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Förderung sichern?
Verfasser:
Tibob
Zeit: 20.04.2025 15:09:00
0
3840505
Hallo zusammen,

Ich habe in unserem Reihenhaus von 1980 125qm. Eine Gastherme im Betrieb: Buderus GB 112 von 2004. Diese läuft soweit noch gut. Auch der Brenner sieht noch super aus.
Haus verfügt außer Keller über FBH, Gasverbrauch ca 13000kwh inkl ww.

Trotzdem überlege ich noch die Förderung von 50/55% mitzunehmen. Vielleicht macht es ja ein Betrieb mit, dass das Vorhaben erst übernächsten Winter umgesetzt wird? So könnte ich die Therme noch etwas nutzen und ein paar Euro sparen. Man hat doch 36 Monate Zeit zur Umsetzung, korrekt?

Wie sind eure Gedanken dazu. Macht das Sinn oder is das Quatsch?

Vielen Dank vorab

Verfasser:
DF1AS
Zeit: 20.04.2025 15:20:45
0
3840508
Gehen die Preise wieder runter, wenn die Förderung beendet würde? Ist ja meist nur eine Richtung mit den Preisen, aber wer weiß ... Warum nicht schon den nächsten Winter profitieren? Lässt sich vlt. irgendwie doch finanzieren?!

Verfasser:
Hans_Bethe
Zeit: 20.04.2025 15:21:46
0
3840509
Das macht Sinn. Die BzA kann ja auch ein Energieberater liefern, so dass du unabhängig vom Installateur bist. Du hast 36 Monate Zeit nach Antragstellung umzusetzen.

Ich hatte eine ähnliche Situation. Dann schwächelte mein Heizungsbauer (Personalmangel, die erfahrenen Leute in Rente) und in Dezember 2024 hatte meine Gasheizung plötzlich Zündprobleme.

Ich hab dann die Gasheizung gegen eine WP austauschen lassen, nachdem ich ein guten Angebot gefunden hatte. Aufgrund der Förderung durch Stadt & KfW wäre ich nie wieder so günstig an eine neue Heizung gekommen.

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 20.04.2025 16:06:46
0
3840513
Ja das ist kein Problem. Nur nicht vergessen das (ich glaube alle 12 Monate ) wieder zu verlängern. Stejt aber in der Bewilligung genai drin wie lange gültig umf wie oft verlängert werden kann.
Und falls es nicht statt findet einen Widerruf raus schicken.
Ich habe zwar noch nie gehört das jemand wegen nicht abgerufenen Fördermittel Gebühren zahlen musste , aber laut Förderbedingungen wäre das möglich.

Grüße

Verfasser:
Hans_Bethe
Zeit: 20.04.2025 18:47:06
0
3840544
Zitat von Ruediger1931 Beitrag anzeigen
Ja das ist kein Problem. Nur nicht vergessen das (ich glaube alle 12 Monate ) wieder zu verlängern. Stejt aber in der Bewilligung genai drin wie lange gültig umf wie oft verlängert werden kann.
Und falls es nicht statt findet einen Widerruf raus schicken.
Ich habe zwar noch nie gehört[...]


Das ist Unsinn. Man hat nach der Zusage der KfW 458 Förderung 36 Monate Zeit das Projekt umzusetzen. Da muss nichts verlängert werden.

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 20.04.2025 22:07:18
0
3840577
und für die Zusage ist der unterschriebene Vertrag einzureichen, mit den vorgeschriebenen Rücktrittsklauseln für den Fall der verweigerten Förderung

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 20.04.2025 22:31:29
0
3840586
Ja das kann sein. Bin da scheinbar nicht ganz aktuell.
Ich empfehle jedem sich das alles durchzulesen was man dort unterschreibt.
Die ändern die Bedingungen gefühlt bei jedem Vollmond. 😁

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