger Defekt war vor vier Jahren noch nicht feststellbar. Wenn du also vorhast, die Rechnung vom Erbauer begleichen zu lassen, dann vergiss das.
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11.04.2024 15:50:54 |
Zitat von Stefan_1xde3 Laut Installateurbetrieb hätte bei der Installation der neuen Heizung unbedingt auch die Ölentnahme geprüft und in diesem Fall ausgetauscht werden müssen. Das ist Quatsch ausser du hast explizit eine Prüfung und einen eventuellen Tausch der Entnahme beauftragt.
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11.04.2024 16:10:50 |
Dachte gestern schon: Die werden Dir hier gleich sagen, dass Du aus irgend einem Grund selbst daran schuld bist ;-)
Aber dass man nach vier Jahren mit nix mehr kommen kann, sollte auch klar sein.
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11.04.2024 16:20:28 |
Nein, verstehe das bitte nicht falsch. Du bist NICHT schuld, der Erbauer der Anlage aber auch nicht.
Wenn das Problem der gestückelte Schlauch war, dann wars maximal die Schuld von dem der das mal eingebaut hat, ist aber auch 20+ Jahre her und hat ja solange funktioniert. Es kann aber auch ein Defekt innerhalb des Anschlußkopfes sein - und das ist nach der Zeit auch normal.
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Verfasser: Stiernacken | Zeit:
11.04.2024 16:40:54 |
Es gibt zwar die Pflicht sog. "Vorleistungen" (also hier den Öltank samt Entnahme) prüfen zu müssen, aber ob der innenliegende Entnahmeschlauch wirklich dazu gehört... schon darüber kann man streiten, muss man aber eigentlich nicht, bei der Gewährleistung ist eine defekte Pumpe nämlich einfach nur eine defekte Pumpe, wenn sich der Heizungsbauer dann auf den zusammengefrickelten Schlauch beruft kann man weitersehen, aber das hat er ja überhaupt nicht getan. Also ist eine defekte Pumpe erstmal nur eine defekte Pumpe und innerhalb der Gewährleistungsfrist ist das dann erst einmal sein Problem. Weiter, um es im Rahmen der Gewährleistung reklamieren zu können gibt es ein paar weitere Dinge zu beachten. Die Gewährleistungsfrist beträgt auch bei einer Ölpumpe 5 Jahre, nur hast Du das jetzt schon selbst vermasselt. Anstatt einfach einen anderen Betrieb kommen zu lassen, hättest auf der Reparatur der defekten Pumpe durch den Erbauer der Anlage bestehen müssen, bzw. dem erst einmal Fristen setzen müssen, etc... Du bist wohl aber gleich zur Ersatzvornahme geschritten und jetzt hast dann halt Pech gehabt, so geht das nämlich nicht. Zuletzt könnte man noch auf Schadensersatz hin prüfen, aber da anscheinend alle "Beweismittel" bereits vernichtet wurden und wohl auch die Gewährleistung vorrang geahbt hätte, können wir da wohl auch gleich wieder aufhören zu prüfen...
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11.04.2024 17:28:42 |
Hallo! Ist dann jetzt die Ölentnahme,Versorgungsleitung,auf den,neusten Stand gebracht worden! Einrohrsystem!Neue entnahme? MFg
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11.04.2024 17:42:26 |
Zitat von muscheid . Du bist NICHT schuld, der Erbauer der Anlage aber auch nicht.
Wenn der Erbauer der Anlage ein guter gewesen wäre hätte er noch vor Montage der Anlage dem Kunden geraten: Mit neuem Öl- Brennwertkessel eine neuen Entlüfter, eine neuen kleine Ölleitung, eine neue Tankentnahme und eine Tankreinigung durchführen lassen. Dann ist für die nächsten Jahre ruhe. Ist jedenfalls meine Meinung. Peter
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12.04.2024 10:07:06 |
Da wird immer wieder auf "Gewährleistung" herumgeritten. Die gibts da nicht! 1. Ist es eine Kesselerneuerung gewesen, keine komplette Heizung. Daher Gewährleistung 2 Jahre. 2. Gewährleistung (des Handwerkers) erstreckt sich nur auf Mängel, die bereits bei Abnahme der Leistung vorhanden waren. Ist hier sicher nicht der Fall, die Pumpe hat 4 Jahre funktioniert. 3. Auch die Herstellergewährleistung endet idR nach 2 jahren Aber auch zu beachten dabei - die Pflicht zur regelmäßigen Wartung, davon hab ich bisher nichts gelesen.
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Verfasser: Stiernacken | Zeit:
12.04.2024 18:37:59 |
Zitat von muscheid Da wird immer wieder auf "Gewährleistung" herumgeritten. Die gibts da nicht!
1. Ist es eine Kesselerneuerung gewesen, keine komplette Heizung. Daher Gewährleistung 2 Jahre. 2. Gewährleistung (des Handwerkers) erstreckt sich nur auf Mängel, die bereits bei Abnahme der Leistung[...] Sorry, aber das ist Unsinn, das war schon in den 1990ern fraglich, das ist mittlerweile aber vollkommen abgeräumt… Die gesetzl. Gewährleistung beträgt da ganz klar einfach nur noch 5 Jahre. Selbst wenn die VOB wirksam (glaube ich erst wenn ich es sehe) vereinbart war, dann gelten die 2 Jahre nur für die vom Feuer berührten Teile, für den Rest 4 Jahre. Vgl. 438 BGB, 13 VOB/B. Daß eine Heizung kein „Bauwerk“ ist, nimmt dir spätestens seit den frühen 2010ern kein Gericht mehr ab, eine Heizung kann nämlich schon vom EU-Bauprodukterecht her nichts anderes mehr sein als „Teil des Bauwerks“. Es ist dann auch noch (schon immer) der Zustand der Sache zu gewährleisten, die zum Abnahmezeitpunkt vorhandenen Mängel ziehen nur beim Schadensersatz (früher beim „versteckten Mangel“). Und auch die Hersteller von Bauprodukten ( Pumpenhersteller) haben 5 Jahre lang zu gewährleisten, wenn die dir was anderes erzählen, dann lügen die dich an (auch hier 438 BGB). Die Ausrede mit der Wartung zieht mittlerweile auch nur noch sicher, wenn man den Kunden vor Vertragsabschluß darauf hingewiesen hat. Ob das der Fall war kann dahingestellt bleiben, weil sich der Heizi laut der Beschreibung hier ja überhaupt nicht auf das berufen hat, sondern irgendwas mit irgendeiner Düse erzählt hat. Den Puls kannst trotzdem wieder herunterfahren, weil nämlich der TE seinerseits so ziemlich alles falsch gemacht hat und deshalb jetzt trotz eigentlich vorteilhafter Rechtslage Pech gehabt hat.
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14.04.2024 21:31:51 |
Vielen Dank für die Antworten. Nachfolgend einige Kommentare zu den Diskussionsbeiträgen: Die Pumpe ist trotz Wartung defekt. Tankreinigung wurde von uns selber beauftragt vor Installation der Heizung, um eben eine nachfolgende Verschmutzung zu vermeiden. Die Ölleitung wurde neu verlegt. Die Ölentnahme ist uralt (mehr als 20 Jahre) und wurde leider belassen. Für mich als Laie stellt sich natürlich die Frage, warum in diesem komplexen Zusammenspiel der Komponenten die Ölentnahme nicht getauscht wurde. Das hat nichts mit der Wartung zu tun. Sonst hätte es der Fachbetrieb ja zudem erkennen müssen. Oder? Was also im Endeffekt die Sache nur noch schlimmer macht. Gruß Stefan
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| Zeit:
15.04.2024 09:12:20 |
OK, wenn der Fachbetrieb das so wusste, dann konnte er davon ausgehen, daß tankseitig alles OK ist.
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15.04.2024 11:23:15 |
Wieso konnte der Fachbetrieb wissen, dass tankseitig alles okay ist?
Das Gegenteil ist der Fall, denn er hätte eben sehen müssen, dass nicht alles in Ordnung ist. Der Tank wurde durch uns gereinigt (Fremdfirma). Sämtliche anderen Arbeiten (Ölleitung erneuern, Heizung einbauen, etc.) wurden durch den Errichter durchgeführt. D.h. der Errichter war auch am Tank vor Ort tätig und hat eine neue Ölleitung eingebaut wurde. Alles wurde vom Errichter neu gemacht, nur nicht die uralte Ölentnahme. Da sehe ich das Versagen ganz eindeutig auf Seite des Errichters.
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15.04.2024 13:04:54 |
Sorry, ich nicht. Irgendwo verläuft bei einer Heizung immer eine Schnittstelle zwischen versch. Gewerken. Hier ist es eben die Ölentnahme, welche zum Tank gehört. Das hätte derjenige merken können, der den Tank reinigte. Der SHKler hat an den vorhandenen Anschlußpunkt angeschlossen. Er hat auch korrekterweise die Leitung erneuert. Manch ein anderer hätte nicht einmal den Ölfilter vor dem Brenner erneuert - von der Leitung ganz zu schweigen. Nach 4(!) Jahren Betrieb auf eine Kostenerstattung zu hoffen ist schon weit hergeholt. Leider trifft man dieses Denken immer öfters an. Auch im Bereich Sanitär. Da wird dann versucht mangelnde oder falsche Pflege auf Gewährleistung zu schieben.
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15.04.2024 14:15:09 |
Wenn Luft in die Ölleitung gesaugt wurde, müsste die Pumpe kräftig rattern, was sie auf die Dauer beschädigt. War das so ?
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16.04.2024 14:52:38 |
Zitat von muscheid Sorry, ich nicht. Irgendwo verläuft bei einer Heizung immer eine Schnittstelle zwischen versch. Gewerken. Hier ist es eben die Ölentnahme, welche zum Tank gehört. Das hätte derjenige merken können, der den Tank reinigte. Der SHKler hat an den vorhandenen Anschlußpunkt angeschlossen. Er[...] … dann haben wir beide einfach eine unterschiedliche Berufsauffassung…
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16.04.2024 14:54:37 |
Zitat von gaich Wenn Luft in die Ölleitung gesaugt wurde, müsste die Pumpe kräftig rattern, was sie auf die Dauer beschädigt. War das so ? Das kann ich leider nicht sagen. Die Heizung fiel aus und wir haben den Techniker gerufen.
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17.04.2024 12:31:24 |
Zitat von Stefan_1xde3 Da ich aber kein Fachmann bin, würde ich mich über Euren Kommentar freuen. Zitat von Stefan_1xde3 … dann haben wir beide einfach eine unterschiedliche Berufsauffassung…
Du freust dich nicht über Kommentare, du suchst nach Bestätigung für deine praxisfremde (und wahrscheinlich auch fachfremde) Auffassung. Immerhin hat die Anlage lange Zeit ohne offensichtliche Anhaltspunkte für einen vorgelagerten Defekt funktioniert. Wenn jetzt ein Heizkörperventil undicht geworden wäre, hättest du dann auch geschrieben, dass der Fachbetrieb dies vor 4 Jahren hätte überprüfen und tauschen müssen? Last but not least ist die Suppe spätestens ab dem Punkt ausgelöffelt, als du zur Ersatzvornahme geschritten bist, ohne den Installationsbetrieb um Reparatur im Rahmen möglicher Gewährleistungsansprüche zu ersuchen.
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