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10.03.2025 10:32:29 |
Hallo zusammen, in naher Zukunft würde ich gern meine Ölheizung gegen eine Panasonic M Serie austauschen. Nun hatte ich im Rahmen der Vorbereitungen auch einen Heizungsbauer da, der mir ein Angebot für eine komplette Umrüstung auf Wärmepumpe gemacht hatte. Dieser meinte, dass ich meine Öltanks (8 Kunststofföltanks je 1000 Liter) einfach bei Ebay Kleinanzeigen verschenken soll. Nachdem ich nun aber ein bisschen gelesen habe, muss man Öltanks durch einen Fachbetrieb abbauen lassen und der muss das bei der unteren Wasserbehörde melden. Das sind ja zwei Aussagen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Kann mir da jemand weiterhelfen was ich nun wirklich machen kann/darf? Am liebsten wäre mir ja natürlich die verschenken Variante...
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10.03.2025 11:14:28 |
Den Entsorgungsnachweis lässt Du Dir vom Abholer unterschreiben. Abgabe gegen sachgemässe Weiterverwendung oder Entsorgung. Wenn jemand die will, wie alt sind die denn?
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10.03.2025 11:26:59 |
Würde ich auch so machen. Das interessiert doch eh keinen. Hab ich damals bei meinem Opa auch so gemacht. Da hat nie einer nachgefragt.
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10.03.2025 11:33:12 |
Zitat von Effizient  Den Entsorgungsnachweis lässt Du Dir vom Abholer unterschreiben. Abgabe gegen sachgemässe Weiterverwendung oder Entsorgung. Wenn jemand die will, wie alt sind die denn? Die Tanks sind von 2008 und sehen noch wie neu aus. Von daher kann man die vermutlich wirklich noch weiterverwenden. Habe auch schon gesehen, dass manche die als Wassertank nutzen...
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10.03.2025 11:34:44 |
Die Öltanks sind in der Regel bei der unteren Wasserbehörde registriert. Ich würde mich daher direkt an die Behörde wenden und nachfragen (und aufschreiben) was die wünschen. Bei uns ist es möglich, die Tanks zu reinigen und spülen zu lassen und DANACH darf man sie verkaufen oder entsorgen wie man will, der Nachweis ist aber vor zu legen.
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10.03.2025 11:37:37 |
Zitat von cwuetscher  Am liebsten wäre mir ja natürlich die verschenken Variante... Hat mein Nachbar auch so gemacht. Dann wurde mit dem Restöl rumgesaut - ein halbes Jahr lang hat der sämtliche Fenster und Türen offen stehen gehabt, der ganze Keller und der Hof haben nach Öl gestunken! Wenn der Entsorgungsnachweis fehlt kann es bis zu 50000€ teuer werden. Aber wo kein Kläger.....
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10.03.2025 11:51:20 |
Zitat von Mark1234  Die Öltanks sind in der Regel bei der unteren Wasserbehörde registriert. Kommt auch drauf an, ob die Anlage in einer Wasserschutzzone liegt. Auch beim Abbauen kann noch Umweltsauerei betrieben werden. Daher die Nachweispflicht beim Abbau, je nach Stufe der Wasserschutzzone. Wenn im Wasserwerk Ölrückstände ankommen, ist das mit dem Kläger und Richter schnell anders.
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10.03.2025 12:40:38 |
Ihren Öltank können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst entsorgen. Die rechtlichen Bestimmungen variieren je nach Bundesland. In einigen Bundesländern dürfen Eigentümer selbst Öltanks bis zu einer Größe von 1.000 Litern entsorgen, während in anderen Bundesländern eine höhere Grenze gilt. Unabhängig davon ist jedoch eine Meldung der Entsorgung bei der zuständigen Wasserbehörde erforderlich. Zudem ist spezielles Werkzeug für die Tankentsorgung nötig, und die Vielzahl der Vorschriften ist für fachfremde Personen kaum verständlich. Es gilt außerdem zu beachten, dass die vor der Entsorgung erforderliche Tankreinigung ausschließlich von einem Fachbetrieb durchgeführt werden darf. In Anbetracht dessen empfehlen wir nachdrücklich, die Entsorgung Ihres Öltanks in jedem Fall von einem Fachmann durchführen zu lassen.
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10.03.2025 12:55:04 |
Das wird überall etwas anders gesehen, aber zumindest bei uns sind alle Tanks registriert, auch die die nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen und auch die "Kleinen" Tanks. Die Spülung und Reinigung ist in der Regel nicht ganz so teuer, die eigentliche Entsorgung meistens auch nicht. Die Plastiktanks kann man kleinsägen und beim Entsorgungshof abgeben, der sollte nur dann das richtige auf die Rechnung schreiben. Bei Kellergeschweißten Stahltanks ist das natürlich aufwändiger. Bei uns darf man als Laie gar nicht mehr an Tankanlagen / Ölheizungen ran, von daher ist das ohne Fachfirma die das Ölthema vorher reinigt verboten. In dem Moment wo kein Heizöl mehr drin ist, darf man selbst. Selbst ausbauen und verkaufen ist daher auch nicht erlaubt, so lange noch Ölreste drinnen sind. Auf die Nummer mit "fällt doch keinem auf" würde ich mich nicht verlassen, irgendwann kommt der Schornsteinfeger ja und muss auch deine Heizungsanlage austragen.
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10.03.2025 13:55:51 |
Zitat von egal1  ...Die rechtlichen Bestimmungen variieren je nach Bundesland. In einigen Bundesländern dürfen Eigentümer selbst Öltanks bis zu einer Größe von 1.000 Litern entsorgen, während in anderen Bundesländern eine höhere Grenze[...] Ist das so? Ich habe ja keine Ahnung, lese aber zur Zeit zum Thema. Gibt es wirklich noch unterschiedliche Regeln oder ist mit der AwSV eine bundeseinheitliche Regelung getroffen worden? https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/__45.html Das lese ich so, hat ein Fachbetrieb die Heizölverbraucheranlage soweit bearbeitet, dass sie keine Heizölverbraucheranlage mehr ist, greift (2) Abweichend von Absatz 1 müssen Tätigkeiten an Anlagen oder Anlagenteilen, die keine unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit haben, nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden.MfG uwe
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10.03.2025 15:07:27 |
Zitat von egal1  n Anbetracht dessen empfehlen wir nachdrücklich, die Entsorgung Ihres Öltanks in jedem Fall von einem Fachmann durchführen zu lassen. Wenn die Anlage fachgerecht stillgelegt wurde mit ähnlichem Nachweis bleibt es dem Betreiber überlassen wie er mit dem/den Tank/s verfährt. Ob er sie verschenkt oder verschrottet bleibt vollkommen ihm überlassen. Hier Beispiel einer vorbildlichen, fachgerechten Maßnahme. FG. Schmitt
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10.03.2025 17:46:04 |
Kunststoff Batterietank(s) nicht größer 1000 L! Gesamtes Öl abpumpen, beim Tischler einen Sack Sägespäne holen, mit billigster Stichsäge Deckel abschneiden und entfernen, Sägespäne reinkippen um restliches Öl (2 bis 3 L) zu binden, Sägespäne in dichten Müllsack geben, restlichen Tank mit Stichsäge auf handliche Stücke zerteilen und über Gemeindesammelstelle entsorgen, sowie die mit Öl verunreinigten Sägespäne ebenso dort entsorgen! Vom Fachunternehmer der die WP einbaut die ordnungsgemäße Entsorgung bestätigen lassen und schluss mit lustig! Oder was glauben diejenigen welche hier so gescheit daherplaudern was das " Fachunternehmen" macht, auch nichts anderes aber gegen sehr gutes Geld!! Bei einem Projekt in unserer Nachbarschaft hat das "Fachunternehmen" genau das mit 2 Stk 850 L Kunststofftanks gemacht, gegen Wohlfeile 1750,-€ + Mwst !!!
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10.03.2025 19:58:46 |
Zitat von Hannes/esbg  Gesamtes Öl abpumpen, beim Tischler einen Sack Sägespäne holen, mit billigster Stichsäge Deckel abschneiden und entfernen, Sägespäne reinkippen um restliches Öl (2 bis 3 L) zu binden, Sägespäne in dichten Müllsack geben, restlichen Tank mit Stichsäge auf handliche Stücke zerteilen und über Gemeindesammelstelle entsorgen, sowie die mit Öl verunreinigten Sägespäne ebenso dort entsorgen! Jau, so ähnlich ist es bei meinem Nachbarn auch gelaufen. Sie bekamen die kompletten Tanks nicht rausgetragen. Ne größere Sauerei kann ich mir seit dem nicht mehr vorstellen. Vor allem haben sie das abgepumpte Restöl teils in offenen Eimern mit nem offenen PKW Anhänger abtransportiert. Schlimmer gehts wohl kaum! Zitat von Hannes/esbg  Vom Fachunternehmer der die WP einbaut die ordnungsgemäße Entsorgung bestätigen lassen und schluss mit lustig! Und wenn das dann so gelaufen ist, dann soll der WP Installateur die ordnungsgemäße Entsorgung bestätigen? Weshalb sollte der das tun?
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10.03.2025 20:19:34 |
Rainer,man kann alles versemmeln, so wie Du schreibst haben da absolute Stümper ohne jedes Verantwortungsbewusstsein geabeitet!
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10.03.2025 21:49:39 |
Fùr Tanks, die alle 5 Jahre geprüft wurden, muss von einem Sachvertändigen die Stilllegung (Abbau) bescheinigt werden. Ein Nachweis der Entsorgung von Õl oder Tanks ist in keinem Fall erforderlich. Gruß Prüfer
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11.03.2025 00:51:45 |
Für eine Bafa Förderung einer WP schon, da muss die Stilllegung/ Entsorgung bestätigt werden, wenn das im Vorfeld erledigt wurde, weshalb sollte der HZB das nicht bestätigen? Ausserdem kann er ja wie ein Arzt auch einen Obolus dafür berechnen. Hauptsache fachgerecht und kein Umweltschaden... Beim Entsorgen von Heizöl ist doch bereits ein Sekundärmarkt vorhanden bei Kleinanzeigen
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11.03.2025 09:01:42 |
Bei prüfpflichtigen Heizöltanks muss der Wasserbehörde nachgewiesen werden, dass keine Anlage mehr vorhanden ist, die als Heizölverbraucheranlage genutzt wird / genutzt werden kann. Die Vernichtung und Entsorgung der Tanks und die Entsorgung von Heizölresten muss nicht nachgewiesen werden. Etwas anderes kann auch die BAFA nicht verlangen. Eine Beseitigung (Entsorgung) von Abfällen (Heizölresten) fällt in den Anwendungsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dieses muss der Fachbetrieb, der Heizöltanks entleert und reinigt, beachten und zwar als Erzeuger/Besitzer von Abfällen. Er muss die ordnungsgemäße Entsorgung der auf all seinen „Baustellen“ gesammelten Abfälle nachweisen – aber, nicht dem ehemaligem Anlagenbetreiber. Der ehemalige Anlagenbetreiber muss diesbezüglich niemandem etwas nachweisen. Auf dem "Sekundärmarkt" wird kein Heizöl entsorgt, sondern verkauft und weiterverwendet. Gruß Prüfer
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11.03.2025 10:06:05 |
Es ist doch immer wieder super, dass es hier einen "Prüfer" gibt, der sich auskennt. 👍
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11.03.2025 10:18:43 |
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11.03.2025 10:31:31 |
Zitat von Prüfer  Bei prüfpflichtigen Heizöltanks muss der Wasserbehörde nachgewiesen werden, dass keine Anlage mehr vorhanden ist[...] Woran erkennt man denn, ob es prüfpflichtige Heizöltanks sind?Habe selber 3x 1500l Kunststofftanks von ca. 1990 ( Sachsen ). Bei mir war seit der Hausübernahme 2013 niemand da zum Prüfen und auch der Schorni oder Heizi hatte mir keine Aufforderung dazu gegeben.
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11.03.2025 10:55:57 |
Zitat von Ralf2023  Zitat von Prüfer  [...] Woran erkennt man denn, ob es prüfpflichtige Heizöltanks sind?Habe selber 3x 1500l Kunststofftanks von ca. 1990 ( Sachsen ). Bei mir war seit der Hausübernahme 2013 niemand da zum Prüfen und auch der Schorni oder Heizi hatte mir keine Aufforderung dazu gegeben. Das kann die untere Wasserbehörde (Kreis oder Stadt) in gewissen Grenzen wohl selber festlegen. Meine hat Karten mit den Wasserschutzzonen online, und dazu die Anforderungen.. Von alleine kommt da wohl niemand zum Prüfen raus. Du bist als Eigentümer selber verpflichtet, notwendige Prüfungen durchführen zu lassen, und die Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
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11.03.2025 11:02:02 |
Zitat von Ralf2023  Zitat von Prüfer  [...] Woran erkennt man denn, ob es prüfpflichtige Heizöltanks sind?Habe selber 3x 1500l Kunststofftanks von ca. 1990 ( Sachsen ). Bei mir war seit der Hausübernahme 2013 niemand da zum Prüfen und auch der Schorni oder Heizi hatte mir keine Aufforderung dazu gegeben. Moin, den Schorni interessieren die Öltanks nicht, und den Heizi bei z.B. einer Wartung auch nicht. Als Betreiber bist Du dafür verantwortlich und musst eine Prüfung der Tanks ggf. gesondert beauftragen. Grüssle von Thomas
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11.03.2025 11:55:26 |
Zitat von Prüfer  Die Vernichtung und Entsorgung der Tanks und die Entsorgung von Heizölresten muss nicht nachgewiesen werden. Etwas anderes kann auch die BAFA nicht verlangen. In der Fachunternehmererklärung für die BAFA ist das Häkchen für die fachgerechte Entsorgung der "Ölheizungs anlage" gesetzt worden und ein Rechnungsposten des Heizungsbauers lautet auf "Tankanlage fachgerecht entsorgt" - damit kann ich gut schlafen und mache mir keine weiteren Gedanken.
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11.03.2025 13:41:29 |
Die Wasserbehörde kann nicht selbst regelmäßige Prüfungen festlegen. Prüfpflichten sind vorgegeben in der Verordnung AwSV in Anlage 5 bzw. 6 (Seite 54) z. B. alle 5 Jahre und bei Stilllegung - oberirdische Tanks über 10.000 l im Nicht- Wasserschutzgebiet- oberirdische Tanks über 1.000 l im Wasserschutzgebiet In den allermeißten Fällen also keine Prüfung. Im BAFA-Formular „Fachunternehmererklärung für …“ ist im Abschnitt 6 anzukreuzen: „Eine betriebsfähige Öl-, Gas-, …heizungsanlage wurde ersetzt und fachgerecht entsorgt.“Eine Heizöllager-/Heizöltankanlage ist etwas anderes als eine Ölheizungsanlage (Feuerungsanlage). Die BAFA interessiert sich nur für die Heizungsanlage. Ob da noch Heizöltanks stehen, ist für die Fördermaßnahme nicht relevant. Gruß Prüfer
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11.03.2025 14:44:27 |
Da ich ja alles DIY mache, benötige ich für den Umstieg auf WP keine Förderung bzw. mache davon nicht gebrauch. Wenn ich also einen Abnehmer finde und dieser mir ein Schreiben "Abgabe gegen sachgemäße Weiterverwendung inkl. Adresse usw." unterzeichnet, sollte das doch reichen falls die Wasserbehörde mal nachfragt oder? Aber nachfragen werde ich bei der Wasserbehörde trotzdem nochmal .... @cwuetscher .... sorry wenn ich mich hier kurz mit eingeklinkt habe ... falls ich was neues habe, kann ich ja hier meine Erfahrung mitteilen wenn du möchtest bzw. du dann deine auch ^^
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