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03.12.2024 18:11:42 |
Beim Stromversorger wurde die WP WH-MDC07J3E5 gemeldet. Die Angaben auf dem Typenschild sind verwirrend. Typenschild auf der WH-MDC07J3E5PowerSupply 1 max. Input 3,71kW/17,0A 1,47 (7/35) und 2,06kW (2,06) Ist das die WP (Kompressor)? PowerSupply 2 3kW Ist das der zusätzlicher Heizstab? Damit wäre die max. Aufnahmeleistung 2,06 + 3 = 5,06kW Die max. Aufnahmeleistung ist da für die WH-MDC07J3E5 im Datenblatt mit 1,47kW angegeben. Die für den integrated electrical heater mit 3kW. Zusammen 4,47kW Wenn man bei (-7/55) nachsieht steht da max. Heizleistung 6,3kW bei einem COP von 1,86. Das entspricht 6,3/1,86=3,39kW el. Leistung. Entspricht das 3kW integrated el. heater + 0,39kW Kompressor Wenn dem so ist dann würde mit 0,39kW el. Leistung 6,3-3,0 = 3,3kW Wärme erzeugt. Das wäre dann ein unmögliches COP von 8,5. Der integrated el. heater kann doch nur 0/1 oder moduliert der auch? Da passen doch was nicht? Zurück zur WP und dem Stromversorger. Was muss ich dem denn angeben? Die 1,47 / 2,06 / 3,71kW des Kompressors und separat die 3kW Heizer oder 4,47kW für die WP und dann noch das PowerSupply 2 mit 3kW oder nur die 4,47kW.
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03.12.2024 18:31:41 |
Der Kompressor hat eine maximale Leistungsaufnahme von 3.71 kW. Dazu kommt dann noch der Heizstab mit 3kW. Insgesamt also max. 3.71 + 3 = 6.71 kW, die Du dem Stromversorger angeben musst.
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03.12.2024 20:00:45 |
Ich will mich hier mal an das Thema dran hängen. Habe auch eine Frage. Vor 1 1/2 Monaten wurde bei mir die Nibe S1155-6 Sole Wärmepumpe installiert. Es wurde neu vom Sicherungskasten ein dickes Stromkabel in den Keller gelegt. Dort wurde ein neuer Verteilerkasten 600V installiert. Da dran dann der neue Durchlauferhitzer und die neue WP. Mein Elektriker sagte mir damals, das er Rückmeldung bekommen hat, dass ich kein reduziertes Netzentgelt bekomme (wollte keinen extra Zähler) weil die WP zu wenig Leistung hat. Mir kommt das irgendwie spanisch vor. Ich habe schon mehrfach versucht bei meinem Netzbetreiber (Westnetz) anzurufen, aber ich bekomme dort niemanden an den Telefonhörer. Habe letztes mal 40 Min in der Warteschleife gewartet... Was soll ich tun? Ich befürchte mein Elektriker blickt selber nicht durch, wenn ich ihn anrufe. Oder hat er etwa recht?
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03.12.2024 20:14:17 |
400 V Unterverteilung im Keller. Nicht 600 V.
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03.12.2024 20:18:07 |
Er kann Recht haben, sofern kein zusätzlicher Heizstab vorhanden ist. Liegt die max. Leistungsaufnahme unter 4,2 kW, ist es keine steuerbare Verbrauchseinrichtung und wird auch nicht entlastet.
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03.12.2024 20:46:50 |
Heizstab ist verbaut und könnte bei extremer Kälte ggf. auch zum Einsatz kommen. Würde schon gerne Geld sparen. Nach meinen Recherchen 110 - 180 EUR pro Jahr. Blicke aber wie gesagt bei dem Thema überhaupt nicht durch... Durfte er es so überhaupt verbauen ohne extra Zähler? Meine Sicherungsschrank ist uralt. Wollte mir das Geld sparen, einen kompletten neuen Schrank installieren zu lassen.
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03.12.2024 20:51:15 |
Extra Zähler braucht es nicht für die pauschale Reduzierung der Netzentgelte nach Modul 1.
Da Heizstab vorhanden, fällt die Anlage mit großer Sicherheit under 14a und ist damit auch meldepflichtig.
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03.12.2024 21:13:35 |
Also mein Elektriker muss meine WP richtig anmelden und ich hätte dadurch keine Nachteile, sondern nur den Vorteil, dass ich Geld spare?
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03.12.2024 21:21:54 |
Du brauchst ggf. gegen Gebühr ein ImSys, eine Steuerbox und musst die WP steuerbar machen. Wann der Netzbetreiber es dir bereitstellt, steht in den Sternen. Kosten lassen sich beim Netzbetreiber recherchieren.
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
03.12.2024 21:23:00 |
Oft kannst du die Anmeldung auch selber machen oder korrigieren Nachteil: Der VNB darf dann Wärmepumpe inkl Heizstab auf 4,2 kW drosseln. Er stellt dann ein Signal zur Verfügung und du musst dafür sorgen, dass dann die Drossel (in dem Fall nur für den Heizstab) umgesetzt wird.
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03.12.2024 21:23:03 |
Ja, die Anlage muss korrekt angemeldet werden und Du bzw. Dein Elektriker muss die technischen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit schaffen. Was diese bei Deinem Netzbetreiber genau sind, kann der Elektriker erruieren. Momentan bedeutet das i.d.R. erstmal nur, dass ein geeignetes Kabel zwiscnen Zählerschrank und der Inneneinheit vorbereitend gelegt werden sollte, da die Steuerboxen, die der Netzbetreiber dann zum tatsächlichen Steuern verbaut, noch gar nicht in der Masse verfügbar sind. Irgendwann bauen die Dir dann ein Smartmeter (falls noch nicht vorhanden) und die Steuerbox in den Zählerschrank. Dafür entstehen Dir Kosten. Falls Dein Zählerschrank nicht ausreichend Platz bietet oder ansonsten technisch veraltet ist, muss dieser ertüchtigt bzw. erneuert werden. Die Kosten dafür trägst Du. Hilft aber alles nix, wenn die max. Leistungsaufnahme über 4,2 kW liegt, muss die Anlage angemeldet werden. Das ist nicht optional.
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03.12.2024 21:39:29 |
Was mach ich mit meinen 3 Heizlüftern, je 2000 Watt. Auch anmelden? Deutschland im 3. Jahrtausend, wahrscheinlich gehen die Papierformulare aus
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03.12.2024 21:55:37 |
Da diese Heizlüfter nicht für Dauerbetrieb ausgelegt sind, fallen die nicht unter die Regelung. Weiteres sage ich nicht dazu, da man das als persönlichen Angriff missverstehen könnte. Wenn die S1155-6 intern noch einen Heizstab verbaut hat, dann kann in der Steuerung einer der Aux-Eingänge für die Dimmung parametriert werden. Ggfs. erst nach einem Firmeareupdate. Das Signal dafür (potentialfreier Kontakt) kann der VNB über iMSys mit Hilfe einer FNN-Box bereitstellen, wenn er das machen möchte. Das Signal ist dann aber eine Zusatzleistung die der WP-Besitzer dem MSB bezahlen muss. Die Reduzierung der Netzentgelte ist aber deutlich höher als die Kosten für diese Zusatzleistung, sodass man damit auf jeden Fall spart. Ein separater Stromzähler für WP (im Modul 2) ist nur bei hohem Bedarf sinnvoll. Bei einer S1155-6 ist i.A. nicht mit so einem hohen Bedarf zu rechnen. Grüße Nika
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03.12.2024 21:58:50 |
Der Netzbetreiber hat das Recht eine Last ab 4.2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung handzuhaben, inkl. Dimmung im Bedarfsfall. Er hat aber nicht die Pflicht Dir das einzubauen, wenn er es nicht für notwendig hält, z.B. weil er weiss, dass sein Netz ausreichend stark ist. Und dann gibt es natürlich auch keine Vergütung, ist ja klar. Dimmen darf er ja nur dann, wenn das Netz zu schwach ist. Ist es das nicht, weshalb die Steuerungen einbauen? M.E. eine sehr gute Regelung im Gesetz, lässt es doch zu, dass unnötige Massnahmen vermieden werden und damit auch Kosten die über die Netzentgelte verallgemeinert werden. Die Netzbetreiber haben überhaupt kein Interesse viel von den Steuerungseinheiten einzubauen. Grund ist ganz einfach: Wenn der Fall der Fälle (Dimmung) eintritt muss das öffentlich zugänglich dokumentiert werden und der Netzbetreiber muss innerhalb von 2 Jahren das Netz soweit ertüchtigen, dass er nicht mehr dimmen muss. Und dann kann er die Steuerungen wieder ausbauen……
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03.12.2024 22:21:49 |
Zitat von Schultes Er hat aber nicht die Pflicht Dir das einzubauen, wenn er es nicht für notwendig hält, z.B. weil er weiss, dass sein Netz ausreichend stark ist. Und dann gibt es natürlich auch keine Vergütung, ist ja klar. [...] Das ist unzutreffend. Die Vergütung ist unabhängig davon, ob der VNB diese Option nutzt oder nicht. Im Modul 3 ergibt sich die Ersparnis außerdem gar nicht aus der Dimmoption sondern aus variablen Netzentgelten, die der NB verpflichtet ist anzubieten. Das heißt, da muss nicht mal eine Steuerungstechnik seitens NB vorhanden sein damit man sparen kann. Dafür muss natürlich entweder die WP das unterstützen oder man hat ein EMS, das das übernimmt und die WP kontrollieren kann. Weitere Details bei der BNA |
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04.12.2024 07:50:03 |
Ergänzung zu Modul 3... Offensichtlich gibt es (zukünftig) Tarife mit dynamischen Netzentgelten zu fixen Zeitfenstern. Da wird nur der AP SLP durch 3-stufigen(bzw. 2-stufig) AP ersetzt. Dann einfach die Zeiten in der WP- Steuerung einprogrammieren und voila, man nutzt einen Tarif mit dynamischen Netzentgelten. Ob es rentiert, muss man selbst rechnen. Mit PV eher nicht. Ohne PV eher bei mehr als 15000kWh(th) Wärmebedarf. Zumindest wenn ich die Tarife meines VNB heranziehen. Im Norden Deutschlands mit höheren Netzentgelten könnte es sich auch bei niedrigeren Preisen lohnen. Falls man einen Hausspeicher und E-Auto hat, kann der monetäre Nutzen solcher Tarife natürlich noch höher ausfallen. Wird interessant, wie da die Preise mit den variablen Strompreises korrelieren, sodass man noch stärker die Schwankungen ausnutzen kann. Grüße Nika
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04.12.2024 10:15:20 |
Zitat von gnika7 Zitat von Schultes [...] Das ist unzutreffend. Die Vergütung ist unabhängig davon, ob der VNB diese Option nutzt oder nicht. Im Modul 3 ergibt sich die Ersparnis außerdem gar nicht aus der Dimmoption sondern aus variablen Netzentgelten, die der NB verpflichtet ist anzubieten. Das heißt, da muss nicht[...] in einem anderen Forum (akkudoktor) hat der VNB geschrieben, er plant keine Abschaltungen, weil kein Bedarf besteht, und daher wird auch kein Modul 1 angeboten. Ob das im Sinne des Gesetzes ist, weiß ich nicht, müsste im Zweifel die clearingstelle klären. Oder Beschwerde bei der BNA einreichen.
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04.12.2024 10:35:35 |
Zitat von thaistatos Zitat von gnika7 [...] in einem anderen Forum (akkudoktor) hat der VNB geschrieben, er plant keine Abschaltungen, weil kein Bedarf besteht, und daher wird auch kein Modul 1 angeboten. [...] War das ein offizielles Statement? Welcher VNB? Hier bekomme ich ab 2025 die Pauschale aus Modul 1 ganz automatisch. Irgendwelche Steuereinrichtungen sind vom VNB (noch nicht) nicht geplant. Bei dem Tempo meines VNB wird dies etwas dauern. Dazu schreibt er auch Regensburg NetzZitat: Ab dem 01.01.2024 ist die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung von definierten Verbrauchsanlagen sowohl von Netzbetreiber- als auch von Anlagenbetreiberseite verpflichtend.[...] Die Regelungen sind verpflichtend, wenn Sie Ihren steuerbaren Verbraucher ab dem 01.01.2024 technisch in Betrieb nehmen. Sie haben somit einen Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach §14a EnWG. Beachte es ist für beide verpflichtend. Und es ist ausreichend, wenn es eine steuerbare VE ist. Dass der VNB es nicht steuern kann/will, ist sein Problem. Früher gab es noch eine Anmerkung, man soll doch von Anrufen absehen, die Pauschale bekommt man automatisch und muss diese nicht extra beantragen.
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04.12.2024 10:53:03 |
https://akkudoktor.net/t/14a-und-maximale-leistungsaufnahme/24061/46 Es könnten u.a. diese beiden sein: https://www.stadtwerke-goerlitz.de/fileadmin/docs/pdf/stromnetz/2020/Netznutzung/Hinweis_zu_Netzentgelten_nach___14a_EnWG_2.pdf https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.zev-energie.de/download.php%3Fdownload%3DHinweis_zu_Netzentgelten_nach_%25C2%25A7_14a_EnWG.pdf&ved=2ahUKEwibtarA6o2KAxVrX_EDHXrmCqoQFnoECBQQAQ&usg=AOvVaw03XGYx0NqXDcv3vRdAAQEi Es wird aber nicht explizit Modul 1 erwähnt. "Und dann wäre noch die Frage ob der VNB in seinem Netz überhaupt 14a umsetzen möchte/muss?" "Das habe ich heute auch versucht herauszubekommen. Ich habe keinen Passus gefunden, nachdem er vor 2032 muss, wenn er keinen Regelbedarf hat. Hat er mal geregelt muss er innerhalb von zwei Jahre das Netz ertüchtigen. Aber muss er dann auch 14A anbieten? Selbst bei freiwilliger Beauftragung seitens uns, finde ich nur "kann" Regelungen."
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04.12.2024 11:37:24 |
Für mich sieht es so aus, dass der VNB in Goerlitz es korrekt macht. Aus deren TAB Zitat: Es obliegt der Entscheidung des Anschlussnehmers, nach den nachfolgenden Bedingungen bestimmte Verbrauchseinrichtungen dem Netzbetreiber als steuerbar anzumelden und damit die dem Betrieb dieser Einrichtungen einhergehende Flexibilität zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung gewährt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer für diese Anlage gemäß §14a EnWG ein vergünstigtes Netznutzungsentgelt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Aber offensichtlich sind die nicht so scharf darauf die Pauschale zu bezahlen und sagen deshalb im Grunde, könnt ihr machen aber ihr müsst nicht. Ob das rechtlich zulässig ist, weiß ich nicht. Ist aber ja dem Anschlussnehmer überlassen ggfs. gegen Gesetz zu verstoßen ;-) Auf der rechtlichen Seite bewegt sich der Goerlitzer VNB bei einigen Sachverhalten IMHO in einer Grauzone. Deshalb lieber direkt im Gesetz gucken, oder bei VNBs, die es sauber umsetzen. Wie gesagt, beide Parteien sind zur Teilnahme verpflichtet. Der eine muss Flexibilität bereitstellen. Der andere muss dafür mindestens eine Pauschale bezahlen und/oder variable Netzengelte anbieten. Ob diese Flexibilität/variable Netzengelte tatsächlich von einer der Parteien genutzt werden, ist irrelevant.
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04.12.2024 14:20:04 |
Gibt es dazu schon exemplarische Zahlen ob man wirklich sparen kann?
(mir ist klar das jeder VNB eigene Preise hat).
- was kostet der Umbau / Anmeldung etwa? - was kostet die zusätzliche Technik in der Beschaffung? - gibt es dafür eine Grundgebühr? - welche Tarifvorteile hat man dann?
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04.12.2024 15:24:19 |
Zitat von Mastermind1 Gibt es dazu schon exemplarische Zahlen ob man wirklich sparen kann? Ich habe das gestern tatsächlich bei mir angeguckt... Die Preise sind noch vorläufig. Netzentgelte normal 6,53ct/kWh. Netzentgelt reduziert 2,61ct/kWh. Ersparnis (inkl. Ust) 4,7ct/kWh. Im Modul 1 beträgt die Pauschale 131€ (brutto). Im Modul 2 (getrennter Zählpunkt) müsste ich also >3000kWh beziehen um mehr als mit Pauschale zu sparen. Dazu müsste man noch die Kosten für den Zählpunkt herein arbeiten. Also weitere ca. 1500kWh. Das heißt, insgesamt >4500kWh. Da ich PV habe, wird das auch bei Kaskadenmessung trotz WP und BEV sich kaum rentieren. Außerdem muss die Verteilung im AP Anschluss angepasst werden, was auch noch paar hundert Euro kostet. Und ein Eli wird sich kaum herablassen so einen Auftrag zu erledigen. Im Modul 3 (dynamische Netzentgelte) gibt es Hochtarif HT: 6,99ct/kWh Normaltarif ST: 6,53ct/kWh Niedertarif LT: 2,63ct/kWh (Wie da die Pauschale genau gehandhabt wird habe ich noch nicht verstanden) Dazu wird AP SLP durch 3-stufigen AP ersetzt (kostet glaube ich nix). LT ist 2:00-5:00 perfekt für BEV im Winter und um Hausspeicher für Hochtarif zu laden HT ist 9:00-14:00 und 16:00-20:30. Da HT und ST sich kaum unterscheiden und LT kaum als Zeitfenster für WP reicht und HT eigentlich zu Zeiten mit höherer Außentemperatur ist, ist der Betrieb der WP nach diesen dynamischen Preisen nicht sinnvoll. Bleibt im Grunde nur BEV. Da liegt das Potential bei ca. 70€ (brutto). Im Gegenzug muss ich aber im HT mehr für andere Verbraucher bezahlen. Also eher Nullsummenspiel. Fazit: bei meinem Bedarf (WP, BEV, PV) und den oberen Rahmenbedingungen bringen Modul 2 und Modul 3 keine Vorteile. Bei jemanden (ohne PV) mit höherem Verbrauch oder höheren Netzentgelten (im Norden kann es mal das doppelte sein), können sich auch Modul 2 und/oder Modul 3 rentieren. Bei höheren Netzentgelten ist aber auch die Pauschale entsprechend höher. Grüße Nika
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04.12.2024 15:55:07 |
Zitat von Mastermind1 Gibt es dazu schon exemplarische Zahlen ob man wirklich sparen kann?
(mir ist klar das jeder VNB eigene Preise hat).
- was kostet der Umbau / Anmeldung etwa? - was kostet die zusätzliche Technik in der Beschaffung? - gibt es dafür eine Grundgebühr? -[...] hängt von ganz viel ab. Man kann bei seinem VNB schauen, was es nächstes Jahr kostet. Wieviel PV man hat, wieviel km man damit fährt, wie das Auto geladen wird, WP ja/nein, usw. ist individuell. Reich wird man dabei aber sicher nicht, sollten sich zeitnah Gebühren für die Messsysteme (drastisch) erhöhen, sowieso nicht.
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04.12.2024 16:16:41 |
Zitat von thaistatos Reich wird man dabei aber sicher nicht, sollten sich zeitnah Gebühren für die Messsysteme (drastisch) erhöhen, sowieso nicht.
Solange der VNB nicht die Steuerung nutzt, hat man tatsächlich eine Ersparnis von über 100€/a. Wenn er jedoch das wirklich nutzen will und man die entsprechende Gebühr für die Steuerungseinrichtung (FNN Box) zahlen muss, dann reduziert sich die Ersparnis laut MsBG um 10€ wegen der Kosten für die Zusatzleistung (Steuerung). Die Pflicht zum iMSys ergibt sich i.A. unabhängig davon. Die Mehrkosten dafür liegen auch niedriger als die Pauschale. Das heißt, ohne die Pauschale hätte man eh mehr bezahlt. Mit der Pauschale holt man die Mehrkosten für iMSys wieder rein und es bleibt auch noch was übrig. Finde das eigentlich ganz fair.
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04.12.2024 21:41:42 |
Für die WH-MDC7J3E5 habe ich die Leistungsaufnahme plausibilisiert. Nochmals das Typenschild: Typenschild der WH-MDC07J3E5Maximum Power 3,71kW bezieht sich auf den Abtauvorgang. Dabei läuft der Kompressor mit 0,71kW und der Zusatzheizer bei Bedarf mit zusätzlichen 3kW. Der Kompressor hat im Kühlbetrieb eine max. Aufnahmeleistung von 2,29kW. Da wird kein Zusatzheizer benötigt. Der Kompressor hat im Heizbetrieb eine max. Aufnahmeleistung von 2,06kW. Der Zusatzheizer mit 3kW kann bei Bedarf dazugeschaltet werden. Damit ergibt sich die max. Aufnahmeleistung von 2,06 + 3,0kW = 5,06kW für diese WP. Für die WH-MDC07H3E5 hier aus dem ServiceManual. Leistungsverlauf der WH-MDC07H3E5Für die 07J wird es ähnlich laufen. Bis zu einer Temperatur wird die Nennwärmeleistung geliefert dann fällt diese ab. Unterhalb einer Temperautur (einstellbar in den Betiebseinstellungen) kommt dann der Zusatzheizer mit 3kW dazu. Wenn nun die Abschaltvorrichtung beim Zählerkasten eingebaut wurde. Wie, muss ich mir es vorstellen, wird die Leistung reduziert? Wird die Stromzufuhr zum Zusatzheizer unterbunden oder gibt es da eine spezielle Steuerleitung für die Elektronik?
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