| | Zeit:
23.06.2025 17:09:52 |
Zitat von gnika7  Zitat von Matze69  [...] Ich verstehe nicht, warum man auf >100€ (im Modul 1 jährlich) freiwillig verzichtet ohne das eigene Verhalten ändern zu müssen, obwohl man die Kosten für ein intelligentes Messsystem wegen einer 18kWp PV schlußendlich sowieso bezahlen muss und jetzt die Chance hat den ggfs. nötigen Umbau[...] Ist das so, dass ich das Messsystem zwingend verbauen muss? Meine 18kW/Peak sind aufgeteilt in zwei Anlagen, die 2020 und 2021 installiert wurden. Die Mannen vom Netzbetreiber waren zwar schon mal da, sind aber ergebnislos wieder abgezogen, da sie im Keller keinen Netzempfang vorfanden. Wie wollen die da einen Fernzugriff realisieren? Und um zu verstehen warum ich freiwillig auf 100€ verzichte, muss man auch wissen dass ich für 1200€ einen neuen Sicherungskasten bräuchte.
|
| Zeit:
23.06.2025 17:10:34 |
Nochmal:
Es ist egal, ob der "elektrotechnische Laie" den LS im Normalfall abschaltet oder nicht, die Leistungsaufnahme der Unit laut Datenblatt (da steht der Heizstab sicher drin) ist maßgebend. Falls >4,2kW: anmeldepflichtig mit allen Konsequenzen.
|
| Zeit:
23.06.2025 17:13:26 |
Zitat von Technikbegeisteter  Ich habe das so verstanden, dass der TE keinen Platz im Zählerschrank hat. Da muss ja ein SMGW rein plus mindestens eine Relaisbox o.ä... Das war eigentlich ja die Eingangsfrage... Wenn ich das Ding zwingend reinbauen muss dann nehme ich die 100€ jährlich mit logischerweise. Wenn nicht, spare ich mir die Butze. Sole Wärmepumpe ist eh schon teuer genug.
|
| Zeit:
23.06.2025 17:22:39 |
Zitat von Matze69  Ist das so, dass ich das Messsystem zwingend verbauen muss? Laut Messstellenbetreibergesetz wirst du wegen der 18kWp (auch bei 2 Anlagen) schlußendlich mit iMSys leider zwangsbeglückt werden müssen. Habe auch 2 mit 22kWp. Hast halt Glück gehabt, dass es bei dir mit Mobilfunk nicht funzt bzw. zu aufwändig ist. Schlimmstenfalls werden die schlußendlich Antenne verlängern, ein Loch in die Wand bohren und die Antenne außen anbringen. Oder wenn du Glück hast, werden die dann zukünftig ergänzend auf LoRaWan oder Powerline setzen. Die letzteren zwei sind halt noch nicht gut verfügbar, deshalb macht dein MSB wahrscheinlich erstmal nur Mobilfunk dort, wo es gut geht. Der Rest wird erstmal vertagt. Bis jetzt kenne ich keine "Befreiungsmöglichkeit" wegen fehlendem Empfang :-/ Die hätte ich nämlich auch gerne. Für fehlenden Empfang kann man danns schon sorgen ;-) U.U. kann aber der MSB sich bei solchen Härtefällen befreien lassen. Ich habe zu Hause null Handy Empfang. Seit Jahren null.....nichts, egal welches Netz und welcher Standart. Sowieso schlechte/ländliche Netzabdeckung und dann der tiefste Punkt im Dorf. Übrigens Windstärke 60 cm , 2 Ziegelschalen.....
Vor rund 2 Jahren wurde IMSys montiert, mit Antenne IM!!!!!! Metallschrank. Das Ding sendet seit dem Zeitpunkt Unterbrechungsfrei..........
|
| Zeit:
23.06.2025 17:25:03 |
Zitat von Technikbegeisteter  Nochmal:
Es ist egal, ob der "elektrotechnische Laie" den LS im Normalfall abschaltet oder nicht, die Leistungsaufnahme der Unit laut Datenblatt (da steht der Heizstab sicher drin) ist maßgebend. Falls >4,2kW: anmeldepflichtig mit allen Konsequenzen. Der Laie, also ich ;-) macht gar nichts. Der Fachmann würde den Heizstab gleich gar nicht anschließen, und mangels Platz wäre es dann auch gar nicht möglich mit meinem bestehenden Sicherungskasten. Ich werde das gemeinsam mit dem Elektromeister anfragen und euch über die Antwort des Netzbetreibers unterrichten.
|
| Zeit:
23.06.2025 17:45:26 |
Zitat von gnika7  Zitat von Matze69  [...] Laut Messstellenbetreibergesetz wirst du wegen der 18kWp (auch bei 2 Anlagen) schlußendlich mit iMSys leider zwangsbeglückt werden müssen. Habe auch 2 mit 22kWp. Hast halt Glück gehabt, dass es bei dir mit Mobilfunk nicht funzt bzw. zu aufwändig ist. Schlimmstenfalls werden die schlußendlich[...] Okay, wenn ich den Krempel sowieso irgendwann brauche, dann wird der zweite Zählerschrank auch noch verbaut. Wer hätte vor 24 Jahren gedacht was noch so alles kommt, oder anders ausgedrückt, hinterher würde man beim Bau eines Hauses doch immer wieder vieles anders machen...
|
| Zeit:
23.06.2025 19:10:49 |
Ich habe auch vom VNB nichts gehört. Eigentlich noch nie. Da ich meinen Strom nicht vom VNB beziehen sondern von einem anderen Anbieter hat dieser jetzt das Modul1 übernommen und zahlt mir ca 100€ Guthaben pro Jahr. Angemeldet habe ich nichts. Mit der Zähler Anmeldung erhält der Versorger vom VNB automatisch die Info das hier Modul 1 läuft und erstattet die Netzentgelte. Das ist alles automatisch passiert mit Anmeldung der Wallbox. Vorbeigekommen ist keiner. Eine Box oder ein Kabel habe ich nicht vorbereitet. Wallbox drosseln keine Ahnung ob das geht. Platz für überhaupt irgendetwas habe ich nicht mehr da die WB schon einer extra Unterverteilung erhalten hat. Ich sehe die gesamte Tätigkeit beim VNB. Wenn er eine Box anbauen möchte kann er das gerne machen. Ich werde hier nichts ändern für den VNB. Und wenn er die WB wegdimmen möchte kann er das auch gerne machen. Dann lade ich eben danach. Da wir hier in der Straße gerade ein zweites Kabel erhalten haben gehe ich davon aus das genau NICHTS passieren wird. Meine PV hat unter 7 kw deshalb habe ich wohl Glück gehabt. Grüße
|
| Zeit:
23.06.2025 19:17:49 |
Das steht in den TAB des VNB genau drin, was zu tun ist. Das ist Aufgabe des Elektrikers, die WP beim VNB anzumelden.
Wer das ignoriert (oder gar selbst anschließt), hat halt am Ende eine illegale Installation. Mit allen Konsequenzen.
|
| Zeit:
23.06.2025 22:14:49 |
Ich habe mir damals ( 09.2024) eine TAB des VNB gespeichert. Die halte ich ihm dann unter die Nase. Die Unterschrift des Elektrikers mit Datum macht den Rest. Und natürlich hat das ein Elektriker errichtet. Aber auf die Nachfrage ob was vorbereitet werden muss kam nur das die gerade keine Ahnung haben. Laut Aussage des VNB werden die auch keine neuen Anlagen bis auf weiteres Dimmen da immer noch keine Hardware da ist. Aber kommen kann das natürlich noch. Bis die soweit sind gibt es vielleicht ein neues tolles Gesetz. Grüße
|
| Zeit:
23.06.2025 22:32:45 |
Zitat von Ruediger1931  Ich habe mir damals ( 09.2024) eine TAB des VNB gespeichert. Die halte ich ihm dann unter die Nase. Die Unterschrift des Elektrikers mit Datum macht den Rest. Unterschrift für was, Du hattest oben was von Wallbox und PV geschrieben? Anmeldung einer WP >4,2kW beim Netzbetreiber ist seit 01.01.2024 verbindlich...
|
| Zeit:
24.06.2025 19:30:07 |
Die Wärmepumpe ist 2021 angemeldet worden und hat nur 3,6 kw. Nur die 11kw Wallbox kam dazu. Das hat der Elektriker dem VNB ja alles Ordnungsgemäß gemeldet. Und da zu dem Zeutpunkt noch keine Amforderung in den TAB standen und der VNB auf Nacjfrage gesagt hat das er keinen Plan hat, hat er das ohne irgendwelche genannten Maßnahmen abgesegnet. Nur ÜSV, Fi und LS nachgerüstet in eine nebenhängende UV. Und da ich das schriftlich per Mail und dazu die TAb habe mit der Anmeldung des Elektrikers, werde ich dem VNB, falls er kommen sollte erstmal damit konfrontieren. Aber erstmal abwarten. Ich bin mir sicher der kommt eh nicht. Da gibt es ganz andere Kunden die viel sinnvoller zu steuern sind. Ich bin der letzte der gegen diese Regeln verstoßen möchte. Aber ich warte erstmal ab bevor ich Geld ausgeben für Sachen die nicht mal genannt wurden. In 3 Jahren ist wahrscheinlich die nächste tolle Idee am Start... Grüße
|
| Zeit:
24.06.2025 19:46:59 |
Wenn das damals laut TAB nicht gefordert war und das alles vom Eli nachweislich angeschlossen wurde, würde ich mir da nachträglich auch keinen Kopf machen.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man ab 2029 das irgendwie auch im Bestand nachrüsten muss/soll....aber das kann ich mir nicht vorstellen, dass das jemals kommen wird. Da müssten dann EFH-Besitzer nach fast 10 Jahren ihre Zählerschränke rausreißen, wenn da kein Platz ist...aber vielleicht habe ich das auch missverstanden.
|
| Zeit:
24.06.2025 19:50:46 |
Zitat von Ruediger1931  Und da ich das schriftlich per Mail und dazu die TAb habe mit der Anmeldung des Elektrikers, werde ich dem VNB, falls er kommen sollte erstmal damit konfrontieren. [...] Bin mir nicht sicher. Aber ich glaube, dass die Wallbox steuerbar ausgeführt werden muss, ist eine gesetzliche Anforderung. Dass der NB da keinen Plan hatte, wäre IMHO keine gültige "Ausrede" ;-). Da aber außer dem NB es niemanden interessiert, kannst du die Mail sicherlich dem NB unter diese Nase reiben, falls er sich da beschwert. Wenn der NB deppert ist, könnte er deshalb auch vor Gericht gehen und wenn es blöd läuft sogar gewinnen. Da müsste aber beim NB jemand so richtig ehrgeizig sein und dich auf dem Kicker haben. Über die Nachrüstung im Bestand sollte man sich erst dann Gedanken machen, wenn man eine FNN-Box im Kasten hat. Bis dahin interessiert es niemanden. 10 Jahre alte Schränke wird aber deshalb nicht rausreißen müssen. Diese haben bereits den geforderten Platz, falls der Eli sich an die Vorgaben gehalten hat.
|
| Zeit:
26.06.2025 22:36:39 |
Zitat von Matze69  Hallo zusammen, .. Nun müsste für die elektrische Anbindung wegen Platzmangels und der Steuerungsmöglichkeit für den[...] ENWG ist nicht wählbar oder vermeidbar, es gilt für alle Geräte nach 01.01.2024 Hi, das Gerät funktioniert grundsätzlich auch ohne Heizstab. Ob der Hersteller, das auch mag und die Garantie futsch ist ist eine andere Sache. Für alle, die das ENWG nicht gelesen haben. Das ist dem EVU/VNB alles egal. Es zählt grundsätzlich das Gerät inkl. aller eingebauten/mitgelieferten Heizstäbe, egal ob die genutzt werden oder nicht und alle weiteren Geräte in derselben Kategorie und jetzt bitte bis zu Ende lesen. Erst wenn der Engpaß der gemeint ist, mit §14A ausgerufen/signalisiert wird, dann hat alleinig, der Betreiber dafür zu sorgen, dass bis 12kW die 4,2 kW elektrisch nicht überschritten werden. Darüber gilt die Formal 0,4*Gesamtleistung. Es zählen auch die eingebauten Heizstäbe mit, auch WW. Dies ist sehr wichtig, denn es zählen auch alle anderen Einrichtungen, wie z.B. Klimaanlagen usw. auch mit(selbe Kategorie), egal ob die dann zu dem Zeitpunkt genutzt werden oder nicht, die Gesamtleistung erlaubt darf nicht überschritten werden. Eine Überschreitung der maximal erlaubten Leistung ist mit Strafe belegt. Woher das dann jemand weiß? über IMSYS landet der Verbrauch regelmäßig in der Datenbank...Computer vergisst so schnell nicht Es ist also egal, was da ist, was angeschlossen ist es darf dann nicht mehr Energie benutzt werden - egal wie, egal was. Lustig: nehmen wir an eine 9kW WP hat einen 3kW Heizstab, der real Stromverbrauch läge witterungstechnisch bei 4,5kW WP-elektrisch COP 2, dann kann es sein, dass das Abschalten der WP und stattdessen weiter mit Heizstab 3kW sinnvoll wird, denn das erfüllt die Forderung <4,2kW obwohl nur COP=1 denn nicht alle WP kann man in der Leistungsaufnahme regeln... und es wird somit dennoch nicht ganz kalt im Haus..bis dieser Fall aufgehoben wird Wer für eine Bestands-WP einen variablen Tarif wählt und für Steuerbarkeit kassiert, der muss auch danach spielen... Wallboxen werden auch in der Leistungsabgabe begrenzt durch 14A ENWG... und wer sich die Gesetzt anguckt, der hat auch gelesen, das IMSYS mit Steuerbox Pflicht ist bei allen möglichen Kombinationen PV/WP/Wallbox es ist so gestrickt, das kaum Luft über bleibt, beschwert euch bei den Politikern, die es nicht verstehen oder bei Lobbyisten die Hand aufhalten...
|
| Zeit:
26.06.2025 22:47:14 |
Da musst Du Dich da beschweren, wo eine beschleunigte Energie- und Wärmewende mit PV/WP/BEV beworben wird - das Stromnetz kann dafür erstmal gar nichts, das wurde dafür nicht designt.
|
| Zeit:
27.06.2025 02:29:05 |
Zitat von Effizient  Zitat von Matze69  [...] ENWG ist nicht wählbar oder vermeidbar, es gilt für alle Geräte nach 01.01.2024 Hi, das Gerät funktioniert grundsätzlich auch ohne Heizstab. Ob der Hersteller, das auch mag und die Garantie futsch ist ist eine andere Sache. Für alle, die das ENWG nicht[...] Das mit dem zweiten Zählerkasten und dem ganzen Klateradatsch der daran hängt einschließlich der 4,2 Abregelung kann ich problemlos akzeptieren. Ich hätte mir nur gerne das Geld für den zweiten Zählerkasten gespart. Die Abregelung wird für mich nicht im geringsten von Belang sein, da meine Wärmepumpe diese Leistung nie anfordert, ich das Auto ohnehin nur mit 3,7KW lade, und weil ich ja versuche möglichst viel über die PV-Anlage abzudecken. Eine schnellere Ladung der Autos ist bei uns nicht nötig, die WP ist deutlich verbrauchsgünstiger und ansonsten habe ich keinen Großverbraucher. So gesehen wird die Abregelung bei mir wohl kaum eintreten.
|