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Foren
Heizkörper vor verglaste Flächen - weiterhin mit Strahlungsschirm?
Verfasser:
Jarek Kolata
Zeit: 18.10.2002 08:57:02
0
3751
Müssen Heizkörper, die vor verglaste Flächen angeordnet werden nach der EnEV weiterhin mit einem Strahlungsschirm ausgestattet werden?

Besten Dank für Ihre Rückantworten

Verfasser:
tissipapa
Zeit: 18.10.2002 09:32:51
0
3752
Lieber Herr Kolata,

vorige Woche war Innungsversammlung bei uns mit einem
Vortag eines Ing. vom Fachverband Düsseldorf spez.
über die ENEV.

Hier wurde ausdrücklich betont, daß Strahlungsschirme
bei Wandnischen nicht mehr gefordert würden, da
meistens PL.HK. direkt vor die Wand gesetzt werden
und keine Fensternischen mehr gebaut würden.
(Hier hat er teilw. Recht)
Jedoch sollte man immer zwingend auf die Einbauanweisungen der Hersteller achten, da ohne
Strahlungsschirm vor Fensterglasflächen mit Spannungs-
rissen zu rechnen sei.
Auch generell den vom Hersteller vorgeschriebenen
Abstand, trotz Strahlungsschirm, vor Glasflächen
einhalten.
Gruß tissipapa

Verfasser:
H.Selbmann
Zeit: 18.10.2002 10:12:03
0
3753
gem. EnEV sind Strahlungsschirme nicht mehr gefordert, da die Mindest-U Werte (früher K-Werte) verbessert wurden,
weiterhin ist bei den abgesenkten Medientemp. in neuen Heizungsanlagen Überhitzungen am Glas fast auszuschließen.
Trotzdem sind Strahlungsschirme empfehlenswert, da einerseits je nach Heizungsanlage ggf. doch Temp.spitzen auftreten können.
Außerdem wird die Raumerwärmung unterstützt und nur ein Teil der Hk-Leistung an den Fensterbereich gelassen, was durchaus erwünscht ist.

MfG H.Selbmann

Verfasser:
Georg
Zeit: 06.11.2002 17:35:06
0
3754
Sehr interessant, all diese Argumente. Da gibt es auf der einen Seite eine EnEV um Energie zu sparen und auf der anderen Heizkörper vor Glasflächen um sie zu verbraten. Da wird ein Für und Wider der Strahlungsschirme dikutiert, anstatt zu sagen: Wer soetwas konstruiert und installiert, gehört daran aufgehängt.

Gruß Georg

Verfasser:
Sukram
Zeit: 07.11.2002 19:08:20
0
3755
Vollkommen richtig, Georg.

Dazu kommt noch, dass die EnEV mehr Löcher als ein schweizer Käse hat. Murksverordnung.

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