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14.06.2024 13:31:41 |
crink, ich verstehe es schon. Man muß eben Wege suchen wie man dabei gut wegkommt.
Ebenfalls viele Grüße -lfx-
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14.06.2024 15:11:40 |
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14.06.2024 15:23:19 |
Zitat von -lfx-  Wer baut für 5 kW Module auf das Dach und verbraucht dann nur legale 600 Watt über das Netz ? So jemand muß zuviel Geld haben oder nicht bei Verstand sein. Die Balkonanlagen - so verstehe ich es - wurden in der Voraussetzung genehmigt, daß sich die Modulleistungen in[...] Man müsste sich fragen warum die "Heilig" waren am liebsten hätte man genau 0 Watt zugelassen, mit Wieland-Stecker und Siemens Brandschutzschalter (Polemik um die Haltung der VDE darzustellen) . Die VDE ist nun mal auch ein Interessenverband. Wessen Interessen vertreten werden sollte klar sein. Ob 5kWp bei einem 600/800 Watt Wechselrichter Sinn machen ist ein anderes Thema.
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14.06.2024 16:30:05 |
Zitat von -lfx-  Du kannst doch Module raufbauen soviele Du willst ! Kein Problem damit. Dann so errichtet und angemeldet wie es die Spielregeln verlangen.
Mit der 2 kW - Begrenzung will man - so sehe ich das - Umgehungstatbestände verhindern bzw. eine rechtliche Handhabe dagegen zu[...] Die 2 kWp sind eigentlich nur ein Kompromiss, der VDE wollte die Generatorleistung bei 800 VA WR-Leistung auf 960W beschränken. Das hätte sogar Sinn gehabt, allerdings nur im Altbau wo alle Steckdosen einer Wohnung auf einer 16A Schraubsicherung liegen. Wie die 2000 Wp (~ 4 Modulen) und 800 VA WR-Richter Leistung reingekommen sind, ist technisch eigentlich nicht begründbar, eigentlich sind die auch noch zuviel, wenn man keine dedizierte Leitung mit eigener Sicherung hat. Ursprünglich wurden die 600VA so begründet, daß dort selbst im ungünstigsten Alt-Bau-Fall keine Leitungsüberlastung vorkommen soll, selbst wenn die Generatorleistung über 2 kWp gelegen hätte. Details beim Akkudoktor |
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14.06.2024 20:16:03 |
Hallo, @gnika, so wie ich es mitbekommen habe hängen solche Anlagen üblicherweise dort wo man eine Solaranlage mit möglichst wenig Geldeinsatz wollte, also müsste zumindest der Zählerkasten gemacht werden und die Anmeldung durch den Eli ist natürlich auch nicht umsonst. zusammen mit der üblichen senkrechten verbietet es sich eigentlich das zusätzliche Geld auszugeben. @-Ifx, sind bei dir immer gleich alle ohne Verstand die genau gerechnet haben und für ihren Haushalt die PV mit den geringsten Investitionskosten gefunden haben? Viel Module kosteten in der letzten Zeit fast nichts und gebrauchte Module gab es davor sogar noch günstiger. Spezielle Absichten musst Du auch nicht unterstellen, denn wer einen geringen Stromverbrauch hat, der hat es gar nicht nötig die Einspeisung hochzudrehen. Das würde auch nahezu nichts bringen außer natürlich mehr Einspeisung, was zumindest woanders ein wenig mit Ökostrom aushilft. Ich Verstehe auch nicht, warum man immer etwas unterstellen muss. Balkonkraftwerk ist nicht der ursprünglichen Name. Er hat sich halt nur über eine der Verwendungen eingebürgert. Der Einsatz an Terrassen, an Zäunen oder im Freiland ist auch kein Problem und absolut zulässig. Bei den zwei kWp geht es nicht um mögliche Umgehungsstraftatbestände, sondern ganz trivial um den Amtsschimmel. Laut Andreas Schmitz brauchte man ganz einfach eine Grenze bei den Modulen, weil man die Balkonkraftwerke unbedingt in das bisherige Gesetz eingliedern wollte und in dem Gesetz sind die Anlagengrößen halt über die Generatorfläche definiert. Das ist zwar sinnfrei, hat aber Politiker noch nie abgehalten eine Dummheit zu begehen. Angeblich hätte man auch ein neues Gesetz aufsetzen können, aber das hätte (noch) länger gedauert und das wollte man halt nicht. Auch bei großen Generatorflächen kommen im Sommer nicht viele kWh zusammen, es werden pro Tag vielleicht 10 sein, das bringt auch an einem Ferrariszähler nicht so viel. @crink, die Aufforderung erfolgte durch das Marktstammdatenregister per Brief, wobei das angeblich auch schon etwas ungewöhnlich sein soll. Der normale Weg ist angeblich per Mail. Der Brief liegt mir noch nicht vor. Ich hoffe mal, dass die Sache für Anwälte ein gefundenes Fressen ist, wenn nicht wird das bei einigen wohl ein paar Denkprozesse auslösen. @Belzig, die 2kWp kommen von der Regierung, nur die 960W der Produktnorm für Steckersolargeräte mit 800W kommen vom VDE. Wer gewisse Maßnahmen ergreift, für den gelten aber auch bei 800W Einspeiseleistung die 2kWp. Bringen tut es aber kaum mehr als die bisherigen 600W.
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14.06.2024 21:14:42 |
Zitat von belzig  Zitat von -lfx-  [...] Wie die 2000 Wp (~ 4 Modulen) und 800 VA WR-Richter Leistung reingekommen sind, ist technisch eigentlich nicht begründbar, eigentlich sind die auch noch zuviel, wenn man keine dedizierte Leitung mit eigener Sicherung hat. [...] Die 2kWp sind nicht technisch bedingt. Die Idee war, dass man verhindern wollte, dass Anlagen mit hoher Generatorleistung gebaut werden, die dann zu großen Teilen ungenutzt sein wird. Außerdem sollte es Fehlinvestitionen verhindern. Die 960Wp Generatorleistung bzw. 800W in der VDE (Entwurf) sind wiederum eine technische Norm um das Risiko der Überlastung zu minimieren, falls die Leitung mit anderen Verbrauchern geteilt wird. IMHO erlaubt der aktuelle Entwurf durchaus 2kWp Generatorleistung, falls an der Leitung sonst nichts anderes hängen kann.
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14.06.2024 23:35:29 |
Zitat von gnika7  Die 2kWp sind nicht technisch bedingt. Die Idee war, dass man verhindern wollte, dass Anlagen mit hoher Generatorleistung gebaut werden, die dann zu großen Teilen ungenutzt sein wird. Außerdem sollte es Fehlinvestitionen verhindern. Wenn das wirklich so ist, dann ist das schlicht und einfach wieder typisch deutscher Planwirtschafts/Bürokratie-Mist.
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15.06.2024 00:26:13 |
Zitat von SayonaraZetsubo  Zitat von gnika7  [...] Wenn das wirklich so ist, dann ist das schlicht und einfach wieder typisch deutscher Planwirtschafts/Bürokratie-Mist. Nope. Es verhindert, dass unsinnige Anlagen zum Schaden der Käufer gebaut werden. Bei mehr als 2kWp ist es angebracht eine vernünftige Anlage zu bauen. Ansonsten besteht der Gefahr, dass die Regelung nur zum Schein befolgt wird und der WR dann in Wahrheit mehr liefert. Und dann gibt es genügend Helden, die es besser wissen als ein Elektriker und dann zum Schaden anderer übertreiben. 5kWp an 600Wp WR ist der größte Humbug. Leider ist es halt so, dass man viel zu viele Menschen vor ihrer eigenen Selbstüberschätzung schützen muss. Der Rest, der weiß was es tut und dann wirklich mehr als 2kWp an einem 800W WR haben wollen, findet ein Weg. So aufwändig und teuer ist die Anmeldung einer PV nicht. Es findet sich immer ein Elektriker, der es für einen schmalen Taler macht. Und wenn der Verteiler/etc. dann so alt ist, das der erneuert gehört dann ist sicherlich nicht zum Schaden der Bewohner.
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15.06.2024 00:40:45 |
BTW Es gibt auch steckerfertige " Balkonkraftwerke" mit 1200WP. Man kann die (sinnvollerweise) nicht an einer Schukosteckdose betreiben. Wenn man aber die passende Steckdose hat, dann ist der Unterschied nur minimal bei der Anmeldung.
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15.06.2024 01:46:23 |
Zitat von gnika7  Bei mehr als 2kWp ist es angebracht eine vernünftige Anlage zu bauen. Ansonsten besteht der Gefahr, dass die Regelung nur zum Schein befolgt wird und der WR dann in Wahrheit mehr liefert. Ich sehe kein Gegenargument. Das kann so oder so passieren, auch bei 1,5kW oder wieviel auch immer. Was sollen die 2kWp da ändern? Genau: gar nichts. Zitat: Leider ist es halt so, dass man viel zu viele Menschen vor ihrer eigenen Selbstüberschätzung schützen muss Nein muss man nicht. Jedenfalls nicht wirtschaftlich. Den WR auf 600W oder 800W zu begrenzen wegen Kabelbrandgefahr usw., da habe ich volles Verständnis. Für den Rest aber nicht. Vielleicht sollte man dir mal verbieten, mehr als 500 Euro im Monat auszugeben, um dich zu "schützen". Vielleicht klingelt es ja dann mal?! Zitat: Es findet sich immer ein Elektriker, der es für einen schmalen Taler macht. Mensch, jetzt muss ich meine Tastatur saubermachen...
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15.06.2024 08:54:19 |
Zitat: Es gibt auch steckerfertige " Balkonkraftwerke" mit 1200WP. Man kann die (sinnvollerweise) nicht an einer Schukosteckdose betreiben. Wenn man aber die passende Steckdose hat, dann ist der Unterschied nur minimal bei der Anmeldung. Diese passende Steckdose muß dann aber ein Elektriker gemacht haben. Ein 1200 Wp - BKW wird bei der Anmeldung nicht akzeptiert werden. Was die ganze Aufregerei mit den Leistungen angeht : Wer mehr als die 600 W - jetzt 800W nicht akzeptieren mag muß eben den ganz normalen Weg für größere Anlagen wählen. Punkt. Wir können ja bei anderen Dingen des täglichen Lebens sonst auch das Diskutieren beginnen. Warum darf nicht jeder an der Elektroinstallation herumpatzen ? Warum z.B. müssen größere Schlappen für den Wagen zugelassen sein, warum darf man nicht dem Motor nach eigenem Gutdünken tunen usw. usw. Könnte man auf viele Dinge erweitern. Nach meiner Ansicht kommt das ganze Motzerdilemma daher weil die Entscheider und Gesetzgeber zunehmend schlechte Arbeit abliefern. Zumal diese oft durch reinen Populismus beeinflußt wird. Es geht nichts mehr richtig.
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15.06.2024 09:31:32 |
Zitat von -lfx-  Nach meiner Ansicht kommt das ganze Motzerdilemma daher weil die Entscheider und Gesetzgeber zunehmend schlechte Arbeit abliefern. Zumal diese oft durch reinen Populismus beeinflußt wird. Es geht nichts mehr richtig.[...] Nein, es liegt nicht an schlechter Arbeit, sondern an schlechter Kommunikation, dem ständigen dazwischen Funken der FDP und dem populistischen Bashing aus der CxU, das der CxU gar nichts nützt und die Menschen zu den Original-Populisten treibt. Würde die CxU endlich mal eine richtige konservative Politik machen, würde sogar ich die ggfs. wählen. All die Gesetzesvorhaben und Bürokratiebeseitigung zu - Steuervereinfachung für PV bzw. 30kWp-Grenze - Balkonkraftwerken - Ausbau der WKAs - Wärmewende - Vereinfachung des Anschlusses von WB und WP - etc. hätte die CxU bereits in ihrer Legislaturperiode entsprechend ihren eigenen Vorstellungen machen können. Haben sie aber nicht. Bei WKA gleichte deren Gesetzeslage einem quasi Verbot. Und jetzt merkt sogar der Aiwanger, dass das nicht so ideal ist und pusht die WKAs in Bayern. Bestes Beispiel, das Bashing der CxU gegen den Verbrennerverbot, das dann den Grünen angelastet wird. Jedoch wurde dieser von der EVP/CxU/Leyen initiiert und Beschlossen. Scheinheiligkeit³!
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15.06.2024 09:46:11 |
Zitat von SayonaraZetsubo  Zitat: Es findet sich immer ein Elektriker, der es für einen schmalen Taler macht.
Mensch, jetzt muss ich meine Tastatur saubermachen... Ist nicht überraschend, dass du keinen findest. Bei dir würde ich auch einen Zuschlag verlangen. Wer jedoch genau weiß, was er tut bei einem 5kWp Generator kennt auch die richtigen Elektriker.
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15.06.2024 10:38:24 |
Bei uns haben die Elektriker so viel zu tun, daß da eigentlich keiner Bock auf so Lappalien wie Maxi- Balkonkraftwerke hat. Da muß man schon mit einem näher verwandt sein, daß sich da jemand herabläßt sowas beim VNB anzumelden. Ganz ehrlich, wem die 600/800 VA WR-Leistung und 4 PV-Module ~( 1600-1700W) nicht ausreichen, soll einfach eine richtige PV-Anlage bauen (lassen) Balkonkraftwerke sind sicher ein kleiner Baustein aber ob sie die Energiewende bringen, fraglich...
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15.06.2024 10:46:25 |
Zitat von gnika7  Zitat von -lfx-  [...] Nein, es liegt nicht an schlechter Arbeit, sondern an schlechter Kommunikation, dem ständigen dazwischen Funken der FDP und dem populistischen Bashing aus der CxU, das der CxU gar nichts nützt und die Menschen zu den Original-Populisten treibt. Würde die CxU endlich mal eine richtige[...] Völlig richtig. Wenn sich die große-Koalition-Parteien (gerade die CDU) hinstellen und den Grünen Bürokratie vorwerfen, dann haben sie zwar Recht, aber... wer im Glashaus sitzt und so. Mir unbegreiflich, dass die CDU noch auf solche Werte kommt bei den Wahlen. Die Deutschen lieben ihre Bürokratie einfach doch zu sehr.
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15.06.2024 10:48:30 |
Elektriker sind eben auch marktwirtschaftlich denkende Leute.
Wenn er an einer Anlage einen Batzen Geld verdienen kann wird er sich nicht mit Kabellegen und einer Dose die Hände schmutzig machen.
Daß Deutsche ihre Bürokraten zu sehr lieben stimmt nicht ! Der Bürger wird gar nicht gefragt. Er hat sie zu lieben !
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15.06.2024 11:20:16 |
Hallo, @gnika, mit Verlaub, das der Staat den Bürger bei den übergroßen Balkonkraftwerken vor zu wenig selbst erzeugtem Strom und Fehlinvestitionen schützen will ist nicht mehr als eine Story. Der Bürger darf überall Solarmodule aufhängen und sei es im an der Nordfassade unter einem großen Dachüberstand oder Keller. Für den verringerten oder gar fehlenden Ertrag ist jeder selber verantwortlich. Was die Fehlinvestition angeht, so hinder hier auch niemand den Bürger daran übergroße PKW mit mehr als übermäßigem Durst zu erwerben und bei denen sind die Verluste sehr viel größer als bei einer handvoll günstig erworbener PV-Module. Wie schon gesagt, die Abstufung dient der Einordnung im Gesetz. Wenn der Petent das aus dem Ministerium gesteckt bekommt, dann wird es wohl schon stimmen. Was die Wechselrichter angeht, so betreiben gerade sehr viele ihr Balkonkraftwerk mit mehr als den zulässigen 960Wp, denn es werden schon seit geraumer Zeit Anlagen mit Mehr Generatorleistung und 800W oder sogar noch mehr ganz legal verkauft und viele betreiben die in ihrer Gier jenseits des Erlaubten, weil sie nicht begreifen, dass der zusätzliche Gewinn sich üblicherweise nur im kaum messbaren Bereich bewegt. Trotz dieser nicht korrekt betriebenen und angemeldeten Anlagen sieht hier übrigens der Statt keine Notwendigkeit zu Eingreifen. Was die übergroßen Anlagen angeht. Die Besitzer kennen üblicherweise keine Elektriker die den Job für einen schmalen Taler machen. Genau das ist nämlich der Grund für solche Balkonkraftwerke, die Vermeidung von Kosten bei bei den notwendigen Umbauten anfallen. Wer eine 1,2kWp Anlage an etwas anderem als der Schukosteckdose betreibt, der hat einfach zu viel Geld, denn so ist ein Eli notwendig und der kostet, wenn er überhaupt solche Aufträge annimmt. Es gibt technisch keinen Grund warum es nicht gehen sollte, nicht mal der VDE hat etwas dagegen. Entschuldige, aber bei dem was Du in den letzten Postings von dir gegeben hast ist der Anteil an unbelegten Behauptungen und auch Unterstellungen einfach deutlich zu hoch. @-Ifx, ganz genau, die schlechte und dazu noch langsame Arbeit des Gesetzgebers (nicht nur in den letzten Jahren), die immer nur noch mehr Papierkram notwendig macht und oft auch noch das Augenmaß vermissen lässt ist eigentlich das Hauptübel. Ein schönes Beispiel haben wir ja mit den GEG und dem späteren teilweisem Zurückrudern. @all, ich wundere mich wie sehr hier bei dem Thema sofort Unterstellungen gemacht werden. Könnte es sein, dass man in den letzten Jahren viel zu sehr darauf getrimmt wurde dem Bürger die Schuld zuzuschieben? Komplett unbeachtet blieb hingegen die Tatsache, dass hier Eigentum von Bürgern ohne Not und ohne Beweis einer Schuld unbrauchbar gemacht wird, obwohl legal erworben, angemeldet und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch legal betrieben. Wirklich sehr interessant, zumal wir genau das ja auch schon in den letzten Jahren in anderen Bereichen hatten.
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15.06.2024 11:42:52 |
@Frickler
wo ist denn Pein problem,wenn Du eine > 2000 Wp Anlage hast und die damals mit einem auf 600VA gedrosseltem WR angemeldet hat, hast du doch Bestandsschutz. Du darfst sie halt nur nicht auf 800VA aufmachen.
Poste doch mal, auf welcher Grundlage die jetzt verboten sein sollen.
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15.06.2024 11:54:01 |
Nachtrag. Daß du jetzt keine Balkonkraftwerke mehr mit 800VA GeneratorLeistung > 2000 Wp, mehr anmelden kannst, ist jetzt so entschieden worden, ist aber auch in der Regel kein Problem, weil die meisten Balkonkraftwerker die so was vorhaben, einen Micro-WR mit 4 DC- Eingängen haben und dann ohnehin nicht mehr als 4 Module hinhängen können. Die MicroWR mit 6 Eingängen sind eher die Ausnahme. Die kleinen Sting-WR (Growatt etc.) sind eigentlich nichts für Laien, weil die DC Spannung schnell über die Kleinspannungsgrenze gehen kann. Wichtig am Solarpaket I war, daß man jetzt übergangsweise die Ferraris-Zähler benutzen kann und daß die Anmeldung beim VNB wegfällt. Jetzt ist noch die Privilegierung bei WEG und Mietverhältnissen offen, sonst aber ist das doch eine gelungene Sache.
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15.06.2024 12:10:44 |
Zitat von -lfx-  Daß Deutsche ihre Bürokraten zu sehr lieben stimmt nicht ! Der Bürger wird gar nicht gefragt. Er hat sie zu lieben ! Ich fürchte du liegst falsch. Hier ist der Beweis: Zitat von belzig  wo ist denn Pein problem,wenn Du eine > 2000 Wp Anlage hast und die damals mit einem auf 600VA gedrosseltem WR angemeldet hat, hast du doch Bestandsschutz. Du darfst sie halt nur nicht auf 800VA aufmachen. Genau. Wo ist das Problem mit den vielen unsinnigen Gesetzen und Regeln??? Es gibt doch Bestandsschutz!!! (dass man dann später z.B. vielelicht keinen passenden WR mehr bekommt, weil die alle nur noch 800W machen - sowas stört ja nur die anderen, man ist selbst ja nicht betroffen) "Was mich nicht betrifft, kümmert mich nicht". So kann man die Hälfte der deutschen Wählerschaft zusammenfassen. Auch die Grünen, denn die Kümmern sich dann (angeblich) um die Umwelt, aber der Rest ist denen auch egal.
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15.06.2024 12:34:59 |
Zitat von SayonaraZetsubo  Zitat von -lfx-  [...] Ich fürchte du liegst falsch. Hier ist der Beweis: Zitat von belzig  [...] Genau. Wo ist das Problem mit den vielen unsinnigen Gesetzen und Regeln??? Es gibt doch Bestandsschutz!!! (dass man dann später z.B. vielelicht keinen passenden WR mehr bekommt, weil die alle nur noch 800W machen - sowas stört ja nur die anderen, man ist selbst ja nicht[...] Ganz ruhig... Von den gängigen Herstellen kannst du jeden Micro-WR auf 600W drosseln. Sogar die String WR lassen sich drosseln, weil sie das früher wg. der 70% Regelung können mussten.
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15.06.2024 13:51:28 |
Zitat von belzig  Zitat von SayonaraZetsubo  [...] Von den gängigen Herstellen kannst du jeden Micro-WR auf 600W drosseln. Und schon schließt du die nicht-gängen Hersteller aus. Und was du schreibst ist der AKTUELLE Stand. Aber in 5 Jahren? Oder 10? Typische Denkweise, die dazu führt, dass Bürokratie wächst und wächst und man sich heute mit Dingen herumschlagen muss, die vielleicht vor 10 Jahren kein Problem waren, es heute aber eben sind. So wird das nix mit Deutschland's Zukunft.
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15.06.2024 16:22:47 |
Du brauchst auf jedenfall einen WR der sich drosseln lässt, insofern ist der von dir beschriebene Fall, daß man ein Generatorleistung > 2000W hat und diese nicht mehr verwendbar ist, weil man keinen 600W Wechselrichter mehr bekommt, einfach völlig unrealistisch.
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15.06.2024 18:11:39 |
Zitat von belzig  Du brauchst auf jedenfall einen WR der sich drosseln lässt. Nö, eben nicht. Es würde dann eben z.B. ~2400Wp mit 800W WR gehen. Kann sogar praktikabel sein, um möglichst starke Auslastung über den Tagesverlauf und auch bei Bewölkung zu bekommen.
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15.06.2024 18:18:03 |