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Foren
Nachbars Luft-Wärmepumpe inakzeptabel laut
Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 31.03.2025 13:43:58
0
3835326
Ich glaube, innerhalb von 30 Tagen nach dem man als Nachbar von dem Bauvorhaben erfahren hat, bzw. seitdem die Baustelle eröffnet wurde, kann man innerhalb dieser Frist der Baugenehmigung ganz einfach widersprechen, sollte einem was nicht passen.
Später geht es auch, wird aber komplizierter, weil man nicht mehr ohne weiteres Einsicht in die Bauakte beantragen kann, geht dann nur über Anwalt und bei einem triftigen Grund. am Telefon wurde mir vom Bauamt mitgeteilt, sobald die Baustelle abgeschlossen ist, hat man als Privatperson keinen Anspruch auf die Einsicht mehr, nur über Anwalt.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 12.04.2025 10:34:03
0
3838326
Ich habe jetzt einen Arbeitskollegen, der aktuell in einer ähnlichen Situation steckt. Es handelt sich wohl um eine Split Wärmepumpe (Hersteller unbekannt, aus der Entfernung nicht zu erkennen), die für Ärger sorgt.
Das Problem ist hier, es besteht keinerlei Kommunikation mit dem Nachbarn. Er hat sich von Anfang an sehr zurückgezogen verhalten und niemand weiß was über ihn.

Ich habe dem Arbeitskollegen als Erstes empfohlen, dass er jetzt erstmal den kommenden Winter abwarten und Messungen mit einem guten Messgerät machen soll. Ich denke, das wäre eine gute Ausgangsbasis.
Zumal alle Grenzabstände und so weiter ok scheinen.

Wie geht es bei dir weiter? Schon was passiert?

Grüße

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 13.04.2025 17:17:33
7
3838719
Die Klageschriften werden aktuell vorbereitet, das ist der aktuelle Stand. Man möchte der Gegenseite noch eine letzte Chance geben, ich glaube allerdings nicht, dass sie diese nutzen werden, es wird wohl vor das Gericht müssen, hilft nicht.

Verfasser:
HNT19
Zeit: 13.05.2025 13:16:44
0
3845715
Und gibt es einen neuen Sachstand?
Hat es etwas entwickelt?

Gruss,
HNT

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 13.05.2025 13:46:45
4
3845719
Nein, es gibt keinen neuen Sachstand. Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung liegt nun vor, die Klageschriften (mehrere) werden aktuell vorbereitet und sollten mir demnächst vorliegen.
Leider gab es bei der Gegenseite keinerlei Einsicht, nur Behauptung, es könne nicht sein, da BWP Rechner das ausschließt, das ist bisher die einzige Begründung.
Muss vor Gericht geklärt werden, leider.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 13.05.2025 16:20:34
1
3845728
Hast du den Auftrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gestellt? Wenn ja, was hat die Behörde gesagt?

Grüße

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 13.05.2025 20:59:55
6
3845765
Baubehörde hat wie erwartet jegliche Schuld von sich gewiesen und wollte nicht eingreifen, eine Wärmepumpe sei eine genehmigungsfreie Anlage.
Wärmepumpe aufstellen ist wie wilder Westen, kann jeder machen, was er will, niemanden interessiert‘s und niemand fühlt sich zuständig, nicht die Behörde, nicht die Bauherren, nicht die Planer und Installateure. Bei Problemen ist man auf sich alleine gestellt.

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 02.06.2025 08:03:59
2
3849876
Was eine Klageandrohung alles bewirken kann, es gab nun doch eine Bewegung in der Sache, die Gegenseite hat plötzlich und vollkommen unerwartet die Notwendgikeit einer Schallschutzmauer erkannt und schlägt vor, eine Gabionenwand aufzustellen, um die Schallausbreitung in Richtung unseres Hauses zu unterbrechen.
Nun werden die Klageschriften in der Schublade verschwinden und wir warten erstmal ab, ob und was genau passiert. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass eine falsch ausgelegte Schallschutzmauer genauso zu einer Verschlechterung der Situation führen kann, wenn später Mehrfachreflexionen auftreten und die lange Fassade mit knapp 80cm Dachüberstand als Reflektor dient, man sollte also sinngemäß eine schallabsorbierende Mauer aufstellen, welche die Außenmaße der Wärmepumpe in alle Richtungen deutlich überlappt.

Jedenfalls verspricht die gegnerische Seite im letzten Schreiben des Anwalts, dass es (Zitat) „danach keinerlei Beeinträchtigung durch Schall mehr bei Ihren Mandanten auftreten sollte“.
Was meint ihr, wird es mit einer normalen Gabionenwand erledigt sein? Ich kann es fast nicht glauben, bin aber dennoch gespannt.

Verfasser:
totto
Zeit: 02.06.2025 09:49:15
0
3849899
Ich bin ja kein Akustiker aber ich würde auch vermuten, dass die Wand unbedingt schallschluckend sein muss, um nicht sogar eine Verschlechterung für alle Beteiligten zu bewirken. Wenn sie nur reflektiert, ist das Schall dann ja nicht weg.
Im für Euch besten Fall nur mehr beim Nachbarn :-D

Verfasser:
stiptec
Zeit: 02.06.2025 10:05:38
1
3849905
In die Gabione muss ein schallabsorbierender Kern eingebaut werden. Eine Suche im www unter dem Stichwort "Schallschutzgabione" liefert wertvolle Hinweise.

Eine einfache Steinschüttung im Drahtkorb wird nicht ausreichen!

Gruß

Stiptec

Verfasser:
Fertig
Zeit: 02.06.2025 10:26:57
0
3849916
Eine normale Gabione mit Kies gefüllt wird fast oder gar nichts bringen. Denn sie hat eine harte reflektierende Oberfläche.

Es muss zwingend an der Innenseite der Schallschutzwand eine absorbierende (poröse) Oberfläche vorhanden sein. Hierzu eignet sich zum Beispiel Lavamulch (gibt es in jedem Baumarkt zum Kaufen). Ansonsten wird der Schall auf die Fassade reflektiert und landet dann über Reflexion wieder bei euch. Wenn es blöd läuft, wird er gar verstärkt!

In die Mitte der Schallschutzmauer gehört etwas massives rein, sowas wie feiner oder grober Sand (Masse). An der Außenseite kann man aus ästhetischen Gründen auch Kies einfüllen.

Wichtig ist: so eine Mauer muss die Schallquelle zwingend überlappen. Mindestens 50cm, besser 70-80cm. In jede Richtung!

Natürlich kostet so eine Mauer deutlich mehr als eine stinknormale Gabionenwand. Dafür wird sie aber 100% funktionieren und für deutliche Verbesserung sorgen.

Wenn man sich hingegen für eine normale Gabione entscheidet, dann sehe ich euch nächstes Jahr vor Gericht. Denn besser wird es damit kaum.
Es kann gar dazu führen, dass dann auch dein Nachbar betroffen sein wird. Das würde dir in die Hände spielen, weil man aus Erfahrung deutlich aktiver ist, wenn man selbst betroffen ist.

Grüße

Verfasser:
Neusischer
Zeit: 02.06.2025 11:00:41
3
3849935
Dein Nachbar sollte dringend Kostenvoranschläge für eine schallschluckende Gabionenwand einholen.
Das wird meiner Meinung nach richtig teuer und ob es dann wirklich ruhig bei dir ist?

Er soll die WP endlich umsetzen - würde ihn sicherlich günstiger kommen.

Verfasser:
DMS20
Zeit: 02.06.2025 11:34:32
1
3849944
Zitat von Neusischer Beitrag anzeigen
Dein Nachbar sollte dringend Kostenvoranschläge für eine schallschluckende Gabionenwand einholen.
Das wird meiner Meinung nach richtig teuer und ob es dann wirklich ruhig bei dir ist?

Er soll die WP endlich umsetzen - würde ihn sicherlich günstiger kommen.
Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Nachbarn sollte der Rechtsanwalt des TE möglichst bald ein Schreiben aufsetzen mit dem Hinweis wie eine solche Schallschutz"mauer" ausgeführt werden muss, damit sie ihrem Namen auch gerecht wird.
Der deutlichen Hinweis darauf, dass ein Umsetzten evtl. preiswerter und sogar effektiver sein könnte, kann dort dann auch gleich untergebracht werden.

Verfasser:
DF1AS
Zeit: 02.06.2025 12:15:50
0
3849960
Ich will nicht nochmal alle 72 Seiten hier lesen – um wie viel Dezibel ist das Teil denn zu laut?

Verfasser:
ThomasShmitt
Zeit: 02.06.2025 12:58:16
3
3849965
Ich wäre vorsichtig mit dem Versenken der Schreiben in der Schublade...

Das kann auch erstmal eine ziemliche Hinhaltetaktik werden, da kann man durchaus gro0zügige Fristen setzen, aber Anwälte spielen auch sehr gerne mal auf Zeit...

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 02.06.2025 13:26:35
1
3849971
Wir verlassen uns jetzt erstmal auf das Versprechen, dass wir in der nächsten Heizsaison keinerlei Lärmbelästigung mehr ausgesetzt werden sollten, also erstmal abwarten, kann ja auch funktionieren.
Jeder verdient eine Chance zur Nachbesserung, und wenn die Mauer doch nicht zum gewünschten Ergebnis führt, können wir immer noch weiter handeln, indem wir z.B. vor Gericht ziehen. Am liebsten wäre es uns, wenn das Lärmproblem damit vom Tisch wäre.

Wärmepumpe versetzen ist in Augen der Gegenseite „unmöglich“, obwohl ich das Gegenteil behaupte, aber einfach wird es nicht, denn es muss viel gebaggert werden, die Zuleitungen müssen entsprechend um etwa 20m verlängert werden. Mit jedem Tag wird es komplizierter, weil immer weiter an Außenanlagen gearbeitet wird. Versetzen wäre somit umso günstiger, je schneller es geschehen würde.

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 02.06.2025 13:29:39
0
3849973
Zitat von DF1AS Beitrag anzeigen
Ich will nicht nochmal alle 72 Seiten hier lesen – um wie viel Dezibel ist das Teil denn zu laut?

Das wird dir erst ein Gutachten genau sagen können, laut meinen eigenen Messungen sind es ca. 5-6dB(A) über Norm.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 03.06.2025 07:17:42
0
3850158
Zitat von Neusischer Beitrag anzeigen
Dein Nachbar sollte dringend Kostenvoranschläge für eine schallschluckende Gabionenwand einholen.
Das wird meiner Meinung nach richtig teuer und ob es dann wirklich ruhig bei dir ist?

Er soll die WP endlich umsetzen - würde ihn sicherlich günstiger kommen.

Ich sehe mal in meiner Glaskugel nach...
Also was ich da sehe... man will Geld sparen.... baut eine normale Steingabione hin... 40cm dick........ sie reflektiert den Lärm auf die Hausfassade.... und es bleibt genau so laut wie vorher....

Wie groß würde denn so eine 3m breite und 2m hohe professionelle Schallschutzwand kosten? Hat sich jemand sowas schon mal machen lassen?

Das Versetzen der Wärmepumpe wäre wirklich die effektivste Lösung. Was wäre, wenn die Mauer nicht viel bringt? Dann hat man viel Geld ausgegeben und muss die Außeneinheit dennoch versetzen. Dir kann es zwar egal sein, aber dem Nachbarn?

Warum das Geld doppelt ausgeben? Ich würde das bei dem Anwalt ansprechen. Andererseits kannst du als Geschädigter nicht vorschreiben, was zu machen ist. Es muss lediglich der aktuelle Zustand "irgendwie" behoben werden.

Schwierig.

Grüße

Verfasser:
bricolaje
Zeit: 03.06.2025 07:44:20
3
3850160
Ich würde mich auf jeden Fall hüten, technische Vorschläge zu machen, denn wenn das umgesetzt wird und es führt nicht zum gewünschten Erfolg, wird es heißen: "Ich habe alles gemacht, was du verlangt hast, was willst du denn jetzt schon wieder?!"

Deshalb soll der Nachbar selbstständig Abhilfe schaffen und notfalls so lange nachbessern, bis es eben passt.

Verfasser:
gutefrage
Zeit: 03.06.2025 10:10:00
2
3850203
so lange kein verwertbares Schallgutachten vorliegt ist Stand und dann nachher wird das das ins nirwana laufen juristische Tricks. Rettet das Forum über die Sommermonate.

Gutefrage

Verfasser:
Fertig
Zeit: 03.06.2025 11:26:59
2
3850226
Wenn das Schallgutachten bereits "steht", dann ist es schon zu spät. Denn es bedeutet, es gibt bereits ein Gerichtsurteil.
Hier geht es ja darum, den Konflikt außergerichtlich beizulegen.

Ich verfolge den Thread fast seit dem Beginn. Die Gegenseite war bisher extrem hartnäckig und äußerst unkooperativ. Vermutlich hat bis zum Schluss niemand mit einer Klage gerechnet. So viel ich weiß, wurde WL's Vorschlag mit der Mauer anfangs gar abgelehnt und es wurde empfohlen zu klagen.

Wenn man jetzt plötzlich bereit ist, doch noch eine Schallschutzmauer aufzustellen, zeigt es mir nur Eines - der Nachbar hat mächtig Muffensausen, dass er das Verfahren verlieren könnte. Eventuell hat ihm das sein Anwalt nahe gelegt.
Das ist gut so, auch wenn es etwas zu spät kommt.

Grüße

Verfasser:
gutefrage
Zeit: 03.06.2025 11:47:15
0
3850234
für ein Schall/Lärm Gutachten braucht man kein Gerichtsurteil.
Könnte es sein das Er den Sichtschutz nur macht um den Nachbarn nicht mehr zu sehen. ( könnte ich mir auch vorstellen )

Gutefrage

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 03.06.2025 12:10:25
2
3850244
Ich bin kein Papagei, um immer dasselbe zu wiederholen, also gehe nicht auf deine Äußerungen ein, @gutefrage, auch wenn du jedes Mal gerne dieselben Sachen wiederholst, auf die ich bereits mehrmals eingegangen bin.

Man will jetzt die Schallschutzmauer im Bereich der Wärmepumpe aufstellen lassen, und zwar „im Zeichen einer guten Nachbarschaft“. Ich bin fast umgefallen, als ich es gehört habe - gehört, nicht gelesen. Im Zeichen einer guten Nachbarschaft, nach Klageandrohung durch Rechtsanwalt, nach meinen unzähligen Versuchen, das Problem selbst untereinander und miteinander anzupacken und zu lösen, nach diversen Abfuhren, die ich erlebt habe und trotzdem nicht aufgegeben habe, an die gute Nachbarschaft zu glauben. Im Zeichen der guten Nachbarschaft werden wir jetzt von einem Teil der Hausbewohnern nicht mehr gegrüßt, nicht mal angeschaut.
Also ganz ehrlich, das Thema ist bei mir durch, ich brauche keine gute Nachbarschaft mehr, ich will nichts mehr sehen und nichts mehr hören, die Kommunikation soll sich auf das Nötigste beschränken, ein dezentes „Hallo“ reicht mir, mehr würde ich nicht mehr wollen.

Verfasser:
Mastermind1
Zeit: 03.06.2025 13:48:01
1
3850275
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Zitat von Neusischer Beitrag anzeigen
[...]

Ich sehe mal in meiner Glaskugel nach...
Also was ich da sehe... man will Geld sparen.... baut eine normale Steingabione hin... 40cm dick........ sie reflektiert den Lärm auf die Hausfassade.... und es bleibt genau so laut wie vorher....

Wie groß würde denn so eine 3m[...]


Es steht 50/50. Entweder es wird nur ne normale/einfache Steingabione aufgestellt in der Hoffnung damit erledigt sich das... (Man sieht die WP beispielsweise nicht mehr).
Oder man informiert sich.
Es gibt zig Schallschutzmauern.

Eine der einfachsten und durchaus sehr effektiven, findet man unter dem Herstellernamen kokoswall.nl.
Die haben in diversen Ausführungen diverse Schallschutzwände.
Vorteil: es gibt auch sehr leicht -selbst zu installierende- Schallschutzwände. Ontop mit relativ geringer Bautiefe.

Mein Favorit:
https://kokosystems.de/kokowall-larmschutzwande/

Aufstellraum 15-25cm
Bautiefe 9cm
Lärmabsorption: 7dB
Lärmisolierung: 30dB

Verfasser:
BoomChocoPopp
Zeit: 03.06.2025 15:10:16
0
3850300
Zitat von Mastermind1 Beitrag anzeigen
Mein Favorit:
https://kokosystems.de/kokowall-larmschutzwande/

Aufstellraum 15-25cm
Bautiefe 9cm
Lärmabsorption: 7dB
Lärmisolierung: 30dB

Auszug aus 1793-1: Zur Beschreibung der Wirksamkeit des Produktes ist eine Einzahl-Angabe abzuleiten. Die einzelnen Schallabsorptionsgrade sind nach dem in EN 1793-3 festgelegten normierten Verkehrslärmspektrum zu wichten.
Die Angabe von 7 db bezieht sich auf Verkehrslärmspektrum.
Bei Kompressor sollte die Berechnung nur für den Spektrum <100Hz einbezogen werden. Da wird die 9cm Wall kaum was absorbieren können.

Ich würde auch sagen, der Nachbar wird es vermasseln mit der Wand. Es muss ein richtiger Experte her, um was vernünftiges aufzubauen.

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