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03.08.2025 09:11:35 |
Richtig so!
An diesem Punkt hättest du allerdings schon vor Monaten sein sollen!
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03.08.2025 10:14:42 |
Ich weiß, das war ja auch so geplant, nur kam dann die Gegenseite dazwischen und hat eine Schallschutzwand vorgeschlagen. Nach einer Abklärung mit unserem Anwalt wollten wir die Maßnahme noch abwarten und die Situation dann neu bewerten, ob wir das so akzeptieren können. Zwei Monate sind seitdem vergangen und es ist bisher nichts geschehen, also habe ich nachgefragt, weil mich auch mein Anwalt inzwischen angeschrieben hat, ob da was passiert ist. Jetzt sagt die Gegenseite plötzlich, es ist nichts mehr geplant aus den Gründen, die ich gestern schon genannt habe. Nur hat leider zu uns wieder niemand was gesagt, so können wir lange warten.
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04.08.2025 07:21:37 |
Keine Diskussionen mehr, wenn Du dir noch was wert bist!
Was soll das bringen? Du müsstest eigentlich schon längst erkannt haben, dass die Gegenseite ohne Druck und Drohung (rechtlich) nichts tun wird.
Sie wollen nichts umsetzen und hoffen nur darauf, dass ihr bald keinen Bock mehr habt und aufgebt. Ihr seid ihnen nichts wert! Auf deutsch gesagt - die sch***en auf euch und eure Meinung! Glaub mir! Ich kenne solche Menschen nur zu gut.
Ich bewundere deine Geduld und Gelassenheit. Ehrlich! Vergiss die gute Nachbarschaft. Es wird nichts mehr! Du musst hart bleiben und hart handeln! Nur so kommst du zu einem Ergebnis!
Das nachbarschaftliche Verhältnis ist eh bereits zerstört, ihr habt also nichts mehr zu verlieren.
Grüße
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04.08.2025 09:03:25 |
Zitat von Fertig  Keine Diskussionen mehr, wenn Du dir noch was wert bist!
Was soll das bringen? Du müsstest eigentlich schon längst erkannt haben, dass die Gegenseite ohne Druck und Drohung (rechtlich) nichts tun wird.
Sie wollen nichts umsetzen und hoffen nur darauf, dass ihr bald keinen[...] + 1 Es gibt eines Zeit der Diskussion und eine Zeit des Handelns. Die Zeit der Diskussion ist schon lange vorbei!
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04.08.2025 09:05:14 |
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04.08.2025 10:14:01 |
Zitat von Streety2  Klagen? Womit? Mit einer Klageschrift natürlich. Grüße
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04.08.2025 12:13:05 |
Zitat von Fertig  Zitat von Streety2  [...] Mit einer Klageschrift natürlich. Grüße Aber dazu sollte auch was belegbares vorhanden sein.
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04.08.2025 12:29:42 |
Ne. Es muss nichts belegbares vorhanden sein. Es reicht theoretisch die Aussage, es ist mir zu laut. Alles Andere klärt das Gericht und gibt gegebenenfalls ein Gutachten in Auftrag. Verfolgst du den Thread von Beginn an oder bist du "Quereinsteiger"? Es gibt mehr als genug Indizien, dass die Installation ein Pfusch ist. Das sollte für eine Klage erstmal mehr als ausreichend sein. Wenn das Gericht immer noch nicht überzeugt ist, holt es eigenhändig ein Sachverständigengutachten ein. Grüße
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04.08.2025 12:31:57 |
Zitat von Fritzli  Zitat von Fertig  [...] + 1 Es gibt eines Zeit der Diskussion und eine Zeit des Handelns. Die Zeit der Diskussion ist schon lange vorbei! Also bitte, der Thread ist noch nicht mal ein Jahr alt. Die Regelverjährungsfrist ist 3 Jahre. Da ist doch noch Zeit für Diskussionen :-)
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04.08.2025 12:50:54 |
Zitat von Fertig  Ne. Es muss nichts belegbares vorhanden sein. Es reicht theoretisch die Aussage, es ist mir zu laut. Alles Andere klärt das Gericht und gibt gegebenenfalls ein Gutachten in Auftrag.
Verfolgst du den Thread von Beginn an oder bist du "Quereinsteiger"? Es gibt mehr als genug[...] Ah ok. Also die richtig Kostenintensive und langwierige Variante.
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04.08.2025 13:11:58 |
Zitat von Streety2  Zitat von Fertig  [...] Ah ok. Also die richtig Kostenintensive und langwierige Variante. Welche Belege würdest du denn erwarten? Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten für 5000€, welches vom Gericht nicht als Beweismittel anerkannt wird? Was würdest du für Beweise vorlegen wollen? Grüße
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04.08.2025 14:02:46 |
Zitat von Fertig  Zitat von Streety2  [...] Welche Belege würdest du denn erwarten? Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten für 5000€, welches vom Gericht nicht als Beweismittel anerkannt wird? Was würdest du für Beweise vorlegen wollen? Grüße Fühl dich nicht angegriffen, so war das nicht gemeint. 2 Anwälte können sich doch auch außergerichtlich einigen. Und ein solche offizielle Messung kostet weit aus weniger.
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04.08.2025 15:10:35 |
Zitat von Waermepumpe Laut  Ich weiß, das war ja auch so geplant, nur kam dann die Gegenseite dazwischen und hat eine Schallschutzwand vorgeschlagen. Nach einer Abklärung mit unserem Anwalt wollten wir die Maßnahme noch abwarten und die Situation dann neu bewerten, ob wir das so akzeptieren können. Zwei Monate sind[...] Nun ist es wirklich Zeit die vorbereitete Klage einzureichen. Dann kann das Gericht die Gutachten in Auftrag geben und die 100% Last Messungen können rechtzeitig im Januar erfolgen, wenn es kalt ist. Sonst verliert ihr wieder ein ganzes Jahr. Eure Lebenszeit ist doch auch was wert! Ich finde ihr solltet euch nur noch auf 100 % Lösungen einlassen, welche das Problem dauerhaft und sicher beseitigt.
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04.08.2025 15:21:19 |
Zitat von Streety2  Zitat von Fertig  [...] Fühl dich nicht angegriffen, so war das nicht gemeint. 2 Anwälte können sich doch auch außergerichtlich einigen. Und ein solche offizielle Messung kostet weit aus weniger. Ob das angesichts der Vorgeschichte noch eine Option ist, weiß ich nicht. Grundsätzlich sollte man es aber zumindest versuchen. Dann wäre man zumindest in der Bestandsaufnahme objektiviert.
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04.08.2025 16:14:33 |
Indizien gibt es genug, es gibt Messungen von mir mit zu hohen Werten, es gibt amtliche Empfehlungen für Abstände und Aufstellort, die nicht eingehalten worden sind und es gibt Urteile, die dafür sprechen, dass wir einen Anspruch auf Eingreifen haben. Wenn das nicht reicht, soll das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben.
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04.08.2025 16:31:28 |
Man könnte die Gegenseite fragen, ob es Bereitschaft zu einem gemeinsam beauftragten Akustik-Gutachten gibt (Kostenteilung wäre zu klären). Damit hätten beide Seiten eine Gesprächsgrundlage und könnten so eventuell doch die große Zeit- und Kostenmühle Gericht vermeiden. Das hieße ja auch für Euch, dass Ihr noch etliche Jahre warten müsst, ehe etwas passiert...
Ich interpretiere die Aussagen der Gegenseite auch so, dass man kein Geld in die Hand nehmen will, wenn man die Gefahr hat, dass hinterher trotzdem eine Klage kommt.
Mit einem objektiven Gutachten eines Dritten hätten beide klare Fakten.
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04.08.2025 20:55:42 |
Sowas kann man vergessen, die Gegenseite würde da niemals kooperieren, es wird wie immer heißen, es stört euch, also euer Problem. Zur Erinnerung - sie wollten nicht mal vorbeikommen und sich das bei uns im Haus anhören, trotz mindestens zweier Einladungen. Hoffentlich geht es schneller mit dem Urteil, Wunder gibt es ja, vielleicht haben wir wenigstens mit dem Richter Glück.
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04.08.2025 21:36:44 |
Klagen und einstweilige Verfügung erwirken, dass die WP zwischen x und y Uhr nur mit maximal z% Verdichter/Lüfter laufen darf. Zur Not kann ja der Heizstab helfen.
Hab aber keine Ahnung, ob sowas ein Gericht verfügen würde. Aber nur so seid ihr vor weiterem Hinhalten und langem Prozessweg / Warten auf Gutachten usw. erstmal geschützt und der Nachbar merkt es entweder durch zu kalt im Haus oder hihe Stromrechnung wegen Heizstab.
Schon mal über Schmerzensgeld nachgedacht? Ihr solltet alle Register ziehen.
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05.08.2025 06:17:09 |
Zitat von Streety2  Zitat von Fertig  [...] Fühl dich nicht angegriffen, so war das nicht gemeint. 2 Anwälte können sich doch auch außergerichtlich einigen. Und ein solche offizielle Messung kostet weit aus weniger. Dazu muss aber die Gegenseite mitspielen. Was ich bisher mitbekommen habe, hat diese gar nicht kooperiert. Es wird darauf beharrt, dass es so nicht sein kann. Es kann keine Lärmbelästigung geben und der Geschädigte übertreibt. Zum Schluss hat man zwar eine Gegenmaßnahme zugesagt, aber wie man sehen kann, wurde die jetzt auch storniert. Welches Entgegenkommen kann man hier noch erwarten deiner Meinung nach? Grüße
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05.08.2025 07:41:37 |
Einstweilige Verfügung o.ä. kann man nur erwarten, wenn a) die klare Überschreitung zulässiger Grenzwerte nachgewiesen ist und wenn glaubhaft gesundheitliche Beeinträchtigungen angeführt werden können. Vermute ich als erfahrener Laie.
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05.08.2025 09:31:04 |
Zitat von totto  Ich interpretiere die Aussagen der Gegenseite auch so, dass man kein Geld in die Hand nehmen will, wenn man die Gefahr hat, dass hinterher trotzdem eine Klage kommt.[...] Ja so wird es wohl sein, sie wollen überhaupt kein Geld in die Hand nehmen, das war von Beginn an so und hat sich seitdem nicht verändert. Ich habe schon so oft in Gesprächen gehört, das sei ja unser Problem, also warum sollen sie sich da finanziell beteiligen - „Das stört dich, also ist es dein Problem. Ich höre nichts und mich stört es nicht.“ - das habe ich zu oft in Gesprächen gehört. Natürlich sind wir am meisten betroffen, die Anlage steht ja direkt auf uns gerichtet. Wie ich schon mehrmals schrieb - das Problem sind wir, nicht die Gegenseite mit ihrer Wärmepumpe - so sehen sie das.
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05.08.2025 09:57:07 |
Ich interpretiere das etwas anders. Sie wollen nix investieren, weil sie keine Sicherheit haben, dass sie dann ihre Ruhe haben werden. Am Ende haben sie investiert, du bist nicht zufrieden und klagst trotzdem. Also kann man den Punkt mit Invest auch überspringen, da unnötige Geldverschwendung, und die Klage abwarten.
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05.08.2025 10:11:37 |
An der Klage geht wohl kein Weg vorbei, kann man nicht ändern. Man könnte vermuten dass den Nachbarn auch keiner konkret in Aussicht gestellt hat, welche greifbare Verbesserung durch mögliche Maßnahmen erreicht wird. Und ob der in Frage kommende SHK-Betrieb alle Möglichkeiten genannt hat, weiß auch keiner. Wenn ich hinsichtlich meiner Mängelrügen und den versuchten Abhilfemaßnahmen eine Statistik machen würde, käme sicher die günstigsten Versuche als erste Maßnahme bei raus, oftmals auch wenn eigentlich klar ist dass diese zu keinem wirklichen Ergebnis führen. Also bleibt nur Daumen drücken.
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05.08.2025 10:16:52 |
Hallo,
wir sind jetzt hier auf Seite 77..... und der liebe Nachbar hat noch immer kein Problem.... NULL Komma NULL kleinstes Problem...
Ich schaue dann mal wieder auf Seite 154 vorbei....;-).
Eventuell findet sich da inzwischen ein fähiger Rechtsanwalt!
LG Musil
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05.08.2025 10:26:22 |
Dafür haben sie aber WL ganz schön lange hingehalten und ihn wie ein Stück ...... behandelt. War das nicht so, dass die Gegenseite es so gefordert hat, man solle doch einfach klagen? Dann aktiviert WL seinen Anwalt, will diesem Wunsch entgegenkommen und klagen. Plötzlich kommt die Gegenseite auf eine Idee, man könne doch eine Schallschutzmauer aufstellen lassen. Jetzt will plötzlich wieder niemand was davon wissen. Also ich frage mich wirklich - was soll das? Was ist das für eine Taktik? Was ist das für ein Umgang mit Menschen, in dem Falle gar direkten Nachbarn? Abgesehen davon, ist es aus menschlicher Sicht eine absolute Katastrophe. Wer seine Nachbarn so behandelt, der ist ein A........ schlechter, böser Mensch. Man kann es so argumentieren, eine Maßnahme würde Geld kosten. Klar. Aber wer sagt, dass man nach der Gerichtsverhandlung ohne Kosten da steht? Es kann auch teuer kommen und zusätzlich muss man noch den Zustand beheben. So einfach ist es also nicht. Grüße
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