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23.03.2025 20:42:27 |
Hello Forumsgemeinde, ich plane die Demontage und fachgerechte Entsorgung meiner Ölheizanlage. Besteht aus einer viessmann vitolla biferral-et und 3x 1500 Sulu Stahltanks aus 1969 Ich hab ein paar Angebote regional und überregional angefragt, die im Grund vergleichbar sind, aber doch unterschiedlich. Deshalb folgende Fragen. 1. warum kostet die Demontage innenbeschichteter Tanks teils 20% mehr? Bei Bodenbeschichtung sogar 40% Was ist das aufwändige/Besondere an diesen Beschichtungen? Sind Stahltanks diesen Baujahrs typischerweise beschichtet? 2. ein Entsorger möchte Aufschlag, wenn eine Anode verbaut ist. Taktik? Ist ne optionale Position 3. Aufschlag auch bei Verstrebungen Alle Angebote bewegen sich ohne dieser Aufschläge zw. 1200 und 1600€ brutto. Mit Aufschlägen dann gern 2000 bis 2500€ Ist das üblich/gerechtfertigt oder dem Förderboom bei Wärmepumpen geschuldet? Viele Grüße
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24.03.2025 06:55:54 |
Naja, wenn es bei allen Angeboten so ist, wird es üblich sein.
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24.03.2025 10:20:20 |
Ähnliche Angebote hatte ich ebenfalls bekommen, zusätzlich dann noch 50 Cent pro L Restöl zur Entsorgung!? Was dann nochmal gute 2T€ gewesen währen. Habe mich dann beim örtlichen Abfallentsorger nach den Kosten für die Entsorgung der ungereinigten Tanks erkundigt, welche sich als sehr moderat gezeigt haben. Das Problem dabei ist, daß man die fachgerechte Entsorgung bei der unteren Abwasserbehörde nachweisen muss, was zu den eh schon sehr hohen Kosten weitere Kosten bedeutet. Habe mich dann dafür entschieden das System als Hybridanlage auszuführen auch wenn ich es nicht brauche. Die 2000er Tanks sind rausgeflogen, dafür stehen jetzt 3 Sicherheitstanks mit dem Restöl im Keller ( aus Kleinanzeigen für paar Euro) . In der kalten Jahreszeit mache ich damit WW, wenn der PV- Stab nicht schneller ist.
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24.03.2025 11:23:23 |
Hallo, ich habe ein Angebot von Februar zur Demontage und Entsorgung eines Stahltanks vorliegen, welches ebenfalls 10% Aufschlag bei Teilbeschichtung und 20% Aufschlag bei Vollbeschichtung enthält. Scheint also irgendwo üblich zu sein. Deine Angebote für 3 Tanks scheinen mir aber vergleichsweise günstig, mein Angebot liegt bei einem großen Tank schon bei ca. 2230€ netto. Ich kann nur vermuten dass sich die Weiterverwertung des Tanks bei beschichtetem Material schwieriger gestaltet, weil es noch getrennt werden muss, und man dafür einen Aufschlag zahlt.
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24.03.2025 22:36:48 |
Zitat von cmuesei  Das Problem dabei ist, daß man die fachgerechte Entsorgung bei der unteren Abwasserbehörde nachweisen muss, Nein, solch ein Nachweis ist rechtlich nicht notwendig und wird von der unteren Wasserbehörde nicht verlangt. Dafür ist die nicht zuständig. Gruß Prüfer
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25.03.2025 07:28:58 |
Zitat von Prüfer  Zitat von cmuesei  [...] Nein, solch ein Nachweis ist rechtlich nicht notwendig und wird von der unteren Wasserbehörde nicht verlangt. Dafür ist die nicht zuständig. Gruß Prüfer Sehr interessant!! Diese Auflage hatte mir der Feger für die Abmeldung des Ölers als verpflichtend gestellt. Darauf hatte ich mich verlassen, also hat er wohl nur im eigenen Interesse gehandelt um mich als Kunden zu behalten. Dann wäre die Abmeldung ja deutlich leichter möglich. Danke für die Info
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25.03.2025 14:39:26 |
Das muß nicht die untere Wasserbehörde sein - eher die Kreisverwaltung. Denn die habendie Ölanlagen in einem Kataster eingetragen - zur Löschung brauchts dann den Nachweis
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25.03.2025 17:23:39 |
Gerade so etwas hinter uns gehabt, der 2 x 5000 Liter Erdtank in einer 10.000 Liter Bauform wurde vom Tankreinigung-Unternehmen gereinigt, dann ausgebaggert wurde und als der gereinigte Erdtank mit dem Tieflader die nächsten Tage abtransportiert werden sollte, stand plötzlich ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt auf dem Grundstück. Ein pflichtbewusster (immer etwas dagegen) Nachbar hatte dort eine Anzeige beim Ordnungsamt gegeben. Nun dem vom Ordnungsamt wurde dann die Rechnung von der fachlich eingetragenen Tankreinigungsfirma vorgezeigt, ein verschmitztes Lächeln und dann zog der Mitarbeiter wieder in seine warme Amtstube zurück.... Etwas später bekam der Kunde dann eine Nachricht vom Ordnungsamt, dass der jetzt ausgebaute alte 10.000 Liter Erdtank aus dem Lager Kataster gestrichen worden ist... So ist das, wenn die Nachbarn beim anderen mitbestimmen wollen (der für Ordnung sorgen will eben ein auffälliger lästiger Frührentner)
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25.03.2025 18:57:25 |
Zitat von muscheid  Das muß nicht die untere Wasserbehörde sein - eher die Kreisverwaltung. Denn die habendie Ölanlagen in einem Kataster eingetragen - zur Löschung brauchts dann den Nachweis Je nachdem, ob der Tank in einer Wasserschutzzone liegt, und wieviel Liter drin sein können, ist wie bei den regelmäßigen Prüfungen ein Sachverständiger notwendig, der die Stillegung bescheinigt. Sind keine regelmäßigen Prüfungen notwendig, interessiert auch die Stillegung nicht. Es braucht aber nur den Nachweis der Stillegung, nicht der fachgerechten Entsorgung der Überreste.
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25.03.2025 19:01:47 |
Zitat von muscheid  Das muß nicht die untere Wasserbehörde sein - eher die Kreisverwaltung. Denn die habendie Ölanlagen in einem Kataster eingetragen - zur Löschung brauchts dann den Nachweis Die Kreisverwaltung hat die Funktion als Untere Wasserbehörde. Wenn der Tank wiederkehrend prüfpflichtig ist (unterirdische Tanks sind das immer), braucht die Behörde den Nachweis von einem Sachverständigen, dass der Tank stillgelegt ist, und aus der Prüfpflicht herausgenommen werden kann. Ein Entsorgungsnachweis ist dazu nicht relevant. Bei nicht prüfpflichtigen Tanks ist keine Meldung an die Beörde notwendig. Gruß Prüfer
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25.03.2025 19:04:25 |
Wenn zwei das Gleiche sagen, muss es ja wohkl richtig sein. 😊
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