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15.11.2024 11:08:58 |
Moin, gleiches Spiel auch hier bei uns. Wir haben unseren Netzbetreiber nach der Installation der LWP zwecks Stillegung des Gasanschlusses kontaktiert. Antwort: Option 1: 952,- Euro für die Stillegung ohne das die Anschlussleitung entfernt wird Option 2: Stillegung inkl. Entfernung der Leitung => nach Aufwand/ Angebot, deutlich teuer Meine Versorger ist Gelsenwasser Energienetze, ich habe dort angerufen und folgendes gefragt: Was passiert wenn ich einfach den Gasanbieter kündige und gar nichts mache? Wer stellt mir dann die Grundgebühr für Zähler in Rechnung und wie hoch ist die? Die Antwort lautet: dieses Szenario ist nicht vorgesehen/möglich, der Herr war sehr unfreundlich und wenig kooperativ. Wieso soll meine Option 3 nicht funktioineren und ist die Option 1 rechtens und stehen die Kosten im Verhältnis zum Aufwand? Hier haben ja ganz viele gar nichts bezahlt.... Gruß Loo
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15.11.2024 11:28:10 |
Klar funktioniert Option 3, du landest dann 3 Monate in der Ersatz- und im Anschluss in der Grundversorgung. Die Rechnung stellt also der lokal zuständige Grundversorger. Kommt dann meist teurer als einen Vertrag mit möglichst geringer Grundgebühr abzuschließen. Hab ich jahrelang so gemacht um mir die Option offen zu halten ohne passenden Darfschein mal was an die Leitung anschließen zu können. Jetzt ist die Trennung beauftragt, solange die noch kostenlos zu bekommen ist (N-Ergie-Netz), denn am Gasanschluss wird eh nie wieder was angeschlossen werden. Ob es sich lohnt den Anschluss weiter zu halten ohne ihn zu nutzen ist eine Frage der Glaskugel. Kommt halt drauf an wie sich die Grundgebühren entwickeln, was aktuell für die Trennung verlangt wird, ob eine Stilllegung vom Netz absehbar ist, etc.
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15.11.2024 11:55:08 |
Zitat von wemu  Zitat von kadauz  [...] Im Juni wurde von einem NetzeBW Mitarbeiter bei mir im Haus der vom HB schon demontierte Gaszähler abgeholt sowie der Druckregler ausgebaut und an dessen Stelle ein Stück Vollmaterial eingesetzt. Der Haupthahn wurde verplombt. Auf die Frage ob die Leitung an der Straße[...] Bei mir exakt genauso. Die Frage wäre wie lange kann eine Jahresgebühr rückwirkend verlangt werden. Und ist nicht bei Verlangen einer Jahresgebühr ein nutzungsfähiger Anschluss, d.h. inclusive Zähler und Druckregler erforderlich.
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15.11.2024 13:51:30 |
Zitat von Gnampf  Klar funktioniert Option 3, du landest dann 3 Monate in der Ersatz- und im Anschluss in der Grundversorgung. Die Rechnung stellt also der lokal zuständige Grundversorger. Kommt dann meist teurer als einen Vertrag mit möglichst geringer Grundgebühr abzuschließen. Hab ich jahrelang so gemacht[...] warum soll ich überhaupt in die Grundversorgung fallen, wenn ich gar keinen Gasverbraucher mehr im Haus habe? Der Installateur hat den Gasanschluss im Haus gekappt und still gelegt mit einem Stopfen, er hat dem Betreiber GWN ein Schreiben zur ordnungsgemäßen Abmeldung gesendet. Es gibt somit gar keinen Vetragsgegenstand für eine Grundversorgung mehr. Was will der Grundversorger machen, wenn ich nicht zahle? Den Gasanschluß still legen? Ja bitte ;)
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15.11.2024 15:33:45 |
weil das vollautomatisch passiert. Solange der Anschlussvertrag ungekündigt ist liegt auch immer ein Liefervertrag drauf, entweder ein von dir ausgewählter, oder eben der Grundversorger. Wenn der Anschlussvertrag dagegen gekündigt ist kann kein Liefervertrag mehr geschlossen werden, es gibt gar keine Zählstelle mehr. Und was der Grundversorger machen wird? Das Geld im Zweifel gerichtlich bei dir eintreiben, mit den entsprechenden Kosten und ggf. Schufa-Einträgen für dich. Das man dann den Gashahn zudreht spielt dabei wohl in der Tat keine Rolle, außer das auch dafür nochmal wieder Kosten bei dir anfallen dürften, und es eben keiner dauerhaften Trennung entspricht.
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15.11.2024 19:02:05 |
Zitat von Nick Taler  Zitat von revilo  [...] Hallo Revilo, Dein Beitrag ist ja noch recht frisch. Auch ich will meinen Westnetz-Gasanschluß stillegen/demontieren lassen. Nur hat mir die Hotline der Westnetz soeben mitgeteilt, dass eine Stillegung im Bereich Westnetz nicht (mehr) vorgenommen würde und die Demontage[...] Hallo Klaus, ich habe im August online den Gasanschluss gekündigt und die Demontage beauftragt. Ich meine es war über diese Seite: Link zu WestnetzDaraufhin bekam ich nach erstaunlich kurzer Zeit per Brief eine Bestellbestätigung mit dem Preis 0,00 EUR sowie den Kontaktdaten des Bauunternehmens, um einen Termin zu vereinbaren. Der Aufwand war schon enorm, die haben sogar das Rohr aus der Wand gebaut und alles sauber verschlossen. Vielleicht hat die Hotline ja nur versucht, Dich abzuwimmeln. So weit ich gesehen habe sind die Preisblätter 2024 immer noch gültig, aber ich habe darin nichts zur Demontage gelesen. Im Bestätigungsschreiben stehen als Kontaktdaten die Hotlinenummer 0800-93786389 - netzanschluss@westnetz.de, vielleicht hilft Dir das ja auch weiter? Viel Erfolg! Oliver
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15.11.2024 21:19:07 |
Im Zweifel wird dein Gasanschluss aber auch auf Inaktiv gesetzt wenn dort kein Zähler usw vorhanden ist. Dann zahlt man ca 80 Euro pro Jahr für die Bereitstellung eines inaktiven Gasanschlusses.
Keiner weiß was in den nächsten Jahren passiert und ob es noch mal günstiger oder reguliert/gedeckelt wird. Ich würde die 980 Euro zahlen und froh sein das die Ära Gas vorbei ist. Kurz ärgern und abhaken. :-)
Steht mir auch noch bei meinen Eltern bevor.
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15.11.2024 22:02:05 |
vor allem: wer Förderung bekommt, und noch nicht beim Höchstbetrag ist (und die Kosten bei Antragsstellung bedacht hat) zahlt das ganze ja auch nur anteilig. Die jährlichen Kosten dagegen hat man zu 100%, und mit Pech am Ende doch noch die Kosten für den Rückbau, die bis dahin aber womöglich noch gestiegen sind. Wenn der VNB natürlich mehrere tausend Euronen aufruft würde ich mir auch überlegen was ich mache... wahrscheinlich mir rechtliche Beratung holen.
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| Zeit:
01.12.2024 08:46:29 |
@Revilo Danke für die Rückantwort. Ich habe mit dem Heizungsbauer gesprochen und er ist schon dran mit der Abmeldung. Da warte ich jetzt mal ab was passiert bevor ich bei Westnetz evtl. jemand "aufschrecke". Ich habe das Gefühl bei den Netzbetreibern ist einiges im Umbruch weil ja evtl. die Anzahl der Stilllegungen durch die " Energiewende" stärker steigt als sie durch eigene Kapazitäten abdecken können/wollen. Bzgl. evtl. Kosten sehe ich dem relativ gelassen entgegen. Ursprünglich wollte ich einfach stillegen lassen um evtl. Erben/Käufern später eine Wahl zu lassen. Aber wenn Demontage tatsächlich z.B. 1.000 Euronen kostet sehe ich das Angesichts der Gesamtkosten der Wärmepumpeninstallation entspannt und ziehe nicht mein Kettenhemd an. An anderer Stelle wurde hier die Sache mit dem abmelden und Rückfall in Grundversorgung angesprochen. Ich kann bestätigen, dass wenn man sich abmeldet man vollautomatisch in den Ortsansässigen Versorger (bei uns EON) zurückfällt. Da muß man sich nicht melden. Die melden sich selber. Ich nutzte das aktiv als durch Russland die Gaspreise explodierten. Die Grundversorgung war viel günstiger, vor allem bzgl. Grundgebühr was interessant wäre bzgl. temporärer "Stilllegung". . Mittlerweile hat das der Westnetz scheinbar durchschaut und per 2025 die Grundversorgungspreise incl. Grundpreis massiv erhöht. Wenn ich nicht irre Grundpreise von ca. 5 EUR im Monat auf ca. 20 EUR im Monat. Gruß
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| Zeit:
07.05.2025 17:28:28 |
Moin. Passend zum Thema: Auf den Berliner Energietagen gab es gerade eine Veranstaltung mit dem Titel "Trennung vom Gasnetz nach Heizungstausch" mit einem Vortrag über ein entsprechendes Rechtsgutachten zu den Kosten. Das Gutachten selbst gibt es hier beim BWP.
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08.05.2025 12:58:50 |
Zitat von ch2k  Moin. Passend zum Thema: Auf den Berliner Energietagen gab es gerade eine Veranstaltung mit dem Titel "Trennung vom Gasnetz nach Heizungstausch" mit einem Vortrag über ein entsprechendes Rechtsgutachten zu den[...] Hab ich gesehen. War etwas geplättet als da gesagt wurde es sind auch schon knapp 8k€ aufgetaucht. Bottomline war, man sollte, wenn auch unter Vorbehalt zahlen, da ein Verfahren deutlich teurer kommt? Einheitlich geregelt ist da nämlich nix weil eindeutige Bestimmungen/ Regelungen fehlen und es sich quasi bei jedem Betreiber anders verhält. Hoffe das wird schnellstens geklärt
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| Zeit:
09.05.2025 23:44:28 |
Hat denn schon jemand diese Kosten bei der Bafa/KfW als Umfeldmaßnahme geltend gemacht und auch genehmigt bekommen?
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