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Foren
Dachsanierung U-Wert-Konflikt
Verfasser:
rohr2020
Zeit: 17.04.2025 18:01:56
0
3839790
Hallo nochmal,

bin gerade etwas aufgeregt.

Habe aus Verzweiflung mir den Ubakus-Rechner angeschaut und da gibt es die Option, den U-Wert mit zwei oder drei Nachkommastellen anzuzeigen. Bis jetzt hatte ich die Standardeinstellung mit drei. Nun habe ich auf die Option "Zwei Nachkommastellen online und im PDF-Dokument" geklickt und er zeigt 0,14 (Ubakus U-Wert mit 2 Nachkommastellen). Nicht 0,15. Ich habe bei der BAFA nachgelesen, dass U-Werte kaufmännisch gerundet werden. Wenn der Ubakus 0,145 als 0,14 abrundet, dann rechnet er im Hintergrund mehr als nur 3 Nachkommastellen. Kann das sein?

Ah, da ist noch ein Hoffnungsschimmer.

Verfasser:
Stefan2601
Zeit: 17.04.2025 18:24:24
0
3839797
Naja, 0,145 bleibt trotzdem 0,15.
Rechne aber mal nach der DIN 6946. Die ist entscheidend.

Verfasser:
rohr2020
Zeit: 17.04.2025 18:50:48
0
3839806
Zitat von Stefan2601 Beitrag anzeigen
Naja, 0,145 bleibt trotzdem 0,15.
Rechne aber mal nach der DIN 6946. Die ist entscheidend.


Mathematisch gesehen nicht. Wenn ein Rechner in der Lage ist mehr als nur 3 Nachkommastellen zu berechnen, dann ist die Rundung von der 4 Nachkommastelle abhängig. Also eine 0,1449 wird auf 0,14 abgerundet. Eine 0,1450 wird auf 0,15 aufgerundet. Und nachdem der Ubakus unseren Wert als 0,14 angibt, dann muss er mehr als nur 3 Nachkommastellen berechnen können.

Kennt sich da jemand aus? Auf wie viele Nachkommastellen können die Profi-Tools der EBs den U-Wert berechnen? Es muss doch zumindest so gut wie eine Ubakus-Demoversion sein.

Ich meine, wenn unser EB so genau sein will, dann will ich auch ganz genau sein :)

Verfasser:
Stefan2601
Zeit: 17.04.2025 19:28:43
0
3839820
Relevant sind nur zwei Stellen nach dem Komma.

Für den EB wird sicher auch wichtig sein, dass genaue Bezeichnungen in der Berechnung sind.
Also Hersteller und Typ.
Nicht einfach nur Zellulose.
Weil, es gibt sie zb. in 040 oder auch 045.

Und das macht sich in der 2. Nachkommastelle bemerkbar.

Verfasser:
MIKA.HH
Zeit: 18.04.2025 07:33:16
2
3839883
Wenn Du Förderung erhalten möchtest, dann muss der EEE im Verfahren hier einen Haken machen

Mir ist bekannt, dass die mit Subventionsrelevante Tatsache gekennzeichneten Angaben subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes sind (subventionserhebliche Tatsachen). Die vorsätzliche oder leichtfertige falsche Angabe oder unterlassene Mitteilung von subventionserheblichen Tatsachen ist nach den vorgenannten Vorschriften strafbar. Mir ist ferner bekannt, dass eine vorsätzliche falsche Angabe von subventionserheblichen Tatsachen als Betrug (§ 263 StGB) strafbar ist, soweit es sich nicht um strafrechtliche Subventionen im Sinne von § 264 Abs. 8 StGB handelt. *

Klar dass im Falle eines Falles auch die Subvention zurückerstattet werden muss.

Und wenn man als EB dieses " unterschreibt" dann muss man auch Nachweise haben, wie der Schichtaufbau ist, welche Bauteile mit welchen technischen Eigenschaften eingebaut sind und das Berechnungsprogramm sollte auch normativen Anforderungen genügen. Die Unterlagen müssen sie sein, dass die Ergebnisse von einem Prüfer nachvollzogen werden können.

Was soll ein EB jetzt, wo alles " fertig" ist nachweisen oder dokumentieren?
Frag deinen Zimmermann, der ja so schlau war, ob er in der EEE Liste eingetragen ist und lass dir von diesem Nachweise geben was tatsächlich verbaut wurde und wie er es gemacht hat.

Wenn man Fördermittel haben möchte, dann kommt man um Nachweise und Zertifizierter (= EEE) nicht herum.

Viel Glück
Beste Grüße

MIKA

Verfasser:
Weissnixx
Zeit: 22.04.2025 12:44:45
0
3841014
Zitat von rohr2020 Beitrag anzeigen
0,142 Watt/(m²•K) [...]


Für eine Förderung für die Dachdämmung muss ein U-Wert von maximal 0,14 Watt/(m²•K) erreicht werden, so dass eine dickere Dämmung nötig ist.

Bei Förderungen muß damit gerechnet werden, das diese von Amtswegen kontrolliert werden. Der EB, als auch der Bauherr, haben die Nachweispflicht. Der EB kann seienr Zulassung verlieren. Außerdem könnte es als Subventionsbetrug eingestuft werden.

Wir haben auch teilweise anders gebaut, als es vorher berechnt war. Die Berechnung wurde vom EB entsprechent aktualisiert und paßt im Ganzen.

Die Frage ist, was kann von Eurer Seite noch gemacht werden kann, um unter 0,14 zu kommen. Die 0,14 sind der Höchstwert!

Verfasser:
Mati1
Zeit: 08.05.2025 06:55:51
0
3844500
@rohr2020
Da es ja nur knapp am Zielwert vorbei ist, mach mal 2 Dinge:
1. Prüfe die Angaben deiner Dämmprodukte. Ich sage nur WLS vs. WLG. Wenn du Glück hast, hattest du bisher mit den gerundeten WLG-Werten gerechnet und die tatsächlichen WLS-Werte sind etwas besser.
2. Würde eine Dämmtapete (4-6mm EPS) einen Unterschied machen? Ich bin zwar kein Freund von dem Zeug, aber es ist schnell angebracht und es geht hier um ordentlich Geld.Mit Styropor aufgedoppelte GK-Platten könnten auch funktionieren, sind aber dicker.

Generell würde ich in Zukunft immer erst mit den Handwerkern reden und dann mit dem Energieberater. Das ist meiner Erfahrung nach unkomplizierter und die Handwerker wissen auch um die Zielwerte, rechnen nur häufig nicht sondern "schätzen". Bei unserer Dachsanierung, hat der EB bei der Vorgehensweise nur auf ein anderes Fenster-Modell bestanden. Weil der EB nichts zu tun hatte, gab es auch einen "Sonderpreis".
Beim Anbau waren wir erst bei Energieberater und dann beim Handwerker, was dann dazu geführt hat, dass der Wandaufbau komplett geändert wurde. Diese Reihenfolge macht es halt aufwändiger.

Verfasser:
toemu
Zeit: 03.06.2025 18:23:25
0
3850354
Zitat von rohr2020 Beitrag anzeigen

Mathematisch gesehen nicht. […] Eine 0,1450 wird auf 0,15 aufgerundet.


Das stimmt so nicht. Es gibt verschiedene Rundungsmethoden, 5 weg von Null runden wird kaufmännisches Runden genannt. Sollte man aber als Ingenieur in der Regel nicht machen, weil es die Werte systematisch verzerrt. Ingenieure runden in der Regel symmetrisch, 5 wird so gerundet, dass die Ziffer, die stehen bleibt eine gerade ist. Das hiesse in deinem Fall abrunden auf 0.14 W/m^2/K.

Im Sinne der konservativen Annahme wäre natürlich hier kaufmännisch runden eher angezeigt. Aber solange nicht explizit kaufmännisch runden gefordert wird, würde ich die Sache zu meinen Gunsten auslegen.

Diese Berechnungen sind von sehr begrenzter Genauigkeit. Es kommt sehr darauf an, wie die Glaswolle gestopft wird, wie dicht die Dampfsperre ist etc.

Als Alternative kommt daher die Messung in Frage mit einem speziellen U-Wert-Messgerät. Vielleicht wird zeigt die Messung, dass du deutlich besser bist. Ein Strohhalm gewiss, aber eine Option.

Verfasser:
Eddi Lang
Zeit: 03.06.2025 18:41:30
0
3850363
Zitat von toemu Beitrag anzeigen
Zitat von rohr2020 Beitrag anzeigen
[...]


Das stimmt so nicht. Es gibt verschiedene Rundungsmethoden, 5 weg von Null runden wird kaufmännisches Runden genannt. Sollte man aber als Ingenieur in der Regel nicht machen, weil es die Werte systematisch verzerrt. Ingenieure runden in der Regel symmetrisch, 5 wird so gerundet, dass[...]



Zumal wir hier bei Wärmedurchgängen in einer naturwissenschaftlich-mathematischen Berechnungswelt sind. Da gilt die Ingenieursregel.

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