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22.01.2025 18:05:10 |
Hallo zusammen,
ich habe die LG Therma V und aktuell noch keine Intelligente Messeinheit im Einsatz. Ich frage mich jedoch wie man die LG Therma ansteuern muss damit diese auf 4,3 KW gedrosselt wird. Hat hier jemand schon Erfahrung? Wie wurde das bei Euch umgesetzt? Bisher kenne ich nur die Möglichkeit der Abschaltung, aber das will ich wenn möglich vermeiden.
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22.01.2025 20:31:18 |
Zwei Optionen: a) Installation des 9kW Heizstabes im Innenteil macht ein Gesamtlast von 13-14 kW. Davon 40% ergibt die Dimmschwelle, die ist nicht fix bei 4,2 kW sondern bei höheren Leistungen eben bei 40 %. Bei 14 kW in Summe sind das dann 5,6 kW auf die Du dimmen musst. Das erreichst Du indem du einfach per Relais den Heizstab abschaltest und die WP ohne Änderung laufen lässt. Das ist z.Z. der Standardt. b) Energiemanagementsystem z.B. HomeAssistant und dann via Modbus der Therma sagen, was sie noch machen darf. So wird das umgesetzt wenn Du PV und Wallbox hast und entscheiden musst wer wieviel bekommt, bzw. Vorrang hat. Ohne PV und BEV: Mach a), das bekommt auch Dein Elektriker um die Ecke noch auf die Kette.....
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22.01.2025 21:07:40 |
Zitat von Schultes  Zwei Optionen: a) Installation des 9kW Heizstabes im Innenteil macht ein Gesamtlast von 13-14 kW. Davon 40% ergibt die Dimmschwelle, die ist nicht fix bei 4,2 kW sondern bei höheren Leistungen eben bei 40 %. Bei 14 kW in Summe sind das dann 5,6 kW auf die Du dimmen musst. Das erreichst Du[...] 1. Relais heißt dann, dass direkt an den Sicherungen im Sicherungskasten und nicht irgendwie über die Wärmepumpe gesteuert wird oder? 2. Muss ich das jetzt gleich machen lassen oder reicht das wenn mein Netzbetreiber das IMS ankündigt?
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22.01.2025 22:57:12 |
Das Relais wird vom Netzbetreiber angesteuert und nicht von der WP. Ob der Netzbetreiber überhaupt eine Maßnahme fordertert muss Dein Elektriker bei der Anmeldung der Anlage erfragen.
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03.06.2025 18:58:23 |
Habe das gleiche Problem - möchte die neue LG HM093HF UB40 verbauen und überlege, nur die Kontrollbox zu verwenden und möglicherweise komplett auf den Backup Heater zu verzichten. Leider ist die maximale Aufnahmeleistung nicht im Datenblatt angegeben - die Nennleistungsaufnahme nach EN14511 ist mit 1,9kW angegeben - das kann ja aber nicht das Maximum sein.... Woher bekommt man den Wert? Könnte man die Anlage dann offiziell beim Netzbetreiber anmelden OHEN Installation der Steuereinrichtung? Aktuell scheint es bei unserem Netzbetrieber auch nur die Relais Variante zu geben, angeblich sollte Ende 2025 eine neue Variante mit Smartmeter und digitaler Schnittstelle kommen.
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03.06.2025 22:08:15 |
Für §14a ist nicht die maximale Leistung der Wp relevant sondern die Bemessungsgrundlage entsprechend EN14511. Und die ist wie von dir angegeben 1,9 kW. Wenn die WP einen Heizstab hat, so ist dessen Nennleistung dazuzuzählen. Hat die WP also 1,9 kW und einen Heizstab von 9 kW dann hat deine Anlage 10,9 kW. Davon 40% ergibt die Leistung auf die der Netzbetreiber dich runterdimmen darf, bzw. Du darfst diesen Wert nicht überschreiten, wenn das Dimmsignal anliegt. Bei dir also 4,36 kW. Verzichtest du auf den Heizstab wird nur die 1,9 kW herangezogen und du fällst nicht unter 14a. Hast du allerdings zB eine Wallbox neueren Datums oder mehrere Klimageräte kommst du wieder über die 14a Grenze und musst was tun. Ich verbau die Therma V auch ohne Heizstab. Ist am einfachsten. Meine Wallbox hat Bestandsschutz und fällt nicht unter 14a. Keep it simple. Robustheit im Betreib ist auch ein Wert.
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03.06.2025 23:45:50 |
Danke für die Klarstellung - also besser auf die Zusatzheizung verzichten. Für den Fall, dass die Heizug mehrere Tage ausfällt, habe ich überlegt einen relativ günstigen 3kW Heizstab im Pufferspeicher zu verbauen, um die Wärmepumpe wieder "anfahren" zu können. Diesen würde ich dann auch nur manuell zuschalten. Hätte dann auch auch den Vorteil, dass damit zumindest bei vorhandener Heizkreispumpe ein Minimum an Wärme in den Teil des Hauses gefördert werden könnte, der vom Grundofen nichts abbekommt. Ja, eine Wallbox wird irgendwann ebenso ein Thema werden wie eine PV-Erweiterung und ein Batteriespeicher. Allerdings ist die aktuell verfügbare "Relais" Lösung dann vermutlich auch nicht mehr up to date. Der einzige Vorteil, das jetzt "vorzubereiten" ist, dass zumindest 40% der Elektroarbeiten gefördert würden...
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04.06.2025 17:32:05 |
Dein günstiger 3 KW Heizstab ist ebenso anmeldepflichtig und muss hinzu gerechnet werden. Steht in der TAB NDV deines Netzbetreibers drin. Ändert also nichts dran. Da jeder Kunde das selber alles regeln darf würde ich vor dem Netzbetreiber immer sagen das man sein eigenes EMS hat. Macht euch nicht so viel Gedanken zu dem ganzen Quatsch. Weiterhin steht nämlich in dem Gesetz auch drin. Das wenn ein Dimmen nicht auf den Zielwert möglich ist kann der nächst möglichen Zielwert genommen werden. Das ist für meine Auslegung ein Freibrief alles machen zu können was eben möglich ist. Von daher... locker bleiben und erstmal nichts machen. Die melden sich schon. Alternativ kaufst du dir einen Skimmer und wenn die kommen und ihre Funtechnik im Keller einbauen wollen. Ist plötzlich kein Netz im Keller. Dann Fahren die auch wieder nach Hause. "ACHTUNG" Das isst natürlich nicht erlaubt! Grüße
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04.06.2025 19:08:31 |
Ab dem Zeitpunkt wo du 14a unterliegst kann dir der Netzbetreiber über die Schulter schauen, ob du abregelst oder nicht. Hat der Netzbetreiber gedimmt und die Last im Netz geht nicht runter, weil es sich alle so einfach machen wie du vorschlägst, dann enthält die Regelung empfindliche Strafen für Dich bereit. Und der Netzbetreiber dokumentiert ja artig mit, da er kontinuierlich Deine Verbrauchsdaten mitliest. Mit ein ganz klein wenig KI kann der sogar auf die Minute genau sagen, wann die Wallbox eingesteckt wurde und wann der WP Kompressor arbeitet. Und dass es im Keller plötzlich kein Netzempfang gibt wünsche ich Dir nicht. Der Netzbetreiber darf dann zu Deinen Kosten Abhilfemaßnahmen bauen, bis ein Empfang dauerhaft sichergestellt ist. Dazu ist er sogar verpflichtet. D.h. eine Antennenleitung aus dem Keller heraus. Das willst du net bezahlen, sicher nicht. Die Zeiten als der Netzbetreiber keine Ahnung hatte was Du zuHause so anstellst sind vorbei. Mit den intelligenten Messsystemen wirst Du ungefragt zum gläsernen Kunden.
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04.06.2025 21:02:21 |
Zitat von Schultes  Für §14a ist nicht die maximale Leistung der Wp relevant sondern die Bemessungsgrundlage entsprechend EN14511. Und die ist wie von dir angegeben 1,9 kW. [...] Ist die Wärmepumpe dann überhaupt meldepflichtig? Habe irgendwo gelesen, dass das erst ab 2kW der Fall ist. Wenn ich dann noch (später mal) einen 2kW Heizstab im Pufferspeicher verbaue, dann wäre die Gesamtleistung immer noch unter der Dimmgrenze .... also keine Steuereinrichtung notwendig. Der Heizstab wäre nur um z.B. nach einer Störung und abgekühltem Heizwasser zu verhindern dass die LWWP in Frostschutz geht, was schon ab 14 Grad der Fall sein soll... Bei Reihenrücklaufpuffer macht die Nutzung des Heizsatbs als "Zusatzheizung" ansonsten wahrscheinlich eh wenig Sinn - außer zum schnelleren Abtauen vielleicht.
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04.06.2025 21:06:40 |
Was darf eigentlich so ein Relais kosten und wie viel Zeitaufwand für Installation ist zu berücksichtigen?
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05.06.2025 20:12:04 |
Zitat von monkhouse  Zitat von Schultes  [...] Ist die Wärmepumpe dann überhaupt meldepflichtig? Habe irgendwo gelesen, dass das erst ab 2kW der Fall ist. Wenn ich dann noch (später mal) einen 2kW Heizstab im Pufferspeicher verbaue, dann wäre die Gesamtleistung immer noch unter der Dimmgrenze .... also keine[...] Ab wann du anmelden musst steht in den TAB Technische Anschlussbedingungen deines Netzbetreibers. Die hast du mit Beantragung deines Anschlusses akzeptiert. Hälst du dich nicht dran, darf dich der Netzbetreiber fristlos abklemmen :/(
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