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Foren
Paragraph 14a EnWG
Verfasser:
gnika7
Zeit: 31.10.2024 09:59:02
1
3761957
Zitat von Mcquadrat Beitrag anzeigen

Allerdings macht das der Elektriker ja für den Anlagenbetreiber und er muß soweit ich weiß auch beim Netzbetreiber als Elektriker registriert sein.

Es gibt genug steckerfertige Geräte, die unter die Regelung "steuerbare VE" fallen. Wenn du also das Meßkonzept nicht änderts, also keinen zweiten Zähler dazu willst, brauchst du da für die Anmeldung auch keinen Eli. Aber wer für Anstecken einer Wallbox an einer CEE 500€ dem Elektriker bezahlen will, soll das gerne machen. Es gibt ja Foristen hier, die eine Mobile WB bei 4 verschiedenen NBs betreiben. Bei jedem NB den eingetragen Eli für die Anmeldung zu bezahlen wäre sicherlich lustig.

Zitat von Mcquadrat Beitrag anzeigen
Ich finde da kann man als Anlagenbetreiber schon erwarten eine formale Bestätigung zu erhalten.

Erwarten kann man vieles. Ein NB wird aber sicherlich nicht mehr machen als vertraglich oder rechtlich vorgegeben ist. Die haben (zur Zeit) auch so genug zu tun. Die Kunden werden ihm deshalb definitiv nicht weglaufen ;-)

Verfasser:
Daddy57
Zeit: 31.10.2024 10:28:37
0
3761978
Warum nicht einfach eine WP installieren, welche die magische Grenze nicht erreicht?
Dann spart man sich das ganze Gedöns und diverse Info-Schleifen.
Meine Zubadan ist zwar 1 Jahr vor Gültigkeit des Paragraphen installiert worden, aber ich habe sie auf 75% begrenzt und den Heizstab elektrisch demontiert.
Der Grund war zwar ein anderer, aber auf 4,2 kW Input kann sie nicht kommen und es reicht dicke.
Und wenn noch eine PV maßgeblich mit unterstützt, bringen mir auch keine Sondertarife etwas, wenn sie teilweise von Zusatzgebühren wieder verfrühstückt werden 😉.

Verfasser:
Mcquadrat
Zeit: 31.10.2024 10:46:48
1
3761988
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen

Erwarten kann man vieles.


Anmelden muß man die steuerbare Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW so oder so, ob ich einen zweiten Zähler und das zugehörige Meßkonzept brauche oder die Wärmepumpe weiter hinter dem alten Haushaltszähler laufen lassen möchte. Bei uns steht in der FAQ des Netzbetreibers, daß dies der Elektriker macht, welcher die Anlage (WP) angeschlossen hat. Macht bei denen erstmal einen organisierten Eindruck. Die Frage war nur, wie der Rückfluß der Informationen an den Endkunden aussieht, wenn der Netzbetreiber erstmal mit allen geforderten Informationen versorgt ist. Letztlich möchte man ja nicht erleben, daß erst bei der nächsten Rechnung ein Mitarbeiter nervös mit dem Papier raschelt und behauptet, er hätte nie einen Antrag bekommen ...

Verfasser:
gnika7
Zeit: 31.10.2024 13:08:31
0
3762070
Zitat von Mcquadrat Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]

Bei uns steht in der FAQ des Netzbetreibers, daß dies der Elektriker macht, welcher die Anlage (WP) angeschlossen hat. [...]

Du schreibst denen die E-Mail, dass du eine steckerfertige, steuerbare Wallbox an eine bestehende CEE Steckdose gesteckt hast. Damit hast du deine Meldepflicht erfüllt. Wenn die das dann noch von einem Eli haben wollen, dann können die gerne den selber dafür beauftragen und bezahlen. Bei nicht steckerfertiger WP brauchst du eh einen Eli. Und es ist auch seine Aufgabe, dass es bei Notwendigkeit steuerbar ausgeführt wird.

Aber es gibt genug Anschlussnehmer, die diese Kosten bezahlen. Klar mit dem eingetragenen Eli hat der NB weniger Arbeit. Würde das auch so in FAQ schreiben.

Und wie gesagt, die Infos gehen zurück an den Anmelder. Dieser muss sich darum kümmern, dass der Kunde diese bekommt. Ist nicht Aufgabe des NB. Denke nur an ein MFH mit verschiedenen Mietern/Eigentümern. Da hätte der NB Spaß herauszufinden, was und wem er alles schicken müsste.

Verfasser:
micha_el
Zeit: 31.10.2024 13:24:53
0
3762081
Sind das eigentlich 4,2 kW in Summe:
WP + Wallbox zusammen müssen sich die teilen?

oder 4,2 kW für die WP und 4,2 kW für die Wallbox.

Wie sieht es im 2 Familienhaus aus?

z.B. ein gemeinsamer Zähler für WP
1 Zähler für Familie 1 im EG mit Wallbox
1 Zähler für Familie 2 im OG mit Wallbox

bekommt hier jeder 4,2 kW?

oder müssen sich alle die 4,2 kW teilen?

Verfasser:
gnika7
Zeit: 31.10.2024 13:29:50
1
3762083
Zähler sind erstmal irrelevant. Angemeldet wird die steuerbare VE. Die 4,2kW gelten pro Gerät. Wenn hinter Zähler mehrere steuerbare VE hängen, kann die Summe der 4,2kW bei einem Signal des NB beliebig auf die Geräte aufgeteilt werden, z.B. mit Hilfe eines HEMS. Unter Umständen ist jedoch ein Gleichzeitigkeitsfaktor zu berücksichtigen.

Bei größeren WPs und anderen steuerbaren VEs z.B. im MFH erhöhen sich die 4,2kW entsprechend

Verfasser: WaveX
Beitrag entfernt. Grund: Politische Meinungsäußerung (siehe Forumsregeln)
Verfasser: RayKrebs
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag
Verfasser:
alexmnbg
Zeit: 04.12.2024 10:50:15
0
3782799
Hallo liebes Forum,
in diesem Zusammenhang hätte ich eine Frage:
Wenn ich im Jahre 2024 einen Handwerker mit der Installation einer PV Anlage mit Wallbox und Speicher sowie einer Wärmepumpe beauftragt habe. Und weder die Geräte noch die Elektroinstallation 14a-fähig sind.
Dann liegt aus meiner Sicht ein Sachmangel vor, der im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung durch den Installateur auf eigene Kosten zu beseitigen ist.
Das ist nun eine sehr harte Auslegung und eine Kunden-Lieferanten-Beziehung braucht auch Kompromisse. Aber sehe ich das als Ausgangsposition falsch ?
Viele Grüße
Alex

Verfasser:
gnika7
Zeit: 04.12.2024 11:46:12
0
3782835
Welche Geräte (Wallbox, Speicher) wurden denn tatsächlich verbaut?

Wenn der Speicher nur einphasig ist und/oder PV-Überschuss lädt, dann erfüllt er eh automatisch die Anforderungen von 14a ENWG.

Bei einer Wallbox würde es mich überraschen, dass diese nicht 14a-fähig ist.

Verfasser:
alexmnbg
Zeit: 04.12.2024 16:08:48
0
3782999
PV von Huawei und Wärmepumpe von Daikin. Speicher könnte (und nur das zählt) dreiphasig einspeisen. Beide Anlagen benötigen für 14a jeweils ein zusätzliches Energiemanagementmodul des Herstellers. Und der Platz im Zählerschrank ist voraussichtlich nicht ausreichend. Es geht um mehrere Tausend Euro.
Aber darum geht es bei meiner Frage ja auch nicht.
14a ist eine gesetzliche Vorgabe. Wird diese nicht erfüllt, muss der Lieferant diesen Mangel beseitigen. Punkt.
Liebe Grüße
Alex

Verfasser:
Don Quijote
Zeit: 04.12.2024 16:14:49
1
3783002
Laienmeinung: Dein Elektriker hätte das wissen müssen und dich vor Auftragsvergabe entsprechend beraten sollen. Daraus folgt aber nicht, dass er die Erweiterung des Zählerschranks jetzt auf eigene Rechnung vornehmen muss. Denn die Kosten wären ja auch bei korrekter Beratung bei dir hängen geblieben. Und die gesetzliche Vorgabe musst du (als Betreiber der Anlagen) erfüllen, nicht sonst jemand.

Aus meiner Sicht ein klassischer Fall ohne Gewinner...

Grüße
Oliver

Verfasser:
gnika7
Zeit: 04.12.2024 16:31:16
1
3783010
Zitat von alexmnbg Beitrag anzeigen
14a ist eine gesetzliche Vorgabe. Wird diese nicht erfüllt, muss der Lieferant diesen Mangel beseitigen.[...]

So wie Don Quijote geschrieben hat, wäre das sowieso auf deine Kosten gegangen. Der Rest hängt davon ab, was vertraglich vereinbart war. Für die Steuerung nach 14a EnWG ist der Betreiber zuständig. Der kann (muss nicht) dafür den Eli beauftragen oder einen unabhängigen Systemintegrator oder selber was machen. Hast du denn den Eli dafür beauftragt? Falls im Angebot/Auftrag nichts von 14a EnWG stand, wirst du schlechte Karten haben. Wenn du das bekommen hast, was du (schriftlich) beauftragt hast, dann kannst du auch nicht mehr verlangen.

Verfasser:
alexmnbg
Zeit: 04.12.2024 16:39:57
0
3783015
Das glaube ich nicht ganz. Nach Beratung im Kollegenkreis (Jurist) ist das relativ eindeutig. Der Installateur wurde beauftragt, zwei Systeme (PV und Wärmepumpe) zu errichten. Er hat diese projektiert und angeboten. Sie entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Entsprechend Mängelrüge, Nachbesserungen, Wandlung,... möglich.

Aber natürlich wäre ich bereit, den Preis zu zahlen, den es bei richtiger Planung gekostet hätte. Aber das wäre dann ein Entgegenkommen meinerseits.

Hinzu kommt in meinem speziellen Fall, dass ich bei der KfW Förderung vom gleichen Installateur falsch informiert wurde. Er hat sogar einen Antrag falsch ausgefüllt. Mit der Konsequenz, dass mir die versprochene Förderung nachträglich um 6.000 € gekürzt wird. Auch das wurde erst während der Inbetriebsetzung klar.

Meine Kompromissbereitschaft ist also schon etwas vorgespannt...

Verfasser:
alexmnbg
Zeit: 04.12.2024 16:43:42
0
3783016
14a ist Gesetz. Das muss man nicht beauftragen.
Bei einer Gasheizung schreibe ich auch nicht in den Auftrag, dass sie die Abgasgrenzwerte einhalten soll.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 04.12.2024 16:59:40
0
3783029
In beiden Fällen gilt das Gesetz für den Betreiber. Wenn der Betreiber das nicht beauftragt, da er z.B. das anders erfüllt, was bei 14a EnWG möglich ist, dann muss der Eli das nicht zwingend hinterfragen.

Aber du hast jetzt zwei Meinungen gehört. Dass sie dir nicht gefallen, ist klar. Für eine rechtssichere Meinung musst du einen Anwalt konsultieren. Ich fürchte nur, dass du am Ende auf den Kosten für den Anwalt und die Erweiterung der Verteilung sitzen bleibst. Das ist meine Meinung! Falls du von deiner Meinung und der Info des Juristen überzeugt bist, dann wirst du wohl den Rechtsweg beschreiten müssen, wenn der Eli nicht darauf eingeht.

Verfasser:
alexmnbg
Zeit: 04.12.2024 17:30:15
1
3783064
Danke euch. Ich bin ja kompromissbereit und möchte den Installateur auch nicht übervorteilen. 14a ist richtig dumm gelaufen und der Installateur klemmt zwischen Netzbetreiber und Hersteller in einer Zwickmühle.
Und er ist derjenige, der die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren an der Backe hat. Sein Kunde hat ein System beauftragt und man kann davon ausgehen, dass der nicht die Kompetenz besitzen muss, die rechtliche Zulässigkeit der Anlage zu beurteilen. Der Kunde darf davon ausgehen, dass diese selbstverständlich gegeben ist.
Aber nun will ich die Diskussion auch nicht unnötig breittreten. Nochmals besten Dank!

Verfasser:
gnika7
Zeit: 04.12.2024 18:14:59
0
3783083
Unabhängig von der Schuldfrage:

1. Welche thermische Leistung hat denn die WP? Die WP sollte SG-Ready können. Das heißt, damit ist eine Erfüllung des EnWG (falls überhaupt nötig) bereits gegeben.

2. Wenn der Speicher nur das Hausnetz versorgt und nicht aus dem Netz lädt oder dahin einspeist, dann erfüllt er automatisch die Anforderungen. In das Netz aus dem Speicher einspeisen ist eh wirtschaftlich unsinnig. Und aus dem Netz laden können die Speicher im Allgemeinen nicht, außer man "zwingt" die dazu.

3. Bei Wallbox würde ich auch davon ausgehen, dass diese das grundsätzlich kann.

Das heißt, auf der Geräteseite sollte eigentlich alles passen.

Der Verteiler muss wahrscheinlich auch erst dann umgebaut werden, wenn der VNB die entsprechende Steuerung nutzen will. Falls überhaupt. Ohne einen zwingenden Grund würde ich diesen daher jetzt auch nicht umbauen.

Verfasser:
carsten_m
Zeit: 04.12.2024 18:23:20
0
3783089
Zitat von alexmnbg Beitrag anzeigen
Danke euch. Ich bin ja kompromissbereit und möchte den Installateur auch nicht übervorteilen. 14a ist richtig dumm gelaufen und der Installateur klemmt zwischen Netzbetreiber und Hersteller in einer Zwickmühle.
Und er ist derjenige, der die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren an der[...]
Ich denke 'kostenlos' wirst du da keine Nachbesserung des Stromkastens hinkriegen; allenfalls eine Herrichtung auf richtigen Standard zu den Kosten die bei direkter richtiger Auslegung fällig geworden wäre [verständlich ausgedrückt?]

Prüfen würde ich evt ob er Schadenersatzpflichtig ist, wenn er den Zuschuss versemmelt hat.

Ebenso würde ich prüfen ob du WP+Heizstab §14a-sicher auf 7,56kW drosseln kannst.
Dann musst du nur die Wallbox komplett ausschalten, dazu reicht ein gewöhnliches Relais, dafür sollte immer Platz im Kasten sein; bzw du tauscht Absicherung für die Wallbox (wenn eine eigene dafür verbaut ist) gegen eine steuerbare.

Verfasser:
alexmnbg
Zeit: 04.12.2024 20:50:27
0
3783160
Ich hoffe, ich nehme hier nicht zu viel Raum und Zeit ein... Also:
Die Wärmepumpe hat 8 kW thermisch,d.h weniger als 4,2 kW elektrisch. Es sind für die Heizung 3x3kW und das Warmwasser 1x3 kW Heizstäbe eingebaut. Diese sind einzeln abgesichert und könnten leicht über Schütze deaktiviert werden, wenn das zulässig ist. Die Wärmepumpe ist SG ready, würde aber auf Signal den Kompressor komplett abschalten, was laut Monteur der Lebensdauer des drehzahlgeregelten Kompressors nicht zuträglich ist. Er würde das nicht machen.
Den Batteriespeicher lade ich natürlich nicht aus dem Netz. Er ließe sich in den Einstellungen drosseln. Allerdings: nicht alle VNB akzeptieren eine SW-Drosselung
Die Wallbox kann man von mir aus hart mit Schütz abschalten. Eine intelligentere Ansteuerung wäre bei Huawei nur über deren EMS ("EMMA") möglich.
Scheinbar gibt es aber auch die Anforderung, dass das Dimmen der Anlage dokumentiert werden muss? Wie soll das denn bitteschön gehen, wenn nicht durch ein EMS?
Aber ich habe den Eindruck, dass nicht nur ich mit 14a überfordert bin.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 04.12.2024 21:04:33
0
3783166
1. Brauchst du die Heizstäbe überhaupt? Wenn nicht, dann gleich abschalten. Damit ist WP dauerhaft heruntergeregelt. Wie du die Regelung umsetzt ist dir als Betreiber überlassen. Das mit SG-Ready ist aber Schmarrn. Der eine zusätzliche Takt und das noch im schlimmsten Fall 20 mal im Jahr, falls überhaupt, ist absolut irrelevant. Aber SG Ready brauchst du offensichtlich gar nicht.

2. Wie du die Regelung des Speichers auf deiner Seite umsetzt interessiert den VNB nicht. EMS ist grundsätzlich auch zulässig. Und das ist auch nix als Software.

3. Ich vermute, die Wallbox ist in die Überschussregelung der PV eingebunden. Kannst du da einstellen, dass nur 4,2kW genutzt werden, außer man hat noch PV-Überschuss?

Verfasser:
alexmnbg
Zeit: 04.12.2024 21:33:28
0
3783182
Ob ich die Heizstäbe brauche, kann ich nach dem ersten Winter sagen. Bisher praktisch keine Betriebsstunden. Die Wallbox kann auf PV Überschuss und begrenzten Netzbezug eingestellt werden. Genauso die Batterie.
Wenn das alles nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch der Gesetzeslage und dem VNB genügt, wäre alles prima.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 04.12.2024 22:23:13
2
3783207
Zitat von alexmnbg Beitrag anzeigen
Ob ich die Heizstäbe brauche, kann ich nach dem ersten Winter sagen. Bisher praktisch keine Betriebsstunden. Die Wallbox kann auf PV Überschuss und begrenzten Netzbezug eingestellt werden. Genauso die Batterie.
Wenn das alles nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch der[...]

Hört sich doch alles vernünftig an. Den VNB soll es gar nicht interessieren wie der Betreiber die Abregelung umsetzt. Wenn der Betreiber die Wallbox hart auf 3,6kW setzt, dann ist es erfüllt. Es gibt keine Vorgaben, dass es technisch unmöglich sein soll, dass der Betreiber die Abregelung umgehen kann.

Was die Heizleistung der WP angeht. Es liest sich so, dass du dich um die Optimierung deiner WP (in einem separaten Thread) kümmern solltest.

Verfasser:
alexmnbg
Zeit: 05.12.2024 10:14:28
0
3783433
Mit „bisher kaum Betriebsstunden“ meine ich die Heizstäbe. Der Kompressor der WP läuft nahezu 24 Stunden pro Tag. Hydraulischer Abgleich und weitere Optimierungen erfolgen in den nächsten Tagen, wenn es kalt genug ist.
Besten Dsnk und viele Grüße
Alex

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