| | Zeit:
22.06.2025 19:02:22 |
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben einen Mietvertrag über eine Neubauwohnung und uns ist aufgefallen, dass dort explizit steht: "Das Gebrauchswarmwasser wird mit einer mittleren Temperatur von 45 Grad ab Zapfhahn geliefert, die in Zeiten starker Belastung absinken kann" . Die Anlage ist sehr groß, Fernwärme und ca. 100 Wohnungen oder sogar mehr. Wir hatten schon Legionellen und ich habe Angst davor, da 45 Grad eigentlich eine Wohlfühltemperatur für Legionellen sind und m.E. bei so einer großen Anlage 45 Grad recht niedrig ist. Es gibt einen Wassersperrhahn für Küche und Bad, die Entfernung beträgt sicher mehr wie 3 Meter. Ist das neuer Standard bei Neubauwohnungen. Danke für eine Antwort.
|
| Zeit:
22.06.2025 19:21:36 |
Hi, es kann bei Neubau durchaus sein, dass das Warmwasser mit einer sogenannten Wohnungsstation wie im Durchlauferhitzer bereitet wird. Das ist hygienisch unbedenklich. Genaue Infos kann aber nur der Vermieter geben, es sei denn du hast Fotos von der Wohnungsstation. Gruß
|
| Zeit:
22.06.2025 19:25:42 |
Danke, aber es gibt keinen Durchlauferhitzer oder ähnliches, endlos lange Rohrleitungen in der Tiefgarage, wie gesagt, 100 Wohnungen. Gibt es keine Rechtslage, die auch bei Neubauten gilt. Normalerweise gibt es eine Trinkwasserverordnung. Wir werden sonst wohl nicht einziehen können.
|
| Zeit:
22.06.2025 19:27:12 |
Es ist Fernwärme, die normalerweise gut ist. Es ist auch eine Fußbodenheizung, da ist die Temperatur eh niedriger. Keine Ahnung wie das geht, aber im Mietvertrag steht 45 Grad, was auch viel zu wenig für Wärmflasche etc. ist. Danke nochmal für Tipps und Hinweise.
|
| Zeit:
22.06.2025 21:04:11 |
Vielleicht hilft euch dieser Link weiter. Die Trinkwasserverordnung ist ein sehr komplexes Thema, das kann hier nicht auf die Schnelle zerpflücken. https://www.bundestag.de/resource/blob/947272/cc7cce64da5a0983382949ac996e72ff/WD-8-021-23-pdf.pdf
|
| Zeit:
22.06.2025 21:16:49 |
"Das Gebrauchswarmwasser wird mit einer mittleren Temperatur von 45 Grad ab Zapfhahn geliefert, die in Zeiten starker Belastung absinken kann" Dann halt den Mietvertrag rück-abwickeln... Insbesondere wenn Ihr schon mal Legionellen Probleme hattet --> das geht nicht mehr aus dem Kopf --> die neue Wohnung wird dann nicht lustiger. 45°C beim WW geht ja gerade noch so (Legionellen mal "ausgeblendet" jetzt) - aber da wird eine "mittlere" Temperatur "gewährleistet" - kann also auch locker mal 10°C sein....(Humor wieder aus). Da wird noch mehr im "Argen" liegen, mit diesem Vermieter... Im MFH (!!) sollten wohl immer so ca. 60°C (genau kenne ich mich nicht aus) in den WW Leitungen sein, um Legionellen zu vermeiden. Gruß Musil
|
| Zeit:
22.06.2025 21:39:53 |
Na ja, hilft auch nicht so viel, Wohnungen wachsen heute nicht auf Bäumen. Offenbar gibt es in D keine Pflicht mehr für hygienisches Wasser, das war mir neu. Der Vermieter hat viele Wohnungen, nein nicht vonovia, und baut über 100 neue Wohnungen. Keine Ahnung, was wir machen sollen..... Sind im Moment total geschockt, weil wir das erst nicht gesehen haben....
|
| Zeit:
23.06.2025 07:29:37 |
Du hast doch irgendwo in deinen Mieträumen einen Kasten mit Armaturen für die Heizung, Zähler für Heizung und KW/WW. Mach davon mal ein Foto und stell ess hier rein.
|
| Zeit:
23.06.2025 09:46:47 |
Die Frage nach einer Wohnungsstation, die die Wärme mittels Wärmetauscher übergibt und damit auch KW an der Wohnungsgrenze auf die 45°C erwärmt, wurde noch nicht beantwortet. Sollte diese existieren, gilt mMn die 3ltr Regel. Die wird mE in einer Wohnung immer eingehalten und die Legionellengefahr ist gering. Gilt also zu klären, wo die Wärme ins KW kommt und daraus WW macht. PS: Angst und Panik sind schlechte Ratgeber.
|
| Zeit:
23.06.2025 13:38:09 |
Es ist eine Neubauwohnung, noch im Bau, d.h. wir können nicht mehr rein. ich war kurz mal drinnen, da war kein Durchlauferhitzer. Es gibt natürlich eine kleine Tür vor dem Schacht, wo wohl die Leitungen, Absperrungen etc. dahinter sind. Wie das aussieht, weiß ich nicht, Tür war zu. Vermieter ist nur für Vermietung zuständig und kennt die Installation offenbar nicht.
|
| Zeit:
23.06.2025 14:17:09 |
Dann kläre doch zuerst Mal mit dem Vermieter, wie die Installation aussieht, bevor du hier in Panik verfällst. Sollte der Vermieter wirklich von einer Hochtemperatur-Fernwärme auf 45°C mit Speichersystem im MFH gehen, wurde da auf allen Seiten gepfuscht - vom Versorger bis über den Planer und Projektsteuerer und Vermieter hin. Aber: Es gibt keinen (mir bekannten) "großen" Vermieter, der das Thema Trinkwasserhygiene nicht auf dem Schirm hat. Zu sagen, dass Trinkwasserhygiene in D einen geringen Stellenwert hat, ist einfach Unfug. Ich kenne zudem die Planersicht als auch die Versorgersicht. KEINER will sich da die Finger verbrennen. Selbst mit Wärmepumpen stellen wir immer sicher, dass bis 70°C möglich sind. Auch wenn sich manche Bauherren manchmal wünschen, dass eine Lösung mit niedrigen Temperaturen und ohne Wohnungsstationen finden. Gibt es nicht. Daher: im Zweifel Hydraulikschema abfragen und Hygienekonzept beschreiben lassen.
|
| Zeit:
23.06.2025 15:14:52 |
Zitat von Tina Weber  da war kein Durchlauferhitzer. Behauptet auch niemand. Wir/ich sprechen von einer "Wohnungsübergabestation", das ist was anderes. Gib den Begriff mal bei Goggle ein... Wie auch immer, ich denke, du hast eine Menge Feedback bekommen und jetzt musst du halt rausfinden, was Sache ist. Viel Erfolg.
|
| Zeit:
23.06.2025 21:12:49 |
Glaube uns, kein Vermieter geht freiwillig und bewusst das Legionellenproblem ein. Wenn bei euch in dem System Legionellen auftauchen, ist der Schaden beim Vermieter höher als euch Heißes Wasser zu schenken. Sprech den Vermieter einfach mal drauf an, das würde ich als erstes machen.
|
| Zeit:
23.06.2025 21:25:22 |
Ich denke mal die Klausel in dem Mietvertrag ist lediglich ein Art "Juristischer Notnagel" für den Vermieter, damit ihr Euch nicht beschwert, wenn das Wasser nicht mit 55°C aus dem Hahn kommt. Aber: In vermieteten Häusern mit mindestens 3 Wohneinheiten und mehr als 3 Litern Inhalt in der Warmwasserleitung, muß alle 3 Jahre ein Legionellenprüfung (aka Trinkwasseruntersuchung) durchgeführt werden.. Die WW Bereitung muß so betrieben werden, daß sich keine Legionellen in der Installation vermehren (TrinkwV 2001). Ab 45° C vermehren sich Legionellen nicht mehr Als best Practice wird empfohlen, die Temperatur im WW-Speicher Ausgang auf 60°C zu halten, damit das Warmwasser in den Leitungen bis zum letzten Zapfpunkt nicht unter 45° fällt. Das ist aber keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine Anerkannte Regel der Technik nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 und VDI- Richtlinie 6023. Solange die Legionellen Prüfung keinen Befall feststellt und keiner krank wird ist das völlig egal ob man den Puffer bis 60°C aufheizt oder das ganze mit 50 oder 45° macht. Beit 60°C kann einem als Betreiber niemand einen Strick draus drehen, insofern wird man sich an diese Temperatur halten. Viel wichtiger ist aber eigentlich, daß der WW-Speichernhalt, jeden Tag ausgetauscht wird und man möglichst jeden Tag jede Zapfstelle im Haus benutzt.(Leerstand, längere Urlaube). DIe Kosten für die Legionellenprüfung sind, WW-Zusatzkosten, sowie die hohen Energiekosten für die WW-Bereitung sind umlagefähig. Also ist das dem Vermieter v.a. wenn er Fernwärme mit 60°C + hat völlig egal, wie heiß das Wasser ist
|
| Zeit:
23.06.2025 22:59:21 |
Entspann dich. Die 60°C sind die Ausgangstemperatur des Warmwassererzeugers, sprich, des Speichers in dem das Wasser "steht" und sich Legionellen bilden können. Wenn das durch "endlos lange Rohrleitungen" nur noch mit 45°C bei euch ankommt, ist das m.E. unkritisch, da dort das Wasser nicht steht und genug Durchfluss da ist, damit sich dort keine Legionellen bilden können. Die gibt es nur in stehendem Wasser, die brauchen Zeit zum wachsen.
|
| Zeit:
24.06.2025 08:36:51 |
Zitat von Tina Weber  Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben einen Mietvertrag über eine Neubauwohnung und uns ist aufgefallen, dass dort explizit steht: "Das Gebrauchswarmwasser wird mit einer mittleren Temperatur von 45 Grad ab Zapfhahn geliefert, die in Zeiten starker Belastung absinken kann" . Die Anlage[...] Diese Formulierung legt nahe, dass das Warmwasser nicht in einem großen Speicherbehälter vorgehalten wird. Das wäre in großen Miethäusern oder Mehrfamilienhäusern auch gegen die technischen Regelungen: wird warmes Brauchwasser nämlich in speichern vorgehalten dann muss es mindestens 50° betragen. Gerade bei Fernwärmeversorgung ist es viel wahrscheinlicher, dass euer Warmwasser im so genannten Durchlaufverfahren erzeugt wird: kaltes Trinkwasser fließt nach Öffnung des Wasserhahns durch einen Wärmetauscher und wird dort von Fernwärme beim Durchströmen auf 45° gebracht. Das bedeutet, dass das Wasser nur eine kurze Verweilzeit in den Leitungen hinter dem Wärmetauscher hat Und da viele Parteien regelmäßig Warmwasser ziehen ist auch der Wärmetauscher hervorragend durchspült. Zapfen nun zufällig viele Parteien gleichzeitig warmes Wasser. Dann kann es passieren, dass der Wärmetauscher an seine technische Leistungsgrenze kommt und die Warmwassertemperatur geringfügig absinkt. Deswegen auch der Hinweis im Mietvertrag. Du solltest dir im Klaren sein, dass es keinen Rechtsanspruch auf heißes Wasser mit 50° oder mehr gibt. In 40° heißem Wasser kann man weder baden noch duschen; auch fürs Handspülen reichen 45°: jede Spülmaschine hat ein Programm, wo die Teller mit 45° gespült werden. Es ist also nicht richtig zu behaupten, dass beim Handspülen mit 45° warmen Wasser das Geschirr nicht sauber würde. Wenn dir die 45° für eine Wärmflasche zum Beispiel zu kalt sind, musst du mit einem heißwasserbereiter, mit dem man sich ja auch Teewasser macht, das Wasser erhitzen. Gruß – Eddi
|
| Zeit:
24.06.2025 09:07:23 |
Zitat von Mark1234  Entspann dich. Die 60°C sind die Ausgangstemperatur des Warmwassererzeugers, sprich, des Speichers in dem das Wasser "steht" und sich Legionellen bilden können. Wenn das durch "endlos lange Rohrleitungen" nur noch mit 45°C bei euch ankommt, ist das m.E. unkritisch, da dort das[...] Das ist völlig falsch und widerspricht allem, was in der Trinkwasserverordnung steht! Unkritisch ist im allg. der Speicher, weil hier der Durchsatz meist hoch genug ist im MFH. Probleme bereiten immer die WW-Leitungen in entlegenen Ecken, die nicht gut durchströmt sind, bei 45°C vor sich hindümpeln und dann wg. Urlaub o.ä. noch tagelang stehen. Hier kommt es zu massiver Verkeimung, die sich dann rückwärts im kompletten System verteilen kann. @ Tina, Im Ernst, Du hast irgendwas falsch verstanden, ich tippe auch auf Wohnungsstation, aber ohne genaue Angaben von Dir zur genauen Art der WW-Bereitung im Objekt bekommst Du hier auch keine belastbaren Aussagen. VG, Katrin
|
| Zeit:
24.06.2025 09:15:28 |
Zitat von Eddi Lang  Zitat von Tina Weber  [...] Diese Formulierung legt nahe, dass das Warmwasser nicht in einem großen Speicherbehälter vorgehalten wird. Das wäre in großen Miethäusern oder Mehrfamilienhäusern auch gegen die technischen Regelungen: wird warmes Brauchwasser nämlich in speichern vorgehalten dann muss es[...] Ja, aber bei deinem zweiten Absatz muss man weiterhin beachten, dass die 3-Liter Regel so nicht eingehalten werden würde. Das geht nur mit Wohnungsübergabestation. Und da das aARdT ist, gilt im Zweifel (Schadensfall/Streitfall) auch nur so eine Installation als im Sinne der TrinkWV unbedenkliche Anlage.
|
| Zeit:
24.06.2025 09:46:47 |
Zitat von Tina Weber  ... ist eine Neubauwohnung, noch im Bau, d.h. wir können nicht mehr rein. ich war kurz mal drinnen, da war kein Durchlauferhitzer. Es gibt natürlich eine kleine Tür vor dem Schacht, wo wohl die Leitungen, Absperrungen etc. dahinter sind. Wie das aussieht, weiß ich nicht, Tür war zu. Vermieter ist nur für Vermietung zuständig und kennt die Installation offenbar nicht. Du wirst in der Wohnung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einen Plattenwärmetauscher bekommen der für die dezentrale Trinkwassererwärmung genutzt wird! Das dürfte dann ungefähr so wie im Bild aussehen (das längliche kupferfarbige Teil im oberen Bereich ist der als Durchlauferhitzer dienliche Plattenwärmetauscher). Damit ist auch nur +45°C Warmwasseraustrittstemperatur hygienisch unbedenklich, falls keine übermäßige Legionellenmenge mit dem Frischwasser geliefert wird. Link zur Bildquelle 👉 https://www.tab.de/artikel/faq-zu-wohnungsstationen-4009972.html |
| Zeit:
24.06.2025 10:23:22 |
Zitat von Tina Weber  Es ist eine Neubauwohnung, noch im Bau, d.h. wir können nicht mehr rein. ich war kurz mal drinnen, da war kein Durchlauferhitzer. Es gibt natürlich eine kleine Tür vor dem Schacht, wo wohl die Leitungen, Absperrungen etc. dahinter sind. Wie das aussieht, weiß ich nicht, Tür war zu. Vermieter ist[...] Du meinst den el. Durchlauferhitzer. Joe und ich meinen was völlig anderes: Die Übergabestation, die WW im Durchlaufverfahren macht.Die steht in dem Raum, wo der Fernwärmeanschluß des Hauses ist. Oder es werden Wohnungsstationen wie die im Foto von lowenergy installiert. Gruß - Eddi Im übrigen ist die Warmwasserqualität in Normen streng reguliert - die gelten für MFH, wo vermietet wird, denn bei Vermietung kommt immer sofort auch Haftung ins Spiel. Belzig hat die Regeln schon genau beschieben.
|
| Zeit:
24.06.2025 12:02:08 |
Problematisch im MFH ist immer Leerstand und lange Urlaube. Bei Leerstand sollte der Hausmeister/Vermieter mindestens jeden 3. Tag in die Wohnung gehen und jeden Wasserhahn für 3 Minuten aufdrehen Man sollte auch im eigenen Interesse ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegen und wenn die im Urlaub sind, beim Blumengießen immer die Wasserhähne kurz aufdrehen. Dann passiert auch bei 45° nichts. Gegen abgestandenes Wasser hilft auch 60° WW-Bereitertemperatur nichts, weil das kalte Wasser, das beigemischt wird, immer eine geringe Anzahl an Legionellen hat und die sich sobald das WW abkühlt vermehren. Wasser muß man verbrauchen, Hähne auf!
|