| | Zeit:
31.03.2025 13:43:58 |
Ich glaube, innerhalb von 30 Tagen nach dem man als Nachbar von dem Bauvorhaben erfahren hat, bzw. seitdem die Baustelle eröffnet wurde, kann man innerhalb dieser Frist der Baugenehmigung ganz einfach widersprechen, sollte einem was nicht passen. Später geht es auch, wird aber komplizierter, weil man nicht mehr ohne weiteres Einsicht in die Bauakte beantragen kann, geht dann nur über Anwalt und bei einem triftigen Grund. am Telefon wurde mir vom Bauamt mitgeteilt, sobald die Baustelle abgeschlossen ist, hat man als Privatperson keinen Anspruch auf die Einsicht mehr, nur über Anwalt.
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| Zeit:
12.04.2025 10:34:03 |
Ich habe jetzt einen Arbeitskollegen, der aktuell in einer ähnlichen Situation steckt. Es handelt sich wohl um eine Split Wärmepumpe (Hersteller unbekannt, aus der Entfernung nicht zu erkennen), die für Ärger sorgt. Das Problem ist hier, es besteht keinerlei Kommunikation mit dem Nachbarn. Er hat sich von Anfang an sehr zurückgezogen verhalten und niemand weiß was über ihn.
Ich habe dem Arbeitskollegen als Erstes empfohlen, dass er jetzt erstmal den kommenden Winter abwarten und Messungen mit einem guten Messgerät machen soll. Ich denke, das wäre eine gute Ausgangsbasis. Zumal alle Grenzabstände und so weiter ok scheinen.
Wie geht es bei dir weiter? Schon was passiert?
Grüße
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| Zeit:
13.04.2025 17:17:33 |
Die Klageschriften werden aktuell vorbereitet, das ist der aktuelle Stand. Man möchte der Gegenseite noch eine letzte Chance geben, ich glaube allerdings nicht, dass sie diese nutzen werden, es wird wohl vor das Gericht müssen, hilft nicht.
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| Zeit:
13.05.2025 13:16:44 |
Und gibt es einen neuen Sachstand? Hat es etwas entwickelt?
Gruss, HNT
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| Zeit:
13.05.2025 13:46:45 |
Nein, es gibt keinen neuen Sachstand. Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung liegt nun vor, die Klageschriften (mehrere) werden aktuell vorbereitet und sollten mir demnächst vorliegen. Leider gab es bei der Gegenseite keinerlei Einsicht, nur Behauptung, es könne nicht sein, da BWP Rechner das ausschließt, das ist bisher die einzige Begründung. Muss vor Gericht geklärt werden, leider.
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| Zeit:
13.05.2025 16:20:34 |
Hast du den Auftrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gestellt? Wenn ja, was hat die Behörde gesagt?
Grüße
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| Zeit:
13.05.2025 20:59:55 |
Baubehörde hat wie erwartet jegliche Schuld von sich gewiesen und wollte nicht eingreifen, eine Wärmepumpe sei eine genehmigungsfreie Anlage. Wärmepumpe aufstellen ist wie wilder Westen, kann jeder machen, was er will, niemanden interessiert‘s und niemand fühlt sich zuständig, nicht die Behörde, nicht die Bauherren, nicht die Planer und Installateure. Bei Problemen ist man auf sich alleine gestellt.
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