| | | | Zeit:
09.07.2025 10:45:12 |
Servus, wir haben einen Kachelofen in der Küche, ein paar Meter entfernt vom Kochfeld mit Dunstabzugshaube. Vor drei Jahren haben wir den Kachelofen stillgelegt, eine entsprechende Erklärung abgegeben und ihn seitdem nicht mehr genutzt. Nur für einen sehr unwahrscheinlichen Notbetrieb (z.B. Katastrophenfall) steht er theoretisch noch zur Verfügung. Eine Abschaltvorrichtung an der Dunstabzugshaube haben wir entfernt, da nach Stilllegung des Ofens keine Gefahr von Abgasaustritt besteht. Das war für die Kaminkehrer immer in Ordnung, bis jetzt: Die fehlende Abschaltvorrichtung wird nach der Feuerstättenschau als dringend zu behebender Mangel aufgeführt. Wir haben nur wenige Wochen, um eine neue Vorrichtung zu installieren. Die würde uns dann zwingen, die Haube nur noch bei geöffnetem Fenster zu betreiben, obwohl der Ofen stillgelegt ist. Kennt ihr solche oder ähnliche Fälle, und wie würdet ihr Euch verhalten? Hinnehmen und Mangel beheben? Dem Mängelbericht widersprechen? Eine Fristverlängerung brauchen wir auf jeden Fall, Fachbetrieb ist so schnell nicht verfügbar ... Vielen Dank für eure Einschätzung! Cohiba
|
| | Zeit:
09.07.2025 11:06:45 |
Rein interessehalber: was macht der Bezirks-Schorni, wenn ihr innerhalb der Frist nichts nachrüstet? Den Kachelofen stilllegen? Oder sachlicher: welche Konsequenzen werden angedroht, wenn ihr den Mangel nicht behebt?
|
| | Zeit:
09.07.2025 11:19:02 |
Was, wenn der Notfall eintritt und du den Ofen benutzen willst? Der fehlende Schalter lässt dann die Dunstabzugshaube den Raum leersaugen.... Mach den Schalter wieder dran und freu dich, dass du den Kamin nicht verschließen musst (oder musstest du?)
|
| | Zeit:
09.07.2025 11:35:18 |
Außer Betrieb nehmen und stillegen sind zwei paar Schuhe. Wenn das Rauchrohr entfernt wurde und das Loch im Schornstein dauerhaft verschlossen ist er stillgelegt, dann habt Ihr den Ofen nur noch als Zierelement im Raum stehen. Solange der Ofen aber angeschlossen ist kann er ja jederzeit angefeuert werden, es gelten dann auch die Sicherheitsvorschriften. Da nützen auch vorherigen Absprachen nichts. Wobei wir jetzt nicht erfahren haben ob es ein und derselbe SF ist und ob die Maßnahme schriftlich in einem Bericht festgehalten wurde. Im Zweifelsfall stehe ich auf dem Standpunkt Sicherheit geht vor.
|
| | Zeit:
09.07.2025 11:53:44 |
Da gibt es auch Funk Fensterschalter. Wenn man dann zum "richtigen" Schaltzustand die Batterie raus nimmt.... Und wenn der Schorni kommt die Batterie wieder rein
|
| | Zeit:
09.07.2025 11:58:37 |
kauf dir doch einfach den billigsten Funksender denn du dafür bekommen kannst. Das ist dann ein Fensterkontakt der die Dunstabzugshaube freigibt. Und wenn der Schorni seine Prüfung gemacht hast, kannst du bis zur nächsten Prüfung, machen was du willst... (Ist natürlich böse - darf man nicht - :-) - du musst dich der möglichen Konsequenzen, dann bewusst sein, sollte der ofen doch betrieben werden. Wobei ich es ehrlich nicht verstehe. Wenn ich den ofen nicht mehr möchte - dann würde ich Ihn ausbauen, und dafür ein schränkchen passend zur küche nachrüsten. So hat man wieder ein bisschen mehr Stauraum - der in der Küche doch immer fehlt.
|
| | Zeit:
09.07.2025 12:52:57 |
Vielen Dank für die schnellen und sehr fachkundigen Antworten!
|
| | Zeit:
09.07.2025 12:55:09 |
Zitat von Wolf S  Was, wenn der Notfall eintritt und du den Ofen benutzen willst? Der fehlende Schalter lässt dann die Dunstabzugshaube den Raum leersaugen.... Mach den Schalter wieder dran und freu dich, dass du den Kamin nicht verschließen musst (oder musstest du?) Nein, musste ich nicht. Dann ist das ein Grund zur Freude...
|
Verfasser: Hans_Bethe | Zeit:
09.07.2025 15:09:20 |
Zitat von Cohiba  Servus, wir haben einen Kachelofen in der Küche, ein paar Meter entfernt vom Kochfeld mit Dunstabzugshaube. Vor drei Jahren haben wir den Kachelofen stillgelegt, eine entsprechende Erklärung abgegeben und ihn seitdem nicht mehr genutzt. Nur für einen sehr unwahrscheinlichen Notbetrieb[...] Wir haben einen Kaminofen im Wohnzimmer, den wir sehr selten nutzen. Jahrelang war das kein Thema, bis der Schorni das Küchenfenster entdeckte: Ein Schalter musste her. Ich hab einen Funkschalter besorgt und in die Abzugshaube eingebaut: Kosten < 50€. Der Schorni ist glücklich. Thema erledigt.
|
| | Zeit:
09.07.2025 16:26:03 |
Zitat: Rein interessehalber: was macht der Bezirks-Schorni, wenn ihr innerhalb der Frist nichts nachrüstet? Den Kachelofen stilllegen? Oder sachlicher: welche Konsequenzen werden angedroht, wenn ihr den Mangel nicht behebt? Dann meldet der Bezirksschornsteinfeger dass der zuständige Kreisstelle und von dort aus gibt es Post. Je nach Kreis gibt es einen Anhörungsbogen mit einer -kurzen- Antwortfrist und dann, oder sofort eine entsprechende Ordnungsverfügung, die man natürlich bezahlen muss. Kommt man der Ordnungsverfügung nicht nach, dann wird ggfls. ein Bußgeld festgesetzt und darüber hinaus werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Das heißt in der Praxis, ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung kommt mit dem Gerichtsvollzieher und einem entsprechenden Fachbetrieb und die beheben für dich auf deine Kosten den Mangel, in dem sie dir entweder nen Schalter montieren oder den Ofen ausbauen...
|
| | Zeit:
09.07.2025 17:29:44 |
Zitat von Buddy5  Außer Betrieb nehmen und stillegen sind zwei paar Schuhe. Wenn das Rauchrohr entfernt wurde und das Loch im Schornstein dauerhaft verschlossen ist er stillgelegt, dann habt Ihr den Ofen nur noch als Zierelement im Raum stehen. Solange der Ofen aber angeschlossen ist kann er ja jederzeit angefeuert[...] Das sagt die google KI dazu; sie definiert es genau andersrum: Stilllegen ist endgültig, aBn temporär. Wäre auch mein Verständnis dazu: Die Begriffe "stilllegen" und "außer Betrieb nehmen" im Zusammenhang mit Öfen können synonym verwendet werden, um den Prozess zu beschreiben, einen Ofen nicht mehr zu nutzen. Im Detail kann "stilllegen" den Rückbau und die Versiegelung des Ofens und des Schornsteins beinhalten, während "außer Betrieb nehmen" auch die vorübergehende Nichtnutzung umfassen kann. Für Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 eingebaut wurden, gibt es eine Frist zur Nachrüstung oder Stilllegung bis zum 31. Dezember 2024, wenn sie bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht einhalten. Hier ist eine detailliertere Erklärung: Stilllegen (im Detail):
Rückbau: Entfernung des Ofens und des Rauchrohrs.
Verschließen: Die Öffnung zum Schornstein wird verschlossen, oft durch Zumauern oder Abdecken mit einer Platte. Schornstein: Der Schornstein kann ebenfalls stillgelegt werden, besonders wenn er nicht für andere Feuerstätten genutzt wird, um Feuchtigkeitsschäden vorzubeugen. Entsorgung: Der alte Ofen und das Rauchrohr müssen fachgerecht entsorgt werden. Fachliche Ausführung: Die Stilllegung sollte idealerweise von einem Schornsteinfeger durchgeführt werden.
Außer Betrieb nehmen:
Kann die vorübergehende Nichtnutzung des Ofens bedeuten, ohne dass bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. Kann auch die Stilllegung im oben beschriebenen Sinne umfassen. Zitat von Cohiba  Vor drei Jahren haben wir den Kachelofen stillgelegt, eine entsprechende Erklärung abgegeben und ihn seitdem nicht mehr genutzt. Nur für einen sehr unwahrscheinlichen Notbetrieb (z.B. Katastrophenfall) steht er theoretisch noch zur Verfügung. Aber ja, beide Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Das Merkblatt fasst die noch bestehenden Verpflichtungen mE ganz gut zusammen: entweder du verschließt den Zugang zum Kamin und sparst dir die regelmäßigen Überprüfungen und die Feuerstättenschau (und die dafür anfallenden Gebühren) oder du rüstest, wie Mitforisten schon darauf hingewiesen haben, eine preiswerte Funksteckdose mit Sensor am Fenster nach.
|
| | Zeit:
09.07.2025 19:09:16 |
Dieses ganze mit der Stilllegung hatte einer unsere Kunden mit der Schwarzen Zunft und deren Aufsichtbehörden voll mit erleben dürfen. Warum nun in der Stube und im Flur, dort befanden sich zwei Kachelöfen von der Haus-Vorgänger-Generation. Da diese schönen alten im bayrischen Stil aufgestellten Kachelöfen nicht mal so einfach stillgelegt werden können, ohne gleich eine Wohnung Grundsanierung vorzunehmen, ein Abdecken des Abgaschorsteines, damit war der Schwarze & die Vorgesetzten Behörde nicht einverstanden. Diese wollten dann eine abriss Verfügung durchsetzen, aber der alte Kachelofenbauer aus dem Nachbar-Orte hatte eine einfache Lösung dort parat gehabt, was den Schwarzen & seine Vorgesetzten Behörde einfach nicht gefallen hat, das einer dort plötzlich etwas anderes gemacht hatte... Denn der Kachelofenbauer hatte feinen getrockneten Quarzsand einfach in den betreffen Schornsteinzug eingefüllt und oben auf dem Schornstein eine Betonplatte befestigt, fertig war das ganze. Und wenn mal die komische Gesetzeslage sich wieder ändert, nun das Entfernen des Sandes ist keine große Sache. Gefiel dem Schwarzen anfangs überhaupt nicht und hatte angedroht, dieses mit der Stillsetzung genaustens im Auge zu behalten.. So ist das mit dem Schwarzen Zunft, die benehmen sich wie kleine Könige und wollen fast nur weiter Abkassieren..
|
| | Zeit:
09.07.2025 23:14:30 |
Es gibt auch Lösungen die nur bei Betrieb des Ofens überwachen. Hierzu ist ein separater Sensor im Rauchrohr notwendig der die Temperatur überwacht. Nur bei einer erhöhten Temperatur arbeitet dann der Fensterkontaktschalter der die Abzugshaube steuert. @Paule 5019 Man kann es sich manchmal nicht ausdenken, wie dieses Scheinhandwerk sein Unwesen treibt ^^ Letzte Woche unangemeldet erschienen. Mit Haspel ca. 1 Minute in holzbefeuerten Kamin (Einzelofen kaum betrieben) rumgestochert. Mit Tablet und Rucksack zur Heizung. Ich stand direkt neben ihm !!!! Meine Frage: Welche Eigentümerdaten sind hinterlegt.... Datenbestand ok..... Dann wechselte er auf dem Tablet in die Feuerstätte und hat begonnen Messergebnisse einzugeben... Rußzahl 000, O2, etc. Ich bin immer noch danebengestanden !!!. Ich habe mich dann wg. Fremdscham entfernt, Kesseltemp. war über ca. 70 Grad. Denke nicht dass dieser ehrenwerte Schornsteinfeger noch ne Messung gemacht hat. 5-10 Minuten später kam er hoch und meldete dass alles in Ordnung ist. 2 Tage später kommt die Rechnung in Höhe von 157 Euro ... inkl. MwSt 187 Euro. Da läuft doch was ganz schief oder ? Kann man wegen sowas Anzeige wegen Betrug, Wucher stellen..... ?
|
| | Zeit:
10.07.2025 12:30:32 |
das ein reines Verschließen vom Schornsteinausgang nicht reicht, oder gar überhaupt nichts zu verschließen, sollte eigentlich klar sein. Die Hütte kann jederzeit verkauft oder vermietet werden, die neuen Bewohner wissen nichts vom Betriebsverbot und heizen fröhlich ein. Und finden sich danach im Krankenhaus oder auf dem Friedhof wieder. Beim Kachelofen kommt auch entweder das Rauchrohr ab, oder noch besser die Feuerluke wird verschlossen damit man ihn nicht mehr anfeuern kann. Ist der Schornstein einfach zu merkt man das erst wenn der Ofen aus allen Luken in den Raum qualmt. An der Stelle reden wir immerhin von Menschenleben... da gibts wohl viel bessere Punkte über die man sich aufregen kann in Sachen Schorni.
|