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Foren
Habe ich einen Niedertemperaturkessel?
Verfasser:
Martin42
Zeit: 08.09.2024 14:32:50
0
3740979
Hallo zusammen,

ich habe von meinem Schornsteinfeger die Information bekommen, dass unsere Ölheizung ausgetauscht werden muss, da es sich um einen über 30 Jahre alten Standardheizkessel handelt.

Nach allem, was ich bisher gelesen habe, bin ich allerdings der Meinung, dass es sich eigentlich um einen Niedertemperaturkessel handeln sollte.

Es ist ein Elco-Klöckner Systron 34 von 1994, mit Außentemperaturfühler und einer LOGON Plus Steuerung.

Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Ist das ein Standard- oder ein Niedertemperaturkessel?

Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Antworten :)
Martin

Verfasser:
EinP0ster
Zeit: 08.09.2024 15:05:21
0
3740983
Hätte jetzt auch gedacht dass wenn etwas Mitte der 90er eingebaut wurde (und dann noch mit Temperaturfühler) eine NT ist - aber mal auf die Experten hier warten.

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 08.09.2024 15:54:21
1
3740992
Niedertemperaturkessel.
Denselben habe ich von 91. Mit Steuerung WKBM

Verfasser:
ajokr
Zeit: 08.09.2024 16:01:57
0
3740995
Einfach mal die Betriebsanleitung lesen. Da steht auf Seite 4 "Niedertemperaturkessel".

Allerdings heißt das Modell dort Systron 2-37 mit Nennleistung 34kW. Vielleicht gab es vorher auch ähnlich benamte Hochtemperaturkessel. Z.B. das hier angefragte System

Verfasser:
Paule 5019
Zeit: 08.09.2024 16:10:47
1
3740997
Ein Internet Musterbild von so ein möglichen Heizungskessel



Einfache Gegenfrage, wird von der Witterungsgeführten Kesselsteuerung der Ölbrenner bedarfsgerecht geregelt, dann ist das ein Niedertemperatur-Heizungskessel.

Oder regelt die Kesselregelung dort ein Heizungsmischer alleine, ohne dass der Ölbrenner von dem mit beeinflusst wird... dann ist kein Niedertemperatur-Kessel.

Und Ihr Schornsteinfegermeister will wohl mit aller Macht, die dem mit zur Verfügung steht, Ihnen die Supergrüne Habeck Wärmepumpe damit Aufzwingen...

Verfasser:
Martin42
Zeit: 08.09.2024 16:11:43
0
3740998
Vielen Dank für euere Antworten.

@ajokr Diese Anleitung hatte ich auch online gefunden, ich war mir aber nicht sicher, ob das wirklich der gleicher Kessel ist.
Ich selbst habe leider nur eine Anleitung für den Betreiber, in der keine Produktbeschreibung enthalten ist. Allerdings wird dort eine Stütztemperatur von 35°C erwähnt, das sollte doch auch ein Indiz für einen NT-Kessel sein, oder?

Verfasser:
ajokr
Zeit: 08.09.2024 16:13:26
0
3740999
Zitat:

Und Ihr Schornsteinfegermeister will wohl mit aller Macht, die dem mit zur Verfügung steht, Ihnen die Supergrüne Habeck Wärmepumpe damit Aufzwingen...


Quark. Solange es keine kommunale Wärmeplaung gibt, darf nach wie vor eine neue Ölheizung verbaut werden. Muß halt nur nach 20 Jahren auf den Schrott.

Zitat:

Ich selbst habe leider nur eine Anleitung für den Betreiber, in der keine Produktbeschreibung enthalten ist. Allerdings wird dort eine Stütztemperatur von 35°C erwähnt, das sollte doch auch ein Indiz für einen NT-Kessel sein, oder?


Passt den die Internet-Resource zum Gerät und zur Bedienung? Was soll denn die Stütztemperatur bewirken? Der Begriff ist mir als Viessmann-Kunde nicht geläufig.

Verfasser:
Martin42
Zeit: 08.09.2024 16:26:35
0
3741008
Zitat von ajokr;3740999[break
Passt den die Internet-Resource zum Gerät und zur Bedienung? Was soll denn die Stütztemperatur bewirken? Der Begriff ist mir als Viessmann-Kunde nicht geläufig.

Das Bedienfeld sieht genauso aus, aber die Nennwärmeleistung von meinem Kessel ist 27-34 kW, das passt nicht zu den Systemen in der Anleitung.
Die Stütztemperatur habe ich als untere Grenze für die Kesseltemperatur interpretiert.

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 08.09.2024 16:28:56
0
3741011
Wenn Heizkurve AT-geführt, dann ist es doch ein Niedertemperaturkessel...

Verfasser:
Frimo
Zeit: 08.09.2024 18:21:14
0
3741040
Es ist so , wie Paule sagt.
Die Regelung muss nicht nur einen Mischer , sondern auch die Kesseltemperatur beeinflussen.
So wurde es mir von Vaillant mitgeteilt.

Verfasser:
Tee Kah
Zeit: 09.09.2024 07:28:50
1
3741130
Hallo,
wie lange bewohnen Sie denn schon Ihr Haus?
Falls Sie als Eigentümer bereits vor dem 01.02.2002 (Inkrafttreten der damaligen EnEV) das Haus bewohnten trifft nämlich die 30-Jahres-Regelung nicht zu (§ 73 "Ausnahme" GEG).
Im Übrigen bin auch ich der Meinung, dass es sich bei Ihrem Wärmeerzeuger um einen NT-Kessel handelt. Zumindest sollte dies bei BJ 1994 so sein (ggf. bei Heizungsbauer / Wartungsdienst nachfragen - die sollen mal genau hinschauen).

Verfasser:
ajokr
Zeit: 09.09.2024 07:48:30
0
3741131
Mit welchen Kessel/Vorlauf/Rücklauftemperaturen fährt denn die Anlage?
Im Herbst vermutlich geringer als im tiefsten Winter.

Verfasser:
Schmitt
Zeit: 09.09.2024 08:48:18
2
3741138
Zitat von Martin42 Beitrag anzeigen
Ist das ein Standard- oder ein Niedertemperaturkessel?
Hier Auszug aus dem Bundesgesetzblatt aus der Heizungsanlagen-Verordnung-HeizAnlV.

Vom 22 März 1994.




FG. Schmitt

Verfasser:
ajokr
Zeit: 09.09.2024 09:39:57
0
3741149
"Temperatur des Wärmeträgers im Wärmeerzeuger" meint dann wohl die Kesseltemperatur, und nicht die Vorlauftemperatur?

Siehe Wärmeträgertemperatur und Niedertemperaturkessel.

Verfasser:
Schmitt
Zeit: 09.09.2024 09:54:55
0
3741154
Ja.

FG. Schmitt

Verfasser:
Eddi Lang
Zeit: 09.09.2024 10:40:55
4
3741166
Zitat von Paule 5019 Beitrag anzeigen
Und Ihr Schornsteinfegermeister will wohl mit aller Macht, die dem mit zur Verfügung steht, Ihnen die Supergrüne Habeck Wärmepumpe damit Aufzwingen[...]


Moin "Paule",

Also ich habe an keiner Stelle in Martins Post gelesen, dass der Schorni ihm irgendwas auf"zwingen" will. Es war der Hinweis auf die 30 Jahre alte Heizung. Schon gar nicht war bislang konkret von einer WP die Rede - die übrigens seit über 20 Jahren der mit Abstand effizienteste Wärmeerzeuger ist, was den Bedarf an Primärenergie (Strom, Gas, Öl, Holz, Kohle..) zur Bereitsellung der nötigen Heizwärme angeht. Dazu braucht es keinesfalls ein Parteibuch, sondern nur Grundkenntnisse der Physik. Oder kühlst Du Deinen Kühlschrank mit Gas (gibt es, ist weder nachhaltig noch wirtschaftlich im Energiebedarf. Macht nur dort Sinn, wo es keinen Strom und auch keine PV gibt)? Ja, im Kühlschrank ist auch eine WP….

Aus meiner Sicht ist Dein letzter Satz also so zu sehen: Von den bekannten Fakten her nicht belegbar und ob gewollt oder ungewollt reine Stimmungsmache.

Der Schorni hat nur seinen Job gemacht und mit seiner Aussage erstmal auch nichts Falsches gesagt, denn die 30-Jahre-Regel ist schon richtig. Es gibt aber diverse Ausnahmen im Gesetz. Und es ist auch Aufgabe des Betreibers der Heizung, zu klären, ob für seine Heizung eine Ausnahmeregelung gilt - nichts anderes macht Martin hier. Die Ausnahmen sind zahlreich, aber die Entscheidung, die ein Besutzer treffen muss, wird immer auch nicht nur auf das "heute" bezogen sein, sondern auch die jahrzehntelangen Konsequenzen der Entscheidung ins Kalkül ziehen.

@Martin: im Link oben steht alles für Dich drin (einfach auf die rote Schrift tippen)!

Und falls er sich der Schorni bei der Bewertung der Aushahmeregelungen für Martins Ölheizung geirrt hat: Menschen machen auch mal Fehler - selbst Fachleuten passiert das schonmal - und letztlich entscheidet der Besitzer. Jedenfalls meiner Meinung nach 3x besser, auf Sachverhalte hinzuweisen als wenn er einfach "wegschaut".

Gruß Eddi

Verfasser:
ajokr
Zeit: 09.09.2024 10:50:37
0
3741170
On Top: die 30-Jahres-Frist wurde schon 2020 in der vorherigen Ausgabe des GEG noch von Mutti unterschrieben. Und die hatte nun wirklich kein grünes Parteibuch.

Nur hat man damals noch auf billiges Gas aus Russland als temporäre Alternative gesetzt.

Verfasser:
Mauk
Zeit: 09.09.2024 10:53:16
0
3741172
Zitat von ajokr Beitrag anzeigen
Zitat:
[...]

Quark. Solange es keine kommunale Wärmeplaung gibt, darf nach wie vor eine neue Ölheizung verbaut werden. Muß halt nur nach 20 Jahren auf den Schrott.



Da würde ich einmal einen Blick in die jeweilige Landesordnung werfen. Bei uns würde das nicht gehen.

Verfasser:
cn3boj00
Zeit: 09.09.2024 11:54:22
4
3741194
Zitat von Paule 5019 Beitrag anzeigen
Und Ihr Schornsteinfegermeister will wohl mit aller Macht, die dem mit zur Verfügung steht, Ihnen die Supergrüne Habeck Wärmepumpe damit Aufzwingen...


Solcher Käse hat hier einfach nichts zu suchen. Wer sich eine WP einbauen möchte, weil sie einfach effektiver und auf Dauer kostengünstiger wird tut das nicht wegen Habeck. Und Schornsteinfeger haben damit erst recht nichts am Hut, denn jeder Schornstein weniger gefährdet ihren Job. Sie sind nur von Gesetzes wegen verpflichtet, nur Geräte zuzulassen welche die Vorgaben erfüllen.
Die wichtigste Frage ist doch, ob der Kessel noch seine Arbeit tut. Dann sollte man prüfen ob eine der Ausnahmen zutrifft.
Es ist sehr unwahrscheinlich dass 1994 noch Konstanttemperaturkessel eingebaut wurden, und nur die müssen ausgetauscht werden. Zeigt dein Kessel denn die Temperatur an? Wenn diese nicht immer gleich hoch ist, ist es auch kein Konstanttemperaturkessel (=Standardkessel).
Meines Wissens ist das Systron System von Elco eine geschützte Marke für NT-Kessel. und die Klöckner LOGON eine Steuerung für NT-Kessel. Weise deinen Schorni darauf hin und schau mal was er sagt, man kann ja sicher mit ihm reden.

Verfasser:
fruehsen
Zeit: 09.09.2024 12:05:56
2
3741199
Hier gibt es keine Disskussion, Dein Kessel ist ein Niedertemperaturkessel. Kesseltemperatur ist über Kurve Außentemperaturabhängig geregelt. Egal ob Mischer hinten dranhängt oder nicht. Also keine Austauschpflicht!

Thomas

Verfasser:
Martin42
Zeit: 09.09.2024 14:38:47
0
3741246
Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die vielen Antworten!

Ein paar Anmerkungen:
- Im Schreiben des Schornsteinfegers wurde nicht nur allgemein auf die Austauschpflicht nach 30 Jahren hingewiesen, sondern explizit der Kessel als "Standardkessel" (und nicht "NT-Kessel") klassifiziert und eine Frist gesetzt
- Ja, die Steuerung regelt nicht nur die Vorlauftemperatur, sondern auch die Kesseltemperatur
- Inzwischen habe ich auch von Elco-Klöckner die Aussage, dass es sich beim Syston 34 mit Logon Plus um einen Niedertemperaturkessel handelt
- Ich werde jetzt versuchen, das mit dem Schornsteinfeger zu klären (ich wolle nur vorher so viele Informationen wie möglich sammeln)
- Übrigens hat niemand versucht, mit eine Wärmepumpe aufzudrängen ;) (Allerdings habe ich so oder so vor, die Ölheizung durch eine WP zu ersetzen. Nur möchte ich das gerne ohne zeitlichen Druck machen)

Martin

Verfasser:
Frank_Pantry
Zeit: 09.09.2024 14:49:19
1
3741248
Das ist auch gut so für eine qualifizierte Vorplanung, den Druck und Eile sind ganz schlechte Berater! :-)

Gruß
Dipl.-Ing. Anlagentechnik
Frank-Rolf Roth
www.waermepumpendoktor.com
(Planung, Baubegleitung, Anlagen-Optimierung, Betreiberschulung)
Referenz-Wärmepumpenanlage der Energieagentur-NRW
So wird’s gemacht: https://www.youtube.com/watch?v=JqPpRR6vQl4

Verfasser:
ajokr
Zeit: 09.09.2024 19:36:36
0
3741362
Zitat von Martin42 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die vielen Antworten!

Ein paar Anmerkungen:
- Im Schreiben des Schornsteinfegers wurde nicht nur allgemein auf die Austauschpflicht nach 30 Jahren hingewiesen, sondern explizit der Kessel als "Standardkessel" (und nicht "NT-Kessel") klassifiziert und eine Frist gesetzt
...
- Ich werde jetzt versuchen, das mit dem Schornsteinfeger zu klären (ich wolle nur vorher so viele Informationen wie möglich sammeln)


Wenn er nicht einsichtig ist, war es das letzte Mal, dass er von dir Geld sieht.
Denn die WP braucht keinen Schornstein.

Verfasser:
Schmitt
Zeit: 10.09.2024 09:25:10
0
3741499
Zitat von ajokr Beitrag anzeigen
Wenn er nicht einsichtig ist, war es das letzte Mal, dass er von dir Geld sieht.
Denn die WP braucht keinen Schornstein.
Sie braucht zwar keinen Schornstein, aber die Überprüfungsaufgabe wird/ist dem Schornsteinfegerhandwerk zugeschlagen.


FG. Schmitt

Verfasser:
hanssanitaer
Zeit: 10.09.2024 11:15:21
0
3741544
Zitat von Schmitt Beitrag anzeigen
Zitat von ajokr Beitrag anzeigen
Denn die WP braucht keinen Schornstein.

[...]die Überprüfungsaufgabe wird/ist dem Schornsteinfegerhandwerk zugeschlagen.


Das ist bisher - Gott sei Dank - nur ein Gerücht.

Derzeitige Gesetzeslage §60a GEG:
In den Fällen (MFH >=6 Parteien), in denen eine turnusmäßige Prüfung von WP erforderlich ist und diese nicht über eine Fernüberwachung (= Online Monitoring) möglich ist, muss die Prüfung durch Fachkundige, dazu zählt auch aber nicht exklusiv der Schorni, erledigt werden.

Ein gescheiter Verwalter oder Heizkostendienstleiter wird sich den Datenabruf zum Smartmeter und online Zugriff auf die Wärmepumpe organisieren und damit sind die verpflichtenden Prüfintervalle abgefrühstückt.

Im EFH alles irrelevant.

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