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21.11.2020 22:26:50 |
Zitat von Anonym94  Zitat von Dieter C.  [...] Ich arbeite momentan als TGA-Planer in einem Ingenieurbüro und verdiene ganz gut für einen Berufseinsteiger Eine dreijährige Ausbildung könnte ich mir sowohl finanziell als auch zeitlich nicht leisten. Mein Plan ist auch nicht gewesen, dass ich selber[...] Du hast mich nicht richtig verstanden. Ich habe nicht gesagt, Du sollst eine Lehre machen sonden Du sollst Dir ein paar Jahre Praxis holen. Das kann man auch als Mitarbeiter beim erfahrenen Onkel. Als TGA-Planer kannst Du ja gerne ohne Berufserfahrung arbeiten, wenn Du mangelhaft geplant hast, biegen es die Ausführenden (Fachleute) auf der Baustelle schon zu recht. Wenn Du aber als Unternehmer Angebote abgibst, die fehlerhaft ausgearbeitet sind mangels Deines Wissens, wie es geht, dann geht das in Dein Geld, weil Du evtl Mehrausgaben vom Bauherren nicht vergütet bekommst. (Dann heisst das: "die bösen Bautrüger haben mich auflaufen lassen")
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22.11.2020 10:03:42 |
Richtig. Wenn anhand eines Leistungverzeichnisse ein Angebot erstellen muss, der sollte schon den Inhalt des Verzeichnisses nachvollziehen können.
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02.12.2020 09:27:08 |
Ich habe noch zwei Fragen: Was darf ich denn für Arbeiten ausführen unter den Bedingungen, zu denen ich in der Handwerksrolle eingetragen bin? Also in welchem Rahmen darf ich mich denn bewegen und zweite Frage: Das Gewerbe steht seit 01.01.2020. Kann die bisher abgelaufene Zeit aufgerechnet werden zu den benötigten 3 Jahre Berufserfahrung?
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02.12.2020 09:42:00 |
Du darfst alle Arbeiten ausführen, bei denen Du keine besondere Zertifizierungen (z. B. Installateurausweise, Fachbetrieb nach dem WHG, Kälteschein [ Sachkunde-Zertifikat]) brauchst. Dieses Jahr bist Du ja schon als Gewerbe eingetragen. Anrechenbar ist die Zeit für dich selber ;>))
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02.12.2020 11:14:15 |
bei Allem Respekt Bosy, ich verstehe deinen letzten Satz leider nicht ganz
Könntest du mich etwas genauer aufklären?
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02.12.2020 12:13:07 |
Als Gewerbetreibender solltest Du das aber wissen. Oder man sieht, dass dir ein Teil der Meisterprüfung fehlt. Und was Du nicht verstehst, verstehe ich nicht.
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02.12.2020 13:34:03 |
Moin,
wenn Du Deinen Verwandten zu 150% traust und es umgekehrt genauso ist, gründe eine GbR mit ihnen.
Gruß von Thomas
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02.12.2020 15:31:48 |
Zitat von silence63  Moin,
wenn Du Deinen Verwandten zu 150% traust und es umgekehrt genauso ist, gründe eine GbR mit ihnen.
Gruß von Thomas hätte dies für die Betriebsgründung und die notwendigen Konzession Vorteile?
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02.12.2020 15:37:31 |
Zitat von OldBo  Als Gewerbetreibender solltest Du das aber wissen. Oder man sieht, dass dir ein Teil der Meisterprüfung fehlt. Und was Du nicht verstehst, verstehe ich nicht. alles klar, alter Mann
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| Zeit:
02.12.2020 15:47:39 |
Hallo Anonym94,
mit Euch Dreien als Inhaber sollte die GbR die geforderten Voraussetzungen erfüllen.
Das solltest Du aber vorher mit dem Versorger klären.
Gruß von Thomas
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03.12.2020 09:35:28 |
Zitat von silence63  Hallo Anonym94,
mit Euch Dreien als Inhaber sollte die GbR die geforderten Voraussetzungen erfüllen.
Das solltest Du aber vorher mit dem Versorger klären.
Gruß von Thomas daran habe ich nicht gedacht, das könnte ich tatsächlich mal erfragen Danke dir für deinen Tipp!
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21.03.2025 06:52:27 |
Warum will ein hochtheoretisch ausgebildeter Ingenieur den einen ausführenden Betrieb gründen?
Dass ist so als würde man Formel 1 Fahrerlizenz machen um dann in der Stadt Taxi zu fahren!
Schlag dir das mal ganz schnell aus dem Kopf. Wie willst du denn beurteilen ob deine beiden tollen Altgesellen auch richtig arbeiten. Die könnten handwerklichen Murks abliefern und du könntest das nicht erkennen. Z.B in der Flaschnerei!
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21.03.2025 10:22:06 |
Nachtrag: Mit der Analogie mit dem Taxi und dem Formel 1 Führerschein meinte ich eigentlich folgendes, der Formel 1 Fahrer gewinnt sicher jedes Rennen aber das ist ja nicht Sinn der Sache eines Taxis. Ein Taxi muss Kunden zufrieden stellen preiswert sein und den Straßenverkehr beachtend heil ankommen. Ein Formel 1 Fahrer kann es schon mal krachen lassen. Genauso verhällt es sich beim Ingenieur. Dieser kann planen nach Lust und Laune und kreigt schön sein HOAI Honorar gesetzlich durchgedrückt. Der arme Installateurmeister hingegen muss sich für seine paar Euro Gewinn immer rechtfertigen und hat massive Billigkonkurrenz da der ausführende Markt nicht so gut reguliert ist wie akademische Berufe. Z. B. Darf ein Staatlich geprüfter Techniker nicht freiberuflich arbeiten weil nicht akademisch ausgebildet. Ein Hausmeister hingegen schraubt munter an Wärmepumpenanlagen rum und nennt es einfach Haushaltsnahe dienstleistungen und drückt den marktpreis. Dieses Problem haben Ingenieure nicht und ich frage mich warum man sich das antun will. Als Meister muss man auch planen aber auf dem Bierdeckel und natürlich darf es auch nichts kosten. Schließlich verdient sich ja der böse böse Meister schon dumm und dämlich am materialaufachlag. *Ironie an.
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21.03.2025 18:17:06 |
@Maestro93: Dein Geblubber hier ist nicht auszuhalten...
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24.03.2025 14:48:43 |
Zitat von driver55  @Maestro93: Dein Geblubber hier ist nicht auszuhalten... Sehe ich anders.
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24.03.2025 20:22:20 |
Zitat von Maestro93  Warum will ein hochtheoretisch ausgebildeter Ingenieur den einen ausführenden Betrieb gründen?
Das ist nicht die Frage. Abgesehen davon dass die Ursprungsfrage schon recht alt ist, ist es in der Regel so dass ein passendes Hochschulstudium, vor allem was Dipl. Ingenieure angeht, eben ein höheres Bildungsziel ist als der Meister. Als Maschienenbauingenieur darf man z.B. fast alles, egal ob einen SHK Betrieb aufmachen oder eine KFZ Werkstatt, man darf sogar Autos prüfen (im hoheitlichen Auftrag) was KFZ Meister nicht dürfen. Oder auch Energieausweise ausstellen, ohne weitere Schulungsquallifikationen... Ich hab übrigens im Handwerk mehr Geld verdient als andere Kollegen die mit mir zusammen studiert haben je verdienen werden ;)
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| Zeit:
25.03.2025 08:16:28 |
Als reiner Maschinenbauing. bist du im SHK Bereich fehl am Platz, da darfst du nichts. Auch du musst dann weitere verpflichtende Fachschulungen besuchen, Prüfungen ablegen und Fachkenntmisse nachweisen. Als Ing. kannst du mir ggf vertiefendes theoretisches Wissen näher bringen. Aber die Praxis, da ist ein Meister klar besser aufgestellt.
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| Zeit:
25.03.2025 10:05:15 |
Das SHK Handwerk fällt in Anlage A HWO und darin Eintragungsberechtigt sind neben Meistern auch:
Ingenieure bzw. Techniker einer deutschen Hoch-, Fachhoch- bzw. Fachschulen für Techniker der Fachrichtung für das jeweilige Handwerk
https://www.hwk-potsdam.de/artikel/voraussetzungen-zur-eintragung-9,0,515.html#:~:text=Mit%20einem%20zulassungspflichtigen%20Handwerk%20%28Anlage%20A%20zur%20Handwerksordnung%29,f%C3%BCr%20Techniker%20der%20Fachrichtung%20f%C3%BCr%20das%20jeweilige%20Handwerk
Damit wäre der Teilnehmer je nach Abschlussbezeichnung seines Studiums Eintragungsberechtigt. Ob das sinnvoll ist oder nicht und ob er Praxis hat oder nicht, ist dabei keine Frage.
Das er unabhängig davon für gewisse Dinge wie z.B. Umgang mit Kältemittel, evtl. Gas, etc. eine Zusatzqualifikation braucht, ist davon erst einmal unerheblich. Die kann er ja machen. Die braucht ein Handwerksmeister unabhängig von seinem Meisterbrief ebenfalls. Der Meister macht diese Schulungen und Prüfungen aber üblicher Weise im Rahmen seiner Meisterausbildung mit. Mit seinem Ingenieurstitel kann man sich aber bei den entsprechenden Bildungsstellen anmelden und diese Qualifikationen auch nachträglich erwerben.
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