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Foren
Leistungsbegrenzung von Klimaanlagen nach §14a EnWG ?
Verfasser:
gnika7
Zeit: 30.01.2025 11:15:16
0
3813724
Zitat von Effizient Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]
Lass doch einfach die persönlichen Attacken und diskutiere sachlich.Der SR Modus der Nibe ist eine Konfiguration auf maximale Stromaufnahme, das ist KEINE auf Signal arbeitende Leistungsregelung, geht aber in diese Richtung.

Das mit Kindergarten hast du gebracht und hast offensichtlich immer noch nicht einfach mal gegoogelt. Und ich rede nich vom SR Modus sondern von
Zitat:

Im Fall einer netzbetreiberseitig ausgelösten elektrischen Leistungsbegrenzung senkt die NIBE Wärmepumpe die elektrische Aufnahmeleistung entsprechend der vorgenommenen Parametereinstellungen ab. Dabei wird zuerst die Leistungsaufnahme der elektrischen Ergänzungsheizung gemindert.





BTW: man kann auch den Wert ggfs. auf 4.5kW einstellen. Der VNB wird es 1. nicht merken und 2. nicht vorbeikommen, um es zu prüfen ;-)

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 30.01.2025 17:25:32
0
3813845
Zitat von Baller Beitrag anzeigen
Viele, auch aktuell vermarkte Geräte, bieten die Drosselung z.Z. nicht.
Ein Beispiel sind die aktuellen Lambda Wärmepumpen.
Dann bleibt nur die Abschaltung.
Vielleicht kommt ja mal ein Update der Software.


Das wäre dann dafür egal. Das Gesetz sieht eindeutig vor das keine unverhältnismäßig Maßnahme teuer nachgerüstet werden muss wenn das Gerät das noch nicht her gibt.
Aber sind wir mal ehrlich.
Da kommen zwei Drähte aus der Steuerbox.
Wer kontrolliert ob die Steurbox auch die entsprechende Wirkung hat.
Wie will man eine Wärmepumpe in den Physischem Betriebszustand bringen das sie regelt?
Eventuell gibt es dann einen Relaistest den man schalten kann damit der VNB Mitarbeiter das vor Ort überprüfen kann.
Ich denke in 80% wird der Elwktriker sas irgendwie anschließen das es evtl. Funktioniert und vei allen anderen...
So eine dünne Telefonleitung kann auch mal brechen oder kurzschließen bei festschrauben der Klemme...

Ich mache mir da überhaupt keinen Kopf.
Sollen die doch kommen und einbauen was sie wollen.
Bin gespannt wann die hier aufschlagen.

Bei Sauna, Wallbox, PV und Wärmepumpe musste ich meinen Hausanachluss auf 40Kw erhöhen lassen.
Hat 380 Euro gekostet.
Ich sollte unbedingt ein Kabel zur Wallbox ziehen damit die Schalten können. Das Kabel hängt jetzt im Keller. Als dann ein Mitarbeiter zum verplomben vorbei kam fragte er was das für ein Kabel ist. Ich habe es ihm erklärt. Er wusste von nichts 😆
Mal sehen wann jemand mit so einer Schaltbox vorbei kommt und was die dann anrichten soll.
Obwohl meine Jeisha das könnte habe ich gesagt das die das nicht kann. Das war soweit für die in Ordnung.
Wer weiß, vielleicht muss ich die PV Einspeisung auch bald noch Tageszeitabhängig drosseln können.

Es lebe die Digitalrepublik Deutschland mit ihren Analogen Schaltboxen. 😜

Grüße

Verfasser:
Effizient
Zeit: 30.01.2025 22:32:55
0
3813952
Zitat von Ruediger1931 Beitrag anzeigen
Zitat von Baller Beitrag anzeigen
[...]


Das wäre dann dafür egal. Das Gesetz sieht eindeutig vor das keine unverhältnismäßig Maßnahme teuer nachgerüstet werden muss wenn das Gerät das noch nicht her gibt.
Aber sind wir mal ehrlich.
Da kommen zwei Drähte aus der Steuerbox.
Wer kontrolliert ob die[...]


Eine Möglichkeit zur Abschaltung kennt die Panasonic wohl, und die kostet auch nicht viel.
Wer es nicht verstehen möchte, die Geräte, die eine Begrenzung der elektrische Leistung nicht können, werden abgeschaltet, das steht in dem Gesetz.

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 31.01.2025 19:47:41
0
3814259
Nein das steht dort eben nicht drin.
Es wird nicht abgeschaltet.
Da steht drin wenn man den Wert 4,2 nicht erreichen kann dann soll man den nächst möglichen Wert nehmen sofern es technisch nicht möglich ist.
Und wenn es nicht geht geht es nicht.
Es gibt definitiv keine Abschaltung.
Das ist ja der Grund des ganzen.
Sonst hätte man ja alles so lassen können wie es war.

Steht im Anhnag 1 BK6-22-300 in Absatz 4.6
Beschluss zum 14a

Am besten mal alles lesen damit der Zusammenhang passt.

Grüße

Verfasser:
Crash0r
Zeit: 01.02.2025 01:17:31
0
3814324
Zitat von Tuborger Beitrag anzeigen
Ich hole den alten thread mal wieder hoch, da ich jetzt genau vor dem Problem stehe.

ich habe eine Wärmepumpe die über den EVU Kontakt in der Leistung gedrosselt werden kann.

Nun habe ich noch ein Klimagerät von Daikin mit zwei Inneneinheiten von 2020, die in der Summe[...]

Alte Geräte sind doch überhauot betroffen? Anlagen ab 01.01.2024 sind vom 14 EnWG gemeint...

Verfasser:
Effizient
Zeit: 04.02.2025 10:55:22
0
3815576
Zitat von Ruediger1931 Beitrag anzeigen
Nein das steht dort eben nicht drin.
Es wird nicht abgeschaltet.
Da steht drin wenn man den Wert 4,2 nicht erreichen kann dann soll man den nächst möglichen Wert nehmen sofern es technisch nicht möglich ist.
Und wenn es nicht geht geht es nicht.
[...]


Dort steht nicht, das Mindestleistung überschritten werden darf.
Wenn unterhalb von Mindestleistung Stillstand folgt, dann ist die Steuerbarkeit auch erfüllt.
Da das Ganze hoffentlich nicht vorkommt schauen wir mal....

Verfasser:
thaistatos
Zeit: 04.02.2025 21:22:24
1
3815860
Pfalzwerke interpretiert es z.B. so:
aus der FAQ:
https://www.photovoltaikforum.com/thread/241895-neues-eeg-2025-inkl-imsys-steuerbox-bestandsanlagen-verg%C3%BCtung-und-abregelung/?postID=4149774#post4149774

F:
Die meisten Wallboxen können gar nicht auf 4.2
kW reduziert werden. Sprich die Wallboxen
müssen dann immer über ein Schütz auf 0
geschaltet werden oder sehe ich das falsch?

A:
Falls eine SteuVE nicht auf den Wert 4,2 kW
reduziert werden kann, muss der nächstkleinere
Wert gewählt werden. Dieser kann auch 0 kW (bspw.
über ein Leistungsschütz sein).

Verfasser:
Tuborger
Zeit: 06.02.2025 11:19:32
0
3816531
Zitat von Crash0r Beitrag anzeigen
Zitat von Tuborger Beitrag anzeigen
[...]

Alte Geräte sind doch überhauot betroffen? Anlagen ab 01.01.2024 sind vom 14 EnWG gemeint...


Die Klimaanlage ist älter, das stimmt.
Nun möchte ich mit Wärmepumpe freiwillig in Modul 1 + 3 wechseln, das bedeutet doch dass ich dann alle Verbraucher über 4.2kW anmelden muss, und nicht nur die ab 2024, oder?

Verfasser:
gnika7
Zeit: 06.02.2025 12:26:57
1
3816574
Zitat von Ruediger1931 Beitrag anzeigen
Nein das steht dort eben nicht drin.
Es wird nicht abgeschaltet.
Da steht drin wenn man den Wert 4,2 nicht erreichen kann dann soll man den nächst möglichen Wert nehmen sofern es technisch nicht möglich ist.
Und wenn es nicht geht geht es nicht.
Es gibt definitiv keine[...]


Da steht aber
Zitat:

Sofern es einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung aus technischen Gründen nicht möglich ist, den netzwirksamen Leistungsbezug auf den
vom Netzbetreiber vorgegebenen Wert zu reduzieren, muss eine Reduzierung auf den nächstgeringeren Wert, der technisch möglich ist, erfolgen.

Das heißt, falls die sVE es nicht kann, ist der nächstgeringere Wert nun mal blöderweise 0. Das geht eigentlich immer.

Da aber eine kritische Netzsituation beim VNB eigentlich nicht mehr als 6h andauern kann, ist sogar eine Abschaltung i.A. unproblematisch. Wenn man nach dem 1.1.24 trotzdem eine nicht regelbare WP installiert hat, dann hatte man immer noch die Möglichkeit einen Heizstab mit 4kW weiterlaufen lassen, wenn man die WP abschalten musste. Grundsätzlich gilt, wer nach dem 1.1.24 das Gesetz in seine Planung nicht einbezogen hat, kann auch nicht jammern, dass seine WP abgeschaltet wird. Man hat es wohl darauf angelegt.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 06.02.2025 12:30:39
0
3816577
Zitat von Tuborger Beitrag anzeigen
dann alle Verbraucher über 4.2kW anmelden muss, und nicht nur die ab 2024, oder?

Nach meinem Verständnis nein. Außerdem, nicht jeder Verbraucher über 4,2kW ist auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Beispiele: Herd oder Kreissäge.

Verfasser:
Effizient
Zeit: 06.02.2025 13:07:32
0
3816593
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Zitat von Tuborger Beitrag anzeigen
[...]

Nach meinem Verständnis nein. Außerdem, nicht jeder Verbraucher über 4,2kW ist auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Beispiele: Herd oder Kreissäge.


Die betroffenen Geräte sind im Gesetz UND vom TE doch genannt.

Verfasser:
Tuborger
Zeit: 06.02.2025 13:18:27
0
3816596
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Zitat von Tuborger Beitrag anzeigen
[...]

Nach meinem Verständnis nein. Außerdem, nicht jeder Verbraucher über 4,2kW ist auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Beispiele: Herd oder Kreissäge.


Ich hab mich missverständlich ausgedrückt:

Alle steuerbaren Verbraucher über 4.2kW die im EnWG genannt sind, auch wenn sie vor 2024 eingebaut sind.

Verfasser:
Theile
Zeit: 27.04.2025 11:44:54
0
3842082
Moin
Ich heize mein Haus Baujahr 1962 mit Kerndämmung , mit Klimaanlagen. Habe gerade nachgeschaut im Januar bin ich nicht mal annähernd an 4,2 kw/h gekommen. Max wahr mal 3,5 kw/h. Verbrauch ist über shellys dokumentiert. Somit dürfte nichts passieren.
Habe die Lüftung auf 20% stehen. Wer alle Anlagen auf 100% stellt könnte über 4,2 kw/h sein.

Verfasser:
DF1AS
Zeit: 01.05.2025 17:57:08
1
3843022
Zitat von Theile Beitrag anzeigen
Habe gerade nachgeschaut im Januar bin ich nicht mal annähernd an 4,2 kw/h gekommen.
Das wären nach 10 h aber auch schon 42 kw, wofür auch immer das kleine w steht.
Bitte ein wenig mehr über physikalische Einheiten sinnieren, sonst kommt da Unmögliches heraus!

Verfasser:
PeterAlles
Zeit: 02.05.2025 10:11:40
0
3843128
Zitat von Theile Beitrag anzeigen

im Januar bin ich nicht mal annähernd an 4,2 kw/h gekommen. Max wahr mal 3,5 kw/h. Verbrauch ist über shellys dokumentiert.[...]

Es geht nicht um die von Dir real genutzte Leistung (kW).

Es geht um die technisch mögliche elektrische Maximal-Leistung der Anlage(n).

Verfasser:
Mark1234
Zeit: 02.05.2025 10:21:45
0
3843132
Ihr macht euch Gedanken...
Das kann doch eh keiner kontrollieren...

Verfasser:
Effizient
Zeit: 03.05.2025 14:29:32
0
3843350
Da, wo das von Belang ist, da ist ja auch ein Zähler installiert, der das sehr wohl per Datenübermittlung dokumentiert.
Es wird dann (irgendwann) auch prüfbar sein Und da das alles digital passiert, kommt der dududu Hinweis auch automatisch...

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Matze69 schrieb: Hallo zusammen, nach längerer Recherche hier im Forum (und...
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