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07.01.2025 05:37:18 |
Hallo zusammen,
ein sehr mutiger Bürger hat die Feuerstättenschau bemängelt, das Gericht hat ihm bei 3 Punkten Recht gegeben.
2 Punkte wurden auch bei mir berechnet, wie kann so etwas passieren?
Bekomme ich jetzt Geld zurück?
mfg
orfix
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07.01.2025 06:35:07 |
Ein Link zum Urteil oder einem Artikel mit mehr Substanz wäre nicht schlecht.
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07.01.2025 06:35:09 |
Klar bekommst du Geld zurück ! Ich weiss nur nicht von wem und wofür.
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08.01.2025 08:19:19 |
Zitat von lutzs  Ein Link zum Urteil oder einem Artikel mit mehr Substanz wäre nicht schlecht. siehe hier https://ibb.co/HGb2Xtg
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08.01.2025 08:57:33 |
Für mehr Substanz soll man sich wohl seinen anderen Thread dazu heraus suchen.
Geh doch einfach den Rechtsweg, wenn du dich so sehr im Recht siehst?
Der beispielsweise dich betreffende Punkt in der KÜO nennt sich allerdings:
"Überprüfung, ob der Eigentümer zur Nachrüstung der Ausstattung von Zentralheizungen in bestehenden Gebäuden verpflichtet ist und ob diese Pflicht erfüllt wurde (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 4 GEG)"
Stell doch mal den Gebührenbescheid ein.
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09.01.2025 14:20:10 |
Servus,
wie gewünscht, https://ibb.co/f2D2nB2
bei dir ist alles richtig auf den Bescheid, kannst du ihn auch mal reinstellen?
Mit freundlichen Grüßen,
orfix
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10.01.2025 08:11:34 |
Hallo
es gab keine Entscheidung des Gerichtes.........!!!!!! Du darfst gerne klagen weil ohne Entscheidung kein Urteil - sondern Einzelfall.
ciao Peter
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10.01.2025 08:35:40 |
Zitat von orfix  Servus,
wie gewünscht, https://ibb.co/f2D2nB2
bei dir ist alles richtig auf den Bescheid, kannst du ihn auch mal reinstellen?
Mit freundlichen Grüßen,
orfix Ja, bei mir stimmte beim Erstbescheid (!) meiner Ansicht nach alles, war eine Kernsanierung, Bild bei Bedarf nochmal anklicken: |
| Zeit:
10.01.2025 08:38:26 |
Das Gericht hat ein Verfahren zu Gunsten des Gebäudeeigentümers eingestellt. Möglicherweise hat der Eigentümer einem Gebührenbescheid widersprochen und damit ging die Sache vor Gericht. Dem Eigentümer wurden 14,96€ im Rahmen der wiederkehrenden Feuerstättenschau in Rechnung gestellt, für "Überprüfung, ob ein Heizkessel, der außer Betrieb genommen werden musste, weiterhin betrieben wird."und Überprüfung der Wärmedämmung von Rohrleitungensowie Ob eine Pflicht zur Nachrüstung besteht und diese erfüllt wurde.Grundlage ist wohl, dass diese Prüfungen nicht anlassbezogen erfolgen - z.B. nach Eigentümerwechsel oder erstmalig nach einer Anlagenänderung - sondern pauschal bei jeder Feuerstättenschau abgerechnet werden.
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11.01.2025 10:32:18 |
Servus, danke für den Feuerstättenbescheid, Die KÜO ist doch ein Bundesgesetz, werden hier nur die Bayern über den Tisch gezogen oder wie muss ich das verstehen. Das Gericht hat nun der Staatsregierung und der Innung wieder sprochen. Muss jetzt jeder einzelne Klagen? mfg orfix
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11.01.2025 11:33:05 |
Und der Schornsteinfegermeister wir dann erst mal in den Handwerker Beichtstuhl gehen müssen, und nach dem genau diesen Kunden in seinen Kehrbezirk nur noch nach Vorschrift und größter Vorsicht behandeln... Das Typische im freien Handwerker-Leben eines Schornsteinfegermeister |
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11.01.2025 15:11:23 |
Zitat von orfix  Servus, danke für den Feuerstättenbescheid, Die KÜO ist doch ein Bundesgesetz, werden hier nur die Bayern über den Tisch gezogen oder wie muss ich das verstehen. Das Gericht hat nun der Staatsregierung und der Innung wieder sprochen. Muss jetzt jeder einzelne[...] Ich weiß immer noch nicht, wogegen du konkret klagen willst. Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Dämmung (nach GEG) hat zu erfolgen. Diese ist bei dir erfolgt, und war wohl positiv. Die Überprüfung ist nach KÜO zu zahlen. Nur, weil das sonst kaum einer überprüft, heißt das ja nicht, dass du über den Tisch gezogen wirst. Eigentlich heißt es vielmehr, alle anderen machen ihre Arbeit nicht richtig.
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11.01.2025 21:42:41 |
Zitat von Slupsk  Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Dämmung (nach GEG) hat zu erfolgen. Ja, aber sinniger Weise erfolgt diese Überprüfung einmal nach Änderung oder Neuerlass einer Verordnung und dann wiederum anlassbezogen einmalig, bspw. nach einem Anlagentausch. Dann macht man in seiner Kartei ein Häckchen "Bedingung ABC geprüft" und muss das nach 3/7 Jahren bei der nächsten Feuerstättenschau nicht wiederholen.
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11.01.2025 22:10:53 |
Alles in DE. wird kontrolliert, überwacht, geprüft usw. Wer überwacht denn die Schornsteinfeger, in der Ausübung ihrer Aufgaben, Antwort keiner? Wenn Die aber niemand mehr überwacht, entsteht da, ein Vakuum der Vertrauenswürdigkeit.
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13.01.2025 08:52:26 |
Servus, Das Schornsteinfeger-Monopol ist nicht mehr zeitgemäß und behindert den freien Wettbewerb. Die meisten sind schon vom Schorni eingeschüchtert und wollen sich nicht wehren. Jetzt braucht es schon Juristen, um eine verschleierte Kaminkehrerrechnung zu lesen. Jetzt hat sogar der Minister Probleme. Warum haben die Bäcker und Metzger und der Rest des Handwerks dieses Privileg nicht? mfg orfix
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13.01.2025 10:18:24 |
Zitat von orfix  Warum haben die Bäcker und Metzger und der Rest des Handwerks dieses Privileg nicht? Wäre super, wenn der Metzger dem Veganer demnächst jeden Monat ein Kilo Hackepeter in Rechnung stellt... 🐷
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14.01.2025 07:02:24 |
Weil das Handwerk von der Handwerkskammer für uns schlecht geführt werden. Einfaches Beispiel seit Neugründung der HWK ca. 1948 bis heute, gab es nie Skandale, ähnlich wie bei, VW, BMW, Mercdes, Banken, Versicherungen usw. und usw. Nun wer was macht, macht auch Fehler. Oder aber wer nichts macht, kann auch nix falsch machen. Geld kommt immer reichlich jeden Monat in Ihre Kasse. HWK KÖRPERSCHAFT ÖFFENTLICHEN RECHTS. Das setzen andere Körperschaften öffentlichen Rechts besser um.
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21.01.2025 10:24:24 |
servus,
Habe bis jetzt viele Rückmeldungen von EI, ND, KEH, RID... bekommen, es scheint nur ein bayerisches Problem zu sein.
mfg
orfix
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09.05.2025 11:08:03 |
Servus, Bei einem anderen Landkreis stehen auf der Rechnung jetzt nicht mehr die bemängelnden Positionen. In der "neue" Feuerstättenschau-Rechnung (29.03.2025) mit KÜO Nr. und "ohne" die 3 Positionen / KÜO Nr. 3:3, 3.4 u. 3.10. Dachte immer die KÜO ist ein Bundesgesetz, hier kann wohl jeder machen was er will? Ist schon schön wenn man einen guten Geldeintreiber hat. Mfg orfix
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10.05.2025 11:01:56 |
Hallo
das hat nix mit Landkreisen zu tun sondern mit Kehrbezirken.....
ciao Peter
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10.05.2025 11:14:53 |
Servus Peter 888, hast natürlich Recht und wer hat die Aufsicht vom Kehrbezirk? Auch die Aufsicht von der Aufsicht schläft hier. Die schwarze Zunft hat Narrenfreitheit. Keiner gibt eine Stellungsnahme ab? mfg orfix
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| Zeit:
10.05.2025 18:32:09 |
Hallo
jeder macht mal Fehler und nicht alle wollen sich am Kaminkehrerbashing beteiligen.
ciao Peter
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