| | Zeit:
15.05.2025 13:38:36 |
Hallo, ich/wir haben gerade ein Brett vor dem Kopf und bräuchten mal eine Erklärung/Lösung. Wir sind eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus 2 Parteien mit 50/50 Teilung und haben ein Geschäftskonto bei unserer lokalen Bank über das alles bezahlt und abgewickelt wird. Jede Partei zahlt: 250€ NK Vorauszahlung im Monat und je 100€ Instandhaltungsrücklage im Monat. Die NK Vorauszahlung 6000€ (250€ x 2 Parteien x 12 Monate) sind ja durchlaufende Kosten, wo kein Kapital oder Ersparnisse aufgebaut werden. Bei Überschuss gibt es eine Auszahlung, ansonsten eine Nachzahlung. Info: Die Heizkostenabrechnung kommt über Dienstleister Müller-Messwärme. Die anderen Posten, wie Versicherungen, Straßenreinigung etc. teilen wir uns (50/50 Teilung). Die IH-Rücklage 2400€ (100€ x 2 Parteien x 12 Monate) dienen langfristig zum Kapitalaufbau für Reparaturen etc. Wenn wir also keine Entnahmen haben, müsste die Rücklage in 5 Jahren auf 12.000€ gewachsen sein. Nun kommt aber das, was wir nicht verstehen:Wir tanken jedes Jahr Öl für ca. 1.500€, die auch von dem Hauskonto bezahlt werden. Demnach wachsen unsere Rücklagen nicht wie gedacht um 2400€/jährlich, sondern nur um 900€? Haben wir einen Denkfehler? Ich bitte um Erklärung, denn ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr :) Oder müssten wir, weil wir das Öl im Voraus bezahlen, garkeinen Heizkostenabschlag zahlen? Danke. Gruß,
|
| Zeit:
15.05.2025 13:50:52 |
Das Öl muss aus dem "Untertopf" bezahlt werden, der sich aus den 6000€ jährlichen NK-Vorauszahlungen speist. Ich hoffe, dass Ihr die Instandhaltungsrücklage jeweils zeitnah auf ein Tagesgeldkonto übertragt?!
|
| Zeit:
15.05.2025 13:52:29 |
Wenn ihr jedes Jahr 1500 € für Öl aus der Kasse nehmt, dann fehlen Jährlich auch 1500 € aus der Kasse.
Kapiert?
|
| Zeit:
15.05.2025 13:55:16 |
das Öl wird doch von den 12 x 2 x 250€ bezahlt?
Ich verstehe es so das von Jahr zu Jahr das Guthaben um 2400€ anwachsen muss?
Nach 3 Jahren müssten also 7200€ auf dem Konto sein Sind es weniger oder mehr müsst ihr das als Betriebskosten ausgleichen?
|
| Zeit:
15.05.2025 14:03:49 |
... und wenn Ihr die Instandhaltungsrücklage tagsächlich auf ein TG-Konto übertragt, sind (Zinsen pro Jahr z.B.: 2400*0,02 -> 48€) nach zehn Jahren statt 24Tsd € immerhin rund 2300€ mehr auf Eurem Konto.
|
| Zeit:
15.05.2025 14:04:43 |
Ihr zahlt 12 x 250 € x 2 = 6000€ im Jahr für Nebenkosten
Davon muss auch das Öl bezahlt werden, also bleiben hier 4500 € für den Rest an Nebenkosten.
Dann zahlt Ihr 12 x 100 € x 2 an Rücklagen. Hier müssen jährlich 2400 € auf dem Konto liegen. Das Geld sollte nicht für Heizkosten sein.
Wenn doch müsst ihr die 250 € erhöhen
|
| Zeit:
15.05.2025 14:06:07 |
Zitat von DMS20  Ich hoffe, dass Ihr die Instandhaltungsrücklage jeweils zeitnah auf ein Tagesgeldkonto übertragt?! Was hat das mit Fehlbeträgen zu tun? Bring hier bitte nicht alles durcheinander.
|
| Zeit:
15.05.2025 14:11:52 |
Es ist ein Gesamtkonto wo alle Einzahlungen und Abbuchungen drüber laufen. Da ja die NK-Abrechnung die NK-Vorauszahlung liquidiert, habe ich diese erstmal außer Acht gelassen und mich nur auf IH-Rücklage, sowie das Öltanken fokussiert. Hier kommt die Öl- Rechnung ja z.B. im Juni und wird bezahlt. Im folgenden Jahr kommt die Nebenkostenabrechnung. Hier wird das Öltanken nicht aufgeführt, sondern nur der Verbrauch (durch Müller Messwärme). Wir zahlen also das Öl vom Bankkonto, aber die reine Heizkostenabrechnung kommt über Messwärme. Also wachsen theoretisch die Rücklagen jedes Jahr um 2400€, aber praktisch ist weniger Geld auf dem Konto, da jedes Jahr für 1500€ getankt wurde. Diesen Punkt verstehen wir nicht ganz. Info: Genauso wie gerade oben beschrieben, hat das unsere Ex-Verwaltung gehandhabt. Das Brett vor dem Kopf ist: Wir bezahlen das Öl, mindern also unser Misch-Bankkonto und zahle nochmal 300€ NK (ca. 120€ Heizung, 180€ der Rest). Wie kann die IH wachsen, wenn doch 1500€ abgebucht wird? Und das Öl privat 50/50 zu zahlen ist ja auch nicht richtig, weil es nach Verbrauch abgerechnet wird. Wenn das so richtig ist, wie es jetzt läuft, ist ja gut.
|
| Zeit:
15.05.2025 14:23:51 |
Zitat von russel  Zitat von DMS20  [...] Was hat das mit Fehlbeträgen zu tun? Bring hier bitte nicht alles durcheinander. Das tut mir sehr Leid, dass Du meine Argumente nicht auseinanderhalten kannst. Der TE arbeitet offenbar mit einem einzigen Geschäftskonto für die kleine Eigentümergemeinschaft, auf das sowohl die Instandhaltungsrücklage als auch die NK-Vorauszahlung fließen und auch die diversen Abflüsse für die NK. Da ist eine gewisse Trennung der Geldmittel schon sinnvoll; daher der Rat mit dem TG-Konto, das obendrein noch etwas zusätzliche Einnahmen bringt.
|
| Zeit:
15.05.2025 14:24:54 |
Zitat von russel  Ihr zahlt 12 x 250 € x 2 = 6000€ im Jahr für Nebenkosten
Davon muss auch das Öl bezahlt werden, also bleiben hier 4500 € für den Rest an Nebenkosten.
Dann zahlt Ihr 12 x 100 € x 2 an Rücklagen. Hier müssen jährlich 2400 € auf dem Konto liegen. Das Geld sollte nicht[...] Aber ist das nicht doppelt? Beispiel: Im Juni 2024 wird für 1500€ getankt und das Öl über das Hauskonto bezahlt. Und Im Frühjahr 2025 kommt die Nebenkostenabrechnung, wo aufgeführt wird, dass das Öl bezahlt wurde (50/50 also jeder 750€) und es folgt die Müller Messwärme Abrechnung über den reinen Verbrauch von 2024. Dann habe ich doch: a) das Öl schob gekauft, mein Eigentum b) es wird nochmals der Verbrauch abgerechnet Ist doch doppelt?
|
| Zeit:
15.05.2025 14:29:25 |
richtig ist das Müler Messtechnik die Heizölkosten in seiner Berecnung berücksichtigt
Jede Partei hat in Deinem Beispiel 750€ Heizöl vorab bezahlt - die müssen hier eingerechnet werden
|
| Zeit:
15.05.2025 14:33:19 |
Zitat von Christians51  Es ist ein Gesamtkonto wo alle Einzahlungen und Abbuchungen drüber laufen. Da ja die NK-Abrechnung die NK-Vorauszahlung liquidiert, habe ich diese erstmal außer Acht gelassen und mich nur auf IH-Rücklage, sowie das Öltanken fokussiert. Hier kommt die Öl- Rechnung ja z.B. im[...] - Monatlich kommen 700€ Zufluss auf Euer Konto, 8400€ im Jahr. - daraus wird im Laufe des Jahres Öl, Wartung, Strom usw. bezahlt; das alles aus dem "virtuellen" Unterkonto "NK". Das "virtuelle" Unterkonto "IHR" hingegen füllt sich zumeist nur, es sei denn, dass Ihr daraus Reparaturen o.ä. bezahlt. - Im Folgejahr kommt die NK-Abrechung, die lediglich das Unterkonto "NK" ausgleicht (ich nehme an, dass Du das mit "liquidiert" meinst.) - das Unterkonto "IHR" bleibt unangetastet. Damit das übersichtlich bleibt (und wegen der Zinsen): verschiebt das IHR-Konto auf ein TG-Konto, dann seht Ihr auf dem Girokonto nur die akutelle Bilanz der NK-Kontos.
|
| Zeit:
15.05.2025 14:38:49 |
Zitat von Christians51  Zitat von russel  [...] Aber ist das nicht doppelt? Beispiel: Im Juni 2024 wird für 1500€ getankt und das Öl über das Hauskonto bezahlt. Und Im Frühjahr 2025 kommt die Nebenkostenabrechnung, wo aufgeführt wird, dass das Öl bezahlt wurde (50/50 also jeder 750€) und es folgt die Müller[...] Müller macht Euch doch nur die Abrechnung (sozusagen die Bilanz Eurer Nebenkosten) - oder? Alle Geldflüsse laufen doch ausschließlich über Euer Geschäftskonto - oder?
|
| Zeit:
15.05.2025 14:40:16 |
Nein, Müller macht nur die Heizkostenabrechnung inkl. Warm und Kaltwasser. Ölzentralheizung. Dafür bekommt Müller zum Jahresende den Ölendbestand sowie die letzte Rechnung um den Verbrauch zu bewerten
|
| Zeit:
15.05.2025 14:43:58 |
Wenn ich das richtig verstehe, machen wir das falsch, weil wir das Öltanken (1500€) nicht auf den Nebenkosten aufteilen. Zwar bezahlen wir das Öl über das Hauskonto, aber führen dies nicht separat als Posten wie Strom, Straßenreinigung auf. "Es fliegt unter dem Radar"
Daher mindert sich unser Konto zunehmend, weil wir diese Kosten nicht auf die Parteien umlegen.
Also müssten man die Kosten pro Partei (750€) umlegen (monatlich also ca. 62,5€ mehr).
Dann haben wir diesen "Einbruch" auf umseren Konto nicht.
Jetzt, wenn ich es richtig verstanden habe, beklauen wir uns selbst, weil wir das Öltanken nicht umlegen und mindern daher unser Kontoguthaben (somit auch die IHR).
Korrekt?
|
| Zeit:
15.05.2025 14:47:25 |
Zitat von Christians51  ... Nein, Müller macht nur die Heizkostenabrechnung inkl. Warm und Kaltwasser. Ölzentralheizung. Dafür bekommt Müller zum Jahresende den Ölendbestand sowie die letzte Rechnung um den Verbrauch zu bewerten ... Und den Rest der NK rechnet Ihr selbst ab? Oder wird das im Prinzip einfach vom Geschäftskonto abgebucht, weil Ihr es ohnehin alles 50:50 teilt? Da stellt sich mir die Frage, warum Müller überhaupt zwischengeschaltet ist. Mit welcher Art der Heizkostenverteilung arbeitet Ihr denn?
|
| Zeit:
15.05.2025 14:53:07 |
Zitat von Christians51  ... Zwar bezahlen wir das Öl über das Hauskonto, aber führen dies nicht separat als Posten wie Strom, Straßenreinigung auf. "Es fliegt unter dem Radar"
Daher mindert sich unser Konto zunehmend, weil wir diese Kosten nicht auf die Parteien umlegen.
Also müssten man die Kosten pro Partei (750€) umlegen (monatlich also ca. 62,5€ mehr). Wo bleiben denn die 6000€ NK-Vorauszahlung? Habt Ihr Euch etwa jährlich den rechnerischen Überschuss (6000€ minus alle NK, aber Öl, Wasser, Warmwasser nicht berücksichtigt) ausgezahlt und Euch gefreut? Dann ist das Geld ja nicht weg, sondern nur wieder in der eigenen Tasche oder für diversen Konsum verjubelt. Ihr müsstet dann nicht die Vorauszahlung erhöhen sondern Euch nach der Jahresabrechnung weniger zurückzahlen. ;-))
|
| Zeit:
15.05.2025 15:36:25 |
Zitat von DMS20  Das tut mir sehr Leid, dass Du meine Argumente nicht auseinanderhalten kannst. ] Ich schon, der TE evtl. nicht. Da werden ja schon 1500 € jährlich gesucht. ........ Er könnte es auch in Gold oder Aktien anlegen
|
| Zeit:
16.05.2025 10:52:36 |
Hallo, Die Heizkostenabrechnung wird über Müller gemacht, weil uns dies zu kompliziert ist (Anteil Warmwasser etc.). Dies ist die einzige Abrechnung die individuell (nach Verbrauch) ist. Wasseruhren etc. vorhanden. Der Rest aller NK ist 50/50. Hier ein Bild, wie in etwa unsere Abrechnung aussieht: AbrechnungWie man sieht, tauchen dort die jährlichen Öltankkosten (1500€) nicht auf. Zusammenfassend: Es wäre also richtig, die Öltankkosten aufzuführen (jeder exakt die Hälfte der Kosten) und diese dann bei der Müller Abrechnung abzuziehen, da das verbrauchte Öl ja bereits durch die Zahlung von 750€ bezahlt worden ist? Also so: Abrechnung NeuRichtig ? Aber in beiden Rechnungen ist der Saldo gleich.
|
| Zeit:
16.05.2025 13:00:39 |
Welche Kosten werden von dieser Heizkostenabrechnung denn aufgeteilt, wenn nicht die Heizölkosten? Ja ne Ölheizung kostet auch Wartung und Kaminkehrer und etwas Strom (sofern ihr das getrennt erfasst), und die Abrechnung selbst kostet auch was, aber nicht mehr als das doppelte wie das Heizöl. Oder überweist ihr der Abrechnungsfirma etwa eure Heizkosten, statt nur die Gebühr für die Abrechnung? Stell mal so ne Heizkostenabrechnung (anonymisiert) ein.
|
| Zeit:
16.05.2025 13:13:46 |
In der Müller Abrechnung enthalten sind: Anfangsbestand Öl evtl. Zukauf ( Rechnung vom Zukauf stellen wir zur Verfügung) Endbestand Öl Schornsteinfeger (Rechnung stellen wir zur Verfügung) Wasser (Stadtwerke RE stellen wir zur Verfügung) Service von Müller selbst Gerätemiete ( Heizkostenverteiler + Wasseruhren) Wartung (1x jährlich) beauftragen wir selbst und wird dann in der "normalen" NK Abrechnung durch 2 geteilt. Die Heizkostenabrechnung bekommt jeder individuell, je nach Verbrauch. Ich denke, der Fehler war/ist, dass wir in der Vergangenheit die Ölkosten (Kauf von Öl) zwar vom Konto bezahlen, aber nie umlegen. Daher bekamen wir aber zuviel Geld zurück, welches uns garnicht gehört und haben es "verjubelt". Also bei 1500€ jährlichen Tankkosten, müssen diese als normale NK umgelegt werden, so wie alle anderen Kosten die wir umlegen. Bedeutet also: weniger Rückzahlung, dafür beklauen wir uns nicht selbst an der Rücklage.
|
| Zeit:
16.05.2025 13:22:04 |
Das hat aber lange gedauert, bis Du damit rausgerückt bist, dass ihr euch Nebenkostenvorauszahlungen in offenbar erheblicher Höhe zurück erstattet. Die sind doch MAßGEBLICH genau dafür da, die Öleinkäufe abzudecken. Und der Preis für's Öl muss daher in der Nebenkostenabrechnung gegen gerechnet werden. Das sollte der Dienstleister auch machen. In unseren Heizkostenabrechnungen stehen die Bezugskosten fürs Gas auch drin, die übermitteln wir vor der Abrechnung an den Dienstleister. Das ist beim Gas natürlich etwas einfacher, weil man aufgrund der Zähler immer den genauen Verbrauch für den Abrechnungszeitraum hat, aber in so einer Zweierkonstellation ist der Verzug durch den Öleinkauf und Restbestände ja relativ unkompliziert zu behandeln.
|
| Zeit:
16.05.2025 13:54:48 |
Ja, auf den folgenden Seiten stehen bei Müller die Aufteilung nach Ölkosten, Heizungsnebenkosten, Kosten für Wasser etc. Der Gesamtwert war für uns entscheidend, hier die 1.900€ Gesamt All-in. Dann dazu alle anderen Nebenkosten wie Versicherung. Das waren dann die Gesamtbetriebskosten oder Verbrauchskosten der Partei. Dann geschaut, was eingezahlt (Vorauszahlung) wurde und die Differenz gabs zurück. Also wenn ich also die Heizung abdrehe und nicht mehr dusche und somit 3000€ NK zurück bekomme, ist es normal, dass diese komplett auf dem Konto verbleiben? Ist es unüblich, sich den eigenen Überschuss auszuzahlen?
|
| Zeit:
16.05.2025 13:58:16 |
@Christian51:
Du willst uns hier nicht etwa zum Narren halten ???
|
| Zeit:
16.05.2025 14:03:25 |
Zitat von russel  ... Er könnte es auch in Gold oder Aktien anlegen In Risikoanlagen gehören solche evtl. relativ kurzfristig zu mobilisierenden Gelder, die zudem mehreren Personen gehören, nicht angelegt. Zinslos lassen muss man sie aber auch nicht.
|