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27.06.2024 10:38:34 |
Dir, hannsanitaer, glaub ich das sofort. Lt EB sagte der was von 15000 Euronen für die Hybridanlage. Außerdem sagte er recht eindeutig, dass die Förderung bestehen bliebe, aber eben bisschen weniger (65 %) Sagt zumindest auch Google. Noch ne Frage zur Förderung: 2022 lag mein zu versteuerndes Einkommen bei 40.088 Euronen, 2023 noch nicht gemacht. Angenommen ich komme 2023 unter 40 k. Besteht dann trotzdem die Chance auf ne Einkommensförderung. Es werden ja immer die beiden letzten zwei Jahre herangezogen?
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27.06.2024 10:56:58 |
Zitat von hanssanitaer [...] Zwei Jahre später an die eigenen Kinder ohne Grunderwerbssteuer (weil in gerader Verwandschaftslinie) verkaufen (nicht verschenken/vererben!), endfälliges Darlehen (und Nießbrauch - je nach Vertrauensverhältnis) vereinbaren. Ohne Nießbrauch wird an dich vermietet und der Gebäudewert abgeschrieben. Der Darlehenszins und die Miete wiegen sich auf. [...] wieso verkaufen und nicht verschenken/vererben? kann man damit die 10-Jahres-Frist bzgl. Pfändung bei der Pflege umgehen?
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27.06.2024 11:54:22 |
Zitat von schroedinger91 Zitat von hanssanitaer [...] kann man damit die 10-Jahres-Frist bzgl. Pfändung bei der Pflege umgehen? nein
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02.07.2024 15:19:54 |
Zitat von warnet Kann mich letzlich nur auf das verlasen, was ich hier lese bzw von Fachleuten außerhalb des Forums zu hören bekomme. Hybrid ist angeblich dann die Lösung, wenn es eben ein älteres nicht oder gar nicht gedämmtes Haus ist, aber es noch kalte Winter gibt. Bei Temperaturen um die Minus 10 Grad(und die[...] Also meine Heisha bringt ihre Nennleistung bis etwa -20°, meine Panasonic Nordic (für den Skandinavischen Markt...) bringt ihre Nennleistung bei -33°. Die nehmen beide -10° gänzlich locker.
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03.07.2024 09:13:09 |
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03.07.2024 20:06:31 |
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10.07.2024 10:01:22 |
Was Neues: Kanalinspektion wurde gemacht. Zuerst durchgespült und dann mit Kamera rein. Fest steht , das anscheinend alle Fallrohre von den Dachrinnen nich vom Haus wegleitet wurden, sondern ins Hausinnere, um von dort in das Rohr zum Kanal zu gelangen. Seltsame Konstruktion und wahrscheinlich verantwortlich, dass der Kellerraum immer vollläuft, wenn Strakregen unterwegs ist. Zumindest das problematischste Fallrohr würde ich am liebsten direkt mit dem Kanal außerhalb des Hauses verbinden.(Schacht in der Nähe des Hauses) bzw direkt (zumindest vorerst) zur Straßenrinne verlegen. Wäre das zulässig??
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10.07.2024 10:13:00 |
Das müsste man vor Ort klären. Welche Abwassergebühren werden berechnet, Mischwasser oder nur Schmutzwasser? Manche Gemeinden verlangen mittlerweile, dass man das Regenwasser bei sich zurückhält.
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10.07.2024 10:14:24 |
Zitat: Zumindest das problematischste Fallrohr würde ich am liebsten direkt mit dem Kanal außerhalb des Hauses verbinden.(Schacht in der Nähe des Hauses) bzw direkt (zumindest vorerst) zur Straßenrinne verlegen. Wäre das zulässig?? Also Mischkanal. Stand der Technik ist, dass auf dem Grundstück die Ableitung von Regen- und häuslichem Abwasser bis zum Übergabepunkt getrennt erfolgt und erst in der Nähe der Grundstückgrenze zusammengeführt wird. Die Abwassersatzung eurer Gemeinde gibt Auskunft, wie bei offiziellen Änderungen zu verfahren wäre. Ein Klassiker bei der Sanierung wäre die Neuanbindung aller Regenfallrohre im Rahmen der Kelleraußenwandabdichtung. Sicher unzulässig wäre: Ableiten in die "Straßenrinne", die ich als baulich befestigte Gosse interpretiere. Du kannst nicht einfach ein Stück Rohr in den öffentlichen Straßenraum legen, damit es dort zum Gulli läuft. Bei Sonderfällen wie einem begrüntem Straßengraben muss man wieder die Abwassersatzung konsultieren. Der Kanalschacht (ist doch Abwasser, oder für was anderes?) ist da die klügere Wahl.
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10.07.2024 10:19:06 |
Du kannst (und solltest) am besten alle Fallrohre an den richtigen(!) Kanal außerhalb anschließen. Am besten erkundigen ob es einen gesonderten Regenwasserkanal gibt. Wenn ein Kanal könntest du schauen ob du einen Teil des Regenwassers nutzen kannst. Rigole oder Zisterne bauen wenn der Platz und Möglichkeit da ist. Da gib's oft auch Zuschüsse von Gemeinde/Kreis/Land.
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10.07.2024 10:23:07 |
Wir haben für Regenwasser getrennt und müssen es auch dafür nutzen. Außerdem ist ein Anschlussschacht Pflicht für beide. Aber eine Regenzisterne passend platziert gilt auch als Anschlussschacht. Das heißt, die Zisterne hat bei uns quasi keine zusätzlichen Kosten verursacht und wir können Regenwasser nutzen, auch wenn es nur wenig hilft. Grüße Nika
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10.07.2024 11:20:53 |
Bei uns ist eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück Pflicht. Es wird also ohne Klärung bei der Gemeinde nicht möglich sein, eine Entscheidung zu treffen...
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10.07.2024 11:43:50 |
Bei unserer Kundschaft geht gerade die Überprüfung von dem Schmutzwasserkanal, denn gerade bei einem größeren Regenereignis werden die Kanal-Hebeanlagen völlig überlastet. Um diesen jetzt Einhalt zu geben, wurden die Hauseigentümer aufgefordert Schmutz, Wasser und Regenwasser zu trennen, wie es in Ihrer Hausbau-Genehmigung dort mit verankert ist, denn das Regenwasser, ist wie es in der Baugenehmigung dort festgeschrieben ist auf dem eigenen Grundstück mit zur Verinselung zu bringen.. Und nun sind Mitarbeiter des Abwasserverbandes dort in Ihren Entsorgungsgebiet Tägig geworden, und drücken mit ein Prüf Rauch -druck Generator ein jeden Hausanschluss am Übergabeschacht des Hausgrundstückes damit ab. Und wenn die Dachrinnen oder Hofentwässerungen plötzlich ein weißer Prüfrauch zeigt, dann ist der Beweis erbracht, dass der Eigentümer doch weiter Regenwasser oder anders Niederschlagwasser in den Schmutzwasserkanal einleitet. Das hat schon richtig für Ärger gesorgt, aber in der Baugenehmigung steht das nicht Einleiten von Regenwasser in den Schmutzwasserkanal verbindlich als Verboten mit drin. So mancher, gerade im Neubaugebiet oder im Bestand angelegter Garten, muss jetzt aufgerissen werden, um eine Regenwasser Versickerung gemäß den Vorschriften neu anzulegen... was natürlich für eine gewisse Schadenfreude der Nachbarn, bei den das richtig gemacht worden ist, aufkommt..
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10.07.2024 12:39:18 |
Zitat von Paule 5019 was natürlich für eine gewisse Schadenfreude der Nachbarn, bei den das richtig gemacht worden ist, aufkommt..[...] Kann man verstehen, denn die anderen haben sich auf Kosten der Allgemeinheit Vorteile verschafft. Da müsste IMHO die Abwassergebühr für versiegelte Fläche nachgezahlt und auch noch eine Strafzahlung draufgesetzt werden.
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10.07.2024 18:42:45 |
Interessante Aussagen: also im Grunde genommen heißt, das dass man den Hausbesitzer verpflichten kann, sein Regenwasser vom Dach gefälligts auf seinem Grund versickern zu lassen.
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10.07.2024 18:47:28 |
yep. Wobei das bei uns mit dem Kiesboden im Isartal sehr einfach ist, das Wasser läuft einfach in den Garten und versickert dort, fertig.
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10.07.2024 19:40:12 |
Zitat von warnet Interessante Aussagen: also im Grunde genommen heißt, das dass man den Hausbesitzer verpflichten kann, sein Regenwasser vom Dach gefälligts auf seinem Grund versickern zu lassen. Da wo es geht sicher; überall wird es nicht gehen. Aber in Schmutzwasserkanal definitiv nicht wenn parallel Regenwasserkanal verlegt ist.
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10.07.2024 21:48:23 |
hier in der gegend ist man merkwürdigerweise eher froh darüber das durch starken Regen die Kanäle gespült werden?
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11.07.2024 12:03:13 |
Wenn die überdimensioniert sind... An meinem (vor?)letzten Wohnort wurden die letzten (obersten) beiden Häuser absichtlich nicht an den Oberflächen-, sondern den Schmutzwasserkanal gehängt. Was auch immer man tut, ohne vorher bei der Kommune nachzufragen wird es nix...
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11.07.2024 12:45:21 |
Übrigens hat der vom Wasserwerk gesagt, ich könnte das mal probieren mit dem Ableiten aufs Grundstück oder sogar in die Straßenrinne. Wäre eben nur im Winter ein Problem, wegen Frostgefahr. Da hab ich mal gestaunt über die Un-Bürokratie
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17.07.2024 06:32:31 |
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17.07.2024 07:43:57 |
Smartmeter ist doch nur bei hohem Verbrauch oder PV >7kWp Pflicht. In beiden Fällen trifft es dann immerhin nicht die viel vemühte alte Oma... Im Wesentlichen sagt der Artikel doch, Smartmeter Einbau ist gar nicht teuer. Aber manche Installationen sind so veraltet, dass die modernisiert werden müssen um aktuellen Gesetzen und Normen zu entsprechen. Ob eine Aktualisierung einer 40 Jahre alten Installation auf den aktuellen Stand sinnvoll ist, kann man sich streiten. Aber in den 40 Jahren sollte man zumindest entsprechende Rücklagen gebildet bzw. beim Kauf die Kosten eingeplant haben.
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17.07.2024 07:47:26 |
Zitat von warnet Übrigens hat der vom Wasserwerk gesagt, ich könnte das mal probieren mit dem Ableiten aufs Grundstück oder sogar in die Straßenrinne. Wäre eben nur im Winter ein Problem, wegen Frostgefahr. Da hab ich mal gestaunt über die Un-Bürokratie Ja, da kann sich ggfs. durchaus eine größere Eisplatte außerhalb der Rinne bilden. Habe schon gesehen. Da war die halbe (Privat)straße auf ca. 4m mit Eisplatte bedeckt. Ich kann mir vorstellen, bei öffentlicher Straße kann es im Falle des Falles durchaus Probleme bereiten.
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