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Foren
Wie gegen eine nachträgliche Rechnung (Einbau WP) vorgehen?
Verfasser:
wemu
Zeit: 05.08.2024 15:46:41
0
3731020
Im September 2023 wurde uns nach einem angenommenen schriftlichen Angebot von einem Kältebau Betrieb (Mitglied der SHK Innung Stuttgart) eine WP eingebaut.
Mit im Angebot aufgeführt war die Demontage der bestehende Gasbrennwerttherme.
Diese wurde demontiert, der Gaszähler ausgebaut und die Gasleitung oberhalb des letzten Absperrhahns mit einem Kupferfitting und Endstopfen verpresst.
Nach Fertigstellung des Einbaus der WP und Beseitigung der ersten Mängel (Vor- und Rücklauf vertauscht, keine Absperrhähne vor und nach dem Magnetitabscheider usw)
wurde die Endrechnung bezahlt.
Um meinen Gasanschluß abzumelden bekam ich auf Nachfrage bei der NetzeBW das Formular TAF (Fertigmeldung Gasanlagen).
Das ausgefüllte Formular muß der Heizungsbauer unterschreiben.
Mehrere Monate mit mehreren Aufforderungen (per email sowie telefonisch und letztendlich schriftlich per Einschreiben) vergingen ohne das mir das TAF Formular unterschrieben zurück gesandt wurde. Begründung: Das Formular darf nur ein von der NetzeBW zugelassener Heizungsbaumeister unterschreiben. Da angeblich der Heizungsbaumeister des Kältebetriebs im Herbst 23 gekündigt hätte müßten sie zuerst einen neuen einstellen.
Inzwischen hatte ich mich an die SHK Innung Stuttgart gewendet um noch weitere ausstehende Mängel und auch dieses TAF Formular erledigt zu bekommen.
Nach Intervention der Innung wurde dann auch plötzlich ein Termin vereinbart um die Mängel zu beheben (9 Monate nach dem Einbau der WP). Zusätzlich hat der Chef der Kältebaufirma einen befreundeten Heizungsbauer beauftragt den Gasanschluß ordnungsgemäß zu verschließen.
Dies wurde von 2 Mitarbeitern dieses Heizungsbauers durchgeführt. Kurz darauf erhielt ich auch das besagte und unterschriebene TAF Formular.
Wenige Tage später erschien ein Mitarbeiter von NetzeBW hat den Gasdruckminderer ausgebaut und an dessen Stelle ein Vollmaterial eingesetzt sowie den Absperrhahn verplompt. Auf meine Frage hin warum dann zuvor ein Spezialblindstopfen (Nur mit speziellem WZ zu öffnen) vom HB installiert wird erklärte er mir das seit mindestens 8 Jahren der Gasanschluß mit diesem Vollmateial abgeschlossen wird und diese speziellen Blindstopfen nicht mehr notwendig sind.

Das nahm ich zur Kenntnis und sah die ganze Angelegenheit als erledigt an.
Kurze Zeit später kam vom Kältebauer eine neue Rechnung über 356€ für die Anbringung des besagten Spezialblindstopfens.
Ich habe der Rechnung per email, telefonsich und dann auch noch schriftlich per Einschreiben widersprochen da für mich diese Arbeiten beim Angebotspunkt "Demontage Gasheizung" dazugehören.
In der Zwischenzeit kam die 1. Mahnung für diese Rechnung der ich erneut schriftlich widersprochen habe. Telefonsiche Kontaktaufnahme wird verweigert, keine Antworten auf email oder Einschreiben.

Zusätzlich habe ich mich bei der NetzeBW in Herrenberg bei dem für Gasanschlüsse zuständigen Mitarbeiter nach der üblichen Vorgehensweise zur Stilllegung eines Gasanschlusses erkundigt. Dabei erklärte er mir das der von mir beauftragte Kältebauer keine bei der NetzeBW eingetragene Zulassung für Arbeiten an den Gasleitungen hat. Somit hätte der Kältebauer weder die Gastherme ausbauen dürfen sowie schon überhaupt nicht den Gasanschluß mit dem Kupferfitting - Blindstopfen absperren dürfen.

Nun meine Frage: Wie kann ich rechtlich gegen diese meiner Meinung nach unberechtigte Rechnung vorgehen um eine Stornierung zu erwirken?

schon im Voraus vielen Dank für eure Beiträge

Verfasser:
Mastermind1
Zeit: 05.08.2024 16:00:48
0
3731024
Ehrlich? Fachlich kann der Kälteanlagenbauer mit Gas umgehen.
Auf dem Papier hat der Kältebauer sich aber nicht von der netzeBW "knechten" lassen.
Das ist nur weiterer Papierkrieg vermutlich verbunden mit Gebühren.

Am Ende des Tages, dumm gelaufen.
Beim nächsten Kunden wird dein Kälteprofi sagen:

"Demontage/Abmeldung/Rückbau der Gaskomponenten bauseits durch Heizungsbauer notwendig."

Sei froh das du einen Kälteanlagenbauer an der Hand hast.
Möchtest du jemals wieder was von dem Kälteprofi, oder nicht?
Je nachdem kannst du wegen einem solchen Betrag einen Streit anzetteln.

Du könntest evtl. ein Rabatt für ne Wartung deiner WP raushandeln.
Da lässt du dir dann nach 1 , 2 Jahren zeigen, was du selbst machen kannst.
Beispielsweise.

Verfasser:
Stefan2601
Zeit: 05.08.2024 16:51:08
4
3731035
Du hast der Rechnung bzw. der Mahnung widersprochen. Genau richtig.
Warum soll man zweimal die selben Arbeiten bezahlen?
Ich würde mich jetzt zurück lehnen und abwarten.

Auch würde ich nicht weiter kommunizieren. Da brauchst auch folgende Mahnungen nicht widersprechen, weil im Grunde einmal reicht. Alles andere ist verschenkte Zeit.

Verfasser:
wemu
Zeit: 05.08.2024 16:57:21
4
3731036
Zitat von Mastermind1 Beitrag anzeigen
Ehrlich? Fachlich kann der Kälteanlagenbauer mit Gas umgehen.
Auf dem Papier hat der Kältebauer sich aber nicht von der netzeBW "knechten" lassen.
Das ist nur weiterer Papierkrieg vermutlich verbunden mit Gebühren.

Am Ende des Tages, dumm gelaufen.
Beim nächsten[...]


Nach den Erfahrungen mit der Mängelbeseitigung, erst nach Einschaltung der Innungskammer nach 9 Monaten durchgeführt, und dem Umgang den diese Firma gegenüber dem Kunden an den Tag legt werde ich diese Firma mit Sicherheit nicht zu weiteren Arbeiten beauftragen.
Bei meiner WP (Monoblock) wäre vom Prinzip auch kein Kältebauer notwendig gewesen. Da er aber der einzige war der meine Vorgaben, (WP + Hydraulikeinheit mit Brauchwasserbehälter und Reihenrücklaufspeicher) für meinen Altbau BJ1966 mit Heizkörpern, akzeptiert hat wurde er eben beauftragt.

Und warum von der Netze BW knechten lassen?
Soweit mir bekannt ist es zwingend notwendig eine entsprechende Zulassung zu haben um überhaupt an einer Gasanlage arbeiten zu dürfen?
Ist ja letztendlich eine Frage der Sicherheit.
Es darf auch nicht nicht jeder "Möchtegern Elektriker" einen Stromhausanschluß installieren, auch dazu ist eine entsprechende Zulassung notwendig.

Verfasser:
AnMa
Zeit: 05.08.2024 19:15:50
1
3731060
Zitat von Mastermind1 Beitrag anzeigen
Ehrlich? Fachlich kann der Kälteanlagenbauer mit Gas umgehen.
Auf dem Papier hat der Kältebauer sich aber nicht von der netzeBW "knechten" lassen.
Das ist nur weiterer Papierkrieg vermutlich verbunden mit Gebühren.

Am Ende des Tages, dumm gelaufen.
Beim nächsten[...]

Meine Herren, das wird doch kein Heizungsbauer übernehmen, weil er dann ja gewährleistungspflichtig wird, wie hier immer behauptet wird.
Da hilft dann nur einmal alles neu, um es danach ordnungsgemäß abzubauen.
P.S.: Ich hätte es auf eine Sperrung ankommen lassen durch NetzeBW. Die ist immer günstiger als diese Arbeit hier.

Verfasser:
wemu
Zeit: 07.08.2024 07:21:48
0
3731383
Zitat von AnMa Beitrag anzeigen
Zitat von Mastermind1 Beitrag anzeigen
[...]

P.S.: Ich hätte es auf eine Sperrung ankommen lassen durch NetzeBW.[...]


Mein alter Gasvertrag lief Ende November 2023 aus, solange musste ich noch die Grundgebühren bezahlen. Da ich den Zähler ohne das TAF Formular aber nicht abmelden konnte bekam ich dann Anfang 2024 vom lokalen Gasnetzbetreiber einen Vertrag für die Grundversorgung zugeschickt. Den konnte ich mit mehreren Telefonaten dann aber solange abwenden bis der Anschluß endlich vorschriftsmäßig still gelegt wurde.

Diesen Vorgang habe ich auch der SHK Innung Stuttgart zukommen lassen mit der Bitte um Stellungsnahme wieso eine bei Ihnen eingetragene Firma ohne entsprechende Zulassung Arbeiten am Gasnetz ausführen kann.
Leider ist die zuständige Sachbearbeiterin momentan im Urlaub, deshalb gab es bisher keine Rückmeldung.

Verfasser:
Mastermind1
Zeit: 07.08.2024 07:48:28
0
3731390
Zitat von wemu Beitrag anzeigen
Zitat von Mastermind1 Beitrag anzeigen
[...]


Nach den Erfahrungen mit der Mängelbeseitigung, erst nach Einschaltung der Innungskammer nach 9 Monaten durchgeführt, und dem Umgang den diese Firma gegenüber dem Kunden an den Tag legt werde ich diese Firma mit Sicherheit nicht zu weiteren Arbeiten beauftragen.
Bei meiner WP[...]


Zulassung? Wenn das wie beim Elektroteil abläuft...
Vorlage der Fachkompetenz (Ausbildung, meistertitel, ....)
Bitte x EUROs bezahlen damit wir Sie in unser Portal eintragen.
Fertig.

Je nach Einzugsgebiet muss man das für x Netzbetreiber (Elektro + Gas) machen.
Bürokratie ohne Ende.

Du hast es ja selbst geschrieben. Die Firma "hatte" einen Heizungsbauer der das machen durfte. Betonung auf "hatte".
Von daher - dumm gelaufen für beide Seiten.

Wenn es dir natürlich ums Prinzip geht - geh zum Rechtsanwalt.
Hier im Forum wirst du keinen RA für umsonst erhalten.

So richtige Mängel habe ich deinem Post jetzt nicht entnommen. (Absperrhähne vor/nach dem Magnetitabscheider usw...) - eigentlich nichts wirklich dramatisches.
Unnötig - ja - aber da gibts ganz andere Geschichten.

Verfasser:
wemu
Zeit: 07.08.2024 09:08:19
2
3731405
Zitat von Mastermind1 Beitrag anzeigen
Zitat von wemu Beitrag anzeigen
[...]


Zulassung? Wenn das wie beim Elektroteil abläuft...
Vorlage der Fachkompetenz (Ausbildung, meistertitel, ....)
Bitte x EUROs bezahlen damit wir Sie in unser Portal eintragen.
Fertig.

Je nach Einzugsgebiet muss man das für x Netzbetreiber (Elektro + Gas)[...]



Die ersten Wochen waren VL und RL vertauscht, dadurch war der Feinfilter nicht im Rücklauf sondern im Vorlauf. Auf Grund dessen hat sich einiges an Schmutzpartikel im Wärmetauscher des Außengeräts abgelagert, dadurch wurde der Durchfluß von ursprünglich 25L/min auf ca. 18-19L/min reduziert.
Das hatte ich mehrfach bemängelt und wurde erst im Februar durch Spülen unter Mithilfe eines Reinigungsmittel teilweise entfernt.
Nach weiteren Reklamationen dann erst im Juni weitgehend erledigt.
Bei dem nachträglichen Tausch von VL und RL haben die Monteure das fehlende Wasser nicht über die angebrachte Füllstation mit entsalzungspatrone aufgefüllt sondern direkt vom Netz mit einem Schlauch!
Alle Mängel wurden zuerst als nicht vorhanden abgetan, der Kunde wird als unwissend dargestellt und muss alles mit schriftlichen Nachweisen belegen.
Erst mit der Vorlage von Aufzeichnungen der entsprechenden Parameterprotokolle
(in dem Fall der ursprüngliche und später der reduzierte Volumenstrom ) usw.

Es wird nach dem Motto "die Heizung macht doch warm" zuerst alles abgetan.
Jeder technisch einigermaßen versierte Laie hat, nachdem er sich entsprechend informiert hat, bei weitem mehr Ahnung von der Materie als die sogenannten "Fachkräfte". Von den Chefs ganz zu schweigen!

Verfasser:
bene
Zeit: 07.08.2024 09:16:25
1
3731411
Hallo zusammen,

@wemu: Inwiefern die Kältefirma einen Anspruch auf Bezahlung dieser Rechnung hat, ist wohl eher eine juristische Frage. Ich würde an deiner Stelle abwarten, ob weitere Mahnungen oder ein Mahnbescheid kommen, und dann einen Rat von Fachmann (Rechtsanwalt) einholen.

@Mastermind1: Die fachliche Eignung des Kälteanlagenbauers können wir beide nicht bewerten. Nur weil er mit Kältemitteln umgehen kann, heisst das nicht, dass er sich auch mit den Vorschriften bei Erdgasinstallationen auskennt.

Um zugelassener Fachbetrieb zu werden, bekommt man die Konzession von dem GVU, dass am Firmensitz zuständig ist (für Trinkwasser analog). Wenn man im Gebiet von anderen Netzbetreibern tätig ist, legt man die vorhandene Konzession vor.
Gebühren dafür nimmt zumindest mein NB nicht, und ich möchte bezweifeln, dass er das darf. Selbst die regelmäßigen verpflichtenden Veranstaltungen zur Fortbildung kosten hier nichts.

Wie NetzeBW damit umgeht, dass da ein nicht konzessionierter Schrauber an der Gasanlage gearbeitet hat, weiß ich nicht. Hier bei uns würde das sicherlich einigen Ärger nach sich ziehen.

Gruß,
Bene

Verfasser:
OldBo
Zeit: 07.08.2024 09:25:28
1
3731414
Zitat von Stefan2601 Beitrag anzeigen
Du hast der Rechnung bzw. der Mahnung widersprochen. Genau richtig.
Warum soll man zweimal die selben Arbeiten bezahlen?
Ich würde mich jetzt zurück lehnen und abwarten.

Auch würde ich nicht weiter kommunizieren. Da brauchst auch folgende Mahnungen nicht widersprechen,[...]

... und hoffentlich wurde der Widerspruch auch rechtssicher zugestellt.

Verfasser:
W. Mo.
Zeit: 07.08.2024 09:46:41
2
3731423
Immer warten bis ein Mahnbescheid kommt, den dann widersprechen. Nun wird der Unternehmer u. U. Klage einreichen.

Wenn keine Erlaubnis vorliegt an Gasgeräte/Leitungen zu arbeiten, liegt vermutlich eine Straftat vor.

Durfte er denn eine Verbindung von der Wärmepumpe zur Heizung herstellen? Am Kältekreis liegt vermutlich eine Zulassung vor. Für den Anschluss des Wärmekreises, zwischen Wärmepumpe und Heizungsanlage vermutlich nicht.

Also alles aussitzen und abwarten erst wenn Klage erhoben wird RA einsetzen.

Verfasser:
martinwall
Zeit: 07.08.2024 15:10:30
2
3731516
Zitat von W. Mo. Beitrag anzeigen
Am Kältekreis liegt vermutlich eine Zulassung vor. Für den Anschluss des Wärmekreises, zwischen Wärmepumpe und Heizungsanlage vermutlich nicht.


Seit wann braucht man dafür eine Zulassung???

Verfasser:
W. Mo.
Zeit: 07.08.2024 15:18:43
0
3731518
Ups hatte ich vergessen, man darf natürlich alles selber machen.

Verfasser:
wemu
Zeit: 07.08.2024 21:51:33
0
3731603
Zitat von OldBo Beitrag anzeigen
Zitat von Stefan2601 Beitrag anzeigen
[...]

... und hoffentlich wurde der Widerspruch auch rechtssicher zugestellt.


wurde per Einschreiben mit Sendungsbestätigung zugestellt.

Verfasser:
wemu
Zeit: 07.08.2024 22:02:41
1
3731605
Zitat von W. Mo. Beitrag anzeigen
Immer warten bis ein Mahnbescheid kommt, den dann widersprechen. Nun wird der Unternehmer u. U. Klage einreichen.

Wenn keine Erlaubnis vorliegt an Gasgeräte/Leitungen zu arbeiten, liegt vermutlich eine Straftat vor.

Durfte er denn eine Verbindung von der Wärmepumpe zur[...]


Das Außengerät ist eine Monoblock WP, also keine Arbeiten am Kältekreis notwendig.

Es passieren jedem Fehler, das ist eigentlich völlig normal.
Dann sollte man aber auch diese eingestehen und im eigenen Interesse beseitigen.
Stattdessen wird der Kunde monatelang hingehalten, Telefonanrufe werden nicht angenommen oder der gewünschte Gesprächspartner wird verleugnet. Versprochene zeitnahe Rückrufe finden nicht statt, emails werden ignoriert.
Es wurde letztendlich nur auf Intervention der SHK Innung reagiert (rund 9 Monate nach der eigentlichen Montage)
Diese zusätzliche Rechnung hat bei mir dann das Faß zum Überlaufen gebracht.

Vielen Dank für eure Infos und Kommentare

Verfasser:
Schmitt
Zeit: 08.08.2024 08:10:53
2
3731652
Zitat von wemu Beitrag anzeigen
wurde per Einschreiben mit Sendungsbestätigung zugestellt.
Ist aber keine rechtssichere Zustellung.

FG.Schmitt

Verfasser:
OldBo
Zeit: 08.08.2024 10:16:16
0
3731668
Richtig. Damit ist nicht bestätigt, was im Umschlag ist.

Verfasser:
Zwickel
Zeit: 08.08.2024 10:17:17
0
3731670
Zitat von Schmitt Beitrag anzeigen
st aber keine rechtssichere Zustellung.

FG.Schmitt


Völlig irrelevant. Einzig der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist relevant!

Es wurde schon gesagt, entspannt zurücklehnen und auf einen Mahnbescheid warten, dann Widerspruch einlegen und schauen ob sich der Handwerker eine Klage leisten will.

Verfasser:
OldBo
Zeit: 08.08.2024 10:21:28
0
3731672
Wenn aber wenn den Stress nicht selber hat, dann ist der Ratschlag leicht gesagt.

Verfasser:
Zwickel
Zeit: 08.08.2024 10:29:46
0
3731674
Richtig, aber es gibt keine Alternative...außer einzuknicken und bezahlen.

Verfasser:
Schmitt
Zeit: 08.08.2024 10:46:44
0
3731679
Zitat von Zwickel Beitrag anzeigen
dann Widerspruch einlegen und schauen ob sich der Handwerker eine Klage leisten will.
Oder der Kläger sich eine Klage leisten kann.

FG. Schmitt

Verfasser:
W. Mo.
Zeit: 08.08.2024 12:45:26
0
3731720
Naja, wenn er sich technisch richtig verhalten will, braucht er einen Sachverständigen.

Diese Kosten muss er mmer alleine tragen. Werden durch den Kläger nicht bezahlt, auch wenn er verliert.
Bezahlen muss aber alle anderen Kosten.

Vernünftiger Sachverständiger der HWK, kann schon mehr kosten als die Forderung des Klägers ausmacht.

Um welche Summe geht es denn?

Verfasser:
Zwickel
Zeit: 08.08.2024 13:23:55
4
3731727
Zitat von W. Mo. Beitrag anzeigen
Naja, wenn er sich technisch richtig verhalten will, braucht er einen Sachverständigen.


Den braucht er ganz sicher nicht.

Wie der To schrieb:: Mit im Angebot aufgeführt war die Demontage der bestehende Gasbrennwerttherme.
Diese wurde demontiert, der Gaszähler ausgebaut und die Gasleitung oberhalb des letzten Absperrhahns mit einem Kupferfitting und Endstopfen verpresst.

Dass selbiges nicht fachgerecht nach Vorgabe des Netzbetreibers ausgeführt wurde, hat einzig die Montagefirma zu verantworten. Dazu braucht es keinen Sachverständigen.

Eine Nachbesserung durch einen Subunternehmer geht ganz alleine zu Lasten des 1. Handwerksbetriebes.

Verfasser:
wemu
Zeit: 08.08.2024 14:33:35
0
3731742
Mir geht es um den Sachverhalt das die Demontage der Gasleitung mit dem Angebotspunkt "Demontage alte Heizung" abgegolten ist.
Die Ursache der hohen Kosten von 356€ für das (nicht notwendige) Verschließen des Gasanschlusses mit diesem Spezialstopfen kommen ja daher daß der Kältebauer extra eine Fremdfirma beauftragen mußte da er selbst es ja offiziell nicht machen kann.
Dazu sind dann 2 Monteure dieser Fremdfirma von Stuttgart in den Nordschwarzwald gefahren, das sind schon gute 1,5Std nur Fahrzeit (insgesamt) + Arbeitszeit und Material.

Bei einem Vor Ort Termin zusammen mit Netze BW hätte ein Mitarbeiter gereicht, Materialkosten wären keine angefallen da NetzeBW kostenlos den Gashausanschluß dann still legt.. Sinnvollerweise wird dieses Verfahren aber dann vor Beginn der Demontage der Gastherme durchgeführt.

Diesen Sachverhalt wußte der Kältebauer ja auch schon bei Erstellung des Angebots
und hätte das gegebenenfalls auch extra aufführen und berechnen können.

Wozu ein Sachverständiger? Es geht nicht um technische Detailfragen, es ist schlicht und ergreifend eine organisatorische Frage des Kältebauers zu deren (falschen) Lösung er 9 Monate Zeit brauchte und es dann noch den Kunden zusätzlich bezahlen lassen will.

Verfasser:
Schmitt
Zeit: 08.08.2024 15:04:13
0
3731754
Zitat von Zwickel Beitrag anzeigen
und die Gasleitung oberhalb des letzten Absperrhahns mit einem Kupferfitting und Endstopfen verpresst.
Stimmt nicht, es wurde nichts verpresst, sondern mit einem speziellen Stopfen verschlossen.

Wenn hier ein normaler Stopfen ohne Plombierloch oder Kappe verwendet wurde ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet.


FG. Schmitt

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