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13.02.2025 00:26:07 |
Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich habe seit 2010 eine Wärmepumpe mit extra Zähler. Ich habe auch schon mal den Stromanbieter gewechselt und hatte bisher immer einen Wärmepumpentarif. Nun bekomme ich vom Stromanbieter zu dem ich wechseln wollte aber eine Absage, da meine Wärmepumpe mit dem Zähler und der Marktlokations ID zwar mit Wärmepumpenprofil hinterlegt ist, aber nicht nach §14a als steuerbare Verbrauchseinrichtung. (Nachfrage beim Netzbetreiber) Mein Netzbetreiber bietet mir nur an, dass ich es Nachrüsten soll, dass meine Anlage Steuerbar ist und dann könnte ich auch wieder die vergünstigten Tarife bekommen. Auf Nachfrage nach dem Bestandsschutz meinte er, dass die Stromanbieter sich da schwer tun und ich einen Stromtarif nach alter Wärmepumpenregelung suchen müsste und nicht nach §14a (Das die Bestandsregelung somit Sache des Stromanbieters wäre). Über Portale würde das einfach abgelehnt, wenn müsste ich da anrufen. Bei Polarstern habe ich es versucht, aber da geht es nur wenn es nach §14a eine steuerbare Verbrauchseinrichtung ist. Dazu sei zu sagen, meine Wärmepumpe war noch nie Unterbrechbar, sie wurde aber wie auch beim Netzbetreiber hinterlegt als Energiesparwärmepumpe eingetragen, aber halt ohne Sperrzeiten und ohne Rundsteuerempfänger. Habe ich früher immer Glück gehabt, dass ich einen Wärmepumpentarif bekommen habe. Oder hat der Netzbetreiber Mist gebaut und ich müsste eigentlich als Bestandsanlage auch noch einen Stromtarif nach §14a bekommen und er muss das anders eintragen und an den Stromanbieter weitergeben? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. Grüße Marcus
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13.02.2025 09:23:46 |
Hallo, das stimmt schon alles so. Wenn deine Anlage bisher nicht steuerbar war, hat die Bestandschutz, und muss nicht auf die neue §14a umgerüstet werden.
Der Netzbetreiber hat wohl früher nicht die Notwendigkeit gesehen, die Abschaltzeiten zu nutzen, und deshalb keinen Rundsteuerempfänger eingebaut. Für die Stromanbieter war es ausreichend, dass ein extra Zähler vorhanden war, denn die Sperrzeiten sind ja Sache des Netzbetreibers. Wenn du einen Stromanbieter findest, der noch einen alten Wärmepumpentarif anbietet, kannst du den Nutzen, aber ich denke, dass die alten Tarife nach und nach aussterben werden.
Für die neune Wärmepumpen gelten zwar auch reduzierte Netzentgelte, aber die Beträge sind oft andere. Auf Dauer werden sich Stromanbieter da nicht verschiedene Tarife anbieten wollen.
Wenn du keine "Altverträge" mehr findest, musst du wohl deine Anlage steuerbar machen. Da stellt sich dann die Frage, ob und wie das bei deiner Anlage möglich ist.
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13.02.2025 09:32:25 |
Oder halt auf den WP Tarif verzichten. Immerhin spart man sich die kosten für den zweiten Zähler. Und aktuell sollten fixe Strompreise unter 30ct. zu finden sein.
Mit nur einem Zähler spart man sich dann auch solchen Ärger.
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13.02.2025 09:34:22 |
Ja, ich habe schon lange auf nur einen Zähler umgestellt. Aber ich habe nicht mehr soviel Verbrauch, da ich eine PV habe.
Wie hoch ist denn der Verbrauch für die WP?
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13.02.2025 09:38:25 |
Was bietet denn dein bisheriger Stromanbieter als Wärmepumpentarif an?
Meinem Bruder wurde der WP-Tarif aus ähnlichen Gründen zum 1.1.2024 gekündigt, und danach kam er in die teure Ersatz/Grundversorgung der örtlichen Stadtwerke.
Allerdings ist seine Erdwärme-WP ohne Heizstab nicht dimmbar, weil sie immer unterhalb von 4,2 kW Strom zieht. Und wer leistungsmäßig immer drunter bleibt, bekommt keine Dimmung und deshalb kein reduziertes Netzentgelt. Anscheinend dann auch keinen WP-Tarif neuer Bauart.
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13.02.2025 09:40:50 |
Die EVUs sind frei in ihren Bedingungen, vom Grundzuständigen mal abgesehen, aber auch die wären nicht gezwungen einen Wärmepumpentarif überhaupt anzubieten, nur Grundversorgung. Wenn ein EVU also auf abschaltbar mit iMSys und Steuerbox besteht, dann ist das eben so. Es steht dir ja frei das zu beauftragen, jeder gMSB muss dir iMSys + Steuerbox anbieten (wenn auch ggf. die Steuerbox erst inrgedwann verbaut werden wird, das spielt dann keine Rolle). Auf den Bestand hast du natürlich Bestandsschutz und kannst die Anlage so weiter betreiben, im Zweifel eben dann mit einem Standardtarif oder in der Grundversorgung. Auf einen vergünstigen Tarif gibts keinen Bestandsschutz, der kann beiderseitig im Rahmen der Kündigungsfristen gekündigt werden. Wenn du dich für iMSys und Steuerbox entscheidest: wann du eine Steuerbox bekommst steht wohl noch in den Sternen. Und ob die dann etwas steuern muss kommt auf deine Pumpe an. Wenn die z.B. eh keine Heizstäbe hat, dann gibts zwar die Steuerbox, aber die wird nie etwas steuern. Wenn sie Heizstäbe hat, dann müssen die höchstwahrscheinlich abschaltbar gemacht werden.
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13.02.2025 11:15:38 |
Zitat von Gnampf  Wenn du dich für iMSys und Steuerbox entscheidest: wann du eine Steuerbox bekommst steht wohl noch in den Sternen. Und ob die dann etwas steuern muss kommt auf deine Pumpe an. Wenn die z.B. eh keine Heizstäbe hat, dann gibts zwar die Steuerbox, aber die wird nie etwas steuern. Wenn sie Heizstäbe hat, dann müssen die höchstwahrscheinlich abschaltbar gemacht werden.[...] Da sollte man unterscheiden Modul 1 bzw. Modul 3: Um in den Genuss der Pauschale bzw. reduzierter Netzentgelte zu kommen kann man einfach eine Wallbox anmelden. Die WP mit weniger als 4,2kW kann man dann einfach genauso weiter betreiben. Modul 2: Damit die WP an den separaten Stromzähler (am besten Kaskade) für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit reduziertem Netzentgelt darf, muss sie über 4,2kW haben, sonst gibt es da nichts zu steuern. Da kann man einfach einen Heizstab für WP anzeigen/verbauen und dann permanent deaktivieren. Damit ist die Dimmung auf 4,2kW immer sichergestellt. Wirklich Prüfen tut es sowieso keiner.
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13.02.2025 11:56:42 |
Zitat von MarcusM1980  Nun bekomme ich vom Stromanbieter zu dem ich wechseln wollte aber eine Absage, da meine Wärmepumpe mit dem Zähler und der Marktlokations ID zwar mit Wärmepumpenprofil hinterlegt ist, aber nicht nach §14a als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Das liegt schlichtweg daran, dass für SteuVE nach §14a ein anderes Lastprofil hinterlegt und das Netzentgelt nach neuen Tabellen reduziert wird. Zunächst muss EVU muss nach diesem Lastprofil die Energie einkaufen, welche er dir liefert. Weicht das Lastprofil ab, hat er keinen Business-Case. Der Stromeinkauf für dich ist zu teuer. Zudem wirken sich die Reduzierungen der Netzentgelte anders aus. Details sind den Preisblättern des VNB zu entnehmen. Zitat von MarcusM1980  Oder hat der Netzbetreiber Mist gebaut[...]?
Nein. Der VNB (Verteilnetzbetreiber) hinterlegt abhängig von der angemeldeten Kundenanlage ein Lastprofil, welches der EVU bedienen muss. Zitat von RaHu  Wenn deine Anlage bisher nicht steuerbar war, hat die Bestandschutz, und muss nicht auf die neue §14a umgerüstet werden. Ab dem 01.01.2029 sind auch alle Bestandsinstallationen, welche SteuVE sind, nach den aktuellen Vorgaben steuerbar zu machen. Zitat von RaHu  Für die neune Wärmepumpen gelten zwar auch reduzierte Netzentgelte, aber die Beträge sind oft andere. Auf Dauer werden sich Stromanbieter da nicht verschiedene Tarife anbieten wollen. Korrekt! Würde der TE seine Wärmepumpe nach §14a anmelden, würde ihm die Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 zuteil, welche von den EVUs schon im Endkundenpreis berücksichtigt wird. Daraus resultiert der reduzierte Arbeitspreis. Zitat von ajokr  Allerdings ist seine Erdwärme-WP ohne Heizstab nicht dimmbar, weil sie immer unterhalb von 4,2 kW Strom zieht. Und wer leistungsmäßig immer drunter bleibt, bekommt keine Dimmung und deshalb kein reduziertes Netzentgelt. Anscheinend dann auch keinen WP-Tarif neuer Bauart. Mir fallen dazu zwei Dinge ein: Die Wärmepumpe mit <4,2 kVA elektrischer Leistungsaufnahme wird einen hinreichend kleinen Jahresprimärenergiebedarf haben, sodass sich die separate Messstelle wahrscheinlich nicht lohnt. In Modul 1 aber fressen die in Kürze steigenden Messstellengebühren die reduzierten Netzentgelte auf. Des weiteren könnte man einen Heizstab installieren und anmelden, zack SteuVE > 4.2 kW. Der Wechsel in §14a bedingt - auch wenn derzeit keine Steuerbox in Ergänzung eines iMSys verbaut würde - die Vorbereitung oder Nachrüstung der Zähleranlage nach VDE AR-N4100. Eine Anlage, die offenbar in 2010 in Betrieb ging, dürfte nicht mal einen APZ haben. Das kann einen umfassenden Umbau der Zähleranlage bis hin zum Kompletttausch des Zählerschranks bedeuten. Dafür werden regelmäßig Kosten von 1500€ bis 5000€ aufgerufen. Die Voraussetzungen für eine Ertüchtigung eines SKII Stahlblechschranks variieren von VNB zu VNB, manch geisteskranker Verordnungsgeber verlangt seit diesem Jahr zwingend den zRFZ über dem APZ in typischen zweifeldrigen Zählerschränken. Zwingend nötige Umbaumaßnahmen: -Steuerleitung von der Wärmepumpe (oder einem Lastschutz) in den AAR (Anschlussraum über dem Zähler) Möglicherweise notwendige Umbaumaßnahmen bei vorhandenem Stahlblechschrank: -Nachrüstung BKE Adapterplatten mit RFZ -Umstellung auf Dauerlastanlage, also Tausch/Einbau von SLS 35A (10mm²) oder SLS 50A (16mm²). -Nachrüstung APZ (hier gibt's alle Varianten nach Gusto des jeweiligen VNBs: neuer Zählerschrank weil APZ zwingend intern, externer APZ, gar kein APZ im Nachrüstfall) -Einbau Spannungsversorgung für RFZ und APZ
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13.02.2025 12:25:53 |
Zitat von hanssanitaer 
Ab dem 01.01.2029 sind auch alle Bestandsinstallationen, welche SteuVE sind, nach den aktuellen Vorgaben steuerbar zu machen. [...]
Nicht alle, diejenigen Bestandsanlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Festlegung kein reduziertes Netzentgelt nach § 14a Absatz 2 Satz 1 EnWG oder der korrespondierenden Vorgängerregelung in Anspruch nahmen, müssen nicht wechseln. --> BK22/300 10.3 Für @MacusM1980 gilt das aber wahrscheinlich nicht, da er zwar nicht steuerbar war, jedoch reduzierte Netzentgelte hatte.
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13.02.2025 12:39:55 |
Zitat von hanssanitaer  Ab dem 01.01.2029 sind auch alle Bestandsinstallationen, welche SteuVE sind, nach den aktuellen Vorgaben steuerbar zu machen. Das gilt AFAIK nicht für Anlagen, die vorher ganz normal am HH-Strom betrieben wurden. Ansonsten wieder paar interessante Sachen dazu gelernt. Danke
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13.02.2025 13:25:03 |
Ich teile gerne meine Erfahrungen zum Anbieterwechsel für Bestandsanlagen. Im Prinzip habe ich die identische Ausgangslage - Bestandsanlage aus 2010 mit altem Ferraris-Zähler und im Dezember 2024 versucht den Anbieter zu wechseln. Also Vergleichsportal auf und yello als zukünftigen Versorger rausgefischt. Angebotener Tarif war "Strom Net Flex", abgeschlossen und direkt abgelehnt mangels 14a. Nach einem kurzen Anruf wurde mir dann der Tarif "Strom Warm" angeboten. Identische Konditionen wie im "Strom Net Flex" aber eben für den Bestand ohne 14a. Kostet irgendwas um 18Ct. je kWh und knapp über 6 EUR GG. Die Tarife für Bestandsanlagen gibt es also schon noch. Was im Moment fehlt ist eine vernünftige Auswahl 14a ja/nein über die Websites der Anbieter und Vergleichsportale.
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14.02.2025 13:03:28 |
Zitat von eteog  Die Tarife für Bestandsanlagen gibt es also schon noch. Was im Moment fehlt ist eine vernünftige Auswahl 14a ja/nein über die Websites der Anbieter und Vergleichsportale.
schönes Beispiel |
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14.02.2025 19:05:31 |
Zitat von ajokr  Was bietet denn dein bisheriger Stromanbieter als Wärmepumpentarif an?
Meinem Bruder wurde der WP-Tarif aus ähnlichen Gründen zum 1.1.2024 gekündigt, und danach kam er in die teure Ersatz/Grundversorgung der örtlichen Stadtwerke.
[...] Das ist so nicht richtig, das 4,2kW Kriterium gilt nur für §14a hat erstmal nix mit Steuerbarkeit zu tun, und diese kann man in jedes Gerät leicht einbauen, Aus-Schalter fertig, damit ist Steuerbarkeit gegeben. Bei Dir noch einfacher, einfach als steuerbar deklarieren und fertig, den die Einhaltung der 4,2kW muss der Betreiber sicherstellen und das sagst Du ist sowieso gegeben, aber Achtung rechne den Heizstab mit ein oder dauerhaft deaktivieren! Die meisten Geräte haben für Steuerbarkeit bereits einen Eingang auch EVU Kontakt/EVU Sperre genannt, ansonsten mit dem Fachmann in die Unterlagen gucken. Womit dann auch klar ist, wie der Bestandschutz gehandhabt wird bei Tarifumstellung ist da nix, dann muss es entsprechen. Bis 2027 sind die "Relaiskontakte" noch geduldet seitens Interface Ansteuerung, danach soll nur noch Netzwerk/Bus zulässig sein (im Neuanschluss), wie das bei Umstellungen alter Geräte nach 2027 laufen soll werden wir dann sehen.
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14.02.2025 19:35:03 |
Zitat von Effizient  Zitat von ajokr  [...] Das ist so nicht richtig, das 4,2kW Kriterium gilt nur für §14a hat erstmal nix mit Steuerbarkeit zu tun, und diese kann man in jedes Gerät leicht einbauen, Aus-Schalter fertig, damit ist Steuerbarkeit gegeben. Bei Dir noch einfacher, einfach als steuerbar deklarieren und[...] Ein einfaches komplettes Ausschalten möchte man ja vermeiden. Daher ja die 4,2kW Grenze. Wenn ein NB es ernst meint mit dem Abschalten/Dimmen glaube ich nicht das es reicht zu sagen man habe den Heizstab deaktiviert. Der wird das nur akzeptieren wenn er ihn selber wegschalten kann. Sonst könnte ihn ja jeder zu jeder Zeit wieder aktivieren.
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15.02.2025 14:55:38 |
Zitat von WaveX  Zitat von Effizient  [...] Ein einfaches komplettes Ausschalten möchte man ja vermeiden. Daher ja die 4,2kW Grenze. Wenn ein NB es ernst meint mit dem Abschalten/Dimmen glaube ich nicht das es reicht zu sagen man habe den Heizstab deaktiviert. Der wird das nur akzeptieren wenn er ihn selber[...] Deswegen habe ich es auch dauerhaft genannt, kann aber auch nachteilig sein, steht einem mit doch evtl. mehr Leistung zu. Bei mehr als 12 kW. Das Gerät, das Dimmen auf x kE nicht kennt, ist im Fall 14a zu steuern=abschalten fragt beim Gerätehersteller oder beim bwp nach. Verantwortlich für das Ergebnis ist der Betreiber, nachprüfbar über intelligente Messtelle. Da wurde versucht einen höheren Wert auszuhandeln, aber die Panik im Glasdom in Berlin, gestützt von EVU/VNB Lobbyisten war so gross, dass es nicht anders wurde. Das Abschaltsivnal kann jedoch such z.B zum Wegschslren des Heizstabs genutzt werden oder eine 2. Gerätes, alles was zur Einhaltung der zulässigen Maxleistung führt ist möglich.
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26.02.2025 22:06:59 |
Hallo zusammen, vielen Dank für die vielen Antworten und entschuldigt, dass ich erst jetzt antworte. Mich mit allem zu beschäftigen hat etwas gedauert. Zu meiner Wärmepumpe, ich habe eine Siebel Eltron WPF10cool. Lauf Typenschild hat die eine Leistungsaufnahme bei Vorlauf W55 von 3,77kW. Sie zieht aber nie mehr wie 3,2kW bei mir. Max. Leistung Verdichter ist 4,2kW; Steuerung max. 0,5kW und die Zusatzheizung kann 8,8kW ziehen (Typenschild). Wenn ich BK22/300 10.3 richtig verstehe müsste ich meine Anlage nicht bis zum 1.1.29 umrüsten lassen, obwohl ich eine Leistung von > 4,2kW habe, oder habe ich das falsch verstanden? Würde die Zusatzheizung mit zählen, so dass ich auch unter $14a falle, denn gemessen im normal Betrieb hat meine Anlage noch nie über 4 kW gezogen, die Zusatzheizung ist auch immer aus. Oder kann das Probleme geben, da die WP nie mehr benötigt? Denn so wie sich AJOKR anhörte zählt die Zusatzheizung nicht mit? Also für den Fall, wenn ich mich entscheide Nachzurüsten. Wie das Nachrüsten funktioniert würde ich mal einen Elektriker fragen, wobei ich mich da gerne vorher schlau mache. Die Idee einfach die Zusatzheizung dann ausschalten zu lassen per Relais finde ich super wenn das reichen würde. Die ist eh über 3 extra Sicherungen abgesichert und dadurch ausgeschaltet. Oder meint ihr das die WP selbst auch noch gedimmt werden muss, wobei ich nur eine Leitung für ein Abschaltsignal hätte an der WP. Denn theoretisch kann sie ja mehr wie 4,2kW ziehen laut Typenschild müssten das ja die 4,2kW+0,5kW Steuerung sein. Das umstellen auf einen Zähler lohnt sich nicht, ich habe ca. 5000kW Verbrauch. Wobei ich nun eine PV habe, dann wir der Verbrauch so bei 4000-4500kW liegen für die WP. Bei dem Preisunterschied vom Tarif her spare ich mit 2 Zählern mehr. Eine Frage zu den Modulen, verstehe ich das richtig, das ich vom Netzbetreiber das reduzierte Entgelt gar nicht bekomme, sondern die Stromtarife nach 14a deshalb billiger sind (ca. 12€ monatliche Grundgebühr und dann noch 8-12cent je kWh). Oder da mein Energielieferant das ja ausweisen muss, bekomme ich da zusätzlich noch was zurück, also zusätzlich zu den schon aufgeführten günstigeren Preisen? Mein Zählerschrank wurde vor 2 Jahren neu gemacht also mit APZ Feld, seit dem sollte sich eigentlich gesetzlich nichts mehr geändert haben oder? Ich habe 3 Felder, 2 davon für je einen Zähler. Wenn ich nun aber lese Relaiskontakte sind nur bis 2027 noch geduldet, dann bin ich mir nicht sicher ob ich nachrüsten soll. Ich glaube auch nicht das meine Wärmepumpe über einen Relaiskontakt steuerbar wäre, sie hat eine EVU Leitung für einen Rundsteuerempfänger. Ich habe aber einen SMA HomeManager 2.0 wegen der PV installiert, inklusive Shally zur Leistungsaufzeichnung der WP. Weiß einer ob ich da vielleicht was mit anfangen kann zum Nachrüsten? Hatte sonst mal was mit einem Schützschalter gelesen, der dann angesprochen werden kann. Ich weiß so viele Fragen gleich. Ich hoffe ihr könnt mir noch mal einiges klar stellen. Vielen Dank schon mal Marcus
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27.02.2025 07:15:34 |
Zitat von MarcusM1980 
Denn so wie sich AJOKR anhörte zählt die Zusatzheizung nicht mit?
Leider falsch verstanden: Wenn eine Zusatzheizung bauseits vorhanden ist, zählt sie bei den 4,2 kW mit. Im von mir geschilderten Fall ist aber gar keine Zusatzheizung vorhanden, und die Zählerschrankeinrichtung für APZ&Co auch nicht.
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| Zeit:
27.02.2025 07:37:57 |
Zitat von Effizient  danach soll nur noch Netzwerk/Bus zulässig sein (im Neuanschluss), wie das bei Umstellungen alter Geräte nach 2027 laufen soll werden wir dann sehen. [...] Das stimmt so nicht. Das Signal wird mittels FNN-Box über Bus oder potentialfreie Kontakte bereitgestellt. Auf der Betreiberseite kann man die WP dann so ansteuern wie man mag, entweder direkt oder mittels EMS oder Relaiskontakt gesteuert durch potentialfreie Kontakte.
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27.02.2025 08:09:20 |
Hallo, Es zählen die Daten auf dem Typenschild/Datenblatt für die maximale Leistungsaufnahme. So wie ich das bei dir sehe sind das: 4,2kW + 0,5kW + 8,8kW = 13,5kW Das dieser Wert über 11kW liegt, darf die WP im Dimmfall 13,5kW x 0,5 = 5,4kW ziehen. Es reicht also, den Heizstab über ein Schütz im Dimmfall wegzuschalten. Wenn deine WP vo 1.1.24 in Betrieb ging, muss sie nur steuerbar gemacht werden, wenn du vorher schon reduzierte Neztentgelte bekommen hast, da du einen extra Zähler hast, ist das bei dir wohl der Fall. Dazu gibt es eben die Übergangzeit. Bei den WP-Tarifen ist das reduzierte Netzentgelt in der Regel schon eingerechnet, und man bekommt da nicht zusätzlich etwas zurück. Wenn deine WP jetzt schon einen Rundsteuerempfänger und eine EVU-Eingang, ist die ja schon abschaltbar. Es müsste also nichts umgerüstet werden. Für die Zukunft ist es jedoch besser, wenn nur der Heizstab weggeschaltet wird, und nicht die kompl. WP.
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27.02.2025 10:28:09 |
Andersrum. Wer ne WP von vor 2024 hat. Wer keinen Tag/Nachttarif oder einen reduzierten WP Tarif mit separatem Stromzähler hat. Der hat mit dieser Abschaltthematik bei einem neuen Stromzähler - nichts am Hut? Oder gibt es weitere Fallstricke? - ich hab selbst ne PV Anlage mit 9,9kWp + 4,8kWp - kein Rundsteuerempfänger - Zähler ist bereits ein "intelligenter" von einem anderen Messstellenbetreiber (Discovery/inexogy) - mit "Bestandsschutz" bis 2026 Müsste ich als "älterer" WP + PV Besitzer, meine WP schon mal vorausschauend auf "schaltbar" hochrüsten? Müsste da ein Kabel von Heizraum zu Zählerschrank legen lassen. Die verbaute WP eine Panasonic 5kW H Version hat lt. Datenblatt: Heizstab Leistung: 3kW Leistungsaufnahme heizen: 0,985kW Betriebs/Anlaufstrom heizen: 4,7A Stromaufnahme 1: 12A Stromaufnahme 2:13A
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| Zeit:
27.02.2025 13:39:10 |
Zitat von Mastermind1  Andersrum. Wer ne WP von vor 2024 hat. Wer keinen Tag/Nachttarif oder einen reduzierten WP Tarif mit separatem Stromzähler hat. Der hat mit dieser Abschaltthematik bei einem neuen Stromzähler - nichts am Hut?
Oder gibt es weitere Fallstricke?
- ich hab[...] Wenn vor 2024 und bisher KEIN red. Neztentgelt (also kein extra Zähler) dann muss diese WP dauerhaft NICHT steuerbar gemacht werden. Man kann jedoch freiwillig wechseln, gibt jedoch dann kein zurück mehr.
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27.02.2025 15:11:04 |
Zitat von RaHu  Zitat von Mastermind1  [...] Wenn vor 2024 und bisher KEIN red. Neztentgelt (also kein extra Zähler) dann muss diese WP dauerhaft NICHT steuerbar gemacht werden. Man kann jedoch freiwillig wechseln, gibt jedoch dann kein zurück mehr. Daumen hoch :-) gefällt mir. Leider wird in dem Zuge (wer PV > 7kWP) hat, gerne noch der Umstieg auf ein intelligentes Messsystem mit dieser Schaltvorrichtung in Kontext gebracht. Das int. Messsystem erhalte ich vermutlich 2026 wenn mein Bestandsschutz mit meinem Discovergy Messsystem ausläuft. (Vorstufe eines int. Zählers)
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| Zeit:
27.02.2025 21:17:32 |
Zitat von RaHu  Hallo, Es zählen die Daten auf dem Typenschild/Datenblatt für die maximale Leistungsaufnahme. So wie ich das bei dir sehe sind das: 4,2kW + 0,5kW + 8,8kW = 13,5kW Das dieser Wert über 11kW liegt, darf die WP im Dimmfall 13,5kW x 0,5 = 5,4kW ziehen. Es reicht also, den[...] Hi, vielen Dank für eure Antworten- Ich habe einen 2. Zähler und auch bisher einen WP Tarif, aber beim Netzbetreiber ist nur ein WP Profil hinterlegt, aber wohl kein reduziertes Netzentgelt, da ein wechsel des Stromanbieters nach §14a abgelehnt wurde (siehe erster Beitrag) Meine WP hat nur einen EVU Eingang, daran ist aber nichts angeschlossen, habe auch keinen Rundsteuerempfänger. Hatte das nur geschrieben von wegen welche Möglichkeiten einer Nachrüstung es geben könnte. Mit der 40% Regel ist super, daran hatte ich gar nicht gedacht, dann passen ja meine 4,2kW+0,5kW 😊 Die Funktionsweise eines Schützes habe ich verstanden, aber woher bekommt der Schütz sein Signal / den Strom dass er abschalten soll? Den Schütz kann mir ja der Elektriker einbauen. Aber muss dann noch etwas davor eingebaut werden, oder ist für den Rest dann mein Netzanbieter zuständig, also gibt die Steuerbox den Strom an den Schütz?
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| Zeit:
28.02.2025 09:35:02 |
Ja genau, du musst das Schütz vorbereiten/installieren lassen, den Rest macht der Netzbetreiber irgendwann. Dieses Schütz wird dann von der Steuerbox angesteuert.
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