Guten Morgen,
ich habe im Winter ein (ungedämmtes) Reihenmittelhaus mit
Flachdach Baujahr 1928 gekauft.
Die Heizungsanlage wurde im Jahr 2009 von der damaligen Mieterin (!) angeschafft, die dort insgesamt über 40 Jahre gewohnt hat. Die Mieterin ist eine 80jährige Französin gewesen, die nach Belgien gezogen ist - daher aktuell keine Möglichkeit, einfach mal wegen irgendwas im Haus bei ihr nachzufragen. Verkäufer gibt sich komplett ahnungslos.
Es gab und gibt nach Aussage des Verkäufers keinerlei Unterlagen zu der Anlage, außer einem
Angebot eines HB, das die Mieterin damals dem Eigentümer geschickt hatte zwecks Genehmigung des Einbaus (leider auch ohne den Namen des HB, nur die Aufstellung der Elemente und deren Preisen).
Hier die Bezeichnungen der Einzelteile aus diesem Angebot von 2009:
- PARADIGMA Gasbrenntwertkessel Modula II 4-20 kW mit
Regelung SystaComfort und Heizungspumpe Grundfos UPS 25-40
- OPTIMA Speicher (550 Liter)
-
Vakuum-Röhrenkollektoren CPC 21 Star azzurro (2 x 3,5 qm)
- Solarstation ST Aqua
- Solarregler SystaSolar Aqua
Hinweis: Das Haus hat wie die Nachhäuser ein (noch zu dämmendes) Flachdach.
Ich ging natürlich davon aus, dass die gesamte Anlage zwar älter, aber ansonsten intakt ist.
Kurz nach Übernahme des Hauses:
-
Wasserschaden im OG bei den Nachbarn
-
Schornsteinfeger aufs Dach (Glücksfall, dass der eh wegen eines anderen Nachbarn rauf musste)
-
Schornsteinfeger hat fotografiert
- Fotos zeigen ziemlich verschmutzte Spiegelflächen in den Kollektoren und ein paar zerplatzte/ geborstene Röhren
- anschließend Dachdecker (wegen Angebot Dämmung des
Dachs) + HB (u.a. Paradigma) zusammen aufs Dach
- zwischenzeitlich hatte ich erkannt, dass Makler oder Eigentümer vor Verkauf/ Winter die Anlage vom Strom getrennt haben müssen (war die einzige Sicherung, die nicht drin war am Tag der Übergabe)
- mir ist noch in Erinnerung, dass der Makler sagte, diese Solaranlagen würden "
Frostschutzmittel" in den Röhren führen, das sei toll...
- AHA... ein Blick ins
Internet und ich weiß, dass das nicht stimmt bei diesen Kollektoren
- HB erklärt beide Kollektoren für defekt (wie vermutet Diagnose "Frostschaden")
- HB macht Angebot für zwei komplette neue Kollektoren (zusammen mit Einbau und Kleinigkeiten etwa 7.000 EUR netto
- im Angebot spricht er dann plötzlich aber davon, dass "zumindest einer der Kollektoren durch Frostschaden zerstört sei"
- auf Nachfrage meint er, er müsse dann wegen des zweiten Kollektors wohl noch mal auf Dach und nachsehen, ob der auch kaputt sei, er plädiere aber für einen Kompletttausch der Kollektoren
- an dem Gaskessel hatte er so grundsätzlich nicht allzu viel auszusetzen, konnte ihn aber wegen der defekten Solarmodule (Fehlermeldung) nicht testen.
Das ist die Situation.
Nun meine Fragen:
Was tun? Ich habe nun drei HB mit Paradigma-Erfahrung und Expertise (laut ihrer Webseiten und der Paradigma-Monteursuche) da gehabt.
Nr. 1 - siehe oben: Röhrenkollektorentausch komplett und einige Einzelteile am Kessel bzw. zwischen Kessel und Wasserspeicher sollten getauscht werden.
Nr. 2 - sagt: Solaranlage kann man wieder in Ordnung bringen, nach den Fotos zu urteilen, nur Austausch einzelner zerstörter Röhren notwendig. Ansonsten ist die Anlage alt und sollte ausgetauscht werden gegen etwas Anderes, z.B. eine Wärmepumpe. testen könne man die Anlage jetzt gar nicht, da ja die Röhren kaputt seien und das Wasser dann auf dem Dach (wahrscheinlich) auslaufe - und überhaupt könne man ja gar nicht genug Druck auf die Anlage bringen, um sie zu testen, der Druck sei aktuell viel zu niedrig. Fazit: nicht genau hingeguckt, aber eine neue Anlage ist in jedem Fall besser. Würde mir auch gegen schriftliche Bestätigung (von was?) einen neuen Gasbrenntwertkessel von Paradigma einbauen, wenn ich das möchte.
Nr. 3 - sagt: einen neuen Kessel könne er mir nicht einbauen, ein solcher eins-zu-eins-Tausch sei nicht mehr zulässig bzw. nicht sinnvoll. Gecheckt: Er scheint leider recht zu haben nach Durchsicht aller Regelungen im GEG hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Regelungen (für Interessierte siehe unten**).
Allerdings sagt Nr. 3 auch, dass , sollte sich herausstellen, dass die Kollektoren einfach durch neue Röhren wieder instand gesetzt werden können und dann die gesamte Anlage an anderer Stelle nicht funktionieren sollte, man die Anlage ohne Weiteres noch einige Jahre mit Ersatzteilen am Leben halten und problemlos mit dieser heizen kann. Zudem könne er mir im Grunde alle Komponenten innen drin erneueren/ersetzen und dann hätte ich quasi eine innen drin komplett neue Technik, außen aber eben noch die alte Modula II Hülle... und eine Wärmepumpe würde er erst anschaffen, wenn klar sei, dass genug Strom da sein in den nächsten 20 Jahren und die Stadt nicht mit ihrem Wärmeplan bestimmen würde, dass ich ans Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Dann wäre die WP nämlich auch rausgeschmissenes Geld. Er rät daher zu Reparatur.
Das klingt wie eine Umgehung der gesetzlichen
Vorschriften, und zugleich leider auch sehr sinnvoll, wenn es denn technisch wirklich so unproblematisch ist ;-) Zumal ich in einem RMH nicht so sicher bin, dass eine Wärmepumpe aktuell so funktionieren würde. Die Abstände muss man ja nicht mehr einhalten, aber doch wohl die Lautstärkebegrenzungen und so eine
Pumpe ist ja nicht gerade leise. Und aufs Dach, wo sie niemanden stört, kann man sie vermutlich nicht stellen... Der Garten ist vorne und hinten recht klein, so dass man sie zudem bei entsprechender Entfernung vom eigenen und von den Nachbarhäusern zumindest optisch als Störfaktor ausmachen würde?
Kann mir jemand ganz unduselig und gefühllos bitte sagen, was der beste Weg ist?
Vielen, vielen Dank an diejenigen, die es bis hier unten geschafft haben und willens sind, Ihr immenses Wissen mit mir zu teilen und vielleicht zufällig auch noch Erfahrungen mit der Modula II und den anderen Komponenten haben...!!!
Herzliche Grüße
Daisy
**
§ 71 Absatz 9 GEG: "Der Betreiber einer mit einem flüssigen oder gasförmigen
Brennstoff beschickten Heizungsanlage, die
nach Ablauf des 31. Dezember 2023 und vor Ablauf des 30. Juni 2026 oder vor Ablauf von einem Monat nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach Absatz 8 Satz 3 eingebaut wird und die nicht die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt,
hat sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Wollte ich die Ausnahme aus §71h GEG (Solarthermie-
Hybridheizung) ziehen, müsste die Anlage einen
Anteil von mindestens 60 Prozent der aus der Biomasse-, Gas- oder Flüssigbrennstofffeuerung bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugen. Das wird also nichts, wenn ich über den 1.01.2029 hinaus mit meiner Heizung leben will im bisherigen Setup.
Ich verschiebe bei Neueinbau einer aktuellen Modula also mögliche Investitionen lediglich ins Jahr 2028... Das ist keine langfristige Lösung.