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Foren
Nachbars Luft-Wärmepumpe inakzeptabel laut
Verfasser:
Fertig
Zeit: 14.03.2025 06:34:04
1
3830283
Ist dieses Urteil überhaupt schon bekannt?
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-36187?hl=true
Zitat:
Bei den Wärmepumpen, die untrennbarer Bestandteil des Gesamtbauvorhabens (Neubau zwei weiterer Mehrfamilienhäuser) sind, handelt es sich um Anlagen, die unter dem Aspekt des Immissionsschutzes eine kritische Nähe zur Nachbarschaft aufweisen. Wenn es aber problematisch sein kann, ob die Geräuschimmissionen die für die Nachbarn maßgebende Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, muss die Baugenehmigung das gestattete Ausmaß der Geräuschimmissionen durch Inhalts- und Nebenbestimmungen (Art. 36 BayVwVfG) festlegen (VGH Mannheim, B.v. 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - juris Rn. 36 m.w.N. zur obergerichtlichen Rechtsprechung).
29
Daran fehlt es hier. In Bezug auf die Bestimmtheit und den gebotenen Immissionsschutz müssten sich nämlich aus der Baugenehmigung zum einen die erforderlichen Kenngrößen der Anlage (v.a. Konstruktionsmerkmale, maximale Schallleistungspegel, Betriebszeiten, Abstand zum Immissionsort, Gebietsart) entnehmen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 20). Zum anderen muss die Baugenehmigung die für die Nachbarn maßgebende Zumutbarkeitsgrenze konkret bestimmen, etwa durch die Festlegung eines konkreten, zielorientierten Immissionsrichtwerts nach Nr. 6 TA Lärm (VGH Mannheim, B.v. 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - juris Rn. 37). Nur in diesem Fall ist die Immissionsbelastung für den Nachbarn hinreichend bestimmbar.
30
Beides lässt sich der streitgegenständlichen Baugenehmigung nicht entnehmen.
.....
Anhand der Baugenehmigung und auch der ihr zugrunde liegenden Bauvorlagen lässt sich mithin nicht feststellen, dass das Anwesen des Antragstellers durch den vom streitgegenständlichen Bauvorhaben ausgehenden Lärm keinen unzumutbaren Belästigungen aussetzt wird. Ein Verstoß gegen das zum Prüfungsumfang der vorliegenden Baugenehmigung gehörende Gebot der Rücksichtnahme zu Lasten des Antragstellers kann insofern nicht ausgeschlossen werden, was zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung und zur Verletzung von subjektiven Rechten des Antragstellers führt.


Was steht überhaupt in der Baugenehmigung des Nachbarn drin? Du hast doch in die Bauakte reinsehen können @Waermepumpe Laut - oder?

Grüße

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 14.03.2025 08:09:00
3
3830306
Das Urteil ist mir und meinem Anwalt bekannt. In der Baugenehmigung steht nur „Luft-Wasser-Wärmepumpe 8kW“ drin, ansonsten keinerlei weitere Angaben, eingezeichnet auf dem Bauplan ist sie allerdings schon, jedoch freistehend mit etwa 1m Abstand zur Fassade, tatsächlich wurde sie allerdings direkt an die Wand montiert.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 14.03.2025 09:15:14
0
3830329
Uiii...das ist sehr gut.

Grüße

Verfasser:
Fertig
Zeit: 26.03.2025 16:36:16
0
3833924
Und gibt es Bewegung an der Front?

Grüße

Verfasser:
SebDob
Zeit: 26.03.2025 18:02:37
5
3833957
Der Nachbar hat sicherlich in ein paar Wochen eine Klimaanlage… dann gehts mit Teil 2 Weiter…

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 27.03.2025 07:29:35
2
3834080
Hallo. Mein Anwalt empfiehlt mir Klage zu erheben, die Gegenseite möchte nicht wirklich etwas umsetzen und vertröstet nur, besteht darauf, dass alles fachgerecht umgesetzt wurde, es hat sich also nichts verändert.
Nach Überprüfen der Bauakte wurde nun Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gestellt, also erstmal abwarten.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 27.03.2025 08:40:26
3
3834130
Gleich die neue Google Suche-KI ausprobiert. Suchbegriff "anspruch auf bauaufsichtliches einschreiten wärmepumpe":

Zitat:
Ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Wärmepumpe besteht, wenn die Wärmepumpe gegen baurechtliche Vorschriften verstößt. Dies kann zum Beispiel bei einem Verstoß gegen Abstandsflächenvorschriften oder Lärmimmissionen der Fall sein.
Abstandsflächenvorschriften
Je nach Bauordnung des Bundeslandes ist ein Mindestabstand von 3 Metern oder mindestens 2,5 Metern zum Nachbarn vorgeschrieben.
Eine zu nahe Installation der Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze kann einen Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften darstellen.
Lärmimmissionen
Wärmepumpen mit einem Schallleistungspegel von über 45 dB im Freien erfordern eine Genehmigung.
In reinen Wohngebieten darf die Lautstärke der Wärmepumpe tagsüber 50 dB(A) nicht überschreiten, nachts sind es 35 dB(A).
Lärmimmissionen der Wärmepumpe können zu Beschwerden der Nachbarn führen.
Bauaufsichtliches Einschreiten
Ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten besteht, wenn die Wärmepumpe nicht regelkonform installiert ist.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise die Beseitigung der Wärmepumpe


Alles sauber verlinkt auf Webseiten mit Urteilen und Anwälten. Tolle Sache!

Grüße

Verfasser:
delta97
Zeit: 27.03.2025 19:38:43
3
3834369
Nur sind eben 35dB(A) Schalldruckpegel schon massiv störend. Flüstern: 30 dB(A). Zimmerventilator = 35 dB(A) Wenn im Schlafzimmer jemand permanent flüstert geht das ganz massiv auf den Wecker. Gruss delta97

https://www.audisana.ch/blog/schalldruckpegel

35 dB(A) = Zimmerventilator..
www.tabelle.info/schallpegel_laermpegel.html

Verfasser:
Fertig
Zeit: 28.03.2025 06:30:01
6
3834429
Es kommt halt stark darauf an, welcher Ton es ist. Manche Frequenzen empfindet der Mensch als besonders störend.

Sicherlich kennt es jeder von euch mit einer summenden Fliege oder Mücke im Schlafzimmer.
Was erzeugt sie an Immissionen am Ohr? Wird man mit einem normalen Messgerät unmöglich messen können. Schlafen kann man dabei trotzdem nicht, weil es einen durchdrehen lässt.
Beim Schlaf ist man besonders empfindlich, was Geräusche angeht. Hier stören uns Geräusche, die wir am Tag gar nicht erst wahrnehmen.

Ich kann es immer noch nicht glauben, dass man eine WP so blöd aufstellen lassen kann. Solchen Installateuren und Planern gehört die Zulassung für immer entzogen. Sie sollen lieber solche Berufe ausüben, wo sie nicht viel falsch machen können.

Aber auch solche Nachbarn kann ich überhaupt nicht verstehen.
Dass man auf die Idee kommt, eine WP dem künftigen Nachbarn direkt vor die Nase zu setzen. Direkt vor die Wohnräume. Direkt vor die Terrasse. Trotz Bedenken. Egoistischer geht es kaum.
Solche Menschen gehören bestraft. Es soll ihnen finanziell weh tun, dann denken sie nächstes Mal vielleicht mehr nach, bevor sie so eine Katastrophe in die Welt setzen. Einfach unglaublich.

Grüße

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 28.03.2025 09:32:42
6
3834487
Das bin ich seit Anfang 2022, also verwundert über die Gleichgültigkeit sowie Egoismus der Mitmenschen. Die Aussagen damals wie „Mir doch egal, solange ich es nicht höre“ hätten mich eigentlich sofort aufhorchen lassen müssen, ich hätte damals schon mit allen rechtlichen Mitteln versuchen müssen, gegen die Installation vorzugehen. Ein anderer Anwalt sagte ja nicht umsonst zu mir, ich hätte damals schon handeln müssen, es gibt dagegen gute rechtliche Mitteln, die mit relativ wenig Aufwand so etwas verhindern können, und mein jetziger Anwalt hat es mir dann auch so bestätigt.
Ich ärgere mich so, dass ich so naiv war und an die Vernunft bei den Menschen geglaubt habe, hat sich leider alles als falsches Handeln herausgestellt. Nochmal passiert mir so ein Fehler nicht.
Das gute ist, nach dem Sichten der Bauakte weiß ich jetzt zumindest, dass ich meine ersten Bedenken und Appelle, die ich nachweisen kann, noch 8 Monate vor dem Einreichen der Baugenehmigung übermittelt hatte, damals hätte man noch alles ohne Probleme umplanen können, tat man aber nicht.

Verfasser:
ztrl2
Zeit: 28.03.2025 13:24:11
0
3834573
Chipbericht über " leise " Wärmepumpen...
https://www.chip.de/news/Daikin-Vaillant-und-Co.-Diese-fuenf-Waermepumpen-kann-niemand-hoeren_185878190.html

Verfasser:
Fertig
Zeit: 28.03.2025 13:42:04
3
3834578
Wer oder was CHIP ist, ist dir schon bekannt?
Das ist ein Portal, das überall wo es nur geht Werbung für alles Mögliche setzt und von Clickbait lebt.

Wäre meine allerletzte Anlaufstelle, egal wonach ich suchen würde.

Grüße

Verfasser:
ztrl2
Zeit: 28.03.2025 14:41:46
1
3834594
deshalb " leise " in Anführungstrichelchen.

Verfasser:
Fritzli
Zeit: 28.03.2025 16:41:53
3
3834621
Zitat von Waermepumpe Laut Beitrag anzeigen
Das bin ich seit Anfang 2022, also verwundert über die Gleichgültigkeit sowie Egoismus der Mitmenschen. Die Aussagen damals wie „Mir doch egal, solange ich es nicht höre“ hätten mich eigentlich sofort aufhorchen lassen müssen, ich hätte damals schon mit allen rechtlichen Mitteln versuchen müssen,[...]


Das hat ‚man’ dir hier schon von Anfang an zu vermitteln versucht, du hast dich dagegen gesträubt. Späte Erkenntnis immerhin.

Verfasser:
delta97
Zeit: 29.03.2025 07:39:48
0
3834696
Ich habe 1 Woche Zeit in meine Einsprache investiert, und das mit HTD Vorkenntnissen. Ohne Vorkenntnisse muss man eine Einsprache von einem Sachverständigen formulieren lassen, und das kostet dann 4 stellig & Gruss delta97 P.S.: heute geht das mit KI vermutlich einfacher.

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 29.03.2025 08:43:22
0
3834703
Was für eine Einsprache ist denn gemeint, meinst du etwa Einspruch gegen die Baugenehmigung?

Verfasser:
hkfsns
Zeit: 29.03.2025 09:13:02
1
3834712
Hier Mal ein Beitrag für die die sich momentan über eine Wärmepumpe informieren und daher so wie ich auch hier über möglichen Lärmprobleme informieren.
Mir hat der Thread tatsächlich etwas geholfen bei der Auswahl des richtigen Standorts, hab gewusst die Stellmöglichkeiten ausgeschlossen bei denen mein unangenehmer Nachbar irgendwie Sichtkontakt zur Außeneinheit haben könnte - der hat mir das Leben schon mit Baubeginn vom Haus unnötig schwer gemacht und über Briefe mit mir kommuniziert anstatt normal mit mir zu reden. Da waren so Sachen dabei wie dass das Regenwasser von einer Wiese nebenan auf mein Grundstück und dann weiter auf seines gelaufen ist und ich in der Rohbauphase keine Ahnung hatte, wie ich das Wasser davon abhalten soll, dass es von der Wiese zu mir rüber kommt außer den Bauern zu verklagen (das wurde mir auf Nachfrage von der Baubehörde tatsächlich gesagt). Zum Glück wurde bald nebenan auch gebaut und das Problem hatte sich so ohne Anwalt lösen lassen. Bei der Wärmepumpe war ich zum Glück jetzt vorher sensibilisiert.
Einen wirklich guten Standort zu finden war wegen der Abstandsregeln zu Kellerschächten und Fenstern nicht leicht, steht jetzt mit über 1m Abstand zur Hauswand im Rasen und mit etwa 6m Abstand zur viel befahrener Siedlungsstraße. Seit paar Tagen läuft die Vaillant VWL nun und sie läuft bisher richtig gut. Höre im eigenen Haus absolut nichts davon und wenn ich an der Grundstücksgrenze stehe, nur sehr leises Lüfterrauschen wenn es Mal in der Umgebung absolut still ist, was es eigentlich hier nie ist.
Fand es wichtig hier zu erwähnen, daß Wärmepumpen nicht immer ein Problem sein müssen - der Thread hier ist schon eine kleine Blase und manche ähneln meinem Nachbarn, der zum Glück eine laut Bebauungsplan gar nicht zulässige hohe Hecke gepflanzt hat und ich ihn so oft monatelang nicht mehr sehe....

Verfasser:
A Min
Zeit: 29.03.2025 10:35:19
1
3834726
Zitat von Fritzli Beitrag anzeigen
Zitat von Waermepumpe Laut Beitrag anzeigen
[...]


Das hat ‚man’ dir hier schon von Anfang an zu vermitteln versucht, du hast dich dagegen gesträubt. Späte Erkenntnis immerhin.
👎

Es gibt halt auch noch Menschen, die glauben, dass man mit Mitmenschen vernünftig reden kann (z.B. weil man vmtl. noch lange nebeneinander wohnt) und nicht direkt klagen. Aber das wird anscheinend auf beiden Seiten immer schlimmer. Die eingebildeten hoppla hier komm ich und mir san mir Leute und die, die wegen jedem Pups klagen.

Hab übrigens gestern eine in einer Ecke auf Bigfoot stehende Vaillant brummen gehört in ca 8m Entfernung. So brummt meine Buderus WLW186i nicht wenn ich daneben stehe und die steht auch quasi zwischen 4 Mauern. War vmtl eine 75er, die bei +18 Grad so vor sich hin lief (keine Ahnung, ob die gerade Warmwasser machte).

Verfasser:
delta97
Zeit: 29.03.2025 11:01:20
0
3834735
@ WP laut: Das war meine Einsprache vor 5j gegen den Antrag meines Nachbarn.. Vor der Einsprache habe ich sicher 3x versucht ins Gespräch zu kommen.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 29.03.2025 11:16:43
0
3834740
Zitat von hkfsns Beitrag anzeigen
Hier Mal ein Beitrag für die die sich momentan über eine Wärmepumpe informieren und daher so wie ich auch hier über möglichen Lärmprobleme informieren.
Mir hat der Thread tatsächlich etwas geholfen bei der Auswahl des richtigen Standorts, hab gewusst die Stellmöglichkeiten ausgeschlossen bei[...]

Es ist so. Wenn du dein Grundstück verändert hast, wenn es also nicht im ursprünglichen Zustand ist und der Nachbar dadurch das Wasser von deinem Grundstück abbekommt, dann bist du verpflichtet das zu unterbinden.

Wir hatten einen ähnlichen Fall in dem Baugebiet. Ein Haus unterhalb einer Großbaustelle hat nach Regenfällen immer mit abfließendem Wasser zu kämpfen gehabt. Das Gelände wurde baulich verändert, die obere wasserspeichernde Schicht Erde wurde stellenweise abgezogen.
Der Bauherr wurde von der Stadt gezwungen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Dein Nachbar hat also u.U. ein Anrecht darauf. Dass er nicht direkt mit dir kommunizieren wollte, ist eine andere Sache.

Grüße

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 29.03.2025 12:56:16
2
3834758
Jetzt sind sie alle leise, warte erstmal den nächsten Winter und kalte Temperaturen ab, die Wärmepumpe unserer Nachbarn nehmen wir momentan bei +10-12 auch kaum wahr.
@delta97, leider war ich damals nicht so schlau wie du und bin gegen die Baugenehmigung unserer Nachbarn nicht vorgegangen, also muss ich es jetzt nachträglich tun.

Am Mittwoch habe ich einen anderen Nachbarn mehrere Häuser weiter getroffen und ihm unsere Geschichte erzählt. Er sagte mir, dass er die Wärmepumpe (Daikin) seiner Nachbarn gegenüber im Haus bei Kälte auch gut hört, wenn es kalt ist, aber zum Glück sind bei ihm auf dieser Seite nur Technikraum und die beiden Badezimmern. Diese steht auch auf ihr Haus gerichtet mit nur 30-40cm Abstand zur Fassade des Betreibers und in etwa 10-12m Abstand zu seinem Haus, abgetrennt durch einen blickdichten Zaun.

Verfasser:
thorsten_B78
Zeit: 29.03.2025 12:58:46
2
3834759
Was man nicht alles hört, wenn man die Ohen spitzt! Jahrzehntelang hat sich niemend am Dröhnen der Kamine der Ölheizungen gestört...

Verfasser:
thaistatos
Zeit: 30.03.2025 09:36:39
1
3834921
Zitat von Waermepumpe Laut Beitrag anzeigen
Was für eine Einsprache ist denn gemeint, meinst du etwa Einspruch gegen die Baugenehmigung?

Ich meine, delta wohnt in der Schweiz, daher andere Fachwörter und andere Gesetze.

Verfasser:
delta97
Zeit: 30.03.2025 09:58:04
0
3834924
In der Schweiz wird ein Baugesuch publiziert und dann hat man als Nachbar eine gewisse Zeit um begründete Einsprache zu erheben. Zu diesem Zeitpunkt ist der Bauherr unter Druck, er will ja keine Verzögerung. Der Bauherr hat aber den Vorteil, dass er Architekt und Heizungsbauer dabei hat. Die meisten Nachbarn sind da überfordert & Gruss delta97

Verfasser:
Fertig
Zeit: 30.03.2025 14:29:05
1
3834989
In Deutschland muss man sich selber darum kümmern und die Akteneinsicht beantragen. Außer der Nachbar kommt auf Einen zu und überreicht die Unterlagen zum Unterschreiben.
Dazu ist er aber nicht verpflichtet.

Grüße

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