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Hilfe, wie kriege ich mein Haus bezahlbar warm?
Verfasser:
DMS20
Zeit: 21.01.2025 22:24:46
1
3809657
Zitat von ajokr Beitrag anzeigen
... Könnte aber zum Boomerang werden:

Bauantrag -> Haus komplett nach heutigen Anforderungen dämmen lassen laut Baugenehmigung. Also erstmal vorab informieren, was da an Rattenschwanz hinterher kommt.

Für die Flachdachdämmung brauchst keinen Bauantrag.
Guter Einwand.
Es kann aber gut sein, dass ein sehr flaches Satteldach oder ein Pultdach mit geringer Neigung diesbezüglich keinen Rattenschwanz nach sich zieht.

Ein Besuch beim Bauaumt oder einem örtlich gut vernetzten Architekten oder Bauingenieur könnte Klärung bringen.

Verfasser:
Eddi Lang
Zeit: 22.01.2025 09:15:07
0
3809782
Zitat von ajokr Beitrag anzeigen
Zitat von Eddi Lang Beitrag anzeigen
[...]


Könnte aber zum Boomerang werden:

Bauantrag -> Haus komplett nach heutigen Anforderungen dämmen lassen laut Baugenehmigung. Also erstmal vorab informieren, was da an Rattenschwanz hinterher kommt.

Für die Flachdachdämmung brauchst keinen Bauantrag.


Nein, Baurecht- und GEG-rechtlich ist nur das Bauteil energetisch zu sanieren, das umgebaut wird. Hier also das Dach, nicht die Fassade.

Und richtig, einen Bauantrag muss man dann nach der jeweiligen Landesbauordnung stellen, wenn etwas verändert werden soll, wobei die Landesbauordnung genau definiert, was man ohne Antrag ändern darf und umgekehrt. Eine Sanierung im Bestand (= Flachdach neu dämmen) ist keine Veränderung, sondern Bestandserhalt. Sowas ist nicht genehmigungspflichtig, sofern der Bebauungsplan nicht verletzt wird (Beispiel: der Bebauungsplan z.B. schreibt rote Dachziegel vor - ja sowas gibt’s. Dann geht "schwarz" z.B. nicht).

Gruß Eddi

Verfasser:
DMS20
Zeit: 22.01.2025 09:39:41
0
3809805
Zitat von Eddi Lang Beitrag anzeigen
... Eine Sanierung im Bestand (= Flachdach neu dämmen) ist keine Veränderung, sondern Bestandserhalt. Sowas ist nicht genehmigungspflichtig, sofern der Bebauungsplan nicht verletzt wird (Beispiel: der Bebauungsplan z.B. schreibt rote Dachziegel vor - ja sowas gibt’s. Dann geht "schwarz" z.B. nicht) ...
Du meinst also, dass ein "richtiges" Dach, soweit es die Regeln nicht aus anderen Gründen verletzt (z.B. max. zulässige Firsthöhe) nicht eine Fassadendämmungspflicht nach sich ziehen kann?
Lediglich die Wärmedämmung der neu erstellten Elemente muss aktuellen Regeln entsprechen?

Verfasser:
Gueho
Zeit: 22.01.2025 14:14:24
1
3809964
Wie kommst du darauf, dass ein neues Dach eine Fassadendämmpflicht nach sich ziehen könnte ? Es gibt ja keine Pflicht zur Komplettsanierung, sondern nur Bauteile, die erneuert werden, müssen den Regeln des GEG entsprechen. Wenn du deine Fassade also neu verputzt, musst du sie auch dämmen, es sein denn, die Dämmung amortisiert sich nicht.

Verfasser:
Eddi Lang
Zeit: 22.01.2025 15:22:33
0
3810010
Zitat von Gueho Beitrag anzeigen
Wie kommst du darauf, dass ein neues Dach eine Fassadendämmpflicht nach sich ziehen könnte ? Es gibt ja keine Pflicht zur Komplettsanierung, sondern nur Bauteile, die erneuert werden, müssen den Regeln des GEG entsprechen. Wenn du deine Fassade also neu verputzt, musst du sie auch dämmen, es sein[...]


so isses... :-)

Gruß - Eddi

Verfasser: Karolin97
Beitrag entfernt. Grund: SEO-Spam (siehe Forumsregeln)
Verfasser: DMS20
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag
Verfasser: Musil
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag
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tommy0o schrieb: Hallo zusammen, ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen....
emrah1976 schrieb: Hallo zusammen, bin neu hier und weiß wirklich nicht weiter....
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