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Foren
Mindestvertragslaufzeit Strom und Gas bei Hausverkauf
Verfasser:
Carsten Kurz
Zeit: 22.01.2025 13:39:08
0
3809938
Das Haus, das meine Frau geerbt hat, steht aktuell leer. Ich würde gerne günstigere Verträge für Strom und Gas abschließen, finde aber nirgendwo etwas dazu, ob/wie der Vertrag beendet wird, wenn das Haus verkauft wird. Man findet nur Hinweise für den Fall, dass man umzieht.

Hat man automatisch ein Sonderkündigungsrecht, wenn das Haus verkauft wird?

Verfasser:
kreitmayr
Zeit: 22.01.2025 13:56:58
0
3809951
Hallo Carsten

was denn nun, Kauf oder Erbe.

Kompetente Auskunft geben die Versorger.

MfG
uwe

Verfasser:
kreitmayr
Zeit: 22.01.2025 14:03:45
0
3809957
Wie habt ihr es mit der Gebäudeversicherungen gehalten, Brand, Haftpflicht?

Verfasser:
kreitmayr
Zeit: 22.01.2025 14:05:28
0
3809960
Ist es Kriterium ob der Vertrag personengebunden oder sachgebunden ist?

Verfasser:
Tiii
Zeit: 22.01.2025 14:06:02
0
3809961
Zu 99%: Beim Verkauf kommst du raus. Beim Erbe nicht.

Verfasser:
Carsten Kurz
Zeit: 22.01.2025 14:14:58
0
3809965
Das Haus ist geerbt und aktuell sind Tarife mit kurzer Kündigungsfrist aktiv, die aber teuer sind, auch bei den Grundgebühren. Die Frage ist, ob es ein Sonderkündigungsrecht bei Zeitverträgen gibt, wenn WIR das Haus innerhalb der Vertragslaufzeit verkaufen, was geplant ist.

Verfasser:
ThomasShmitt
Zeit: 22.01.2025 14:47:18
0
3809980
Meiner Ansicht nach ja und zwar würde ich folgenden Sachverhalt als änhlich ansehen:

Die Immoblie wäre vermietet und bei einem Mieterwechsel würde ja auch der neue Mieter nicht die Verträge übernehmen. Es wäre evt zu klären ob er seinen alten Vertrag aus der vorherigen Wohnung mitnehmen muss, aber er tritt ziemlich sicher nicht in den Vertag des Altmieters ein.

Es wäre aber zumindest beim Vertrg zu bedenken, ob der Versorger dann nicht eventuelle Anfangsrabatte oder Sonderkonditionen zurückfordern darf. Also z.B. 3c/kWH weniger wenn 24 Monate Laufzeit und ihr nach 12 dann raus wollt - Würde dann erwarten, dass er den Rabatt stornieren darf und so wie einen 12 Monatsvertrag berechnet hätte von den Konditionen. Da wären dann aber im Detail die Vertragsbedingungen und AGB zu studieren.

Verfasser:
Carsten Kurz
Zeit: 22.01.2025 15:08:34
0
3810000
Ja, bei den Rabatten und Wechelboni, das wäre sicher zumindest teilweise zurück zu erstatten.

Verfasser:
Reenergy_66
Zeit: 22.01.2025 22:06:47
1
3810277
Auch bei Erbe kommst raus, weis ich aus Erfahrung.
Nach 90 Tagen Karrenzzeit müssen Versicherungen und andere langfristige Verträge spätestens umgeschrieben werden. Wer das nicht mag, nutzt einfach außerordentliche Kündigung.
Üblicherweise ist ne Kopie des Totenscheins bzw Erbscheines erforderlich, dann sollte das bei allen Verträgen reichen (hatte keinerlei Probleme).
Bei Strom bzw Gas oder Wasser kann natürlich die Grundversorgung notwendig werden, aber die hat mMn immer 4-wöchige Kündigungsfrist, also kurzfristig.

Und bezgl. Rabatten: allgemein war die AW immer auf die Art „Unser herzliches Beileid. Selbstverständlich heben wir den Vertrag zum xx.xx auf.“
Bezgl Rabatten oder sonstigem Kleinkram hat keine Partei irgend nen mucks gemacht. Denke, das ist alles einkalkuliert, das mal n Vertragspartner dahinscheidet

Verfasser:
kreitmayr
Zeit: 23.01.2025 13:34:52
0
3810509
Zitat von Carsten Kurz Beitrag anzeigen
Das Haus ist geerbt und aktuell sind Tarife mit kurzer Kündigungsfrist aktiv, die aber teuer sind, auch bei den Grundgebühren. Die Frage ist, ob es ein Sonderkündigungsrecht bei Zeitverträgen gibt, wenn WIR das Haus innerhalb der Vertragslaufzeit verkaufen, was geplant ist.


Ich versuche es mal mit Logik.

Du hast einen Strom-Vertrag. Verkaufst das Haus "inkl. Zähler".

Wie soll dir der Versorgen dann noch Strom liefern. In Wassereimern geht ja nicht.

MfG
uwe

Verfasser:
Effizient
Zeit: 23.01.2025 16:23:08
0
3810602
hi,
Eigentumsübergang und Rechtsfolgen, wohl was für ein anderes Forum.
wahrscheinlich jedoch sicher ein guter Kündigungsgrund.

Für den Veräußerer/Erbgeber durch Wegfall der Vertragsgrundlage.

Für Erwerber gehen einfach mal zugehörige Verträge mit dem Grundstück auf ihn über,
zu seinem Schutz, denn die Versorgung wird gesichert.

Güsse

Markus

Verfasser:
kreitmayr
Zeit: 23.01.2025 18:17:14
0
3810668
Zitat von Effizient Beitrag anzeigen
hi,
Eigentumsübergang und Rechtsfolgen, wohl was für ein anderes Forum.


Ja, noch einfacher den Vertragspartner fragen.

Carstens Frau hat ein Haus und für dieses Haus gibt es wohl Versorgungsverträge.

Offen ist auf welche Person die Verträge laufen.

Man könnte auch mal im Kleingedruckten der Verträge nachlesen.

MfG
uwe

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