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Foren
Gasanschluss Stilllegung vs. Außerbetriebnahme - Kosten gerechtfertigt?
Verfasser:
waterl00
Zeit: 15.11.2024 11:08:58
0
3770708
Moin,

gleiches Spiel auch hier bei uns.

Wir haben unseren Netzbetreiber nach der Installation der LWP zwecks Stillegung des Gasanschlusses kontaktiert.

Antwort:
Option 1: 952,- Euro für die Stillegung ohne das die Anschlussleitung entfernt wird
Option 2: Stillegung inkl. Entfernung der Leitung => nach Aufwand/Angebot, deutlich teuer


Meine Versorger ist Gelsenwasser Energienetze, ich habe dort angerufen und folgendes gefragt:
Was passiert wenn ich einfach den Gasanbieter kündige und gar nichts mache?
Wer stellt mir dann die Grundgebühr für Zähler in Rechnung und wie hoch ist die?

Die Antwort lautet: dieses Szenario ist nicht vorgesehen/möglich, der Herr war sehr unfreundlich und wenig kooperativ.

Wieso soll meine Option 3 nicht funktioineren und ist die Option 1 rechtens und stehen die Kosten im Verhältnis zum Aufwand? Hier haben ja ganz viele gar nichts bezahlt....

Gruß
Loo

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 15.11.2024 11:28:10
1
3770726
Klar funktioniert Option 3, du landest dann 3 Monate in der Ersatz- und im Anschluss in der Grundversorgung. Die Rechnung stellt also der lokal zuständige Grundversorger. Kommt dann meist teurer als einen Vertrag mit möglichst geringer Grundgebühr abzuschließen.
Hab ich jahrelang so gemacht um mir die Option offen zu halten ohne passenden Darfschein mal was an die Leitung anschließen zu können. Jetzt ist die Trennung beauftragt, solange die noch kostenlos zu bekommen ist (N-Ergie-Netz), denn am Gasanschluss wird eh nie wieder was angeschlossen werden.

Ob es sich lohnt den Anschluss weiter zu halten ohne ihn zu nutzen ist eine Frage der Glaskugel. Kommt halt drauf an wie sich die Grundgebühren entwickeln, was aktuell für die Trennung verlangt wird, ob eine Stilllegung vom Netz absehbar ist, etc.

Verfasser:
hego
Zeit: 15.11.2024 11:55:08
0
3770737
Zitat von wemu Beitrag anzeigen
Zitat von kadauz Beitrag anzeigen
[...]


Im Juni wurde von einem NetzeBW Mitarbeiter bei mir im Haus der vom HB schon demontierte Gaszähler abgeholt sowie der Druckregler ausgebaut und an dessen Stelle ein Stück Vollmaterial eingesetzt. Der Haupthahn
wurde verplombt.
Auf die Frage ob die Leitung an der Straße[...]


Bei mir exakt genauso.

Die Frage wäre wie lange kann eine Jahresgebühr rückwirkend verlangt werden.
Und ist nicht bei Verlangen einer Jahresgebühr ein nutzungsfähiger Anschluss, d.h. inclusive Zähler und Druckregler erforderlich.

Verfasser:
waterl00
Zeit: 15.11.2024 13:51:30
0
3770796
Zitat von Gnampf Beitrag anzeigen
Klar funktioniert Option 3, du landest dann 3 Monate in der Ersatz- und im Anschluss in der Grundversorgung. Die Rechnung stellt also der lokal zuständige Grundversorger. Kommt dann meist teurer als einen Vertrag mit möglichst geringer Grundgebühr abzuschließen.
Hab ich jahrelang so gemacht[...]



warum soll ich überhaupt in die Grundversorgung fallen, wenn ich gar keinen Gasverbraucher mehr im Haus habe?

Der Installateur hat den Gasanschluss im Haus gekappt und still gelegt mit einem Stopfen, er hat dem Betreiber GWN ein Schreiben zur ordnungsgemäßen Abmeldung gesendet.

Es gibt somit gar keinen Vetragsgegenstand für eine Grundversorgung mehr.

Was will der Grundversorger machen, wenn ich nicht zahle? Den Gasanschluß still legen? Ja bitte ;)

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 15.11.2024 15:33:45
1
3770831
weil das vollautomatisch passiert. Solange der Anschlussvertrag ungekündigt ist liegt auch immer ein Liefervertrag drauf, entweder ein von dir ausgewählter, oder eben der Grundversorger.
Wenn der Anschlussvertrag dagegen gekündigt ist kann kein Liefervertrag mehr geschlossen werden, es gibt gar keine Zählstelle mehr.

Und was der Grundversorger machen wird? Das Geld im Zweifel gerichtlich bei dir eintreiben, mit den entsprechenden Kosten und ggf. Schufa-Einträgen für dich. Das man dann den Gashahn zudreht spielt dabei wohl in der Tat keine Rolle, außer das auch dafür nochmal wieder Kosten bei dir anfallen dürften, und es eben keiner dauerhaften Trennung entspricht.

Verfasser:
revilo
Zeit: 15.11.2024 19:02:05
1
3770971
Zitat von Nick Taler Beitrag anzeigen
Zitat von revilo Beitrag anzeigen
[...]


Hallo Revilo,

Dein Beitrag ist ja noch recht frisch. Auch ich will meinen Westnetz-Gasanschluß stillegen/demontieren lassen. Nur hat mir die Hotline der Westnetz soeben mitgeteilt, dass eine Stillegung im Bereich Westnetz nicht (mehr) vorgenommen würde und die Demontage[...]


Hallo Klaus,

ich habe im August online den Gasanschluss gekündigt und die Demontage beauftragt.
Ich meine es war über diese Seite:
Link zu Westnetz

Daraufhin bekam ich nach erstaunlich kurzer Zeit per Brief eine Bestellbestätigung mit dem Preis 0,00 EUR sowie den Kontaktdaten des Bauunternehmens, um einen Termin zu vereinbaren. Der Aufwand war schon enorm, die haben sogar das Rohr aus der Wand gebaut und alles sauber verschlossen.

Vielleicht hat die Hotline ja nur versucht, Dich abzuwimmeln. So weit ich gesehen habe sind die Preisblätter 2024 immer noch gültig, aber ich habe darin nichts zur Demontage gelesen.

Im Bestätigungsschreiben stehen als Kontaktdaten die Hotlinenummer 0800-93786389 - netzanschluss@westnetz.de, vielleicht hilft Dir das ja auch weiter?

Viel Erfolg!
Oliver

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 15.11.2024 21:19:07
2
3771042
Im Zweifel wird dein Gasanschluss aber auch auf Inaktiv gesetzt wenn dort kein Zähler usw vorhanden ist.
Dann zahlt man ca 80 Euro pro Jahr für die Bereitstellung eines inaktiven Gasanschlusses.

Keiner weiß was in den nächsten Jahren passiert und ob es noch mal günstiger oder reguliert/gedeckelt wird.
Ich würde die 980 Euro zahlen und froh sein das die Ära Gas vorbei ist.
Kurz ärgern und abhaken. :-)

Steht mir auch noch bei meinen Eltern bevor.

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 15.11.2024 22:02:05
1
3771066
vor allem: wer Förderung bekommt, und noch nicht beim Höchstbetrag ist (und die Kosten bei Antragsstellung bedacht hat) zahlt das ganze ja auch nur anteilig. Die jährlichen Kosten dagegen hat man zu 100%, und mit Pech am Ende doch noch die Kosten für den Rückbau, die bis dahin aber womöglich noch gestiegen sind.
Wenn der VNB natürlich mehrere tausend Euronen aufruft würde ich mir auch überlegen was ich mache... wahrscheinlich mir rechtliche Beratung holen.

Verfasser:
Nick Taler
Zeit: 01.12.2024 08:46:29
0
3780570
@Revilo
Danke für die Rückantwort. Ich habe mit dem Heizungsbauer gesprochen und er ist schon dran mit der Abmeldung. Da warte ich jetzt mal ab was passiert bevor ich bei Westnetz evtl. jemand "aufschrecke".

Ich habe das Gefühl bei den Netzbetreibern ist einiges im Umbruch weil ja evtl. die Anzahl der Stilllegungen durch die "Energiewende" stärker steigt als sie durch eigene Kapazitäten abdecken können/wollen.

Bzgl. evtl. Kosten sehe ich dem relativ gelassen entgegen. Ursprünglich wollte ich einfach stillegen lassen um evtl. Erben/Käufern später eine Wahl zu lassen. Aber wenn Demontage tatsächlich z.B. 1.000 Euronen kostet sehe ich das Angesichts der Gesamtkosten der Wärmepumpeninstallation entspannt und ziehe nicht mein Kettenhemd an.

An anderer Stelle wurde hier die Sache mit dem abmelden und Rückfall in Grundversorgung angesprochen. Ich kann bestätigen, dass wenn man sich abmeldet man vollautomatisch in den Ortsansässigen Versorger (bei uns EON) zurückfällt. Da muß man sich nicht melden. Die melden sich selber. Ich nutzte das aktiv als durch Russland die Gaspreise explodierten. Die Grundversorgung war viel günstiger, vor allem bzgl. Grundgebühr was interessant wäre bzgl. temporärer "Stilllegung". .

Mittlerweile hat das der Westnetz scheinbar durchschaut und per 2025 die Grundversorgungspreise incl. Grundpreis massiv erhöht. Wenn ich nicht irre Grundpreise von ca. 5 EUR im Monat auf ca. 20 EUR im Monat.

Gruß

Verfasser:
ch2k
Zeit: 07.05.2025 17:28:28
2
3844351
Moin.
Passend zum Thema:
Auf den Berliner Energietagen gab es gerade eine Veranstaltung mit dem Titel
"Trennung vom Gasnetz nach Heizungstausch"
mit einem Vortrag über ein entsprechendes Rechtsgutachten zu den Kosten.
Das Gutachten selbst gibt es hier beim BWP.

Verfasser:
Entropie
Zeit: 08.05.2025 12:58:50
0
3844620
Zitat von ch2k Beitrag anzeigen
Moin.
Passend zum Thema:
Auf den Berliner Energietagen gab es gerade eine Veranstaltung mit dem Titel
"Trennung vom Gasnetz nach Heizungstausch"
mit einem Vortrag über ein entsprechendes Rechtsgutachten zu den[...]


Hab ich gesehen. War etwas geplättet als da gesagt wurde es sind auch schon knapp 8k€ aufgetaucht. Bottomline war, man sollte, wenn auch unter Vorbehalt zahlen, da ein Verfahren deutlich teurer kommt? Einheitlich geregelt ist da nämlich nix weil eindeutige Bestimmungen/Regelungen fehlen und es sich quasi bei jedem Betreiber anders verhält. Hoffe das wird schnellstens geklärt

Verfasser:
nevs77
Zeit: 09.05.2025 23:44:28
0
3845011
Hat denn schon jemand diese Kosten bei der Bafa/KfW als Umfeldmaßnahme geltend gemacht und auch genehmigt bekommen?

Verfasser:
Jordskott
Zeit: 11.08.2025 13:30:12
0
3868899
Bei mir wird jetzt auch wegen Umstellung auf WP von Gelsenwasser der Gaszähler demontiert für 952 €.
Darum würde mich auch interessieren, ob dieser Betrag förderungswürdig ist.

Gruß, Jordskott

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 11.08.2025 20:58:23
0
3868991
Zitat von nevs77 Beitrag anzeigen
Hat denn schon jemand diese Kosten bei der Bafa/KfW als Umfeldmaßnahme geltend gemacht und auch genehmigt bekommen?

ja, ja.

Verfasser:
Rashtamoon
Zeit: 12.08.2025 10:36:52
1
3869120
Hier in Erding:

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die drei möglichen Optionen. Die Grundgebühr entfällt mit dem Datum des Ausbaus des Zählers und Reglers.

Variante 1

Sie haben die Möglichkeit lediglich den Zähler und Regler durch uns ausbauen zu lassen. Bei dieser Option entstehen für Sie keine Kosten. Da jedoch weiterhin Gas an Ihrem Haus ansteht, ist es notwendig die Hauseinführung alle 12 Jahre zu kontrollieren. Dafür kommen meine Kollegen automatisch auf Sie zu. Auch dieser Service ist für Sie kostenlos.

Variante 2

Bei dieser Variante handelt es sich um die physische Abtrennung der Gasleitung an der Straße. Die Hauseinführung wird im Gebäude bündig mit dem Mauerwerk abgeschnitten und versiegelt. Die Kosten für diese Option belaufen sich auf EUR 800,00 netto. Hierbei ist zu beachten, dass zukünftig das Risiko und die Überwachung der Dichtheit der Hauseinführung, in Bezug auf Wassereintritt, in Ihre Zuständigkeit fällt.

Variante 3

Hierbei handelt es sich ebenfalls um die physische Abtrennung der Leitung an der Straße. Jedoch wird zusätzlich mittels Kernbohrung die Hauseinführungskombination entnommen und das Mauerwerk kraftschlüssig vergossen. Damit soll ein zukünftiger Wassereintritt vermieden werden. Für diese Variante kommen Kosten in Höhe von EUR 1.100,00 netto auf Sie zu.


Ich habe Variante 1 beauftragt, am nächsten Tag wurde Zähler und Regler abgebaut, die Leitung verplombt und der Schieber auf der Straße geschlossen.

Gruß

Verfasser:
hkfsns
Zeit: 26.08.2025 18:56:23
2
3872412
Bei mir kostet jetzt die dauerhafte Abtrennung der Leitung an der Straße nichts, ohne dauerhafte Abtrennung hätte ich stattdessen fast 1000€ im voraus für 10 Jahre bezahlen müssen.
Find es etwas übertrieben dafür nun extra die Straße aufzureißen, mich hätte die Leitung nicht gestört aber wer weiß ob das noch lange kostenlos bleibt. Gefühlsmäßig beißen die letzten dann die Hunde.... Womöglich gibt's auch Mal eine Förderung für Neu-auf-Wärmepumpen Wechsler die dann entsprechend auf die Rechnung drauf geschlagen wird, auch für die die dann keine Förderung mehr bekommen.

Verfasser:
kadauz
Zeit: 25.09.2025 12:53:27
0
3879283
Zitat von hkfsns Beitrag anzeigen
Bei mir kostet jetzt die dauerhafte Abtrennung der Leitung an der Straße nichts...[...]


So hätte ich das jetzt auch erwartet. Das ist das Netz der Netze BW, die sind dafür verantwortlich. Und wenn ich das Angebot der Netze BW nicht nutzen möchte, können sie gerne auf ihre Kosten die Leitung trennen. Das ist dann nicht meine Entscheidung.

Ich würde ja auch nicht auf die Idee kommen, den Rückbau des Kupfernetzes der Telekom zu bezahlen, wenn ich auf Glasfaser umgestiegen bin.

Zum Thema. Wir haben jetzt die Frist einfach verstreichen lassen, also keine Wahl getroffen, was passieren soll. Ich bin gespannt was kommt. Ich rechne im Worst Case damit, dass einfach die jährlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Schade ist, dass die Bundesnetzagentur leider nicht auf der Seite des Verbrauchers ist. Hier mal ein Auszug aus derren Homepage:

Für die betriebsfertige Vorhaltung eines Netzanschlusses ohne Nutzung, dem sog. „inaktiven Anschluss“, kann nach Ablauf eines gewissen Zeitraums der Nichtnutzung (i. d. R. zwölf Monate bis fünf Jahre) im Anschluss eine jährliche Vorhaltepauschale durch den Netzbetreiber erhoben werden. Die Höhe der jährlichen Gebühren legt der jeweilige Netzbetreiber individuell fest. Die Vorhaltepauschale entfällt, wenn der Gasbezug wieder aufgenommen oder der Netzanschluss vollständig zurückgebaut wird.

Ob das rechtlich verbindlich ist glaube ich zwar nicht, dennoch uncool. Denn Netze BW bezieht sich genau auf die Passage und verweist darauf.

Verfasser:
muscheid
Zeit: 25.09.2025 13:34:16
0
3879300
Man muß sich immer vor Augen halten, daß die Netzinstandhaltung Geld kostet. Und genau dafür werden die Netznutzer auch zur Kasse gebeten. Netznutzer sind nunmal alle angeschlossenen Haushalte, die Gas beziehen oder beziehen könnten.
Nur Haushalte, die keinen Gasanschluß im Haus haben, zählen nicht dazu.

Wer diese Kosten sparen möchte, wird also den Rückbau oder Anschlußtrennung auf der Straße brauchen. Und die Kosten dafür können die Netzfirmen in Rechnung stellen.

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 25.09.2025 14:30:39
0
3879328
und wenn die Telekom deine Leitung nicht mehr wartet oder repariert, dann passiert: nix. Da entweicht dann nicht unkontrolliert DSL und lässt die Bude in die Luft fliegen.
Bei einer Gasleitung sieht das halt anders aus. Entsprechend muss eine ungenutzte aber noch verbundene Gasleitung eben auch anders gewartet werden.
Und Verursacher der Kosten war ja schon der Hauseigentümer, dem wurde der Gasanschluss ja nicht aufgezwungen, sondern er hat ihn selbst beauftragt und einen Vertrag dazu unterzeichnet.
Insofern ja, es wäre schön wenn man ihn, wie bei einen VNB ja immer noch der Fall, kostenlos los würde. Solange man aber nicht nachweisen kann, dass man den Rückbau schon mit der Errichtung bezahlt hat, wird man mit Kosten leben müssen. Da kann man sich dann nur über die Höhe der Kosten streiten... wenn der Rückbau mehr kostet als der Neuanschluss, dann ist definitiv etwas faul und nicht gerechtfertigt.

Verfasser:
HenningReich
Zeit: 25.09.2025 15:06:05
3
3879340
Schieber zu und fertig ist?
Schieber gegen Wiedereinschalten verriegeln und im Haus Stopfen drauf statt Zähler.

Aber warum einfach wenn es auch kompliziert und teuer geht?
Ist ja nur das Geld der Kunden?
German overengineering?

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 25.09.2025 15:39:10
0
3879352
kannst du als VNB gerne so machen, ist dann halt dein Pech wenn doch was passiert und du deinen Wartungspflichten nicht (kostenfrei) nachgekommen bist. Wahrscheinlich wirst du das als VNB aber dann auch anders sehen. Und da die Verantwortung dann weiter beim VNB liegt...

Verfasser:
kadauz
Zeit: 25.09.2025 16:16:08
0
3879364
Vielleicht habe ich da eine naive Sicht drauf. Aber warum trennt der Betreiber nicht einfach auf seine Kosten den Hausanschluss, wenn ihm die Wartung dafür zu teuer wird? Er muss dafür ja nicht mal auf unser Grundstück. Sollte der potentielle Kunde tatsäch wieder einen Gasanschluss wollen, muss er halt eine Anschlussgebühr bezahlen.
Da der Betreiber aber weiß, dass man in naher und ferner Zukunft keinen Gasanschluss benötigt, kann er einen damit super in Geiselhaft nehmen und den Rückbau der Gemeinschaft aufdrücken.

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 25.09.2025 16:24:33
0
3879369
Warum sollte er das auf seine Kosten machen? Warum sollte er die Kosten für die Wartung übernehmen? DU wolltest doch den Gasanschluss haben. Und willst ihn jetzt eben nicht mehr. Warum sollen die verbleibenden Gasnutzer jetzt für deinen Rückbau zahlen? Oder für die Wartung der Leitung zu dir?
Und ja, ich weiss das manche Netzbetreiber das immer noch so machen, die N-Ergie-Netz z.B. Die sollte man aber eigentlich eh mal verklagen weil sie nicht wirtschaftlich arbeiten. Denn die trennen nicht nur die Leitung in der Straße direkt am Abgang, sondern wollen auch noch die Hauseinführung ausbauen, auch wenn der Hauseigentümer das gar nicht will und die Kosten komplett unnütz sind... für den ehemaligen Anschlussnutzer aber alles gratis, zahlen dürfen das die verbleibenden Nutzer.

Verfasser:
kadauz
Zeit: 26.09.2025 10:37:19
0
3879609
Genau, ich möchte jetzt kein Gas mehr kaufen und nutze somit auch das Gasnetz nicht mehr. Warum soll ich nun das Netz weiter mitbezahlen, obwohl ich es nicht nutze? Warum soll ich damit andere Gasnutzer mitsubventionieren? Der Betreiber hat doch Jahrzehnte lang an mir verdient. Da muss er doch auch Geld für den Rückbau mit eingerechnet haben.

Aber die Diskussion führt zu nichts.Wahrscheinlich ist Deine Argumentation die bessere. Es fühlt sich halt nicht gerecht an.

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 26.09.2025 11:43:27
0
3879643
Und wenn er dann jahrelang Geld für den Rückbau zur Seite legt beschwerst du dich über die hohen Netzentgelte, und das die doch nach 5 JAhren sinken müssten weil du nu genug für den Rückbau gezahlt hast. Wenn man dir beim Anschluss schon die Kosten oben drauf drückt das gleiche, dann willst du vermutlich noch monatlich Zinsen überwiesen bekommen.
Es sind nunmal WEGEN DIR Kosten entstanden, insofern ist es auch sinnig das DU diese Kosten trägst.
Und natürlich hat keiner Lust da plötzlich nochmal 4-stellige Summen in die Hand zu nehmen um die Leitung los zu werden. Die Fairness sagt aber das es nunmal dem ehemaligen Nutzer zuzurechnen ist. Solange die Kosten da also im realen Rahmen bleiben und nicht utopisch sind wie bei manchen VNB...

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