| Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
06.11.2024 13:31:22 |
Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus. Meine Frage betrifft die ISTA Heizkostenabrechnung 2023. Vergleich: 2021 Gesamteinheiten 32.911, Gasverbrauch 56.862 KWH 2022 dto. 34.502 dto. 58.867 KWH 2023 dto. 34.835 dto. 87.978 KWH Kann es möglich sein dass bei geringer Abweichung der abgelesenen Gesamteinheiten rd. 49 % Mehrverbrauch an Gas besteht. Danke für die Antworten.
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| Zeit:
06.11.2024 13:33:38 |
Einheiten sind keine kWh sondern ein künstlicher Vergleichswert.
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| Zeit:
06.11.2024 14:42:22 |
Wenn die Zähler nicht gewechselt wurden, ist das trotzdem merkwürdig
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| Zeit:
06.11.2024 15:07:15 |
Zitat von kathrin2024 Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus. Meine Frage betrifft die ISTA Heizkostenabrechnung 2023. Vergleich: 2021 Gesamteinheiten 32.911, Gasverbrauch 56.862 KWH 2022 dto. 34.502 dto. 58.867 KWH 2023 dto. 34.835 dto. 87.978 KWH @kathrin2024, wie wird das WW im MFH erwärmt ? Abrechnung ? Was für Heizkostenverteiler sind verbaut - elektronische ? Wurden diese HKV mal gewechselt ? Grüsse
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
06.11.2024 15:25:31 |
Warmwasser geht über Boiler. Digitale Ablesegeräte an jedem Heizkörper. Gaszähller wurde in 2021 erneuert. Nach der Flutkatastrophe 2021 wurden 2 Stromsteckdosen neben den Stromzählern angebracht. Diese haben keinen Zugang zum Stromkreislauf des Hauses und auch keinen eigenen Stromzähler. Dort haben sämtliche Handwerker in 2023 ihre Geräte angeschlossen. Auf Nachfrage sagte mir ein Handwerker, dass das über die Gasleitung geht. Kann mur jemand sagen wie so etwas funktioniert. Der Betriebsstrom für die Gasheizung ist im Normalbereich.
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| Zeit:
06.11.2024 15:32:29 |
Vielleicht sollte das ein Witz sein und du hast in nicht verstanden. Oder der Handwerker (was für einer?) hat dich einfach verarscht. Entweder KOMPLETTE Abrechnung reinstellen oder wir können weiter im Heuhaufen nach Stecknadeln suchen :-(
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
06.11.2024 16:06:41 |
Sorry, ich versuche eine Erklärung für den Mehrverbrauch an Gas zu finden. Dass hier etwas nicht stimmt ist für mich klar.
Welche Daten aus der Ista Abrechnung wären hier noch relevant ausser den bereits angegebenen ?
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| Zeit:
06.11.2024 16:27:06 |
Einfach ALLE, also komplette Abrechnung einscannen/fotografieren und reinstellen. Du kannst natürlich alle persönlichen Daten abdecken. War meine letzte Antwort so unverständlich?
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| Zeit:
06.11.2024 17:37:23 |
Zitat von kathrin2024 Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus. Meine Frage betrifft die ISTA Heizkostenabrechnung 2023. Vergleich: 2021 Gesamteinheiten 32.911, Gasverbrauch 56.862 KWH 2022 dto. 34.502 dto. 58.867 KWH 2023 dto. 34.835 dto. 87.978 KWH Kann es möglich sein dass bei geringer Abweichung der abgelesenen Gesamteinheiten rd. 49 % Mehrverbrauch an Gas besteht. @kathrin2024, mussten in dem MFH 2023 die Whg. noch stark getrocknet werden? Du musst Dir bei der HV die Originalbelege vom Gasversorger ansehen! Und auch Fotos machen. Hier gibt es viele Fehlerquellen, die überprüft werden müssen. Z.Beisp. wer liest den Gaszähler ab und worden die Daten korrekt weiter geleitet ? Hast Du der Heizkostenabr. 2023 schon widersprochen ? Grüsse
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| Zeit:
06.11.2024 19:19:22 |
Zitat von kathrin2024 Welche Daten aus der Ista Abrechnung wären hier noch relevant ausser den bereits angegebenen ? Es wäre am besten, die Abrechnung (anonymisiert) hier reinzuzustellen. Interessant wäre aber auch: Wann wurde von wem der Gaszähler jeweils abgelesen bzw wurde immer abgelesen oder auch mal geschätzt.? Bitte die Zählerstände mit jeweiligem Ablesedatum auflisten. Und zwar vom 31.12.2020, 31.12.2021 usw bis heute, 06.11.2024. Vermutlich stehen diese Werte nicht in der Ista-Abrechnung; also die Gasrechnungen bei deinem Vermieter anfordern
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
06.11.2024 19:20:24 |
Danke für diese präzise Antwort. Getrocknet wurde in 2022 ebenso über diese neuen Steckdosen. Der Allgemeinstrom im Jahr von rd. 130 € ist jedoch normal. Ich habe bereits versucht über die HV diese Frage beantworten zu lassen. Leider ohne Erfolg. Da alle im Haus (10 Parteien) tätigen Handwerker nach der Katastrophe kein Stromaggregat mitbrachten muss der Strom ja irgendwoher genommen worden sein. Ich wollte bei der HV die Belege/ Rechnungen der EVM (Gaslieferant) einsehen. Dafür wird von der HV eine Vollmacht vom Vermieter benötigt....?? Das dauert.... Jetzt habe ich zunächst der Heizkostenabrechnungwidersprochen und versuche auf diesem Weg Erkenntnisse zu gewinnen. Die Abrechnung kann ich nicht einscannen da ich bereits handschriftliche Notizen gemacht habe. Evtl. erfahre ich, ob es möglich wäre über den Gasanschluss Strom zu nehmen.
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| Zeit:
06.11.2024 19:30:56 |
Hallo,
Du hattest doch in der Schule Physikunterricht, oder?
UND? Wie soll das gehen?
NEIN, DAS GEHT NICHT!!!
MfG
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| Zeit:
06.11.2024 20:04:50 |
Zitat von kathrin2024 Ich wollte bei der HV die Belege/Rechnungen der EVM (Gaslieferant) einsehen. Dafür wird von der HV eine Vollmacht vom Vermieter benötigt....?? Das dauert.... Das ist leider richtig. Dein Vermieter ist dein Ansprechpartner, du hast ein Recht darauf von ihm die detaillierten Abrechnungen zu bekommen. Die Hausverwaltung hat mit dir direkt nix zu tun.
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| Zeit:
06.11.2024 22:09:55 |
Diese Steckdose liefern Strom. Das hat mit dem Gasverbrauch nichts zu tun. Diese Steckdosen können natürlich am Stromkreis für die Heizung hängen, dann ist das allgemein Strom. Aber nochmal, der Gasverbrauch hat damit nichts zu tun.
Viele Grüße PIDRegler
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| Zeit:
06.11.2024 23:11:00 |
OT: wieder ein trauriges Beispiel, dass es Zeit für KI ist
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| Zeit:
07.11.2024 09:11:03 |
Na ja, im Prinzip ist ja alles gleich geblieben. Nur der Gasverbrauch ist plötzlich deutlich höher. Das hat aber nix mit Strom zu tun, also lassen wir den bitte raus. Die Frage ist: Wurde der Gaszähler die letzten Jahre abgelesen? Oder wurde die letzten Jahre der Zählerstand geschätzt? Oder gibt es diesmal vielleicht einen Ablesefehler?
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| Zeit:
07.11.2024 09:13:18 |
Zitat von godek Das ist leider richtig. Dein Vermieter ist dein Ansprechpartner, du hast ein Recht darauf von ihm die detaillierten Abrechnungen zu bekommen. Die Hausverwaltung hat mit dir direkt nix zu tun. @godek, da muss ich Dir widersprechen, das hängt davon ab, wie die Vermieter das mit der HV vertraglich geregelt haben! Die meisten Vermieter (MFH) überlassen die Hausabrechnung + Mieteinzug +NK, der HV. Wenn die Miete u. die Nebenkosten auf das Konto der HV überwiesen werden, ist das eindeutig wer zuständig ist. Wenn die HV die ISTA Abrechnungen an die Mieter versendet, ist sie auch für die Einsichtnahme zuständig. Eine separate Vollmacht des Vermieters ist dann nicht erforderlich. Die Heizkostenvorauszahlungen sollten bis zur Klärung gekürzt werden. Grüsse
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| Zeit:
07.11.2024 09:52:08 |
Zitat von kathrin2024 Ich wollte bei der HV die Belege/Rechnungen der EVM (Gaslieferant) einsehen. Dafür wird von der HV eine Vollmacht vom Vermieter benötigt....?? Deshalb hatte ich ja geschrieben: die Gasrechnungen bei deinem Vermieter anfordern. Wenn die HV das mit einer Vollmacht auch dir als Mieter vorlegt.... Dein Ansprechpartner ist IMMER der Vermieter. Du kannst natürlich auch versuchen, diese Daten von der EVM zu bekommen. Wenn du Glück hast, bekommst du jemand an den Apparat, der die Daten nennt.
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| Zeit:
07.11.2024 09:57:31 |
Es gibt durchaus Hausverwaltungen, die die Vermietung komplett organisieren. Das nennt sich dann eben Mietverwaltung. Nur ein Beispiel: Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen. Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übergabe der Wohnungen. Mieterauswahl mit Bonitäts- und Sozialprüfung. Erstellung des Mietvertrages. Buchung und Überwachung der Mietzahlungen. Anlage, Überwachung und Abrechnung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis. Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und deren Geltendmachung. Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung. Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen. Erstellung von Monats- und Jahresabrechnungen in Form einer Einnahme-Überschuss- Rechnung für die Eigentümer. Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Objekte. Vergabe und Überwachung aller nötigen Reparaturen, Prüfung und Bezahlung der Rechnungen. Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, Abwicklung von Versicherungsfällen. Abschluss erforderlicher Wartungsverträge und deren Überwachung. Information des Eigentümers über gesetzliche Änderungen und Vorschriften und deren individuelle Umsetzung nach den Gegebenheiten des Objektes.
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| Zeit:
07.11.2024 10:17:41 |
Zitat von kathrin2024 [...] @kathrin2024, mussten in dem MFH 2023 die Whg. noch stark getrocknet werden? Du musst Dir bei der HV die Originalbelege vom Gasversorger ansehen! Und auch Fotos machen. Hier gibt es viele Fehlerquellen, die überprüft werden müssen.[...] @Exergie, ich hatte den Gedanken, dass der Einfluss der Trocknung in den Jahren 2021 und 2022 bestand: Wenn dort die Abwärme aus der Trocknung einen Teil der Heizenergie ersetzt hat, wäre das eine mögliche Erklärung für die in 2023 höheren Heizkosten. Wie waren denn die Heizkosten und Energiemengen vor 2021? Man müßte den Aufbau der Trocknungsanlagen kennen, oft wird die Abwärme auch nach außen abgeführt. Nix genaues weiß man nicht... ;)
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