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Foren
Förderung: Geschwindigkeitsbonus bei Elektroheizung
Verfasser:
JannikB
Zeit: 27.04.2025 21:03:26
0
3842219
Zitat von Didi-MCR52 Beitrag anzeigen
Zitat von JannikB Beitrag anzeigen
[...]

Du hast doch nur den Tarif gewechselt, und nicht den Zweitarifzähler mit Rundsteuerempfänger ausbauen lassen, oder?
Damit ist die Steuerung nach wie vor gegeben in meinen Augen.

Korrekt!

Verfasser:
DF1AS
Zeit: 27.04.2025 22:54:57
0
3842237
Selbst wenn die Steuerung (Uhr oder Rundsteuerempfänger) bereits entfernt wurde, bleibt die Nachtspeicherheizung doch wohl immer noch eine Nachtspeicherheizung?! Du profitierst halt nicht mehr von dem günstigen Strompreis und handelst dir ggf. Probleme mit dem Netzversorger ein.
Ich hatte meinen alten Öler zwei Jahre vor Einbau der WP außer Betrieb gesetzt und beim Schofi abgemeldet. Schornstein und Erdtank wurden kurz darauf abgetragen bzw. stillgelegt. Der Heizungsbauer hat dann später den Ausbau als Rechnungsposten gelistet und in der Fachunternehmererklärung bestätigt (fachgerechte Entsorgung). Und letztendlich:
Zitat von Hans_Bethe Beitrag anzeigen
Relevant ist übrigens, was der Energiebetarter/ Fachbetrieb in der Bestätigung nach Durch­führung BzA ankreuzt. Wenn da Nachspeicherheizung angekreuzt ist, dann ist es eine!

Verfasser:
Hans_Bethe
Zeit: 28.04.2025 07:48:33
0
3842272
Zitat von JannikB Beitrag anzeigen
Zitat von Gnampf Beitrag anzeigen
[...]

Zitat von Nils_71636 Beitrag anzeigen
[...]

Vielen Dank für den Tipp und die Rückmeldung! :)


Zitat von PeterAlles Beitrag anzeigen
[...]

Bezieht sich die Definition einer Nachtspeicherheizung tatsächlich auf die Abrechnung bzw. den aktuellen Betriebsmodus und nicht die technischen Möglichkeiten, selbst wenn einige davon aktuell nicht aktiv genutzt werden? In meiner beschränkten Logik müsste das ja heißen, dass eine[...]
Zitat von Hans_Bethe Beitrag anzeigen
[...]

Wenn alle technischen Voraussetzungen gegeben waren, dass es als Nachtspeicherheizung zählte und das Ding verschrottet ist, gibt es dann in der Realität überhaupt eine Möglichkeit, dieser Einschätzung des Energieberaters zu widersprechen?


Es zählt, was im BzA/ BzD angekreuzt wurde. Oder glaubt jermand, dass die KfW später über den Schrottplatz kriecht?

Verfasser:
Mastermind1
Zeit: 28.04.2025 08:12:09
0
3842275
Was für eine Doktorarbeit.

Der Fachunternehmer setzt die richtigen Kreuzchen an der richtigen Stelle, und dann wird der Umstieg auf eine WP zurecht gefördert.

Eins sollte aber klar sein.
Lass dir parallel eine Heizlastberechnung erstellen. (z.B. durch den Onlineanbieter Ing-Büro Heckmann).
Dann hast du brauchbare Zahlen, mit denen du die Leistungsklasse gegenüber dem HB argumentieren kannst. Und selbst dann ist die Heizung noch ein Tick zu groß.

Ansonsten wird dir dein Heizungsbauer mit einem 12 oder 16kW Monster kommen.
Obwohl man sich hier vermutlich in der 7-9kW Klasse befindet.

Verfasser:
Mastermind1
Zeit: 28.04.2025 08:30:07
0
3842277
Noch was ergänzend:

- Solarthermie sollte man abbauen (bei nem Alter von 25 Jahren sicherlich sinnvoll)
- Schichtenspeicher ausbauen (Passt in 99% der Fällen zu keiner Wärmepumpe)

- neuer WW Speicher
- WP macht WW und heizen.

Verfasser:
JannikB
Zeit: 29.04.2025 07:58:17
0
3842457
Vielen Dank für eure vielen hilfreichen Antworten!

Meine Ausgangsfrage, ob Nachtspeicherheizung oder nicht, ergab sich, weil ich ein Angebot über eine WP erhalten habe mit 35% Förderung (30% Basis, 5% nat. Kältemittel).

Ich habe hier nochmals nachgefragt, habe den Doppeltarifzähler erwähnt und dass die Heizung rein im NT ihren Strom bezieht.

Die Antwort hier lautete:
Zitat:
Ihre Strom Heizung mit Wasserführendem System haben wir bei der KFW erfragt und Sie bekommen 35%... hier ist die Grundlage die Aussage von zwei Mitarbeiter von dort und das Dokument der gesetzlichen Grundlage.


Ich werde heute mal selbst bei der KfW anrufen und nachfragen.

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Andi2015 schrieb: Hallo zusammen, ich spiele mit dem Gedanken eine Klimaanlage...
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