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30.10.2024 13:12:16 |
Habe ich doch schon mehrmals geschrieben, es werden immer die gleichen Fragen gestellt. Die Behörde ist informiert und würde gerne zum Messen kommen, weil es durchaus einen Verdacht gibt, dass die Anlage eine Lärmbelästigung darstellen könnte. Der Abstand ist recht gering und die Aufstellung suboptimal. Sie wollen allerdings dann messen, wenn die Anlage laut wird und das ist momentan nicht gegeben. Ich soll alles protokollieren und die Behörde zu dem wahrscheinlichsten Zeitpunkt einladen. Laut Aussage am Telefon können sie auch um 5 oder 7 Uhr früh kommen. Da habe ich mich auch gefragt, wie das gehen soll, aber anscheinend können sie sowas machen.
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30.10.2024 13:20:00 |
Zitat von Waermepumpe Laut Habe ich doch schon mehrmals geschrieben, es werden immer die gleichen Fragen gestellt.
Liegt vielleicht an den vielen irrelevanten Beiträgen, auch von dir, in diesem Faden, die nicht zielführend sind. Deshalb einfach auf harte Fakten beschränken. Niemand hat Lust 700 Beiträge durchzugehen, wenn das Wesentliche auf den ersten 3 Seiten gesagt wurde und dann auf den restlichen 17 Seiten zwei relevante Beiträge von dir stehen. Zitat von Waermepumpe Laut Die Behörde ist informiert und würde gerne zum Messen kommen, Das ist doch perfekt. Wäre noch die Frage, wäre das eine rechtssichere Messung, die man auch ggfs. gerichtlich verwerten kann? Oder ist es nur eine technisch unterstützte Hörprobe. Davon würde auch dein weiteres Vorgehen bzw. das Vorgehen des Nachbarn abhängen.
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30.10.2024 13:57:33 |
Wenn aber keiner was liest und immer nur Fragen stellt, dann verlässt man diesen Kreis ja nie. Ich bleibe ja nur höflich und beantworte die Fragen. Die Messung ist kein Schallgutachten und kann diesen nicht ersetzen, so wurde es mir am Telefon mitgeteilt. Ich vermute, der Richter wird so und so wie bei jedem Autounfall einen eigenen Gutachter mit einem Schallgutachten beauftragen. Vielleicht wird die behördliche Messung angesehen und hat möglicherweise sogar eine gewisse Beweiskraft, aber viel ausschlaggebender wird das Gutachten sein. Die Messung wird auf jeden Fall mit einem geeichten Gerät gemacht und es wird angeblich auch das Spektrum gemessen. Tonhaltigkeit wird gesondert gewichtet, wenn also eine bestimmte Frequenz heraussticht und besonders störend ist, was in unserem Fall zutreffend ist, wird sie besonders gemessen. So war die Aussage des Beamten. Wenn dich das Thema interessiert, kannst du dir TA Lärm Unterlagen ansehen. Ich habe im Netz sogar ganze Anleitungen für Behörden für solche Messungen gefunden, dort steht alles gut beschrieben, wie und wo zu messen ist, sollten die Abstände nach der LAI Tabelle zu gering ausfallen. Werden die Abstände hingegen eingehalten, so ist erstmal von keiner Lärmbelastung auszugehen. Der empfohlene Abstand wird in unserem Fall um etwa Faktor 2 unterschritten, es sollte also vor Ort gemessen werden.
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30.10.2024 14:20:18 |
Zitat von Waermepumpe Laut Die Messung ist kein Schallgutachten und kann diesen nicht ersetzen, so wurde es mir am Telefon mitgeteilt. Ich vermute, der Richter wird so und[...] Das heißt, im Grunde ist es eine technisch unterstützte Hörprobe. Du kannst damit erstmal nichts anfangen. Aber die Behörde kann basierend auf dem Ergebnis deinen Nachbarn dazu auffordern die Einhaltung der Vorgaben nachzuweisen. Und da musst du nicht mal irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten. Das heißt, diese Gutachterkosten hätte der Nachbar sowieso, egal ob du vor Gericht gehst oder nicht. Und er könnte diese auch nicht später als Gerichtskosten dir aufs Auge drücken, wenn er doch gewinnen sollte. An Nachbarn seiner Stelle würde ich versuchen diese Kosten zu vermeiden. Das wäre nur durch ein Entgegenkommen seinerseits möglich, z.B. durch drehen der WP. Das wäre sicherlich günstiger als Gutachten. Aber wenn die Behörde vorher da war, dann hat er Pech, falls die WP lärmt. Wenn die Behörde aber im Rahmen der Hörprobe feststellt, passt so, wirst du auch gerichtlich schwere(re)n Stand haben. Und das dauert auch noch. Deine beste Hoffnung wäre dann, dass die WP eh defekt ist und bald das zeitliche segnet.
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30.10.2024 15:01:17 |
Zitat von gnika7 Zitat von Waermepumpe Laut [...] Aber die Behörde kann basierend auf dem Ergebnis deinen Nachbarn dazu auffordern die Einhaltung der Vorgaben nachzuweisen. [...] Nach dem Rechner, den er nicht akzeptieren will passt das aber. Also muss er so oder so klagen.
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30.10.2024 15:14:57 |
Was meinst du, warum ich vorerst dabei bleiben will? Aus genau den von dir genannten Gründen. Ich sehe es sogar so, dass selbst wenn es dieses Gutachten jemals geben sollte, dann wird der Richter später in einem zivilrechtlichen Verfahren in der Regel trotzdem noch ein weiteres, richterlich angeordnetes Gutachten haben wollen, von einem vom Gericht anerkannten Gutachter, so machen sie das nämlich. Dieses Gutachten wird von den jeweiligen Rechtsschutzversicherungen anerkannt und die Kosten werden übernommen. Bei privat in Auftrag gegebenen Gutachten, also Gutachten vor dem Rechtsstreit, ist es allerdings nicht der Fall, sprich wird man auf diesen Kosten höchstwahrscheinlich sitzen bleiben. Außer, man klagt gleich gegen die Behörde, wenn man nicht zu dumm ist. Dann läuft aber die Klage gegen sie und wir haben damit erstmal überhaupt nichts zu tun. Das Beste für uns wäre also, wenn die Behörde eine Überschreitung misst. Der empfohlene Abstand nach dem Behördenrechner wurde unterschritten, die Tabelle haben wir mit dem Beamten gemeinsam angeschaut. Was andere Rechner behaupten, ist erstmal irrelevant, eine Messung muss also so der so durchgeführt werden.
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30.10.2024 15:52:53 |
Diese ganzen Tabellen und Rechner sind halt graue Theorie. Die Situation vor Ort kann von den Annahmen her deutlich abweichen, und so scheint es ja hier zu sein...
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30.10.2024 16:05:43 |
Zitat von SebDob Zitat von gnika7 [...] Nach dem Rechner, den er nicht akzeptieren will passt das aber. Also muss er so oder so klagen. Erstmal ist die Behörde dran. Rechner ist kein Nachweis für die tatsächliche Einhaltung der Vorgaben, wenn die Behörde das einfordert. Solange keine behördlichen Ergebnisse vorliegen, wird man sich hier weiter im Kreis drehen.
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30.10.2024 17:42:28 |
Das ist klar. Nichtsdestotrotz wurde ich gleich nach Model, Abstand sowie Baugebiet gefragt und wie sie aufgestellt ist. Das sind die Voraussetzungen, damit man die Tabelle benutzen kann. Ich habe direkt den Schallleistungspegel genannt, damit man nicht suchen muss. Laut Tabelle war der nötige Abstand deutlich überschritten. Ich wurde gebeten, alles nochmal schriftlich per Email zukommen zu lassen, samt Bilder vor Ort, Bebauungsplan, Modellbezeichnunge etc.
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30.10.2024 18:05:31 |
Zitat von Waermepumpe Laut ... nötige Abstand deutlich überschritten. ... Überschritten? Schreibst Du vom Abstand der WP von Deinem oder vom Nachbarshaus?
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30.10.2024 18:16:24 |
Man hat mich nach Abstand Terrassentür zu Wärmepumpe gefragt, ich habe geantwortet, es sind ca. 12m. Unterschritten ist das richtige Wort.
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30.10.2024 22:19:29 |
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31.10.2024 05:09:08 |
Was mir bisher etwas Hoffnung machte, der Nachbar wollte sich immer wieder einen größeren Holzofen anschaffen, weil er nämlich ein Waldstück besitzt und dort genug Brennholz hat. Aus einem Gespräch vor etwa 8 Wochen habe ich für mich allerdings mitgenommen, dass es mit dem Ofen erstmal nichts wird. Ich habe mich nämlich schon gefreut, dass der Ofen ggf. die Wärmepumpe entlastet, so dass sie nicht mehr mit so viel Leistung laufen muss. Das habe ich zum Nachbarn auch so gesagt. Andererseits soll der Ofen nur mitheizen und zum Kochen benutzt werden. So gesehen würde das Warmwasser trotzdem nur über Wärmepumpe laufen. Bei 2 Erwachsenen und 2 weiblichen Teenagern ist der Warmwasserverbrauch sicherlich recht hoch.
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31.10.2024 08:09:08 |
Was ist denn das für eine Hoffnung ? Dann wird ein Teil des Lärmes durch einen elenden umweltverpestenden Stinker ersetzt.
Anders ausgedrückt - Steinzeitwärmetechnik ersetzt aktuelle Technologie, weil man damit nicht richtig zurechtkommt. Wieder so ein Armutszeugnis, wie man es jeden Tag hierzulande registrieren kann.
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31.10.2024 08:27:58 |
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31.10.2024 08:33:50 |
Wenn die Beiträge, die nichts zum Thema beitragen, unterbleiben würden, wäre es übersichtlicher. Es gibt auch keinen Zwang, zu jedem Beitrag des OP etwas zu schreiben. Wenn man andere Hobbys hat, besser diesen nachgehen.
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31.10.2024 08:35:38 |
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31.10.2024 08:46:05 |
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag | Zeit:
31.10.2024 09:10:25 |
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag | Zeit:
31.10.2024 09:14:50 |
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31.10.2024 14:42:16 |
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31.10.2024 15:17:02 |
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag | Zeit:
31.10.2024 15:28:38 |
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05.11.2024 16:25:11 |
... und was macht nun das Gebrumme ? Jetzt hatten wir mittlerweile Temperaturen fast um die 0 Grad herum . Da sollte die WP doch etwas zu arbeiten haben.
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05.11.2024 18:40:49 |
Bisher sieht es super aus. Tiefsttemperatur lag bisher bei +2, keinerlei Lärmbelästigung. Meine Hoffnung ist nach wie vor, dass der Buderus Servicetechniker bei seinem Besuch im Frühling doch etwas verstellt hat und das Lärmproblem nicht mehr eintritt. Man sollte für das endgültige Fazit am besten eine kalte Woche mit stabilen Minusgraden abwarten.
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