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27.03.2025 17:05:48 |
Zitat von PeterAlles  Zitat von cn3boj00  [...] Da gibt es diese lustige Abstufung: Eine 11 kW Wallbox muß nur gemeldet werden, ist aber genehmigungsfrei. Eine 22 kW Wallbox braucht vom Netzbetreiber einer Genehmigung. So ist das jedenfalls bei unserem Netzbetreiber .. Warum ist das lustig? Ist ja die doppelte Leistung. Da muss der Hausanschluss von 63A Absicherung auf 80A erhöht werden, und da muss schon geprüft werden, ob die Leitungen und der Verteiler das hergeben.
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27.03.2025 17:16:44 |
Habe heute ein Angebot über die Stilllegung meines Gasanschlusses von den Stadtwerken bekommen. Die Gasleitung an der Grundstücksgrenze abtrennen zu lassen, kostet etwas über 900 Euro. Den Gasliefervertrag zu beenden kostet dagegen nichts. Dann wird nur der Zähler demontiert und eine Kappe auf die Leitung gesetzt. Laut Stadtwerken ist dann keine Grundgebühr mehr fällig.
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27.03.2025 17:34:11 |
https://www.t-online.de/heim-garten/energie/heizung/id_100649452/gasanschluss-stilllegen-so-vermeiden-sie-versteckte-kosten.html
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27.03.2025 17:49:05 |
Zitat von sportbiber  Habe heute ein Angebot über die Stilllegung meines Gasanschlusses von den Stadtwerken bekommen. Die Gasleitung an der Grundstücksgrenze abtrennen zu lassen, kostet etwas über 900 Euro. Den Gasliefervertrag zu beenden kostet dagegen nichts. Dann wird nur der Zähler[...] So ist das. Man muss ja nichts stilllegen. Zähler ausbauen lassen und fertig. Wer weiß was in 30 Jahren mal wieder ist? Wasserstoff aus Sibirien? );
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27.03.2025 17:58:35 |
Jo, das ist T-Online-Niveau. Blöd nur das a) nicht jeder Netzbetreiber eine "Stilllegung", also nur den Zähler/Druckminderrückbar, anbietet. Und das die Kosten danach dann monatlich anfallen, und sicher nicht auf Dauer gleich bleiben werden, aber auch nicht auf einen späteren Rückbau angerechnet werden b) eine "pausierter" oder "inaktivierter" Anschluss dem Netzbetreiber komplett Wurscht ist, weil der Zähler weiter da hängt, nur nichts mehr abgenommen wird. Du hast weiter einen laufenden Gasvertrag mit Grundgebühr, zahlst für die Messung, etc. Also noch teurer als die Stilllegung c) ein Rückbau noch lange nicht bedeutet das die Leitungen entfernt werden. Er bedeutet erstmal nur eine endgültige Trennung von der Hauptleitung in/an der Straße. Die tote Leitung bleibt in der Erde. Wer die weg haben will, der darf berechtigt tief in die Tasche greifen... kann das aber von jedem x-beliebigen Tiefbauer erledigen lassen. d) die Vorhaltepauschale gar nichts mit 1-5 Jahren zu tun hat. e) der Rückbau mit Trennung in der Straße teils sogar gratis zu bekommen ist, während man für die weitere Vorhaltung zahlen müsste f) selbst wenn ein ruhender Anschluss aktuell gratis wäre... sich das jederzeit ändern kann. Und die Kosten für die Trennung bis dahin auch angezogen haben dürften.
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27.03.2025 21:19:07 |
Zitat von Gnampf  Jo, das ist T-Online-Niveau. Blöd nur das a) nicht jeder Netzbetreiber eine "Stilllegung", also nur den Zähler/Druckminderrückbar, anbietet. Und das die Kosten danach dann monatlich anfallen, und sicher nicht auf Dauer gleich bleiben werden, aber auch nicht auf einen späteren Rückbau[...] Zitat der Bundesnetzagentur Ich beziehe (derzeit) kein Gas mehr. Mein Netzbetreiber erhebt trotzdem Kosten. Ist dies rechtens? Wenn Ihr Netzbetreiber Kosten erhebt, obwohl Sie kein Gas mehr beziehen, kann es sich dabei um sogenannte verbrauchsunabhängige Kosten des Netz- bzw. Messstellenbetreibers handeln, also beispielsweise das Messentgelt. Wenn der Zähler noch vorhanden ist, können weiterhin monatliche Grundkosten anfallen. Diese Kosten lassen sich durch den Ausbau von Messeinrichtungen im Zusammenhang mit einer Stilllegung des Gasanschlusses vermeiden. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Netzbetreiber. Für die betriebsfertige Vorhaltung eines Netzanschlusses ohne Nutzung, dem sog. „inaktiven Anschluss“, kann nach Ablauf eines gewissen Zeitraums der Nichtnutzung (i. d. R. zwölf Monate bis fünf Jahre) im Anschluss eine jährliche Vorhaltepauschale durch den Netzbetreiber erhoben werden. Die Höhe der jährlichen Gebühren legt der jeweilige Netzbetreiber individuell fest. Die Vorhaltepauschale entfällt, wenn der Gasbezug wieder aufgenommen oder der Netzanschluss vollständig zurückgebaut wird.
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27.03.2025 21:34:44 |
Bei dem Grundpreis den ich habe
Grundpreis pro Jahr 44,61 EUR
lass ich den Zähler dran.
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31.03.2025 21:42:03 |
Zitat von Gaze  Ich stehe vor der Entscheidung nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe den Gasanschluss zu kündigen. Der Netzbetreiber EWE verlangt entweder 67,- jährlich für die Stilllegung, oder für die Trennung 965,- Euro einmalig. 2022 war das noch kostenlos.
Jetzt hat hier jemand geschrieben, dass[...] Auch bei uns ist der Netzbetreiber EWE. Ich werde die Gasleitung komplett trennen lassen. Die 965€ fließen mit in die Förderung ein. Bleiben 434€ für mich aus eigener Tasche zu bezahlen. Nächste Woche wird die Buderus WLW186i-12 TP70 eingebaut.
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30.04.2025 23:37:31 |
Wir haben den Gasanschluss stilllegen und den Zähler ausbauen lassen. Wir überlegen aktuell noch, die endgültige Trennung vor der Grundstücksgrenze durchführen zu lassen.
Netzbetreiber ist Avacon, kostet lautet deren Preisblatt aktuell 994,84 EUR. Wir könnten das vermutlich in die Förderung mit einbeziehen (bei uns noch BAFA mit 40 %), so dass dann knapp 600 EUR bei uns hängen bleiben. Wir müssten den BAFA-Antrag dafür dann aber noch verlängern lassen, da demnächst der Termin ausläuft und die Demontage vermutlich nicht so kurzfristig zu bekommen ist.
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| | Zeit:
03.05.2025 18:21:15 |
Wir hatten wohl Glück. Der Hausanschluss war so alt dass dieser auf Kosten des Netzbetreibers hätte erneuert werden müssen. Da wir schon über 1 Jahr kein Gaskunde mehr sind wurden wir nun an der Straße abgetrennt aber das Haus gilt offiziell noch als „angeschlossen“ falls wir doch irgendwann nochmal Gas haben wollten. Im Zweifel müssten wir keine neue Anschlussgebühr bezahlen aber dem Netzbetreiber ist auch klar dass wir nicht von Wärmepumpe auf Gas zurück wechseln werden…
Je nach dem wie alt der Anschluss im Haus ist kann man das Thema auch aussitzen und warten bis der Netzbetreiber klingelt…
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09.05.2025 23:46:14 |
hat denn schon jemand die Kosten für die Silllegung des Gasanschlusses bei der BAFA bzw. KfW als Umfeldmaßnahme eingereicht und auch genehmigt bekommen?
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| | Zeit:
10.05.2025 00:48:54 |
Kurze Ergänzung von meiner Seite:
Bei Badenova ist der Zählerausbau kostenlos und innerhalb von 3 Jahren trennen sie mich auch kostenlos vom öffentlichen Netz ab. Es steht mir aber jederzeit frei auf eigene Kosten einen Tiefbauer zu beauftragen der das für mich erledigt.
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| | Zeit:
01.07.2025 09:16:02 |
Moin!
Das Ganze ist eine im Moment nicht eindeutige und klare Rechtslage, die sich die Netzbetreiber logischerweise zu Ihren Gunsten auslegen.
Hierzu zwei Links:
https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/gasanschluss-kuendigung-neues-rechtsgutachten-sieht-dringenden-handlungsbedarf-fuer-neue-bundesregierung/
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2025-03/20250319_umfrage_gasanschluss_stilllegen_vznrw.pdf
Ich würde, und habe das bei der EWE Netz auch getan, hartnäckig bleiben und keine Kosten übernehmen. Zähler ausbauen lassen und nichts weiter beauftragen, auf keinen Fall über "Serviceseiten" des Netztbetreibers, wo man gleich ankreuzen soll, dass man irgendwelche Kosten übernimmt.
Bei mir, juristisch ausgebildet, aber auch bei anderen Bekannten hat das bisher geklappt und wir mussten keine Kosten übernehmen, da die Netzbetreiber im Moment wohl auch die juristische Auseinandersetzung fürchten, denn die könnte auch zu ihren Ungunsten ausgehen und das hätte dann weitereichende Folgen für alle Fälle. Wie man hier sieht, zahlen ja viele die Beträge, so dass sich die Netzbetreiber im Moment zurücklehnen und abwarten können.
VG
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| | Zeit:
22.07.2025 23:50:46 |
Bei uns (Raum Freiburg) war die Badenova wirklich sehr zuvorkommend. 1) Gaszählerausbau war kostenlos (da kam am nächsten Tag nach der Email direkt einer und hat den Zähler mitgenommen) 2) Mir wurde zusätzlich eine endgültige Abtrennung angeboten in 3 verschiedenen Varianten: Var 1) Sollte der Erdgasanschluss ab Netzleitung (im öffentlichen Bereich) kurzfristig abgetrennt werden, können Sie ein Tiefbauunternehmen beauftragen, welche ein Kopfloch in der Straße herstellt und wir den Anschluss kostenfrei abtrennen. Somit haben Sie gelegentlich die Kosten des Tiefbaus. Var 2: badenovanetze wird den Anschluss im öffentlichen Bereich, innerhalb den nächsten 3 Jahren kostenfrei abtrennen, wenn kein Zeitdruck besteht. Var 3: Sollte der Erdgasanschluss an der Netzanschlussleitung ( im privaten Bereich) kurzfristig abgetrennt werden, können Sie den Tiefbau organisieren und wir trennen die Netzanschlussleitung auf dem Privatgrundstück ab. Hierfür berechnen wir pauschal 980€ netto. ich habe mich für die Variante 2 entschieden. Das innerhalb der 3 Jahre war auch eher innerhalb der nächsten 2 Monate. (Die Badenova war wirklich auf Zack :D). Bei uns wurde auch auf dem privaten Grund abgetrennt (Da wir ein RMH bewohnen und der Rest der RH noch Gas hat war eine Abtrennung im öffentlichen Raum gar nicht möglich) Ich habe somit nichts für die Abtrennung des Gasanschlusses gezahlt und es ging auch wirklich sehr fix. Ich habe somit auch keinerlei laufende Kosten mehr für den Gasanschluss. Also sehr positive Erfahrung mit unserem Gasnetz Betreiber :)
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