| | | | Zeit:
19.07.2025 17:44:16 |
Zitat von Joerchi  @Paule1964 : Die Diskussion kommt hauptsächlich weil die üblichen Verdächtigen Halbwissen oder falsches verbreiten, Probleme herbeireden oder nicht gewillt bzw in der Lage sind das einmal neutral anzuschauen. Die Regeln sind einfach und an vielen Stellen im Internet erklärt. Die[...] Nein Warum braucht es überhaupt Regeln/Bürokratie für den Einbau von WP,Klimas? Man könnte es auch knallhart formulieren und als arglistige Bürger/Verbrauchertäuschung bezeichnen Man zwingt den Bürger,direkt oder indirekt über erneuerbare Vorgaben weg von Öl,Gas hin zu WP/Klima Ich finde das auch gut Aber das kann man nur machen,wenn man auch genug Strom für die ganzen WP/Klimas hat! Aber den hat man gar nicht,deshalb braucht es Anmeldebürokratie,unter Umständen sehr teure Dimm/Zählerkastenumbauten für den Bürger/Verbraucher Noch schlimmer,aus ideologischen Gründen schaltet man gute,voll funktionsfähige konventionelle KW ab,reduziert das Stromangebot,verschlechtert die Netzstabilität und erhöht die Strompreise damit Stellen Sie sich einfach mal vor die Telekom verkauft SIM-Karten/Mobilfunk,schaltet dann aber aus irgendwelchen Gründen auch noch Mobilemasten ab,und sagt dann,ja,wenn mehr als 1000Leute in dem Bereich aktiv sind,dann schalten wir dein Smartphone für 2Stunden ab,damit unser Netz nicht Zusammenbericht. Was meinen Sie,was das los wäre,Verbraucherzentralen,Abmahnvereine etc würden Sturm laufen und klagen,aber bei der heiligen Kuh WP traut sich keiner der Organisationen gegen die autokratische Obrigkeit die Stimme zu erheben. Wie gesagt,WP,Klimas alles super,bin auch dafür,aber ich kann das nur fordern,wenn ich auch 24/7 genug Strom habe,sonst ist es,wie gesagt man könnte es so formulieren,arglistige Täuschung
|
| | Zeit:
19.07.2025 20:27:02 |
Zitat von Paule1964  Zitat von Joerchi  [...] Nein Warum braucht es überhaupt Regeln/Bürokratie für den Einbau von WP,Klimas? Warum braucht man Verkehrsregeln? Warum braucht man Regeln für Nahrungsmittel? Warum braucht man Regeln für Gasanschluss? Warum braucht man überhaupt Regeln in unserer Gesellschaft? Einfach alle abschaffen! Am Besten mit der Regel zu Schulpflicht anfangen. Diese bringt offensichtlich nichts.
|
| | Zeit:
19.07.2025 20:31:58 |
Zitat von Oelwechsler  ...Bündelung der el. Leistung von WP und Klima..... Wie nun mehrfach dargestellt, trifft die Bündelung für WP mit Klima mglw. doch nicht zu, wie ich nun auch an anderer Stelle im Netz nachlesen konnte. Das würde die Situation durch die getrennte Fallgruppen und trotz Gleichzeitigkeitsfaktor entspannen, im Gegensatz dazu, wenn es die Bündelung geben würde. Komisch nur, dass da immer nur steht: Klima zur Raum kühlung - Klima zum Heizen habe ich noch nie in diesem Zusammenhang gelesen. Auch im von @Joerchi verlinkten Excel steht immer "Raumkühlung". Man könnte nun auch die Sache so betrachten, dass man fürs Heizen die Geräte als LL WP deklarieren müsste. Aber wie will man das Kühlen und Heizen auseinanderhalten? Einen Hinweis auf LLWP habe ich hier (KEDi) gefunden. Kann man nun weiter spekulieren.... In der Doku von Netze BW, insbesondere auf Seite 19, zu finden auf deren Homepage zum Thema, kann man das Bündelungsthema in einer schönen Übersicht nachlesen (auch wenn die schon paar Tage alt ist und der Text die Sache mit dem Heizen mit Klima auch nicht näher betrachtet...)
|
| | Zeit:
19.07.2025 20:33:18 |
Zitat von KR0815  Was muss ich jetzt konkret tun um günstigere Strompreise zu bekommen? [...] Mindest eine sVE für Modul 1 anmelden
|
| | Zeit:
19.07.2025 20:33:38 |
Zitat von Paule1964  [ Aber das kann man nur machen,wenn man auch genug Strom für die ganzen WP/Klimas hat!
Den hätte man ja längst, wenn nicht irgendwelche Wutbürger ständig gegen jedes Windrad und jeden Hochspannungsmast oder Erdkabel klagen würden.
|
Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
19.07.2025 20:45:13 |
Zitat von gnika7  Am Besten mit der Regel zu Schulpflicht anfangen. Diese bringt offensichtlich nichts. Lieber gnika7, statt hier ständig Forenteilnehmer persönlich zu beleidigen, könntest Du auch inhaltlich zu den genannten Punkten Stellung nehmen. Und die haben durchaus Gewicht.
|
Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
19.07.2025 20:47:55 |
Zitat von ajokr  wenn nicht irgendwelche Wutbürger ständig gegen jedes Windrad Also hier gibt es dazu gerade ein ganz demokratisches Bürgerbegehren dazu, da ist auch niemand wütend. Die Menschen wägen die Vor- und Nachteile ab, ganz normal. Hast Du etwa ein Problem mit demokratischen Entscheidungen?
|
| | Zeit:
19.07.2025 20:55:28 |
@Paule1964 : Ich bin mir sehr sicher dass wir beide schnell einige Regeln finden würden, bei denen wir übereinstimmen, dass sie geändert oder abgeschafft werden sollten. Aber ganz ohne geht es eben nicht. Und dann ist doch die entscheidende Frage: Schränkt mich eine Regeln (ernsthaft) eins? Wenn ja, dann wird es Menschen geben, die nachvollziehbare Gründe haben, dagegen zu sein - und das ist auch OK so. Aber wenn nicht: Warum dann so ein Fass aufmachen? Und vielleicht könnte die Regel ja sogar gut für mich sein? Nun konkret: Man musste schon seit Ewigkeiten größere Verbraucher wie auch eine WP oder eine Wallbox anmelden. Eben, damit das Netz nicht überlastet wird. Früher war es möglich, dass der VNB so ein Gerät ablehnen konnte. Das ist eine Einschränkung, die sehr nachteilig ist, wenn man so was einbauen will und nicht kann. Nun ist es weiterhin so, dass man weiterhin anmelden muss. Aber die WP oder Wallbox kann nicht mehr abgelehnt werden! Der Nachteil ist also weg. Das ist ein Grund, warum hier einige die Meinung vertreten, dass die neue Regelung besser ist. Nun kann man natürlich weiter fragen: Warum dann überhaupt noch eine Anmeldung. Aber ist das wirlich so eine Einschränkung? Der "normale" Verbraucher beauftragt einen Handerker, der die WP oder Wallbox oder Klimaanlage montiert, und hat damit nichts zu tun. Und wir reden über Geräte, die im Mittel vielleicht alle 10-20 Jahre ausgetauscht werden! Und hat die Anmeldung - und vor allem die Steuerbarkeit - einen Vorteil für mich? Ja! Denn ob man es will oder nicht müssen die Stromnetze ausgebaut werden (Gasnetze übrigens aus ähnlichen Gründen auch, siehe zB Süddeutsche Erdgasleitung). Und dann ist die Frage, wie man die auslegt. Man kann das so machen, dass sie alle Fälle abdecken. Aber das ist dann teuer für uns alle. Also ist es wirtschaftlich sinnvoller, wenn man den Ausbau etwas kleiner macht, die benötigte Kapazität kennt, und im Notfall steuern kann. Dafür ist das ganze rund um §14a da. Es ist völlig OK wenn jemand hier andere Ansichten dazu hat. Aber es ist nicht in Ordnung, wenn man auf der Anmeldung hier einseitig so rumreitet und das bei anderen vergleichbaren Fällen anscheinend egal ist. Oder würde einer von Euch, der einen Kamin will, darauf verzichten, weil man den anmelden und sogar regelmäßig kontrollieren muss? Oder würde jemand auf eine Ölheizung verzichten, weil man die Öltanks anmelden (und kontrollieren!) lassen muss? Oder auf ein Auto, weil man das auch anmelden muss? Natürlich nicht - das wäre doch lächerlich!
|
| | Zeit:
19.07.2025 20:57:14 |
@Paule1964 :
Die Telekom plant, bis 2028 das GSM Netz (2G) komplett abzuschalten. Das ist auch heute noch verbreitet - zum Beispiel für manche Stromzähler
|
| | Zeit:
19.07.2025 21:04:17 |
Zitat von Technikbegeisteter  Zitat von gnika7  [...] Lieber gnika7, statt hier ständig Forenteilnehmer persönlich zu beleidigen, könntest Du auch inhaltlich zu den genannten Punkten Stellung nehmen. Und die haben durchaus Gewicht. Du solltest dringend an deiner Lesekompetenz arbeiten.
|
Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
19.07.2025 21:11:54 |
Auf eine Beleidigung eine Forenteilnehmers gleich die nächste an einen anderen hinterhergeschoben...schade.
|
| | Zeit:
19.07.2025 21:28:50 |
Hier wird mehrfach behauptet, dass die Dimmung so teuer und kompliziert sei. Aber ich glaube, da muss man einfach etwas kreativer werden. Und das scheint mir auch sehr gut möglich zu sein, vor allem, wenn man die Geräte gemeinsam steuert mit einem Energie-Management-System. Das klingt kompliziert, aber es bedeutet nach meiner Auslegung nur folgendes: 1) Man berechnet mit der Auslegungshilfe für alle Steuerbaren Verbraucher die Mindestlast, die man bei Dimmung zur Verfügung hat. Das sind mehr als 4.2 kW wenn es mehrere Verbraucher sind. Das gibt einem die größere Flexibilität. 2) Man wählt nun ein Energie-Management-System (EMS) als Steuereinrichtung, statt der direkten Steuerung aller verbraucher. Wie das aussieht, ist alleine Sache des Verbrauchers. Die Bundesnetzagentur schreibt: "Das Energie-Management-System hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die vorgegebene Obergrenze am Netzanschlusspunkt durch die Summe der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht überschritten wird." 3) Ich lese daraus, dass mit EMS nicht alle Geräte für sich individuell steuerbar sein müssen. Es reicht, wenn das EMS irgendwie das Dimmen wie gefordert schafft. OK was bedeutet das? Nun, der Ausgang der Diskussion war das Abschalten des Heizstabs mit einem Schütz. Ich denke, das alleine kann schon das EMS sein, wenn ohne Heizstab die maximal mögliche kombinierte Leistung nicht überschritten wird im Fall einer Dimmung. Ich vermute, dass das der Grund für die ursprüngliche Frage war. Oder ein anderes Beispiel: @Technikbegeisteter berichtet etwa von einem Beispiel, wo eine WP nicht eingebaut wurde, weil es zu kompliziert gewesen sei, die Steuerleitung zu verlegen. OK, kann sein (auch wenn die 3x1.5mm2 ohnehin nur für eine WP mit weniger als 4.2kW gereicht hätten). Aber vielleicht gibt es eine Wallbox im Haushalt? Dann kann man die mit der WP kombinieren, und dann deren Leistung reduzieren, so dass der kombinierte Wert für Wallbox und WP nicht das erlabute beim Dimmen überschreitet. Ich vermute(!), dann braucht man keine Steuerleitung zur WP. Und wenn man keine Wallbox hat? Nun, dann könnte man im Extremfall wahrscheinlich einfach eine billige WP für 300€ kaufen und neben dem Verteilerkasten montieren, anstatt das Kabel zur WP zu legen. Ich schreibe "vermute", weil ich sowas noch nicht in den Auslegungen der Gesetze gesehen habe, und keine Berichte dazu kenne. Aber so oder so werden ähnlich mit der Zeit viele Standard-Lösungen entstehen, und in das normale "Handwerkszeug" der Elektriker eingehen. Ebenso vermute ich, dass in ein paar Jahren sehr viele ein richtiges EMS haben werden, weil es eben deutliche Vorteile bietet. Bei mir nutze ich bereits so etwas, um nur mit PV Überschuss per Wallbox zu laden, oder um eine Überlast des Hausanschlusses durch automatische Reduzierung der Wallboxen zu vermeiden (meine Verbraucher können zusammen mehr als der Anschluss). Diese Software (evcc) wird gerade auch für §14a Steuerung erweitert, und es gibt auch Diskussionen über die kommende Reduzierung der Einspeiseleisrung von PV-Anlagen. Ebenso ist das hilfreich um Batteriespeicher optimal ausnutzen zu können. Und es gibt auch schon Berichte, dass man evcc per EEBus an Steuerbox und (einige) WPs anschliessen kann. Es ist auch gut denkbar, dass wir in Zukunft pro Anschlussleistung eine Grundgebühr zahlen. Mit einem EMS könnte man dann die benötigte Leistung reduzieren und dann Geld sparen.
|
| | Zeit:
19.07.2025 21:30:09 |
Zitat von Joerchi  @Paule1964 :
Ich bin mir sehr sicher dass wir beide schnell einige Regeln finden würden, bei denen wir übereinstimmen, dass sie geändert oder abgeschafft werden sollten. Aber ganz ohne geht es eben nicht.
Und dann ist doch die entscheidende Frage: Schränkt mich eine[...] Wir wollen alle,dass mehr Menschen,wenn ihre Öl/ Gasheizung kaputt geht oder in die Jahre kommt,auf WP umsteigen. Das gelingt am besten,wenn es möglichst einfach und kostengünstig geht. Seit 1.1.24 ist es jetzt nun mal so,dass jede neu installierte WP mit >4,2Kw elektrischer Leistung regelbar/abschaltbar sein muß vom NB. Das trifft praktisch jede WP,auch die kleinsten 5kw,weil die alle einen Heizstab,bei den kleinsten 3kw,enthalten,der im tiefsten Winter auch zum Abtauen und zur Heizungsunterstützung gebraucht wird,oder im schlimmsten Fall,wenn der Kompressor auf Störung geht,die Familie nicht im kalten sitzt,weil der Heizstab Notbetrieb macht. Die Regelbarkeit ist mit Mehrkosten verbunden und im Hausbestand,wenn sogar ein neuer Zählerschrank benötigt wird,kostet das gleich mal ein paar Tausend€. Das verhindert,dass mehr Menschen sich für WP entscheiden. Und warum hat man diesen Paragrafen gemacht seit 1.1.24? Weil,wie ich es begründet habe,eben nicht genug Strom da ist,oder nicht genug Strom,wenn er benötigt wird. Stellen Sie sich vor 2026 werden 1Mio neue WP eingebaut(als Ersatz für Gasthermen)(das geht natürlich nicht,weil gar nicht genügend kompetente HB/Elektriker verfügbar sind),was wäre dann im Dezember2026,Januar2027 los,wenn diese WP jede Menge Strom benötigen? Ich sage es Ihnen,dann würde auch das letzte noch verfügbare dreckige KohleKW in Polen etc ans Netz geholt,damit das Netz in D nicht Zusammenbericht. Und jede Menge WP müßten dann im tiefsten Winter geregelt,zeitweise abgeschaltet werden,damit es nicht zum Blackout kommt. Dass die Geräte vom Elektriker an den NB gemeldet werden müssen,geschenkt,gilt für DLE,Herd etc schon immer. Wir wollen/brauchen viel mehr WP,aber in erster Linie muß man dafür sorgen,dass 24/7 immer und verläßlich und möglichst günstig Strom da ist,dann wird die WP ein Verkaufsschlager!
|
| | Zeit:
19.07.2025 22:07:39 |
Zitat von KR0815  Zitat von Joerchi  [...] jetzt mal konkret von vorne gefragt: - Wallbox vor ca. 5 Jahren verbaut, angemeldet, steuerbar, aber kein Kabel zum Zählerkasten (wäre aber kein Problem, WB ist ans Netzwerk angeschlossen, nur 4 von 8 Adern genutzt) IMSys wie gesagt nicht vorhanden da nicht[...] Wenn Du individuell steuern willst, also direkt per Kabel an die Wallbox, dann müsstest du wohl das Kabel verlegen, und so verschalten dass es mit dem Steuersignal angesteuert werden kann. Normalerweise wird dazu ein Relais verwendet. Relais an muss dazu führen dass die Wallbox nicht mehr als 4.2 kW verbraucht. Das ansteuern des Relais bereitet man dann vor. Dazu am besten den VNB fragen, einige haben auch Hinweise in Netz veröffentlicht. Eine gängige Variante ist es, Reihenklemmen zu nehmen, an die der VNB an einer Seite die Kontakte von der Steuerbox anschließen könnte. Dann kann man an die andere Seite das Relais anschließen. Das sollte als Vorbereitung reichen und Du kannst das Modul 1 anmelden (pauschal Geld bekommen, da es keinen separaten Zähler für die steuerbar len Verbraucher gibt) Es würde mich aber wundern wenn die Steuerbox nicht verbaut werden könnte. Bei mir wurde letzte Woche ein ImSys verbaut. Geht mit Adapterplatte bei EHZ Zähler ohne weiteren Platz im Schrank zu benötigen. SMGW und Steuerbox kommen in diese Adapterplatte. Bei 3punkt Zähler geht es ähnliches, da kommen SMGW und Steuerbox vorne auf den Zähler. APZ oder sowas braucht es nicht, eine evtl nötige Antenne kann außen an den Kasten (bei mir drinnen in einem freien Zählerfeld) Aber Achtung, wenn Du eine PV hast, dann könntest Du Dir mit der Steuerbarkeit des Verbrauchs auch die Steuerbarkeit der Einspeisung einhandeln. Da würde ich mich vorher ggf informieren. Aber wenn die Wallbox ohnehin im Netz ist, dann würde ich die eher darüber steuern. Dazu gibt es Software, evcc kann das wahrscheinlich. Es gibt wahrscheinlich auch Hardware für sowas.Denn könntest Du den Schaltkontakt zB mit einem Shelly überwachen, der ggf die Software über das dimmen informiert. Die Software steuert dann die Wallbox an. Wenn du den Shelly nicht magst kann man dann auch per eebus die Steuerbox an die Software anbinden.
|
| | Zeit:
20.07.2025 06:56:14 |
Zitat von Joerchi 
Aber Achtung, wenn Du eine PV hast, dann könntest Du Dir mit der Steuerbarkeit des Verbrauchs auch die Steuerbarkeit der Einspeisung einhandeln. Da würde ich mich vorher ggf informieren.
Ist die nicht sowieso mittlerweile verpflichtend? Verfügbarkeit des Moduls vorausgesetzt.
|
| | Zeit:
20.07.2025 09:25:37 |
Zitat von ajokr  Zitat von Joerchi  [...] Ist die nicht sowieso mittlerweile verpflichtend? Verfügbarkeit des Moduls vorausgesetzt. Es geht mir um Bestandsanlagen. Ich verstehe es so: Die müssen zwar steuerbar gemacht werden, aber erst wenn ein ImSys mit Steuerbox verbaut ist. Die ImSys sind unter anderem noch nicht längst verbaut, weil sie den meisten VNB nichts bringen. Die kosten Geld. Wenn das Netz ok ist dann will man eh auf keinen Fall dimmen. Also hat man von der Steuerbarkeit nichts. Und wer moderne Messtechnik hat könnte einen dynamischen Stromtarif buchen oder sowas, was das traditionelle Geschäftsmodell angreift. Die wollen einfach dass alles bleibt wie es ist. Daher ist es recht wahrscheinlich dass man mit einer normalen PV nicht so schnell eine Steuerbox bekommt. Wenn man aber über §14a eine bekommt, dann würde man wohl automatisch unter die Steuerbarkeit der PV fallen - es ist dieselbe Steuerbox. Ich der Zukunft wird so eine Steuerbarkeit eh jeder haben, aber derzeit ist es vorteilhaft noch abwarten zu können weil die Einspeisung (EEG) noch bei weitem nicht so klar ist wie der Verbrauch (§14a)
|
| | Zeit:
20.07.2025 15:45:55 |
Zitat von Joerchi  Dazu gibt es Software, evcc kann das wahrscheinlich. Es gibt wahrscheinlich auch Hardware für sowas.Denn könntest Du den Schaltkontakt zB mit einem Shelly überwachen, der ggf die Software über das dimmen informiert EVCC ist vorhanden, Steuerung wäre kein Problem, ich kann sie auch per Modbus steuern Nur, ist das wirklich zulässig? Da reichen ja 2 Mausklicks und die Regelung ist aus
|
| | Zeit:
20.07.2025 17:09:43 |
Das ist in der Verantwortung des Betreibers. Auch die Reihenklemmen sind im anlagenseitigen Bereich des Verteilerkastens ohne Plomben. Da könntest Du auch das Kabel rausnehmen. Grobe Ausreißer im Verbrauch könnte man vielleicht über das ImSys detektieren. Wenn man das EEBus Kabel rauszieht würde es wahrscheinlich auch auffallen. Aber nochmal: es kommt nicht auf einzelne Haushalte an, nur die Summe aller Verbraucher zählt. Und was wäre dein Vorteil wenn Du da "mogelst"? Ist die kurze Dimmung wirklich ein Problem? Manche werden sowieso in der Dimmzeit (falls mal gedimmt wird) auch mal hohen ungesteuerten Verbrauch erzeugen. Aber das ist wie früher - geringe Gleichzeitigkeit so dass es in der Summe egal ist.
|
| | Zeit:
20.07.2025 17:35:57 |
PS wenn du evcc nimmst, kennst Du diese Diskussion? Es gibt noch mehr Themen dazu bei GitHub, und auch eine zur Drosselung der PV Einspeisung.
|
| | Zeit:
20.07.2025 18:37:26 |
Zitat von Joerchi  Das ist in der Verantwortung des Betreibers. [...] Bei manchen VNBs muss man das in Dauerschleife erklären. Ich spreche aus Erfahrung:-/ Manche wollen einfach einen Eli haben. Keine Ahnung warum. Vielleicht weil sie ihn leichter unter Druck setzen bzw. in Verantwortung ziehen können mit dem Hinweis auf die Eintragung?
|
| | Zeit:
20.07.2025 18:44:01 |
Zitat von Joerchi  Wenn man aber über §14a eine bekommt, dann würde man wohl automatisch unter die Steuerbarkeit der PV fallen - es ist dieselbe Steuerbox. ...] Nach meinem Verständnis gilt das nur für Anlagen ab 2024. Für Bestandsanlagen ändert sich (erstmal) nix während der 20 Jahre des EEG. Keine Ahnung aber, was nach Herausfallen aus EEG-Vergütung passiert.
|
| | Zeit:
20.07.2025 18:53:07 |
Zitat von KR0815  Nur, ist das wirklich zulässig? Da reichen ja 2 Mausklicks und die Regelung ist aus Ich habe auch SHM von SMA als EMS. Da reichen auch zwei clicks, um die Steuerung als Betreiber zu deaktivieren. Offensichtlich ist es kein Problem.Meine Einspeisung ist auch auf 65% begrenz. Das hätte ich auch die letzten 8 Jahre mit 2 clicks ändern können. Als Betreiber hast du die Freiheit aber auch die Verantwortung. Man kann auch bei rot über Straße gehen (wenn Verkehr das erlaubt). Meistens passiert nix. Aber manchmal wird man doch von einem Polizisten oder einem Auto erwischt. Da (in meinem Fall) weder die 65% noch die 14a irgendeine Einschränkung darstellen und gleichzeitig jedoch nur Vorteile bringen, sehe ich keinen Grund bei rot über die Straße zu gehen, obwohl ich es könnte. Die 14a Regeln haben Vor- und Nachteile. Für die meisten überwiegen die Vorteile und die Regelung ist für die meisten auch besser als die frühere.
|
| | Zeit:
20.07.2025 19:33:58 |
Zitat von gnika7  Zitat von Joerchi  [...] Nach meinem Verständnis gilt das nur für Anlagen ab 2024. Für Bestandsanlagen ändert sich (erstmal) nix während der 20 Jahre des EEG. Keine Ahnung aber, was nach Herausfallen aus EEG-Vergütung passiert. Das ist falsch. Ist im EEG geregelt. Ich hatte oben schon den Link zur Clearing-Stelle mit den Infos gepostet. Die Übersicht ist hier in dieser PDF. Für alle Anlagen gilt irgendwann die letzte Seite. Davor ist der Übergang verschieden je nach Inbetriebnahme Datum und Größe.
|
| | Zeit:
20.07.2025 20:32:20 |
Zitat von gnika7  Zitat von KR0815  [...] Ich habe auch SHM von SMA als EMS. Da reichen auch zwei clicks, um die Steuerung als Betreiber zu deaktivieren. Offensichtlich ist es kein Problem.Meine Einspeisung ist auch auf 65% begrenz. Das hätte ich auch die letzten 8 Jahre mit 2 clicks ändern können. Als Betreiber hast du die Freiheit[...] Dafür gibt's doch die Dokumentationspflicht für die Betreiber. Wie die im Fall aus der Eingangsfrage nur mit Relais und Schütz aussehen soll weiß ich immer noch nicht so ganz. Das VDE Papier wurde hier ansonsten ja schon verlinkt. Bei der digitalen Schnittstelle sind wie es danach aussieht Bestätigung der Wirkleistungslimitierung, zyklische Verbindungsüberwachung, Protokollierung, mögliches Fail-Safe Verhalten etc. vorgesehen. Einfach wegklicken oder Kabel raus ist also anscheinend nicht. Wäre interessant, ob evcc das tatsächlich umsetzen kann. Die Netzdienlichkeit der Dimmung meiner WP wäre auch Null. Die hat noch nie mehr gebraucht als ihr minimal zustünde. Planerisch für den VNB mag das was vielleicht was bringen. An die Anforderungen muss man sich trotzdem durchgehend halten, wenn irgendwann tatsächlich die Steuerbox verbaut wurde.
|
| | Zeit:
20.07.2025 21:27:07 |
Zitat von ch2k  Zitat von gnika7  [...] Bei der digitalen Schnittstelle sind wie es danach aussieht Bestätigung der Wirkleistungslimitierung, zyklische Verbindungsüberwachung, Protokollierung, mögliches Fail-Safe Verhalten etc. vorgesehen. Einfach wegklicken oder Kabel raus ist also anscheinend nicht. genau davor habe ich zugegeben Angst Ich könnte sagen - Wallbox nur auf einer Phase angeschlossen - Vorgaben erfüllt - Heizstab der WP abgeklemmt, Vorgaben erfüllt Jetzt soll hier irgendwas dokumentiert werden, darf dann wohl wieder nur der Elektriker, aber der hat keine Ahnung davon Der Netzbetreiber hat noch weniger Ahnung, wird aber dumme Anforderungen stellen bereits erlebt: - PV Antrag zurück geschickt, es muss 8,750 kW heissen, nicht 8.75 kW - es wurde ein zusätzlicher Zähler für PV verlangt - wofür bei einer reinen Überschusseinspeisung? - im Blockschaltbild - Es fehlt der EnFluRi - wozu bei einer Anlage ohne Speicher? Das wird alles noch sehr spannend
|