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15.04.2024 21:09:16 |
Hallo Zusammen , Kann ich auch nur das Material und die Abnahme meiner Heizung Fördern lassen , wenn ich diese selbst einbaue?
Also ich besorge mir das Material selber und lasse diese nachher nur abnehmen .
Oder muss alles aus einer Hand sein ?
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15.04.2024 21:57:29 |
Du kannst alles selber machen, wenn dir das ein Energieberater oder Heizungsbauer abnimmt. Ich meine nur den hydraulischen Abgleich muss ein HB machen. Außerdem benötigst du ja die geforderten Unterlagen wie eine Heizlastberechnung.
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16.04.2024 07:05:50 |
Du brauchst Rechnungen vom HB. Ausserdem muss der HB bei der KFW vor Beginn und nach Beendigung der Arbeiten eine Nummer generieren die du zu Beantragung brauchst. Ob er für dich den Kopf hinhält???.
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16.04.2024 07:09:02 |
Kann ich auch Rechnung vom HB und vom Großhändler einreichen ?
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16.04.2024 16:52:26 |
Zitat von Heizungshelfer  Du brauchst Rechnungen vom HB. Ausserdem muss der HB bei der KFW vor Beginn und nach Beendigung der Arbeiten eine Nummer generieren die du zu Beantragung brauchst. Ob er für dich den Kopf hinhält???. Wo steht das? In den Richtlinien steht das nicht. Du benötigst für das Material schon eine Rechnung, aber nicht vom HB. Der HB(eine richtige Firma. kein Bekannter) bzw. Energieberater muss nur die Arbeiten bestätigen.
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16.04.2024 17:31:29 |
Ohne Liefer und Leistungsvertrag mit dem HB in dem die Angebotsnummer vom HB steht läuft gar nichts. Daraus resultiert, das der Antragsteller alle förderfähigen Kosten als Angebot mit hochladen muss. Den Gesamtpreis des Projektes hat der HB/ Energieberater schon bei der Erstellung der Bzn Nummer schon angegeben. Also müsstest du ja schon alle Materialien vorher wissen und als Angebot vorliegen haben. Im nachhinein kann die Gesamtsumme nicht angehoben werden.
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16.04.2024 18:09:31 |
Zitat von Heizungshelfer  Ohne Liefer und Leistungsvertrag mit dem HB in dem die Angebotsnummer vom HB steht läuft gar nichts. Daraus resultiert, das der Antragsteller alle förderfähigen Kosten als Angebot mit hochladen muss. Den Gesamtpreis des Projektes hat der HB/ Energieberater schon bei der Erstellung der Bzn Nummer[...] Das interessiert mich genauer... Kann ich die WP separat (in Schweden via Netz) kaufen und vom HB anschliessen lassen, wenn der Energieberater bei der Erstellung der BzN die WP aus dem Netz bei den förderfähigen Kosten berücksichtigt hat? Oder ist nur Material, das über HB bezogen wird förderfähig? Aktuell verstehe ich so, dass nichts gegen das Vorgehen spricht. Grüße Nika
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16.04.2024 18:13:10 |
Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Heizungstausch - BEG EM - KfW (neue Heizung), BAFA ( Heizungsoptimierung) Wer seine Heizung in Eigenregie erneuert oder das Heizsystem optimiert, braucht zwar nicht unbedingt einen Energie-Effizienz-Experten (EEE), dafür aber einen Fachbetrieb. Denn der Fachunternehmer muss vor Antragstellung die technischen Daten erfassen und nach dem Einbau der neuen Heizung prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Alternativ kann diese Aufgabe aber auch ein Energie-Effizienz-Experte übernehmen. Für die Antragstellung Heizungsoptimierung beim BAFA gelten die oben genannten Hinweise. Für den Zuschuss Heizungstausch der KfW muss der Fachbetrieb oder EEE vor Antragstellung eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Die dazugehörige BzA-ID benötigen Heimwerker für die Antragstellung. Nach der Sanierung muss der Fachbetrieb / EEE prüfen und bestätigen, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt wurden und die Materialkosten korrekt aufgeführt werden. Dazu erstellt er die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit der BnD-ID können Eigentümer den Antragsprozess dann abschließen. Der Zuschuss beträgt für eine neue Heizung je nach persönlicher Situation maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind festgelegt auf einmalig 30.000 Euro (neue Heizung) beziehungsweise maximal 60.000 Euro (Heizungsoptimierung bei vorliegendem Sanierungsfahrplan iSFP). Tipps der KfW für die Antragstellung bei Eigenleistungen Heizungstausch Derzeit ist die aufschiebende/auflösende Bedingung im Liefer- oder Leistungsvertrag keine Voraussetzung, um den Antrag zu stellen. Wird bis zum 31.08.2024 mit dem Vorhaben begonnen, kann der Antrag für diese Maßnahme bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Eine aufschiebende und auflösende Bedingung ist bei einer Eigenleistung nach Auskunft der KfW auch künftig nicht anzugeben. da nicht zwingend ein Vertrag vorliegen muss. Bei Antragstellung ist eine formlose Erklärung abzugeben, dass die Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden und kein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegt. Die Rechnung für die Materialkosten darf ausschließlich förderfähige Posten enthalten. Sie muss den Namen des Antragstellers enthalten und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Die Kosten müssen unbar beglichen werden. Kassenbons von Baumärkten reichen für Antragstellung und Förderung nicht aus.
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17.04.2024 08:51:42 |
Weswegen sollte ein Fachbetrieb sich sowas antun?? Für ne Wärmepumpe, an der man nichts verdient jede Menge an Papier wälzen und nachher den Kopf dafür hinhalten? nein danke - die Arbeit mache ich für Anlagen, die ich komplett verkaufe. Nicht für Sparfüchse.
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17.04.2024 09:29:11 |
Zitat von Stefan8787  Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Heizungstausch - BEG EM - KfW (neue Heizung), BAFA ( Heizungsoptimierung) Wer seine Heizung in Eigenregie erneuert oder das Heizsystem optimiert, braucht zwar nicht unbedingt einen Energie-Effizienz-Experten (EEE), dafür aber einen Fachbetrieb.[...] Kannst du bitte die Quelle mit der Referenz zu Eigenleistungen angeben? Zitat von muscheid  Weswegen sollte ein Fachbetrieb sich sowas antun?? Ich kenne so ein Betrieb. Wenn ich die WP günstiger bekomme als er und er deshalb seine Marge etwas höher machen kann, z.B. realistische Stundensätze statt Materialaufschlag, dann haben wir beide was davon. Die höhere Arbeitskosten kann ich dann ggfs. auch noch von der Steuer absetzen. Bin mir aber nicht sicher wie das wegen Doppelförderung wäre. Grüße Nika
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17.04.2024 09:57:57 |
Die Frage in diesem Fall ist doch, muss man überhaupt eine Förderung in Anspruch nehmen?
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17.04.2024 10:35:04 |
Zitat von OldBo  Die Frage in diesem Fall ist doch, muss man überhaupt eine Förderung in Anspruch nehmen? Wenn du mir mal g'schwind 21000€ schenkst, dann kann man sicherlich darauf verzichten. Optimistisch: WP+Hydraulikstation+Speicher: ca. 12000€ Fernwärmeleitung+Fundament: ca. 3000€ Kleinmaterial: ca. 2000€ Arbeit: ca. 5000€ ____________________________________ Gesamt ca. 22000€ Abzgl Förderung: 15400€ Klar, wenn jemand einfach so 15000€ hergeben kann, kann auch sich die ganze Bürokratie mit der Förderung sparen. Bei normalen Menschen ist die Portokasse doch etwas schmaller. 😉 Insbesondere dann, wenn man mit 70% Förderung rechnen kann.
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17.04.2024 14:11:44 |
Hallo Gnika
Arbeitsleistung bei Selbsteinbau ist ncht förderfähig.
ciao Peter
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17.04.2024 14:31:41 |
Zitat von gnika7  Zitat von OldBo  [...] Wenn du mir mal g'schwind 21000€ schenkst, dann kann man sicherlich darauf verzichten. Optimistisch: WP+Hydraulikstation+Speicher: ca. 12000€ Fernwärmeleitung+Fundament: ca. 3000€ Kleinmaterial: ca. 2000€ Arbeit: ca.[...] Wie wäre denn der Preis von einer Firma, die alles liefer und dann auch die Bürokratie erledigt?
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17.04.2024 14:53:31 |
Zitat von Peter 888  Arbeitsleistung bei Selbsteinbau ist ncht förderfähig.
Das ist klar und war gar nicht geplant. Der HB soll schon alles machen. Seine Marge wäre die gleiche. Nur die WP soll woanders (in Schweden) bestellt werden. Deshalb auch die Frage, ob der Bezug der WP am HB vorbei gefördert wird? Früher, bei BAFA, ging das. Zitat von OldBo  Zitat von gnika7  [...] Wie wäre denn der Preis von einer Firma, die alles liefer und dann auch die Bürokratie erledigt? Allein die WP würde mehrere tausend € zusätzlich kosten (bei gleicher Marge für HB). Die Bürokratie auslagern war gar nicht geplant. Wenn, dann würde man die Bürokratie in beiden Fällen gleich machen. Es geht nur um Eigenbezug der WP oder via HB. Grüße Nika
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17.04.2024 17:23:18 |
Sodala... Habe soeben selber direkt bei KfW angerufen Ergebnis (KfW 261): 1. Separater Bezug von Material (+ Arbeit von HB) wird gefördert 2. Bezug aus Schweden wird gefördert, vorausgesetzt die Rechnung ist auf Deutsch. Vielleicht hilft es dem einen oder anderem weiter. Würde aber bevor ich das so mache, das schriftlich einfordern, bzw. bei der Antragstellung vermerken. Und wenn es so genehmigt wird, können die schlecht sagen, haben wir übersehen ;-) Zitat von Marco90  Hallo Zusammen , Kann ich auch nur das Material und die Abnahme meiner Heizung Fördern lassen , wenn ich diese selbst einbaue? [...] Oder muss alles aus einer Hand sein ? Bei dem Telefonat mit KfW, wurde das auch kurz angesprochen. Ja, alles was eine Rechnung hat sollte förderfähig sein, vorausgesetzt die anderen Voraussetzungen sind erfüllt. Ist auch klar, mit Eigenleistung spart auch KfW Geld ;-) Grüße Nika
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17.04.2024 18:02:39 |
Ich habe das gestern irgend wo gefunden, aber wenn du es noch genauer wissen willst, dann sollte das im Bundesanzeiger stehen.
Ich denke aber das die wenigsten auf 70% kommen werden, weil wenn man arbeiten geht, dann schlägt man in der Regel über die 40k Brutto im Jahr.
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17.04.2024 19:27:59 |
Zitat von Stefan8787  Ich denke aber das die wenigsten auf 70% kommen werden, weil wenn man arbeiten geht, dann schlägt man in der Regel über die 40k Brutto im Jahr. Ich frage für Rentner/Pensionäre.... Und 40k beziehen sich auf zu versteuerndes Einkommen. Das ist niedriger als Brutto.
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17.04.2024 19:42:42 |
Zitat von Stefan8787  Förderung von Eigenleistungen bei Einzelmaßnahmen Heizungstausch - BEG EM - KfW (neue Heizung), BAFA ( Heizungsoptimierung) Wer seine Heizung in Eigenregie erneuert oder das Heizsystem optimiert, braucht zwar nicht unbedingt einen Energie-Effizienz-Experten (EEE), dafür aber einen Fachbetrieb.[...] Wo genau braucht man denn einen Fachbetrieb? laut Merkblatt (Zuschuss 458) KfW BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude wird unter dem Punkt "Eigenleistung" ein EEE ODER ein Fachunternehmen gefordert. Einen EEE findet man für so ein Vorhaben sicherlich eher...
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18.04.2024 05:36:17 |
Hallo Gnika/
Marge für den HB, aber willst Ihm den Butter vom Brot nehmen..... HB haben eine Mischkalkulation. Ein befeundeter HB hat mir mal erklärt, dass er nur am Material etwas verdient und mit den Stundensätzen die Unkosten gedeckt werden........ Wenn er recht hatte, dann kommt der HB zu Dir und arbeitet für lau - so rein als Beschäftigungstherapie......
ciao Peter
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18.04.2024 08:25:48 |
Zitat von Peter 888  Wenn er recht hatte, dann kommt der HB zu Dir und arbeitet für lau - so rein als Beschäftigungstherapie......[...] 1. Stundensätze sind nicht in Stein gemeißelt 2. Man braucht nicht nur das WP-Gerät beim Heizungstausch als Material Bei mir auf der Baustelle hat der HB damals von sich selber vorgeschlagen, Armaturen, etc. soll ich im Netz kaufen, da 1. dort günstiger als sein EK und 2. er hat keine Arbeit das Zeug zu besorgen. Seine Marge hat er einfach auf den Stundensatz gelegt.
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18.04.2024 10:02:48 |
Genauso händelt das mein Elektriker. Er gibt mir die passend Kabel z. B. für mein DLE und meiner Wallbox, die dann installiere, und dann schließt er die Geräte mit den passenden üblichen Zubehörteilen an.
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18.04.2024 10:35:56 |
Zitat von Max01  Einen EEE findet man für so ein Vorhaben sicherlich eher... Genau, Dena EnergieEffizienzExperten über die Expertensuche finden und vorzugsweise nicht das erstbeste Ingenieurbüro, sondern eher einen Einzelkämpfer kontaktieren. Da sind viele freiberufliche Ingenieure dabei, die durchaus merken, ob der potentielle Selberbauer weiß, was er tut oder eben nicht tut. Das Fachhandwerk ist vielfach verlängerter Hebelarm der Industrie und scheut eine gute Planung doch so sehr wie der Teufel das Weihwasser.
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27.04.2024 18:32:17 |
Hallo Leute, ich bin auch gerade dabei die Förderung für ne WP in Eigenleistung zu beantragen. Im Vorfeld habe ich mit einem Energieberater gesprochen und ihm alles erklärt. Er generiert mir die BzA-ID und ich muss zumindest die WP im Netz bestellen, damit ich einen Liefervertrag habe. Laut KFW Hotline reicht das erstmal aus und ich bekomme die Zusage momentan bereits nach ein paar Tagen. Dann kann man eigentlich loslegen alles kaufen und verbauen und wenn man soweit fertig ist, muss nochmal der Energieberater ran und ich muss alle Rechnungen einreichen. Ich benötige lediglich noch einen Heizungsfachbetrieb, der mir die demontierte Gastherme bescheinigt, damit ich noch die 20% zusätzlich bekomme. Aber auch das habe ich bereits abgeklärt. Hat schon jemand einen Antrag mit Eigenleistung gestellt? VG Rubinho
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17.05.2024 09:01:02 |
Hallo, ich plane das gleiche Vorhaben (Selbstinstallation). Es scheint allerdings nicht ganz so einfach. Im Bundesanzeigen gibt es eine Liste an nötigen Nachweisen: 3 Anlagen zur Wärmeerzeugung 3.4 Elektrisch angetriebene Wärmepumpen 3.4.7 Nachweise – Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestätigungsformulars für Einzelmaßnahmen der „VdZ − Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.“ (www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich) – Fachunternehmererklärung – Nachweis über die Jahresarbeitszahl gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 – vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -ausgaben – Vorlage eines DVGW W 120-2-Zertifikats – Vorlage eines Versicherungsscheins und eines Zahlungsnachweises – Vorlage eines in BEG EM TMA Nummer 3.4.1 genannten Prüfberichts beziehungsweise Prüfzertifikats über die unabhängige Prüfung/ Zertifizierung– Herstellernachweis nach BEG EM TMA Nummer 3.4.3 (Netzdienlichkeit) – Herstellernachweise zu den weiteren produktspezifischen Kenndaten und Geräteeigenschaften https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline Im Merkblatt BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude ist es relativ unauffällig erwähnt: Zusätzliche Nachweise: Sofern im Nachweisprozess angefordert, laden Sie bitte zusätzliche Nachweise zum Beispiel ein VdZ-Formular ("Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft") zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs hoch https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf Das bedeutet für mich, der Energieeffizienzexperte kann zwar die BnD ausstellen zur Beantragung der Förderung muss ich aber alle geforderten Nachweise hochladen und da ist dann die Fachunternehmererklärung notwendig. Hilfreich wäre natürlich wenn jemand den gesammten Prozess schon mal durchlaufen hat, aber da gibt es befürchte ich noch niemanden.
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