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Foren
§14a Wegschalten Heizstab
Verfasser:
Joerchi
Zeit: 17.07.2025 06:34:12
0
3861170
Zitat von ajokr Beitrag anzeigen
Zitat von KR0815 Beitrag anzeigen
[...]


Wenn die Klein-Klimaanlage nur per Fernbedienung betrieben wird, wie soll dann eine Dimmung realisiert werden? Ebenso wie beim 2kW-Heizlüfter nur durch händisches Ein-/Ausschalten.

Gibts dann ne Abschaltaufforderung als Push-Nachricht auf dem Handy?

Insofern[...]


Die klein-Klimaanlage hat keine 4.2 kW und braucht nicht gedimmt zu werden.

Ob der Heizlüfter als "Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe" der WP zugerechnet würde weiß ich nicht. Aber ein 2kW Heizlüfter alleine als Heizung müsste nicht gedimmt werden da unter 4.2 kW. Wenn man 5 betreibt als Heizung und die in die WP Klasse eingruppiert werden (weiß ich nicht) dann müsste man die in Summe steuern. Hier könnte man über ein Relais einen Teil abschalten analog zu dem oben diskutierten heizstab.

Ja es nervt dass man was tun muss wenn man in §14a fällt aber normalerweise ist das wirklich nicht sehr aufwendig und aus meiner Sicht auch kein Unsinn.

Verfasser:
ajokr
Zeit: 17.07.2025 07:48:10
0
3861184
Kleinklimaanlage oder Heizlüfter sollen natürlich nicht diie WP ersetzen, sondern nur den Heizstabeinsatz überflüssig machen. Wobei erstere natürlich auch einen besseren COP haben.

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 17.07.2025 08:26:41
0
3861191
Ja, das geht. Aber wie gesagt: viele werden so eine Steuerung nie erleben, weil deren Netze nicht am Limit sind. Ich würde nicht viel Mühe in Optimierung verwenden sondern die einfachste und billigste Lösung umsetzen. Wenn dann mal kurze Zeit die Heizung etwas zu schwach ist, so what? Dann zieht man für den einzelnen Tag mal nen Pullover an. Dauerhaft ist das nicht, weil dann nach einer Steuerung das Netz ausgebaut werden muss.

Anders ist es wenn das Netz auf Kante genäht ist, aber das weiß man oft schon weil früher Wallbox oder PV nicht genehmigt wurden, wie schon oben erwähnt. Dann lohnt es sich vielleicht da Gedanken zu machen.

Und bitte die Vorteile für den Kunden nicht vergessen. Der Netzbetreiber darf inzwischen keine WP oder Wallbox mehr ablehnen oder verzögern , weil ein Netz überlastet ist. Denn es gibt ja jetzt die Steuerbarkeit.

Und steuerbare Verbraucher haben geringere Netzentgelte, das spart also Geld beim Strompreis. Und zwar unabhängig davon ob der Netzbetreiber die Steuerbarkeit nutzt bzw. ob er überhaupt die Technik dafür eingebaut hat. Es reicht, wenn man selbst seinen Teil gemacht hat.

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 17.07.2025 08:52:53
0
3861197
Zitat von Joerchi Beitrag anzeigen
Das ist in den Vorgaben für die Steuerbox so verlangt. Man kann mit zwei Kontakten vier Schaltzustände abbilden.

Für Verbraucher sind das
nicht gedimmt/gedimmt/undefiniert/komplett ausschalten
...ok, das ist die Vorgabe der Steuerbox. Aber wenn meine StVE, sprich WP, nur genau einen Eingang zum Abschalten des Heizstabes hat (=Umsetzung des Dimmens nach Par.14a), dann würden immer nur 2 Adern ausreichen.

Ich hab jetzt genau 1Adernpaar verlegt und der Elektriker hat das im AAR angeklemmt - wenn der Netzbetreiber dann noch ein zusätzliches (aus meiner Sicht unnötiges) Paar haben will, lege ich es halt noch dazu.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 17.07.2025 09:01:58
0
3861201
Zitat von Joerchi Beitrag anzeigen
Wenn dann mal kurze Zeit die Heizung etwas zu schwach ist, so what? Dann zieht man für den einzelnen Tag mal nen Pullover an. Dauerhaft ist das nicht, weil dann nach einer Steuerung das Netz ausgebaut werden muss.
[...]

Pullover? Ernshaft ;-)? Wenn man dann einen Pullover anziehen muss, hat man ein gewaltiges Problem. Vor §14a konnten die WPs im WP-Stromtarif für 3×2h abgeschaltet werden. Und da hat niemand sich wirklich darüber Gedanken gemacht, sondern die WP einfach passend dimensioniert. Jetzt darf nur für maximal 2h pro Tag und nur gedrosselt werden. Angenommen man braucht an dem Tag durchgehend 8,4kW(el) um die (riesige schlecht gedämmte) Hütte warm zu halten und WW (für Badeorgie) zu machen. Das heißt, es fehlen dann ca. 4% der insgesamt an dem Tag benötigter Wärmemenge. Wenn man dann einen Pullover anziehen muss, sollte man sich auch gleich fragen, was hat man da falsch gemacht?

Daher, alle die sich über §14a aufregen, haben einfach nicht verstanden, dass es eine Verbesserung gegenüber dem früheren Zustand (6h Abschaltung) ist. Sie haben auch nicht verstanden, dass eine 2h Drosselung nur dann ein Problem ist, wenn sie selber oder das Haus ein Problem haben.

Ich kann ja noch verstehen, dass man irgendwie Probleme hat, wenn eine Wallbox wegen der Drosselung im Ladezeitfenster bis zu 20kWh weniger liefert und man gerade 300km Strecke fahren will (genauso wahrscheinlich wie Gewinn im Lotto). Aber die Drosselung einer WP als ein Problem zu sehen ist nur Geschwurbel.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 17.07.2025 09:07:48
0
3861204
Zitat von Oelwechsler Beitrag anzeigen
Ich hab jetzt genau 1Adernpaar verlegt und der Elektriker hat das im AAR angeklemmt - wenn der Netzbetreiber dann noch ein zusätzliches (aus meiner Sicht unnötiges) Paar haben will, lege ich es halt noch dazu.

NBs planen weit im Voraus. Wohin willst du denn das zweite Paar legen? Zu der Wallbox? I.A. wird es den NB daher gar nicht interessieren, wo das zweiter paar endet. Kann ja auch gleich neben dem Zählerschrank sein, wo du dein EMS dann in 10 Jahren hinschraubst ;-)

Verfasser:
Mark1234
Zeit: 17.07.2025 09:14:24
0
3861206
Naja, die Frage ist, wie oft man so tiefe Wintertemperaturen überhaupt hat.

Das wir das letzte Mal länger (1 Woche ca.) 2 stellige Minusgrade nachts hatten, das ist bestimmt schon 7 Jahre her...
Da muss man sich schon fragen, ob man für ne Situation die in 15 Jahren Wärmepumpenlebensdauer 2x vor kommt, die ganze Zeit nen überdimensionierten Wärmeerzeuger mit bezahlen will...

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 17.07.2025 09:17:02
0
3861207
@gnika7:
Du hast Recht. Aber mein Netzbetreiber sagt, dass die 2 Aderpaare zur WP zum dortigen Schalteingang zu legen sind. Und dort sehe ich das zweite Paar als nicht sinnvoll an.

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 17.07.2025 09:21:07
0
3861210
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Zitat von Joerchi Beitrag anzeigen
[...]

Pullover? Ernshaft ;-)?


Nein, das war natürlich ein Witz. Ich stimme voll mir Dir überein: §14a ist eine Verbesserung, und er ist auch aus meiner Sicht in vielen Punkten erstaunlich verbraucherfreundlich gemacht. Denn wenn ein Gerät nicht leicht steuerbar ist, kann man das durch andere flexibel ausgleichen.

Das ist leider ganz anders bei der Steuerbarkeit von Erzeugeranlagen, das wird für viele erheblich schwieriger eine optimale Lösung zu finden, und diese Steuerung wird voraussichtlich in einigen Gebieten an jedem sehr sonnigen Tag verwendet werden.

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 17.07.2025 09:23:50
0
3861211
@Oelwechsler :

Da wuerde ich noch mal nachfragen. Die Steuerbox ist verplombt. Daher werden nach meinen Informationen alle Kontakte von der Steuerbox nach außen in den zugänglichen Anlagenraum gelegt, zB auf Reihenklemmen.

Von dort aus zu den Verbrauchern sehe ich aber keine Verpflichtung, weiterhin mehr Adern als nötig zu legen.

Aber wie gesagt: Grundsätzlich gibt es vier Schaltzustände, und vielleicht muss man irgendwann auch auf "aus" reagieren, nicht nur auf dimmen. Wenn also ein Kabel neu verlegt wird, würde ich immer mehr Kontakte nehmen.

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 17.07.2025 09:29:08
0
3861214
@Joerchi
wie gesagt, ein zusätzliches Kabel wäre schnell dazu verlegt...
"Dimmen" klingt immer sehr nach "analog", ist aber bei mir nur = "Abschalten Heizstab"

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 17.07.2025 09:47:19
0
3861221
Zum Thema, ob eine Klima als steuerbare Verbrauchseinrichtung mit eingerechnet werden muss, wurde schon in verschiedenen Threads diskutiert.
Ich verweise mal auf einen Hinweis von mir: meines Wissens nach müssen die Klima dazugerechnet werden. Siehe das dort verlinkte Dokument.

Man will verhindern, dass man die Wärmeerzeuger (incl Klima) technisch so aufsplittet, dass man mit den dann gegebenen "Teilheizungen" jeweils unter den 4,2kW Anschlussleistung bleibt.
Deshalb werden die Anschlussleistungen zum Heizen von WP und Klima zusammengefasst. Dimmen der Klima hieße dann wohl meist Abschalten.
Ich besteht hier nicht auf Korrektheit - das ist aber mein Wissen.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 17.07.2025 09:47:50
0
3861222
Zitat von Joerchi Beitrag anzeigen
Das ist leider ganz anders bei der Steuerbarkeit von Erzeugeranlagen, das wird für viele erheblich schwieriger eine optimale Lösung zu finden, und diese Steuerung wird voraussichtlich in einigen Gebieten an jedem sehr sonnigen Tag verwendet werden.

Ja und nein. Ich habe eine 22kWp Anlage (mit 5kWh PV-Speicher). Diese darf aber max 14.3kW (65%) einspeisen. Diese Grenze habe ich noch nie erreicht, da Anlage 4 Strings mit 3 verschiedene Ausrichtungen hat und die paar überschüssigen kWh zu Peakzeit im Speicher landen. Bei meinen Eltern ähnlich. 10kWp Generator aber nur max 6kW Leistung (Ost-West-Anlage).

Durch die VNB Steuerung werden vor allem solche Anlagen bestraft, die nicht auf Eigenverbrauch optimiert sind. Anlagen mit PV-Speicher oder BEV-Laden/WW-Bereiten zu Peakzeit oder Ost-West-Anlagen wären kaum betroffen. Der Sinn der Regelung ist ja, dass der VNB eine PV nicht mehr so leicht ablehnen kann. Also durchaus zum Vorteil der Endkunden. Und da die Einspeisevergütung immer weniger Wert ist,
1. ist es nicht wiklich viel Verlust, wenn abgeregelt wird
2. sollte man die Anlage sinnvollerweise eh auf Eigenverbrauch optimieren.

Wenn man die ganzen Clickbait-Titel, die Gefühle und Aufregung aus dem Thema herausnimmt und es einfach kalt und logisch betrachtet, ist §14a ein gute Lösung mit vielen Vorteilen für Endverbraucher, keine Ablehnung durch NB, immer eine Pauschale aus Modul 1, weitere Einsparmöglichkeiten in Modul 2/3.

Wäre ein bessere und weniger bürokratische Lösung möglich gewesen? Vielleicht! Aber bei aktuellen Rahmenbedingungen, der Marktstruktur und den vielen Akteuren in dem Bereich ist die Lösung überraschenderweise wirklich gut und ich wüsste gar nicht wie eine bessere Alternative aussehen könnte.

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 17.07.2025 09:59:28
0
3861223
Zitat von Oelwechsler Beitrag anzeigen
Zum Thema, ob eine Klima als steuerbare Verbrauchseinrichtung mit eingerechnet werden muss, wurde schon in verschiedenen Threads diskutiert.
Ich verweise mal auf einen Hinweis von mir: meines Wissens nach müssen die Klima[...]


Ich bin natürlich auch nicht 100% sicher. Aber in den üblichen Berechnungshilfen für die Umsetzung von §14a gehen die getrennt ein. Siehe zB die Excel-Tabelle hier:

https://www.zveh.de/maerkte-themen/technik-und-normung/steuve.html

Die Formeln habe ich so auch schon öfter woanders gesehen, da scheint was dran zu sein.

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 17.07.2025 10:12:06
0
3861229
@gnika7 :

Das ist nicht die Steuerung von der ich rede. Du wirst in Zukunft mit hoher Sicherheit auch bei Deiner Anlage eine zusätzliche Steuerung benötigen, die die Anlage ggf. bis auf 0% Einspeiseleistung regeln kann. Es gibt komplizierte Übergangsregelungen, aber wenn man erst mal ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox hat dann kommt man i.d.R. nicht mehr drumrum.

Und das ist ein Problem. Denn bei vielen Wechselrichtern kann nur die Erzeugerleistung DYNAMISCH gesteuert werden, zB über Digital-Eingänge oder per Modbus. Aber wenn die Erzeugerleistung 0% ist, dann kannst Du auch keinen Strom mehr selbst verbrauchen! Man braucht also die technische Umsetzung der geforderten Steuerung der Einspeiseleistung (nicht erzeugte Leistung) und das wird technisch schwierig werden.

Achtung: Mein Fronius kann auf 70% Einspeiseleistung (oder jeden anderen Wert) regeln, so wie wahrscheinlich bei Dir. Aber man kann nicht den Wert (70%) extern dynamisch steuern wie es per Gesetz gefordert ist. Als Nothilfe bietet der Wechselrichter zwar zusätzlich die Steuerung der Erzeugerleistung (nicht Einspeiseleistung) an. Die will man aber wie oben erklärt nicht.

Diese Diskussion ist wenig in der öffentlichkeit, aber es gibt hunderte Beiträge dazu im Forum für Photovoltaik. Es gibt auch Versuche, für Altanlagen diese Regelung zu ändern. Sie ist übrigens wohl nicht wirklich rückwirkend weil sowas schon lange in den entsprechenden Gesetzen steht aber bisher nie umgesetzt wurde (es gab ja die Technik nicht)

Das hat nichts mit §14a zu tun, auch wenn eine gewisse Wechselwirkung vorliegt weil oft die Steuerbarkeit (Steuerbox) durch §14a überhaupt erst installiert wird.

Wenn Du Dich damit beschäftigen willst - es macht wirklich schlechte Laune - dann schaue hier: clearing-stelle

Am Ende von der Seite ist ein Link auf eine PDF ("Technische Vorgaben für PV-Anlagen nach § 9 EEG (Version v. 25.02.2025)") wo die Fälle je nach Anlagenleistung und Inbetriebnahme zusammengefasst sind. Am Ende wird nach derzeitigem Stand für alle die letzte Seite vom dem PDF irgendwann gelten.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 17.07.2025 10:21:54
0
3861232
Das war mir schon klar... Aber auch die Regelung (der Einspeisung) auf 0% bei privaten Anlagen, wäre wegen der geringen Vergütung erstens verschmerzbar und zweitens ein Ausnahmefall, insbesondere da bereits jetzt viele kommerzielle Speicher dafür in der Pipeline sind. Und in 5-10 Jahren wird jede kWh für H2-Erzeugung, BEV-Laden, etc. benötigt. Alle privaten Anlagen, die bis dahin aus EEG gefallen sind, werden sicherlich (freiwillig) nicht zum negativen Preis einspeisen und bei 1ct/kWh werden die Speicherbetreiber und H2 Erzeuger und sonstige Industrie der Politik und den NBs ziemlich viel Dampf unter Hintern machen um diesen Strom zu bekommen ;-) Deshalb habe ich da keine große Bedenken, dass da viel im großen Umfang gedrosselt wird. Wenn viel billige (und dazu noch saubere) Energie im Spiel ist, finden sich schnell (politische) Lösungen, um diese auch der Industrie zur Verfügung zu stellen. Da haben die PV-Betreiber eine sehr starke Lobby ;-) BTW die Redispatchkosten scheinen ihren Peak bereits überschritten zu haben.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 17.07.2025 10:36:56
0
3861234
P.S. Gerade nachgeguckt. Ich habe noch eine relativ hohe Einspeisvergütung von 12,3ct/kWh und sogar da machte diese 2024 wirtschaftlich gerade mal 38% bei der Anlage aus. Da man irgendwann sowieso zum Marktpreis einspeisen wird (z.B. im Schnitt 5ct/kwh) wären das dann gerade mal 20%. Wenn davon dann 50% durch NB abgeregelt werden, sind die Verluste marginal. Insbesondere da die Abregelung sowieso dann stattfinden wird, wenn zu viel Strom im Netz ist und dieser dann eh mit 0ct oder weniger gehandelt würde. Ich schätze, die meisten werden ihre Anlage lieber abregeln lassen als den Strom zum negativen Preis zu verkaufen ;-)

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 17.07.2025 12:04:05
0
3861248
Zitat von Joerchi Beitrag anzeigen
Ich bin natürlich auch nicht 100% sicher. Aber in den üblichen Berechnungshilfen für die Umsetzung von §14a gehen die getrennt ein. Siehe zB die Excel-Tabelle hier....
Habe nochmal nachgelesen im Dokument BK6-22-330
auf Seite 21 Kapitel 2.4.7.
Dort geht es um die Zusammenfassung von Geräten zu Heizzwecken. Man spricht von WPs BZW. Klimas. Eine getrennte Behandlung beider Geräteklassen könnte man durch das Wörtchen BZW. da schon rauslesen.
Das hieße, du hättest dann Recht.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 17.07.2025 12:12:52
0
3861251
Oder man nimmt einfach Klimas, die (theoretisch) nicht heizen können ;-) Gibt es solche Geräte überhaupt?

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 17.07.2025 12:28:10
0
3861256
Ich hab den konkreten Anwendungsfall, dass ich ggf. zuheizen möchte, wenn die WP am Limit ist, ohne den Heizstab zu bemühen. Und auch dann möchte ich unter der Grenze bleiben, mit Kompressor plus Klima, aber ohne Heizstab.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 17.07.2025 13:04:48
0
3861270
Wie hoch ist denn deine Heizlast, dass du dauerhaft mehr als 4,2kW(el.) mit WP brauchen könntest? Zur Errinnerung: die Drosselung ist auf 2h pro Tag begrenzt.

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 17.07.2025 13:51:32
0
3861290
Die el. Nennleistung ist 3,7kW (vWL55/6).
Bei ungünstigen Vereisungs-/Abtaubedingungen wird es knapp ohne Heizstab, da geht es Richtung Kompressorlimit.
Ich plane eine Splitklima zum Kühlen des DG, die dann notfalls die WP in Winter etwas unterstützen kann.

Bei meiner bisherigen Annahme des Addierens von WP und Klima dürfte letztere max 2kW el. Anschlussleistung haben.

Herleitung:
WP: 3,7kW
Heizstab: 8,56kW
Klima:2kW
Summe: 14,26kw

Berechnung max erlaubte Leistung nach Dimmen:
0,4x14,26kW = 5,704kW
(Faktor 0,4 da Gesamtleistung > 11kW)

Summe WP+Klima wäre dann 5,7kW.
Beides dürfte dann laufen, falls beide als eine sVE zusammengefasst wären.

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 17.07.2025 13:53:49
0
3861295
Das mit den max 2Std wäre mir neu.
Das gilt nur bei Tarif-Abschaltung

Verfasser:
gnika7
Zeit: 17.07.2025 14:10:11
0
3861300
Zitat von Oelwechsler Beitrag anzeigen
Das mit den max 2Std wäre mir neu.
Das gilt nur bei Tarif-Abschaltung

Das ist nicht direkt Teil des §14a, sondern gehört zu der Ausgestaltung des §14a durch BNA im Rahmen des dort festgelegten Festlegungsverfahrens.
Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG
Zitat:

die Anwendung der präventiven Steuerung ist auf zwei Stunden täglich
beschränkt.


Bei Tarifabschaltungen ist es eine Vertragssache zwischen dir und dem Tarifanbieter und hat nichts mit §14a zu tun. Das kann der Tarifanbieter so machen wie der Dachdecker. Wenn dir der Tarif nicht gefällt musst du den auch nicht abschließen.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 17.07.2025 14:19:21
0
3861304
Zitat von Oelwechsler Beitrag anzeigen
Die el. Nennleistung ist 3,7kW (vWL55/6).
Bei ungünstigen Vereisungs-/Abtaubedingungen wird es knapp ohne Heizstab, da geht es Richtung Kompressorlimit.
[...]

1. Eigentlich habe ich nach der Heizlast gefragt...
2. Abtauorgien sind eher um die 0°C und nicht bei der NAT mit maximaler Heizlast zu erwarten.

Daher sollte die WP eigentlich nie Probleme haben die Heizlast komplett mittels Verdichter zu decke. Außer diese ist sehr knapp oder sogar unterdimensioniert.

Falls wir von einem MFH reden, wäre zu klären, ob da die 4,2kW überhaupt gelten. Keine Ahnung, ob für ZFH ggfs. auch höhere Werte gelten.

Aktuelle Forenbeiträge
ttline schrieb: Liebe Fachleute, wir wollen unsere GH durch eine LWP ersetzen....
Feierlaune schrieb: Hallo zusammen. Habe ein eigenes Thema eröffnet, da ich nichts...
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