| | Zeit:
23.06.2025 04:46:22 |
Hallo zusammen, nach längerer Recherche hier im Forum (und bei anderen Quellen) haben wir für unser EFH Bj.2001 eine Sole-Wärmepumpe bestellt, die demnächst eingebaut wird. Nun müsste für die elektrische Anbindung wegen Platzmangels und der Steuerungsmöglichkeit für den Energieversorger (4,2KW Begrenzung) ein zweiter Sicherungskasten eingebaut werden. Da die Überschreitung von 4,2 KW nur durch den Heizstab zustande kommen kann, würde ich diesen gerne "weglassen" und einfach gar nicht anschließen. und so den Sicherungskasten einsparen. Der Heizstab wäre sowieso nie im Einsatz, bzw. nur bei Ausfall der WP. Ist so etwas zugelassen, bzw. funktioniert die WP dann trotzdem normal? Grüße Matze
|
| Zeit:
23.06.2025 05:46:04 |
Klar. Du musst nur deinen Elekteiker überzeugen das er das so macht. Wieviel KW hat denn der Heizstab. Wenn er auch unter 4 hat kannst du ihn einfach an der Sicherung ausschalten und nur als Backup bei Defekt der WP einsetzen. Brauchen tust du ihn bei einer Sole Wärmepumpe eh nicht.
Dein Netzbetreiber wird das akzeptieren wenn du ihm die Leistungsdaten gibst. Es ist in deiner Verantwortung.
Grüße
|
| Zeit:
23.06.2025 08:57:22 |
Machbar ist das natürlich. Die Frage ist eher, ob dein Energieversorger das Weglassen akzeptiert, da die technischen Daten der Wärmepumpe vom Hersteller schlicht diesen Heizstab mit einbeziehen. Cu KyleFL
|
| Zeit:
23.06.2025 09:07:24 |
Zitat von Kyle  eglassen akzeptiert, da die technischen Daten der Wärmepumpe vom Hersteller schlicht diesen Heizstab mit einbeziehen. Den Energieversorger wird das nicht interessieren. Diese Frage muss man an seinen Verteilnetzbetreiber richten, nur der kann einem da Auskunft geben.
|
| Zeit:
23.06.2025 09:39:25 |
Zitat von Matze69  Da die Überschreitung von 4,2 KW nur durch den Heizstab zustande kommen kann, würde ich diesen gerne "weglassen" und einfach gar nicht anschließen. und so den Sicherungskasten einsparen. Der Heizstab wäre sowieso nie im Einsatz, bzw. nur bei Ausfall der WP.[...] Kannst du so machen.... Aber, damit kannst du nicht mehr von den Kostenersparnissen durch Modul 1 (+ Modul 3) profitieren. Bei Modul 1 sparst du dir bereits ca. 100€ jährlich. Bei Modul 3 kannst du noch paar € zusätzlich rausholen. Dazu kommt, die Steuerbarkeit wirst du irgendwann sowieso für das E-Auto brauchen. Daher wäre meine Empfehlung, die WP "steuerbar" auszuführen. Die " Steuerung" kann dann so aussehen, dass die Sicherung des Heizstabs einfach permanent ausgeschaltet ist. Ob der VNB dann tatsächlich eine FNN-Box installiert, wage ich zu bezweifeln, da es für ihn sich nicht lohnen wird. Die Ersparnis aus Modul 1 bekommst dann aber trotzdem.
|
| Zeit:
23.06.2025 10:09:05 |
Zitat von Matze69  Da die Überschreitung von 4,2 KW nur durch den Heizstab zustande kommen kann, würde ich diesen gerne "weglassen" und einfach gar nicht anschließen. und so den Sicherungskasten einsparen. Wie Gnika schon sagt, würde ich diese Überlegung von weiteren Punkten abhängig machen. Brauchst du früher oder später eine Wallbox? Oder einen PV-Speicher über 4,2 kW? Oder willst größere Klimaanlagen/mehrere nachrüsten? Dann kommst du um §14 EnWG eh nicht rum, dann kannst du das auch gleich machen (wird später sicher nicht billiger) und die reduzierten Netzentgelte kassieren. Bei uns sieht es z.B. so aus, dass wir schon ne Wallbox haben, genauso ca. 50 % der WF bereits klimatisiert sind (alles Altbestand vor 2024) und PV-Speicher wird in der Größe auch eher nicht kommen. An meiner Stelle würde ich §14 EnWG meiden wie der Teufel das Weihwasser, weil ich dann meine PV fernsteuerbar machen muss und außer den 100 € Ersparnis beim Strom nichts davon haben, eher im Gegenteil, weil ich erstmal einiges in die Umsetzung der Steuerung der PV investieren muss und wenn dann meine PV abgeregelt wird, ich auch noch der Ersatzvergütung hinterherlaufen muss. Modul 3 ist bei uns völlig uninteressant und es besteht das große Risiko, dabei sogar drauf zu zahlen, weil das eine bzw. sogar 2 E-Autos unseren 5-Personen-Haushaltsverbrauch bei der geringen Fahrleistung einfach nicht aufwiegen können (E-Auto < 10% des Haushaltsstroms aus dem Netz) und wir keine Fußbodenheizung haben und einfach mal zur teuren Zeit die Heizung abschalten wollen. Bei anderen Netzbetreibern scheint Modul 3 aber durchaus ganz interessant zu sein und man kann u.U. durchaus Geld damit einsparen.
|
| Zeit:
23.06.2025 10:28:41 |
Zitat von Hundefan88  Zitat von Matze69  [...] An meiner Stelle würde ich §14 EnWG meiden wie der Teufel das Weihwasser, weil ich dann meine PV fernsteuerbar machen muss[...] Das musst du bitte genauer erklären. §14 EnWG bezieht sich auf sVE, also nicht auf Photovoltaik. Bestenfalls auf den Speicher, wenn der aus Netz geladen wird. Das ist aber eigentlich kein Problem, da man 1. den Speicher i.A. nicht aus dem Netz laden will 2. und wenn man es will, ist eine in seltenen Fällen ausgelöste Begrenzung des Netzbezugs auf 4,2kW durch den Speicher absolut unproblematisch. Mir scheint es, dass du §14 EnWG und Solarspitzengesetz etwas durcheinander bringst. Bei Solarspitzengesetz kann die Anlage auch pauschal auf 60% abgeregelt werden und muss dann nicht steuerbar sein. Fun Fact: Die Einspeisung meiner PV ist (aus anderen Gründen) bei 64% abgeregelt. Die PV-Leistung wurde in 8 Jahren Betriebszeit noch nie reduziert...
|
| Zeit:
23.06.2025 13:36:38 |
Danke erstmal für die vielen Antworten. Das mit dem Auto laden, bzw. Wallbox ist schon berücksichtigt, ich lade fix mit einem blauen CEE Stecker mit 230VLadegerät 3,7KW. Das bleibt in absehbarer Zeit so. Das hat die letzten Jahre sehr gut funktioniert, so brauche ich keine Überschußsteuerung, lade aber dennoch PV-Überschuß an meinen E-Autos. Ein Stromspeicher ist nicht geplant, der rentiert sich bei WP und 2 E Autos nicht mehr. Stichwort im Winter immer leer, und im Sommer habe ich nur ein Nachtverbrauch von 1-3 kWh.
|
| Zeit:
23.06.2025 13:38:45 |
Zitat von Ruediger1931  Klar. Du musst nur deinen Elekteiker überzeugen das er das so macht. Wieviel KW hat denn der Heizstab. Wenn er auch unter 4 hat kannst du ihn einfach an der Sicherung ausschalten und nur als Backup bei Defekt der WP einsetzen. Brauchen tust du ihn bei einer Sole Wärmepumpe eh[...] Der Heizstab hat eben 7kW und wäre tatsächlich nur ein backup für einen Ausfall.
|
| Zeit:
23.06.2025 14:04:43 |
Zitat von gnika7  Zitat von Matze69  [...] Kannst du so machen.... Aber, damit kannst du nicht mehr von den Kostenersparnissen durch Modul 1 (+ Modul 3) profitieren. Bei Modul 1 sparst du dir bereits ca. 100€ jährlich. Bei Modul 3 kannst du noch paar € zusätzlich rausholen[...] Was sind das genau für Module? Ist das die Anbindung für den "Nachttarif" ? Wie spart man da fix 100€ jährlich?
|
| Zeit:
23.06.2025 14:10:45 |
Zitat von gnika7  Zitat von Hundefan88  [...] Das musst du bitte genauer erklären. §14 EnWG bezieht sich auf sVE, also nicht auf Photovoltaik. Ich verwechsle das nicht. Wir haben eine Bestandsanlage aus 2023. Nach EEG2023 (PV-Anlage) §9 muss diese fernsteuerbar gemacht werden, wenn sie gemeinsam mit sVE betrieben wird. Ansonsten muss sie nur fernauslesbar sein. Es hängt also für alle mit PV-Anlagen aus 2023 und 2024 unmittelbar zusammen. Da ich selbst diese Fernsteuerung nicht umsetzen kann, gehe ich davon aus, dass mit das vom Fachbetrieb mit Hardware locker 500-1000 € kostet. Da ist Modul 1 für lange Zeit weg, wer weiß, ob es das überhaupt solange gibt. Und nur weil in der Vergangenheit eine Anlage an deinem Standort nicht reduziert wurde, heißt das ja nichts. Schau dir mal an, wie munter Bayernwerk auch heute schon abregelt wegen Netzengpässen. Je mehr PV-Anlagen ans Netz gehen, das nicht ausgebaut wird, desto öfter wird es in Zukunft die Abregelungen geben. Aber das tut ja hier nichts zum Beitrag. @Matze: für sVE gibt es Module, die die Netzentgelte reduzieren. Die Details findest ud bei deinem Netzbetreiber. Da gibt es Modul 1, für das eine Pauschale ausbezahlt wird, wenn man eine sVE hat. Modul 2 wäre die Netzentgelt-Reduzierung pro kWh, wenn man für die sVE einen eigenen Zähler hat. Modul 3 ist nur verfügbar, wenn man ein intelligentes Messsystem als Zähler hat. Da hat man dann über den Tag verteilt unterschiedliche Netzentgelte. Wie die gestaltet sind, hängt am Netzbetreiber, die sind da relativ frei, wie sie die günstigen und teuren Zeiten festlegen. Es muss nur mind. 6 Monate im Jahr angeboten werden und bei einem Standardlastprofil kommt man auf das gleiche Netzentgelt wie ohne Modul 3. Es gibt Netzanbieter, bei denen die ganze Nacht sehr günstig ist, dafür tags teurer. Andere haben sogar die günstigen Netzentgelte dann, wenn PV gut liefert (also völlig uninteressant, wenn man eine PV hat, denn dann kauft man immer teurer). Das muss man für seinen eigenen Standort prüfen.
|
| Zeit:
23.06.2025 14:29:10 |
Zitat von Hundefan88  Zitat von gnika7  [...] Ich verwechsle das nicht. Wir haben eine Bestandsanlage aus 2023. Nach EEG2023 (PV-Anlage) §9 muss diese fernsteuerbar gemacht werden, wenn sie gemeinsam mit sVE betrieben wird. Ansonsten muss sie nur fernauslesbar sein. Es hängt also für alle mit PV-Anlagen aus 2023 und 2024[...] Zumindest bringst du da was durcheinander... In EEG2023 §9 (2) steht Zitat: [...]unbeschadet weiterer Vorgaben im Zusammenhang mit der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen [...] 2. [>25kW] sicherstellen, dass diese Anlagen jeweils mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann 3.[<25kW] [...]die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen. (2a) Nach dem Einbau von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Messstellenbetriebsgesetzes hat der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber bis zu einer nach Absatz 2 Satz 1 erfolgreich durchgeführten Testung zum Ausgleich der entstehenden Aufwendungen für den Weiterbetrieb von technischen Einrichtungen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 ab dem 1. Januar 2028 für jedes angefangene Jahr einen Betrag von 100 Euro brutto zu zahlen. Die Zahlungspflicht entfällt, wenn der Netzbetreiber eine erfolglose Testung nach Satz 1 nicht zu vertreten hat. Damit ist die ggfs. notwendige Steuerbarkeit der PV per se unabhängig von § 14a. 14a wird nur dann relevant, wenn du deswegen ein intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtung früher bekommst und deine PV über 25kW ist. Ist deine PV unter 25kW muss diese bereits jetzt bei 60% kW abgeregelt sein und es würde sich mit sVE für die PV nichts ändern. Und falls du über 25kW bist, bekommst du ein intelligenten Messsystemen sowieso. In beiden Fällen hast du schlußendlich kein Vorteile durch den Verzicht auf § 14a. Falls der OP eine ältere PV hat als 2023, ist es für ihn sowieso irrelevant.
|
| Zeit:
23.06.2025 14:42:19 |
Zitat von Matze69  Zitat von gnika7  [...] Was sind das genau für Module? Ist das die Anbindung für den "Nachttarif" ? Wie spart man da fix 100€ jährlich? Siehe BNA: Integration von steuerbaren VerbrauchseinrichtungenKurzfasssung Wenn WP als steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen wird, kommst du automatisch in Modul 1. Für das Vorhalten der Steuerbarkeit bekommst du dann vom Netzbetreiber jährlich einen pauschalen Betrag, ca. 100€. Die genaue Höhe hängt von den jeweiligen Netzentgelten. Bei hohen Netzentgelten können es schon mal 170€ jährlich werden. Zusätzlich zu Modul 1 kannst du optional Modul 3 "dazu buchen". Ob das wirtchaftlich attraktiv ist, hängt von deinem NB ab. Hier ist es z.B. so, dass im Modul 3 der "Hochtarif" ca. 0,5ct mehr kostet als Normaltarif. Niedertarif ist dafür 5ct günstiger als Normal. Damit kann ich z.B. im Winter mein E-Auto zum Niedertarif laden (WaMa und Spülmaschine um die Zeit laufen lasse) und dann auch z.B. WW und etwas heizen mit WP machen, sodass der größte Verbrauch im Zeitfenster mit Niedertarif (ca. 20ct/kWh) erfolgt. Der Hochtarif hier ist eh dann wenn PV eh was erzeugt, falls überhaupt. Das heißt, ich kann die WP eigentlich fast 24/7 laufen lassen und während des Niedertarif z.B. mit SG-Ready etwas forcieren. Für Modul 3 wird hier auch kein intelligentes Messsystem benötigt bzw. vom NB gefordert. Es wird einfach mit einem 3-Tarifzähler gemessen. Wie es dein NB macht, musst du mit ihm klären.
|
| Zeit:
23.06.2025 14:56:33 |
Zitat von Hundefan88  Zitat von gnika7  [...] Ic@Matze: für sVE gibt es Module, die die Netzentgelte reduzieren. Die Details findest ud bei deinem Netzbetreiber. Da gibt es Modul 1, für das eine Pauschale ausbezahlt wird, wenn man eine sVE hat. Modul 2 wäre die Netzentgelt-Reduzierung pro kWh, wenn man für die sVE einen eigenen Zähler hat. Modul 3 ist nur verfügbar, wenn man ein intelligentes Messsystem als Zähler hat. Da hat man dann über den Tag verteilt unterschiedliche Netzentgelte. Wie die gestaltet sind, hängt am Netzbetreiber, die sind da relativ frei, wie sie die günstigen und teuren Zeiten festlegen. Es muss nur mind. 6 Monate im Jahr angeboten werden und bei einem Standardlastprofil kommt man auf das gleiche Netzentgelt wie ohne Modul 3. Es gibt Netzanbieter, bei denen die ganze Nacht sehr günstig ist, dafür tags teurer. Andere haben sogar die günstigen Netzentgelte dann, wenn PV gut liefert (also völlig uninteressant, wenn man eine PV hat, denn dann kauft man immer teurer). Das muss man für seinen eigenen Standort prüfen.[...] Danke für die Info. Auf so Plumpaquatsch verzichte ich in dem Fall gerne. Ich kann mit meinen 18kW/Peak einen verhältnismäßig hohen Eigenverbrauch realisieren, dazu sind wir was Strom und Gas bisher betraf sehr sparsam. Ich habe auch bewußt auf die gesteuerte Überschußladung per WB verzichtet, zum einen war es mir zu teuer, zum anderen habe ich bei einigen Kollegen in den Foren von Problemen und Ladeabbrüchen gehört. Das Ganze wäre auch kein Problem wenn man sich mit Programmierung und ähnlichem auskennen würde, aber da bin ich halt ahnungslos. Wenn sich dann doch mal eine Wolke vorschiebt und die PV Leistung niedriger wird, so what, bezahle ich eben 33Cent, ist immer noch halb so teuer wie Benzin. Gleich wird es bei mir wohl mit der WP laufen, ich werde versuchen die mit meinen und den Möglichkeiten des Meisters effizient einzustellen, und so Sachen wie Warmwasser mache ich manuell zu Hause je nach Bedarf und Wetter.
|
| Zeit:
23.06.2025 15:30:58 |
Zitat von Matze69  Gleich wird es bei mir wohl mit der WP laufen, ich werde versuchen die mit meinen und den Möglichkeiten des Meisters effizient einzustellen, und so Sachen wie Warmwasser mache ich manuell zu Hause je nach Bedarf und Wetter.[...] Ich verstehe nicht, warum man auf >100€ (im Modul 1 jährlich) freiwillig verzichtet ohne das eigene Verhalten ändern zu müssen, obwohl man die Kosten für ein intelligentes Messsystem wegen einer 18kWp PV schlußendlich sowieso bezahlen muss und jetzt die Chance hat den ggfs. nötigen Umbau fördern zu lassen.
|
| Zeit:
23.06.2025 16:31:10 |
Um wieder zum Thema zurückzukommen: Zitat von Kyle  Die Frage ist eher, ob dein Energieversorger das Weglassen akzeptiert, da die technischen Daten der Wärmepumpe vom Hersteller schlicht diesen Heizstab mit einbeziehen. So ist es - einzig und allein der VNB entscheidet, was beim Kunden verbaut wird. Und da sind selbstverständlich alle Komponenten der WP maßgebend, die im Datenblatt aufgeführt sind. Auch wenn der Kunde bei der heiligen Mutter Gottes verspricht, den LS für den Heizstab ausgeschaltet zu lassen (was er sich vielleicht doch anders überlegt weil bspw. die LWP den beim Abtauen braucht). Wenn ein Elektriker mit Vorsatz falsche Daten in das entsprechende Formular einträgt, steht der kurz vorm Entzug seiner Konzession beim VNB. Wenn ein Elektriker einen in der "Unit" WP vorhandenen, im Verdrahtungsschema auch enthaltenen Heizstab nicht anschließt, macht er sich dem Kunden gegenüber für Schäden haftbar (weil z.B. der Frostschutz nicht gewährleistet ist o.ä.). Ein seriöser Elektriker macht sowas schlichtweg nicht und meldet die WP ordnungsgemäß an - wenn der VNB dann entscheidet, dass es ihn nicht interessiert (weil es z.B. in seinem Netz genug andere Möglichkeiten zum Lastabwurf gibt oder weil ihm Personal fehlt um die Steuereinrichtung zu verbauen etc.), dann hat man Glück gehabt. Aber er entscheidet das, kein anderer...
|
| Zeit:
23.06.2025 16:42:45 |
In dem vorliegendem Fall würde ich mir da nicht so viele Gedanken machen. Wegen der 18kWp ist man eh schlußendlich zu einem iMSys verdammt. Da meldet man die WP einfach als sVE an und freut sich über die jährlich Pauschale. Je nach WP, kann die " Steuerung" ganz einfach gestaltet werden, indem z.B. die maximale Leistung des Heizstabs begrenzt wird oder es ganz (durch Betreiber) via Sicherung abgeschaltet wird oder via AUX auf 4,2kW auf Anforderung begrenzt wird oder durch Einbau der WP beiliegender Leistungsüberwachung. Es gibt so viele Möglichkeiten für die "Steuerung" des Heizstabes ohne, dass man diesen irgendwie steuern muss. Kommt aber auf die WP an und in welcher Form das Dimmsignal durch MSB bereitgestellt wird. Bei manchen NBs wird man die Pauschale kassieren und nie eine Steuerbox zu Gesicht bekommen.
|
| Zeit:
23.06.2025 16:54:33 |
Ich habe das so verstanden, dass der TE keinen Platz im Zählerschrank hat. Da muss ja ein SMGW rein plus mindestens eine Relaisbox o.ä...
|
| Zeit:
23.06.2025 16:56:55 |
Das ist der Punkt... Hilft ihm aber nix als Ausrede, wenn er ein iMSys wegen 18kWp PV einbauen muss. Jetzt könnte man das zumindest teilweise mit WP-Förderung abdecken.
|
| Zeit:
23.06.2025 16:58:17 |
Ich habe das so verstanden, dass die PV Bestand ist und da noch nix in der Form verbaut wurde...und hoffentlich legal angemeldet.
|
| Zeit:
23.06.2025 16:59:10 |
Auch für Bestands-PV ist ein iMSys Pflicht, außer man ist unter 7kWp. Also nur eine Frage der Zeit bis es bei OP sowieso kommt.
|
| Zeit:
23.06.2025 17:00:58 |
Zitat von Ruediger1931  Wenn er auch unter 4 hat kannst du ihn einfach an der Sicherung ausschalten und nur als Backup bei Defekt der WP einsetzen. Heizstab + Kompressor unter 4,2kW Gesamt? Da kann er ja auch stattdessen mit einer Kerze heizen und sich die WP sparen. Zitat von Ruediger1931  Brauchen tust du ihn bei einer Sole Wärmepumpe eh nicht. ähja, tolle Aussage, leider völlig falsch in dieser Pauschalität. Es hängt nunmal immer ganz von der Leistung der Anlage und der Auslegung ab. Eine SWWP hat zwar kein Problem mit nachlassender Leistung bei fallender Temperatur, nachdem die Soletemperatur relativ stabil ist, trotzdem hat sie genauso wie alle anderen das Problem steigender Leistungsanforderung je kälter es wird, und umgekehrt zu hoher Leistung bei geringem Wärmebedarf bei hohen Temperaturen. Ergo macht es auch bei der SWWP durchaus Sinn für die 1-2 Tage NAT im Jahr den Heizstab einzubeziehen, damit sie in der restlichen Zeit um so effizienter läuft. und allen, die hier mit 100 Euro Ersparnis je Jahr kommen: wie viele Jahre muss das gesichert sein, damit sich ein neuer / weitere Zählerschrank lohnt? Da reden wir ja gut und gerne von Minimum 1.000 Euro. Wenn er also ohne Heizstab mit dem alten klar kommt, aber für den Heizstab den Schrank erneuern muss... PV & Co sind da komplett außen vor, wenn schon vorhanden. Wenn da ein iMSys verbaut wird muss er nichts am Schrank machen. Wenn er jetzt aber eine steuerbare VE zubaut schon.
|
| Zeit:
23.06.2025 17:04:06 |
"Auch für Bestands-PV ist ein iMSys Pflicht"
Na denn...könnte ja bereits sowas wie eine FNN Steuerbox oder ein RSE verbaut sein.
Falls doch nicht: neuer Zählerschrank, wenn kein Platz mehr da ist.
|
| Zeit:
23.06.2025 17:07:24 |
Zitat von Gnampf  Heizstab + Kompressor unter 4,2kW Gesamt? Da kann er ja auch stattdessen mit einer Kerze heizen und sich die WP sparen. Das hast du wohl falsch verstanden. Zitat von Gnampf  ähja, tolle Aussage, leider völlig falsch in dieser Pauschalität. Es hängt nunmal immer ganz von der Leistung der Anlage und der Auslegung ab. Eben! Der OP hat ja auch geschrieben Zitat von Matze69  Der Heizstab wäre sowieso nie im Einsatz, bzw. nur bei Ausfall der WP.[...] Da bei EWP i.A. kein Frostschutz benötigt, ist die Aussage von Ruediger1931 für diesen Fall korrekt.
|
| Zeit:
23.06.2025 17:09:26 |
Zitat von Technikbegeisteter  "Auch für Bestands-PV ist ein iMSys Pflicht"
Na denn...könnte ja bereits sowas wie eine FNN Steuerbox oder ein RSE verbaut sein.
Laut OP ist (bis jetzt) nix davon verbaut. I.A. verlschleppen die VNBs den Einbau der iMSys aus verschiedenen Gründen, soweit es denen möglich ist. Das heißt, wenn man keins will, wird man es eher später als früher bekommen (wie ich hier z.B. ;-)
|