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23.04.2024 14:16:40 |
Bei unserer Wärmepumpenheizujng (Bartl) wurde wegen der seinerzeitigen BAFA-Förderung in 2008 ein Wärmemengenzähler (Engelmann) eingebaut. Den hat nie jemand angeschaut ... Jetzt habe ich mit einem Heizungsbauer über die Leistungszahl gesprochen, und der meinte, ich solle mal den Wärmemengenzähler auslesen. Problem: Der zeigt gar nichts mehr an, vermutlich ist nach 16 Jahren die Batterie leer ... Frage: Kann man die Batterie irgendwie wechseln oder muss ein neuer Zähler her? Falls letzteres: Kann man den selber austauschen oder muss das ein Fachmann machen? Welches Modell ist ggf. empfehlenswert?
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23.04.2024 14:20:45 |
Bei Engelmann, zumindest aktuellen, kann man die Batterie tauschen. Anleitung raussuchen, evtl. ist es da beschrieben. Oder aktuelle Anleitung verwenden, dann wird das Prinzip klar.
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23.04.2024 14:32:17 |
Zitat von PeterHese  ich solle mal den Wärmemengenzähler auslesen.[...] Dann auch mal den WP-Stromzähler, die Anzahl der Takte der WP und die Heizkurve auslesen und alle Werte hier posten... Wir sind gespannt, wie schlimm es ist ;-)
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23.04.2024 15:47:53 |
Wenn die Batterie leer ist, sind alle Daten weg. Wechseln der Batterie ist zu spät
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29.05.2024 07:38:06 |
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe vor zwei Jahren ein Haus gekauft mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung wurde zuvor aber nie separat abgerechnet. Somit habe ich mir einen Wärmezähler eingebaut. Die Einliegerwohnung ist Vermietet, und mit der alten Ölheizung war die Abrechnung auch "einfach" Nun habe ich auf Gasheizung umgestellt und wollte die Nebenkosten für Heizung (Gas) erstellen. Hier meine Frage. Es wurden 3500kwh lauf Wärmezähler verbraucht. Nimmt man diesen Wert 1 zu 1 um die Gaskosten zu errechnen. Also 3500kwhx7,3ct =255,5€ Vielen Dank schon mal.
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29.05.2024 08:59:46 |
Ich weiß nicht, was beim Öl einfacher als beim Gas sein sollte? Das Umlegen auf die einzelnen Wohnungen funktioniert eigentlich immer gleich. Bedingung ist allerdings, dass JEDE Wohneinheit einen Wärmemengenzähler hat und nicht nur eine von zwei. Mit einem WMZ kannst Du keine richtige Abrechnung machen. Normalerweise werden alle Kosten für z.B. ein Jahr gesammelt (Gas, Abrechnungskosten, Strom für die Therme), das ergibt die Gesamtkosten für Heizung. Danach werden alle Verbräuche über die WMZ addiert und im Verhältnis der WMZ die Gesamtkosten umgelegt. Wenn Du nur einen WMZ für die Einliegerwohnung hast, kannst Du versuchen dem Mieter pro kWh auf seinem WMZ die Gaskosten zu verrechnen. Das ist aber rechtlich nicht richtig und tendenziell zu wenig, weil Deine Gasheizung keinen Wirkungsgrad von 100% hat und Du die anderen Kosten der Heizung nicht mit umlegst.
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29.05.2024 09:44:43 |
Vielen Dank für die Antwort, Oh, ok... dass wurde mir anders erklärt. Ich habe gesagt bekommen, wenn ich einen Wärmezähler für die Einliegerwohnung einbaue, kann ich die Heizkosten abrechnen. Das bedeutet, die Anzeige auf dem Wärmezähler, in diesem Fall 3500kwh, reicht mir nicht um die Nebenkosten abzurechnen? Dass würde nur gehen, wenn ich die Hauptwohnung auch über eine Wärmezähler ausstatte? Könnten Sie mir einen Tipp geben, wie ich die 3500kwh abrechnen kann?
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29.05.2024 09:51:47 |
Du kannst die 3500 kWh nicht abrechnen, allenfalls mit dem Mieter sprechen, ob er diese "Abrechnung" akzeptiert, bei der du natürlich dann sämtliche Verluste bezahlst. Für den Mieter wäre das ja von Vorteil. Nein, es genügen auch nicht ein WMZ für die Einliegerwohnung und einer für den Rest des Hauses. Nur für die Heizkosten brauchst du schon 3, einer der die gesamte Wärmemenge erfasst, jeweils einen für die beiden Wohnungen. Wenn Warmwasser abgerechnet werden muss noch WW-Zähler in jeder Wohnung und 1 WMZ in der Ladeleitung. Ausserdem müssen 30-50% der Heizkosten nach Fläche abgerechnet werden. Du hast offensichtlich keine Ahnung von einer Heizkostenabrechnung (das soll jetzt nicht zynisch sein). Einfach mal die Heizkostenverordung durchlesen, die du ja googeln kannst. Es ist zu überprüfen, ob der Leitungsverlauf so ist, dass für die "gr0ße" Wohnung EIN WMZ genügt. Das ist leider eher selten der Fall. Dann wären eben (falls keine FBH verbaut) Heizkostenverteiler an den Heizkörpern erforderlich. Kurz und gut: wenn du im Haus wohnst, nach Fläche abrechnen. Wenn nicht, nur noch Warm vermieten.
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29.05.2024 10:11:48 |
Rechtssicher geht es mit einem WMZ nicht und rückwirkend bekommst Du das auch nicht mehr geändert. Der Umbau, besonders wenn Du auch Warmwasser mit der Gastherme erzeugst und die Abrechnung werden sich vermutlich niemals lohnen.
Daher auch der Tipp oben, wenn Du selber drin wohnst, darfst Du die Kosten nach Fläche umlegen, müsstest allerdings entsprechend den Mietvertrag ändern.
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29.05.2024 11:00:28 |
Zitat von Nils_71636  Wenn Du nur einen WMZ für die Einliegerwohnung hast, kannst Du versuchen dem Mieter pro kWh auf seinem WMZ die Gaskosten zu verrechnen. Das ist aber rechtlich nicht richtig und tendenziell zu wenig, weil Deine Gasheizung keinen Wirkungsgrad von 100% hat und Du die anderen Kosten der Heizung nicht mit umlegst. Der Mieter wäre blöd, wenn ers nicht akzeptiert, denn das ist eindeutig zu seinem Vorteil. Sprich: Du als Vermieter bist im nachsehen. Zitat von egal1  Nur für die Heizkosten brauchst du schon 3, einer der die gesamte Wärmemenge erfasst, jeweils einen für die beiden Wohnungen. Äh was? Nein, wozu soll der zusätzliche Summenzähler gut sein? Es braucht für zwei Wohnungen zwei WMZ, einen je Wohnung. Für Warmwasser brauchts einen dritten. Insgesamt ists natürlich schon so, dass die Kosten für die Verbrauchserfassung die Heizkosten insgesamt erhöhen, und man mit pauschaler Abrechnung nicht unbedingt schlechter fährt...
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29.05.2024 11:05:09 |
Hallo http://www.heizkostenverordnung.de/par2.php Ich ging bisher davon aus, dass man bei zwei Wohnungen, davon eine selbst bewohnt, die Heizkosten auch nach Bauchgefühl abrechnen kann ;-) Ich könnte mir vorstellen, dass in deinem Fall es sinnvoll ist 50% der gesamten Heizkosten nach beheizte Flächeanteilen zu verteilen. Wenn du eine gut funktionierend Brennwertheizung hast und das Gasrechnung z.b. 10.000kWh aufweist rechnest du die restlichen Kosten 65/35 ab. Fehler in der Abrechnung können dann nur noch in der Größenordnung "pillepalle" liegen. Das besprichst du so mit deinem Mieter. Wenn der es so nicht will, soll er einen Gegenvorschlag machen. Mit dem schlägst du hier noch mal auf. Dann gibt es einen weiteren Ratschlag von mir. MfG uwe
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05.11.2024 11:19:58 |
Seit meinem ersten post habe ich das Thema schleifen lassen... Batteriewechsel geht bei diesem Modell offenbar nicht, jedenfalls gibt die Betriebsanleitung nichts dazu her und das Gehäuse sieht nirgendwo so aus, als ob es da eine Öffnungsmöglichkeit gäbe. Ausserdem sind nach den bisherigen Antworten die Daten ja sowieso weg, wenn die Batterie seit Jahren leer ist. Daher nochmal: gibt es einen günstigen Wärmemengenzähler (den ich auch als Laie selbst installieren kann), um jetzt nochmal neu Daten zu erheben, oder gibt es eine Alternative, um die Leistungszahl der Wärmepumpe zu ermitteln?
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05.11.2024 13:07:19 |
Bau doch wieder einen Engelmann ein. Der Abstand ist genormt, wenn es damals gut gemacht wurde ist der mit Einbausatz montiert worden, es beschränkt sich damit aufs Schliessen der hähne und austauschen. Alternativ Fotos einstellen.
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05.11.2024 13:33:13 |
Zitat von PeterHese  Seit meinem ersten post habe ich das Thema schleifen lassen... Batteriewechsel geht bei diesem Modell offenbar nicht, jedenfalls gibt die Betriebsanleitung nichts dazu her und das Gehäuse sieht nirgendwo so aus, als ob es da eine Öffnungsmöglichkeit gäbe. Ausserdem sind nach den bisherigen[...] Jaja: im Sommerhalbjahr denkt man erst immer, es ist noch sooo viel Zeit und dann muss man plötzlich die Heizung wieder starten --- und den alten Thread. Ich kenne das. ;-) Zeig' doch 'mal ein Foto vom Gerät mit aussagefähiger Modellnummer und den Bereich, wo das Gerät (zumeist mit zwei Absperrhähnen links und rechts) und das zweite Thermometer (zumeist in einer in einem Absperrhahn integrierten Tauchhülse) zu sehen sind. Bei Brummerhop gibt es zahlreiche Geräte, relativ preiswert: Brummerhop WMZEs könnte gut sein, dass die Einbaumasse für Gerät und Fühler passen.
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