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14.07.2025 13:50:46 |
Hallo Gnampf,
danke für die Klarstellung zur Summe in der BzA für den KfW Antrag.
Welche Gesamtsumme wird berücksichtigt? In der BzA sind alle förderfähigen Bruttokosten anzugeben, also nicht nur die Kosten der Wärmepumpe selbst, sondern auch alle übrigen Handwerksleistungen, Planungen, Zubehör, Speicher und eventuelle Umfeldmaßnahmen, die Teil des Heizungsumbaus sind.
Bei den KfW Antworten steht auch, dass man später weitere Anträge bis zum Erreichen der 30000 Euro stellen kann, wenn das zu Beginn nicht ausgeschöpft wurde.
Mit Überweisung meinte ich alle Arten der Überweisung vom eigenen Konto zum Lieferanten, egal ob Bank, Paypal oder anderweitig.
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14.07.2025 15:15:09 |
Zitat von Georg M  [...]Die 5% gibt es für die Sole WP, ist keine 290er, gibt es nach meiner Kenntnis auch aktuell nicht. …
In der BzA des EEE können in diesem Abschnitt zum Effizienzbonus zwei Kreuzchen gesetzt werden. Eines für eine Wärmequelle ungleich Luft und eines für „natürliche“ Kältemittel. Daraus würde ich folgern, dass eins von beiden genügt, um die 5% zu bekommen. Sehe ich das richtig?
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14.07.2025 16:04:09 |
Zitat von Georg M  Welche Gesamtsumme wird berücksichtigt? In der BzA sind alle förderfähigen Bruttokosten anzugeben, also nicht nur die Kosten der Wärmepumpe selbst, sondern auch alle übrigen Handwerksleistungen, Planungen, Zubehör, Speicher und eventuelle Umfeldmaßnahmen, die Teil des Heizungsumbaus sind. Im Endeffekt... alles was nötig ist für die Heizungsmodernisierung, nur kein Werkzeug (vermutlich weil du das ja hinterher wieder verticken kannst). Von Heizung, Speichern, Rohren, Pumpen über Heizkörper, Fußbodenheizung (und da dann auch Bodenbeläge), dem Gartenbauer um den Graben fürs Fernwärmerohr wieder neu zu machen, sowie das Kabel fürs Elektroschaf zu flicken, etc. Es sollte halt in klarem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen. So mein Verständnis, und das von unserem Energieberater. Zitat von Georg M  Bei den KfW Antworten steht auch, dass man später weitere Anträge bis zum Erreichen der 30000 Euro stellen kann, wenn das zu Beginn nicht ausgeschöpft wurde. Ok, das ist dann wohl neu, als wir angefangen haben letztes Jahr stand da meine ich noch das für die gleiche Maßnahme nicht mehrfach Anträge gestellt werden können, wenn sie begonnen wurde. Davor konntest du die Zusage zurück geben und neu beantragen, das auch ohne Sperrfrist, die es wohl vorher bei der Bafa gab. Zitat von Baubeginner  Zitat von Georg M  [...] In der BzA des EEE können in diesem Abschnitt zum Effizienzbonus zwei Kreuzchen gesetzt werden. Eines für eine Wärmequelle ungleich Luft und eines für „natürliche“ Kältemittel. Daraus würde ich folgern, dass eins von beiden genügt, um die 5% zu bekommen. Sehe ich das richtig? korrekt. Und auch wenn du beide setzen würdest wären es nur 5%.
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| | Zeit:
14.07.2025 22:12:45 |
Erfolgsmeldung: Antrag online in weniger als 10 min eingetippt, eigene PDF-Datei mit Briefkopf (Adresse und Datum) und nur diesem Text: "Die Anlage wird großteils in Eigenleistung installiert, kein Kaufvertrag vorhanden." hochgeladen, --> in weniger als 60 Sekunden kam die Meldung im Portal, dass sich der Antragsstatus geändert habe --> siehe Meine Anträge: ... Antrag zugesagt ! ... Juhu! --> Ein dickes Dankeschön an alle Foristen, die mich dabei unterstützt und ermutigt haben, diesen Weg zu gehen!
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