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15.02.2025 15:51:40 |
Das Kind wurde von den Eltern schon negativ beeinflusst. Einen kinderkopf sollte man immer frei von erwachsenenproblemen halten.
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15.02.2025 17:43:40 |
@Wärmepumpe Laut:
Lass Dich nicht provozieren, Du machst alles richtig. Gerade das Thema Kindeswohl könnte vor Gericht durchaus eine zusätzliche Wertigkeit beim Thema Lärm haben, die man durchaus nutzen kann.
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15.02.2025 17:55:29 |
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15.02.2025 17:57:44 |
Ja, die Grundsätze sind immernoch nicht klar. Der Winter ist fast vorbei, und du sitzt IM Haus immernoch mit ohrenstöpseln. IM Haus ist weiterhin DEIN Problem.
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15.02.2025 18:03:07 |
Zitat von Fertig  Zitat von Gepres  [...] Ähm, ist sogar sehr wahrscheinlich. Nimm mal als Beispiel den heutigen Tag (Strompreise laut Tibber). Strompreis: Mittag 36 Cent, Spätnachmittag 42 Cent, Abend 53 Cent, Nacht 33 Cent. Was würde wohl ein Sparfuchs machen? Er würde seine WP ab 15-16 Uhr in der Leistung[...] Genauso machen wir's. Nachts um 4h wird WW bereitet, damit morgens genügend zur Verfügung steht. Zufälligerweise ist das auch der Zeitbereich, wo es bei Tibber am günstigsten ist. Eine zweite WW-Bereitung läuft um 14h. Das ist der Zeitpunkt mit der höchsten AT und evtl. PV-Unterstützung Die Mieterin braucht abends Duschwasser. WW nur einmal am Tag gegen Mittag aufzuladen mag attraktiv sein, aber wenn am nächsten Tag eine größere Menge gebraucht wird, hat es sich wieder ein Stück weit abgekühlt. Es ist gehupft wie gehüpft 😉. Und nein, unsere Zubadan wird beim Speicher-Aufladen nicht nennenswert lauter. Den Verdichter nimmt man kaum wahr. Der Lüfter läuft hauptsächlich im Silent-Mode. Das erklärt sich auch durch eine saftige Überdimensionierung der WP. Sie läuft nie unter Vollast (100 Hz), sondern max. mit 61 Hz. Langt dicke hin (ca. 8 - 9 kW Output).
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15.02.2025 18:48:50 |
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15.02.2025 18:49:03 |
Hallo, habe diesen Thread hin und wieder verfolgt aber jetzt nicht nochmal alle 55 Seiten gelesen. Daher entschuldigt bitte falls die Frage schon mal gestellt wurde: Wurde ein Nachtmodus bei der WP eingestellt und die WW Bereitung auf Tagsüber/Abends verschoben (man kann ja am Abend das Wasser aufheizen, sodass es gut bis um 8 Uhr morgens reicht).
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15.02.2025 18:58:46 |
Nachtmodus ist aktiv, habe ich bereits irgendwo gelesen... Steht im ersten Beitrag: Die Anlage läuft bereits im ECO Modus, wo sie besonders leise ist.
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16.02.2025 07:23:33 |
Der Schallleistungspegel liegt bei 61dB(A), nicht bei 59dB(A), das ist ERP, die Bezeichnung der Wärmepumpe ist korrekt. Ich vermute, dass der Nachtmodus aktiv ist, weil man sie in den Uhrzeiten außerhalb der geforderten Nachtruhe deutlich mehr wahrnimmt, so wie jetzt zum Beispiel, -4 draußen und das Brummen ist seit 1 Stunde wieder im ganzen Haus präsent. Der Nachbar gibt leider nicht viel preis, die Kooperation bei der Lösung des Problems ist sehr überschaubar bis gar nicht vorhanden. Am Donnerstag hat sich die Kanzlei gemeldet, die Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung ist eingegangen, nun geht es hoffentlich los, damit sich schnellstmöglich was ändert, hoffentlich gibt es dann im nächsten Winter wider Ruhe, so wie die Jahre zuvor.
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16.02.2025 13:03:35 |
Grundsätzlich: Verantwortlich sind der HB und der WP Hersteller und nicht dein Nachbar. Wenn ich die ersten 2 Seiten lese und dann hier das Brummen im ganzen Haus, dann ist ein Resonanzproblem eine mögliche Ursache. Messtechnisch ist das schwierig zu erfassen. Also musst du schon mal das Brummen beweisen können. Wenn das eindeutig hörbar ist, hast du schon mal gute Karten.
Der Anwalt könnte von Buderus eine schriftliche Stellungnahme anfordern. Auf jeden Fall ist sich dann Buderus der Problematik bewusst & Gruss delta97
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16.02.2025 14:26:57 |
Im Haus ist es eindeutig hörbar und ist nicht zu überhören. So sieht es mein Nachbar auch, es ist nicht sein Problem, sondern das der zuständigen Installateure und Planer. Allerdings bin ich nicht ganz der selben Meinung, denn ich hatte ja damals meine Bedenken ihm gegenüber geäußert, ich habe ihn gebeten, mit den Planern zu reden und die Wärmepumpe nicht direkt auf uns ausgerichtet aufzustellen, sondern wenigstens seitlich zu positionieren. Es waren damals seine Worte, dass er nichts mehr umplanen wird und es bleibt auch so, weil so der Weg zum Technikraum am kürzesten ist. Ich habe vieles sogar noch schriftlich da (Messenger), sollte man sich an diese Worte „nicht mehr erinnern können“. Aus meiner Sicht haben hier alle miteinander versagt, der Nachbar, weil er meine Bedenken nicht ernst genug genommen hatte, der Planer (Architekt), der einen Mist geplant hat, und der Installateur, der den ganzen Mist installiert hat, ohne ein bisschen nachzudenken. Besonders bei dem letzten müssten hier alle Alarmglocken laut geläutet haben, taten sie aber nicht.
Ich habe natürlich auch versagt, denn ich hätte damals der Baugenehmigung sofort widersprechen müssen und mich nicht so sehr auf angenehme Nachbarschaft konzentrieren müssen.
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16.02.2025 14:31:15 |
Zitat von delta97  Grundsätzlich: Verantwortlich sind der HB und der WP Hersteller und nicht dein Nachbar. Wenn ich die ersten 2 Seiten lese und dann hier das Brummen im ganzen Haus, dann ist ein Resonanzproblem eine mögliche Ursache. Messtechnisch ist das schwierig zu erfassen. Also musst du schon mal das Brummen[...] Oh - endlich ein Neustart der Thread-Schleife! Zwei Seiten von fast 64 gelesen und schon mit brandneuen Ideen dabei.
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16.02.2025 16:21:11 |
Ja super, der Nachbar will der Behördlich erteilten Baugenehmigung widersprechen... Ich bin wirklich fast vom Stuhl gekippt^^
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16.02.2025 16:37:20 |
Der Kompressor ist in der Ausseneinheit verbaut, deshalb die 61 dB(A). Zudem ist die Ausblasrichtung direkt auf das Nachbarhaus ausgerichtet. Keine Ahnung wie man so etwas planen kann. Ich würde via Anwalt buderus auffordern die Anlage so umzubauen, dass diese dem Stand der Technik entspricht. Wie das buderus und der HB machen ist ihre Sache & Gruss delta97
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16.02.2025 17:00:36 |
Zitat von Technikbegeisteter  @Wärmepumpe Laut:
Lass Dich nicht provozieren, Du machst alles richtig. Gerade das Thema Kindeswohl könnte vor Gericht durchaus eine zusätzliche Wertigkeit beim Thema Lärm haben, die man durchaus nutzen kann. Nein, tut er nicht. Nix von dem ist richtig. Überhaupt nix. Liegt mit dem Kopf auf dem Boden vom Kinderzimmer und hört Stimmen. Da lachen ja die Hühner. Der Thread hier ist reinste Realsatire. Eine Trollfütterung. Kaliber Bergtroll. Die von Harry Potter. Die „Wertigkeit des Kindeswohls“ drückt sich in der TA Lärm aus. Du nutzt einfach Füllworte ohne Sinn und Verstand. Es wurde vor ca. 35-64 Seiten schon erklärt, dass für Kinder keine Sonderregeln gelten. Es ist infam (seine) Kinder da mit rein zu ziehen. Das ist echt ohne Worte. Seine eigenen Anwälte nehmen ihn nicht mal ernst. Selbst sollte es zu einem Verfahren kommen - und das sehe ich im Leben nicht, denn es gibt ja überhaupt gar nix belastbares - geht er hoffnungslos baden. Er rafft ja überhaupt nicht, worum es geht. Und die Anwälte schreiben solange Rechnungen, wie er sie bezahlen kann. Für jeden Brief einzeln. Der nächste Urlaub ist sicher. Dieser Thread ist entweder Zeitvertieb oder Zeitverschwendung, je nachdem von welcher Warte man es betrachtet. Einmalig ist er allemal. Man hätte es vorher nicht für möglich gehalten.
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16.02.2025 17:27:18 |
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16.02.2025 18:26:48 |
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16.02.2025 18:32:55 |
Zitat von delta97  Grundsätzlich: Verantwortlich sind der HB und der WP Hersteller und nicht dein Nachbar. (1)
Wenn ich die ersten 2 Seiten lese und dann hier das Brummen im ganzen Haus, dann ist ein Resonanzproblem eine mögliche Ursache. (2)
Messtechnisch ist das schwierig zu erfassen. Also musst du schon mal das Brummen beweisen können. Wenn das eindeutig hörbar ist, hast du schon mal gute Karten. (3)
Der Anwalt könnte von Buderus eine schriftliche Stellungnahme anfordern. (4) (1) Nein. Der Betreiber ist verantwortlich. Der hat seinen Heizungsbauer hinzugezogen und der hat den ordnungsgemäßen Einbau bestätigt. Mehr Fakten gibt es bislang nicht. Ende der Geschichte. (2) Es gibt kein Resonanzproblem, nur weil jemand mit dem Ohr auf dem Kinderzimmerfußboden liegt und Stimmen hört. (3) Es gibt keine Messung. Mithin kein bewiesenes Brummen. Danach war der Thread an seinem natürlichen Ende. (4) Und die können das unter Ablage P abheften. Alle gesetzlichen Angaben sind in dem Datenblättern zu finden.
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16.02.2025 20:39:48 |
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17.02.2025 07:02:50 |
Zitat von SebDob  Ja super, der Nachbar will der Behördlich erteilten Baugenehmigung widersprechen... Ich bin wirklich fast vom Stuhl gekippt^^ Warum willst du deswegen vom Stuhl kippen? Das ist eine absolut gängige Praxis. Die Behörde kommt dann auf die Baustelle und erteilt einen Baustopp, sollten sie Bedenken haben. Erst wenn der Bauplan überarbeitet wird, darf es weitergehen. Das hatte man schon x-fach so. Mein Nachbar hat seinem Nachbar so die Baustelle um mehrere Monate verlängert. Bis eben nachgebessert wurde. Grüße
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17.02.2025 08:30:53 |
Du wirst garantiert nicht von der Behörde meine Bauunterlagen bekommen. Wenn die beiden zarten Stützen der WP vor dem Haus in Beton gesetzt werden, hast du auch nichts in der Hand... Also bitte erzähl mir den Grund, warum dir die Behörde meine Unterlagen zeigen sollte...
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17.02.2025 09:03:25 |
Dann befasse dich doch mit dem Baurecht. Der Nachbar hat sehr wohl das Recht, bei der Behörde Einsicht in die Baugenehmigung zu nehmen und diese anzufechten. Zitat: Nachbarn haben die Möglichkeit, gegen eine Baugenehmigung vorzugehen, wenn diese nicht mit nachbarschützenden Vorschriften vereinbar ist, darunter fallen Regelungen zu Abstandsflächen, Baustellenlärm, Art der baulichen Nutzung, das Rücksichtnahmegebot und Vorschriften zu Standsicherheit und Brandschutz... Für die Bebauung oder den Umbau eines Grundstücks ist regelmäßig eine Baugenehmigung erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag und erteilt die Baugenehmigung, wenn das Bauvorhaben nicht gegen Vorschriften des Baurechts verstößt. Steht ein Bauvorhaben nicht im Einklang mit den baurechtlichen Vorschriften, können Nachbarn die Baugenehmigung durch einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anfechten… Rücksichtnahmegebot: Auch wenn alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten sind, kann ein Bauprojekt dennoch unzulässig sein, wenn es gegenüber der Nachbarschaft besonders rücksichtlos ist… Für die Anfechtung einer Baugenehmigung gelten strenge Vorgaben an die einzuhaltenden Fristen. Grundsätzlich sind Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Klage innerhalb von einem Monat ab Kenntnisnahme von der Baugenehmigung einzulegen. die Frist kann aber auch bis zu einem Jahr betragen. Auch hängen die Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen häufig von der Art der Baugenehmigung ab. Bauherrn sollten bei der Bauaufsichtsbehörde anfragen, ob den Nachbarn die Baugenehmigung mitgeteilt wurde. Denn dann beginnen die Ausschlussfristen für die Rechtsmittel der Nachbarn zu laufen. https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachbarschutz-bei-baugenehmigungen-widerspruch-und-klage-gegen-baugenehmigung-des-nachbarn-Grüße
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17.02.2025 09:26:23 |
Zitat von Daddy57  Don't feed the troll. Es sind so viele in diesem Thread... Welchen meinst du?
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17.02.2025 09:47:31 |
Zitat von Fertig  Dann befasse dich doch mit dem Baurecht. Der Nachbar hat sehr wohl das Recht, bei der Behörde Einsicht in die Baugenehmigung zu nehmen und diese anzufechten. Zitat: Nachbarn haben die Möglichkeit, gegen eine Baugenehmigung vorzugehen, wenn diese nicht mit nachbarschützenden Vorschriften vereinbar ist, darunter fallen Regelungen zu Abstandsflächen, Baustellenlärm, Art der baulichen Nutzung, das Rücksichtnahmegebot und Vorschriften zu Standsicherheit und Brandschutz... Für die Bebauung oder den Umbau eines Grundstücks ist regelmäßig eine Baugenehmigung erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag und erteilt die Baugenehmigung, wenn das Bauvorhaben nicht gegen Vorschriften des Baurechts verstößt. Steht ein Bauvorhaben nicht im Einklang mit den baurechtlichen Vorschriften, können Nachbarn die Baugenehmigung durch einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anfechten… Rücksichtnahmegebot: Auch wenn alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten sind, kann ein Bauprojekt dennoch unzulässig sein, wenn es gegenüber der Nachbarschaft besonders rücksichtlos ist… Für die Anfechtung einer Baugenehmigung gelten strenge Vorgaben an die einzuhaltenden Fristen. Grundsätzlich sind Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Klage innerhalb von einem Monat ab Kenntnisnahme von der Baugenehmigung einzulegen. die Frist kann aber auch bis zu einem Jahr betragen. Auch hängen die Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen häufig von der Art der Baugenehmigung ab. Bauherrn sollten bei der Bauaufsichtsbehörde anfragen, ob den Nachbarn die Baugenehmigung mitgeteilt wurde. Denn dann beginnen die Ausschlussfristen für die Rechtsmittel der Nachbarn zu laufen. https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachbarschutz-bei-baugenehmigungen-widerspruch-und-klage-gegen-baugenehmigung-des-nachbarn-Grüße Wo taucht dein Recht auf, Einblick in die Baugenehmigung zu bekommen? An welchen Punkt siehst du ein Problem mit der WP?
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