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Nachbars Luft-Wärmepumpe inakzeptabel laut
Verfasser:
Fritzli
Zeit: 03.08.2025 09:11:35
0
3866818
Richtig so!

An diesem Punkt hättest du allerdings schon vor Monaten sein sollen!

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 03.08.2025 10:14:42
2
3866826
Ich weiß, das war ja auch so geplant, nur kam dann die Gegenseite dazwischen und hat eine Schallschutzwand vorgeschlagen. Nach einer Abklärung mit unserem Anwalt wollten wir die Maßnahme noch abwarten und die Situation dann neu bewerten, ob wir das so akzeptieren können.
Zwei Monate sind seitdem vergangen und es ist bisher nichts geschehen, also habe ich nachgefragt, weil mich auch mein Anwalt inzwischen angeschrieben hat, ob da was passiert ist. Jetzt sagt die Gegenseite plötzlich, es ist nichts mehr geplant aus den Gründen, die ich gestern schon genannt habe. Nur hat leider zu uns wieder niemand was gesagt, so können wir lange warten.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 04.08.2025 07:21:37
5
3867058
Keine Diskussionen mehr, wenn Du dir noch was wert bist!

Was soll das bringen? Du müsstest eigentlich schon längst erkannt haben, dass die Gegenseite ohne Druck und Drohung (rechtlich) nichts tun wird.

Sie wollen nichts umsetzen und hoffen nur darauf, dass ihr bald keinen Bock mehr habt und aufgebt. Ihr seid ihnen nichts wert! Auf deutsch gesagt - die sch***en auf euch und eure Meinung! Glaub mir! Ich kenne solche Menschen nur zu gut.

Ich bewundere deine Geduld und Gelassenheit. Ehrlich!
Vergiss die gute Nachbarschaft. Es wird nichts mehr! Du musst hart bleiben und hart handeln! Nur so kommst du zu einem Ergebnis!

Das nachbarschaftliche Verhältnis ist eh bereits zerstört, ihr habt also nichts mehr zu verlieren.

Grüße

Verfasser:
Fritzli
Zeit: 04.08.2025 09:03:25
1
3867083
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Keine Diskussionen mehr, wenn Du dir noch was wert bist!

Was soll das bringen? Du müsstest eigentlich schon längst erkannt haben, dass die Gegenseite ohne Druck und Drohung (rechtlich) nichts tun wird.

Sie wollen nichts umsetzen und hoffen nur darauf, dass ihr bald keinen[...]


+ 1

Es gibt eines Zeit der Diskussion und eine Zeit des Handelns.
Die Zeit der Diskussion ist schon lange vorbei!

Verfasser:
Streety2
Zeit: 04.08.2025 09:05:14
0
3867084
Klagen? Womit?

Verfasser:
Fertig
Zeit: 04.08.2025 10:14:01
0
3867108
Zitat von Streety2 Beitrag anzeigen
Klagen? Womit?

Mit einer Klageschrift natürlich.

Grüße

Verfasser:
Streety2
Zeit: 04.08.2025 12:13:05
0
3867149
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Zitat von Streety2 Beitrag anzeigen
[...]

Mit einer Klageschrift natürlich.

Grüße


Aber dazu sollte auch was belegbares vorhanden sein.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 04.08.2025 12:29:42
1
3867152
Ne. Es muss nichts belegbares vorhanden sein. Es reicht theoretisch die Aussage, es ist mir zu laut. Alles Andere klärt das Gericht und gibt gegebenenfalls ein Gutachten in Auftrag.

Verfolgst du den Thread von Beginn an oder bist du "Quereinsteiger"?
Es gibt mehr als genug Indizien, dass die Installation ein Pfusch ist. Das sollte für eine Klage erstmal mehr als ausreichend sein. Wenn das Gericht immer noch nicht überzeugt ist, holt es eigenhändig ein Sachverständigengutachten ein.

Grüße

Verfasser:
egal1
Zeit: 04.08.2025 12:31:57
2
3867153
Zitat von Fritzli Beitrag anzeigen
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
[...]


+ 1

Es gibt eines Zeit der Diskussion und eine Zeit des Handelns.
Die Zeit der Diskussion ist schon lange vorbei!


Also bitte, der Thread ist noch nicht mal ein Jahr alt.
Die Regelverjährungsfrist ist 3 Jahre. Da ist doch noch Zeit für Diskussionen :-)

Verfasser:
Streety2
Zeit: 04.08.2025 12:50:54
0
3867157
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Ne. Es muss nichts belegbares vorhanden sein. Es reicht theoretisch die Aussage, es ist mir zu laut. Alles Andere klärt das Gericht und gibt gegebenenfalls ein Gutachten in Auftrag.

Verfolgst du den Thread von Beginn an oder bist du "Quereinsteiger"?
Es gibt mehr als genug[...]


Ah ok.
Also die richtig Kostenintensive und langwierige Variante.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 04.08.2025 13:11:58
2
3867167
Zitat von Streety2 Beitrag anzeigen
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
[...]


Ah ok.
Also die richtig Kostenintensive und langwierige Variante.

Welche Belege würdest du denn erwarten?
Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten für 5000€, welches vom Gericht nicht als Beweismittel anerkannt wird?

Was würdest du für Beweise vorlegen wollen?

Grüße

Verfasser:
Streety2
Zeit: 04.08.2025 14:02:46
0
3867189
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Zitat von Streety2 Beitrag anzeigen
[...]

Welche Belege würdest du denn erwarten?
Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten für 5000€, welches vom Gericht nicht als Beweismittel anerkannt wird?

Was würdest du für Beweise vorlegen wollen?

Grüße


Fühl dich nicht angegriffen, so war das nicht gemeint.
2 Anwälte können sich doch auch außergerichtlich einigen.
Und ein solche offizielle Messung kostet weit aus weniger.

Verfasser:
WP2023
Zeit: 04.08.2025 15:10:35
1
3867207
Zitat von Waermepumpe Laut Beitrag anzeigen
Ich weiß, das war ja auch so geplant, nur kam dann die Gegenseite dazwischen und hat eine Schallschutzwand vorgeschlagen. Nach einer Abklärung mit unserem Anwalt wollten wir die Maßnahme noch abwarten und die Situation dann neu bewerten, ob wir das so akzeptieren können.
Zwei Monate sind[...]


Nun ist es wirklich Zeit die vorbereitete Klage einzureichen. Dann kann das Gericht die Gutachten in Auftrag geben und die 100% Last Messungen können rechtzeitig im Januar erfolgen, wenn es kalt ist.

Sonst verliert ihr wieder ein ganzes Jahr. Eure Lebenszeit ist doch auch was wert!

Ich finde ihr solltet euch nur noch auf 100 % Lösungen einlassen, welche das Problem dauerhaft und sicher beseitigt.

Verfasser:
totto
Zeit: 04.08.2025 15:21:19
0
3867210
Zitat von Streety2 Beitrag anzeigen
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
[...]


Fühl dich nicht angegriffen, so war das nicht gemeint.
2 Anwälte können sich doch auch außergerichtlich einigen.
Und ein solche offizielle Messung kostet weit aus weniger.
Ob das angesichts der Vorgeschichte noch eine Option ist, weiß ich nicht. Grundsätzlich sollte man es aber zumindest versuchen. Dann wäre man zumindest in der Bestandsaufnahme objektiviert.

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 04.08.2025 16:14:33
2
3867219
Indizien gibt es genug, es gibt Messungen von mir mit zu hohen Werten, es gibt amtliche Empfehlungen für Abstände und Aufstellort, die nicht eingehalten worden sind und es gibt Urteile, die dafür sprechen, dass wir einen Anspruch auf Eingreifen haben. Wenn das nicht reicht, soll das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben.

Verfasser:
totto
Zeit: 04.08.2025 16:31:28
0
3867222
Man könnte die Gegenseite fragen, ob es Bereitschaft zu einem gemeinsam beauftragten Akustik-Gutachten gibt (Kostenteilung wäre zu klären). Damit hätten beide Seiten eine Gesprächsgrundlage und könnten so eventuell doch die große Zeit- und Kostenmühle Gericht vermeiden. Das hieße ja auch für Euch, dass Ihr noch etliche Jahre warten müsst, ehe etwas passiert...

Ich interpretiere die Aussagen der Gegenseite auch so, dass man kein Geld in die Hand nehmen will, wenn man die Gefahr hat, dass hinterher trotzdem eine Klage kommt.

Mit einem objektiven Gutachten eines Dritten hätten beide klare Fakten.

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 04.08.2025 20:55:42
4
3867306
Sowas kann man vergessen, die Gegenseite würde da niemals kooperieren, es wird wie immer heißen, es stört euch, also euer Problem. Zur Erinnerung - sie wollten nicht mal vorbeikommen und sich das bei uns im Haus anhören, trotz mindestens zweier Einladungen.
Hoffentlich geht es schneller mit dem Urteil, Wunder gibt es ja, vielleicht haben wir wenigstens mit dem Richter Glück.

Verfasser:
A Min
Zeit: 04.08.2025 21:36:44
1
3867320
Klagen und einstweilige Verfügung erwirken, dass die WP zwischen x und y Uhr nur mit maximal z% Verdichter/Lüfter laufen darf. Zur Not kann ja der Heizstab helfen.

Hab aber keine Ahnung, ob sowas ein Gericht verfügen würde. Aber nur so seid ihr vor weiterem Hinhalten und langem Prozessweg / Warten auf Gutachten usw. erstmal geschützt und der Nachbar merkt es entweder durch zu kalt im Haus oder hihe Stromrechnung wegen Heizstab.

Schon mal über Schmerzensgeld nachgedacht?
Ihr solltet alle Register ziehen.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 05.08.2025 06:17:09
1
3867349
Zitat von Streety2 Beitrag anzeigen
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
[...]


Fühl dich nicht angegriffen, so war das nicht gemeint.
2 Anwälte können sich doch auch außergerichtlich einigen.
Und ein solche offizielle Messung kostet weit aus weniger.

Dazu muss aber die Gegenseite mitspielen. Was ich bisher mitbekommen habe, hat diese gar nicht kooperiert.
Es wird darauf beharrt, dass es so nicht sein kann. Es kann keine Lärmbelästigung geben und der Geschädigte übertreibt.

Zum Schluss hat man zwar eine Gegenmaßnahme zugesagt, aber wie man sehen kann, wurde die jetzt auch storniert.
Welches Entgegenkommen kann man hier noch erwarten deiner Meinung nach?

Grüße

Verfasser:
totto
Zeit: 05.08.2025 07:41:37
0
3867362
Einstweilige Verfügung o.ä. kann man nur erwarten, wenn a) die klare Überschreitung zulässiger Grenzwerte nachgewiesen ist und wenn glaubhaft gesundheitliche Beeinträchtigungen angeführt werden können. Vermute ich als erfahrener Laie.

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 05.08.2025 09:31:04
3
3867392
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Ich interpretiere die Aussagen der Gegenseite auch so, dass man kein Geld in die Hand nehmen will, wenn man die Gefahr hat, dass hinterher trotzdem eine Klage kommt.[...]

Ja so wird es wohl sein, sie wollen überhaupt kein Geld in die Hand nehmen, das war von Beginn an so und hat sich seitdem nicht verändert. Ich habe schon so oft in Gesprächen gehört, das sei ja unser Problem, also warum sollen sie sich da finanziell beteiligen - „Das stört dich, also ist es dein Problem. Ich höre nichts und mich stört es nicht.“ - das habe ich zu oft in Gesprächen gehört. Natürlich sind wir am meisten betroffen, die Anlage steht ja direkt auf uns gerichtet.
Wie ich schon mehrmals schrieb - das Problem sind wir, nicht die Gegenseite mit ihrer Wärmepumpe - so sehen sie das.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 05.08.2025 09:57:07
3
3867401
Ich interpretiere das etwas anders. Sie wollen nix investieren, weil sie keine Sicherheit haben, dass sie dann ihre Ruhe haben werden. Am Ende haben sie investiert, du bist nicht zufrieden und klagst trotzdem. Also kann man den Punkt mit Invest auch überspringen, da unnötige Geldverschwendung, und die Klage abwarten.

Verfasser:
Brombaer
Zeit: 05.08.2025 10:11:37
0
3867403
An der Klage geht wohl kein Weg vorbei, kann man nicht ändern.

Man könnte vermuten dass den Nachbarn auch keiner konkret in Aussicht gestellt hat, welche greifbare Verbesserung durch mögliche Maßnahmen erreicht wird. Und ob der in Frage kommende SHK-Betrieb alle Möglichkeiten genannt hat, weiß auch keiner. Wenn ich hinsichtlich meiner Mängelrügen und den versuchten Abhilfemaßnahmen eine Statistik machen würde, käme sicher die günstigsten Versuche als erste Maßnahme bei raus, oftmals auch wenn eigentlich klar ist dass diese zu keinem wirklichen Ergebnis führen.

Also bleibt nur Daumen drücken.

Verfasser:
Musil
Zeit: 05.08.2025 10:16:52
2
3867409
Hallo,

wir sind jetzt hier auf Seite 77..... und der liebe Nachbar hat noch immer kein Problem.... NULL Komma NULL kleinstes Problem...

Ich schaue dann mal wieder auf Seite 154 vorbei....;-).

Eventuell findet sich da inzwischen ein fähiger Rechtsanwalt!

LG Musil

Verfasser:
Fertig
Zeit: 05.08.2025 10:26:22
3
3867416
Dafür haben sie aber WL ganz schön lange hingehalten und ihn wie ein Stück ...... behandelt.
War das nicht so, dass die Gegenseite es so gefordert hat, man solle doch einfach klagen?

Dann aktiviert WL seinen Anwalt, will diesem Wunsch entgegenkommen und klagen. Plötzlich kommt die Gegenseite auf eine Idee, man könne doch eine Schallschutzmauer aufstellen lassen.
Jetzt will plötzlich wieder niemand was davon wissen. Also ich frage mich wirklich - was soll das? Was ist das für eine Taktik? Was ist das für ein Umgang mit Menschen, in dem Falle gar direkten Nachbarn?
Abgesehen davon, ist es aus menschlicher Sicht eine absolute Katastrophe. Wer seine Nachbarn so behandelt, der ist ein A........ schlechter, böser Mensch.

Man kann es so argumentieren, eine Maßnahme würde Geld kosten. Klar.
Aber wer sagt, dass man nach der Gerichtsverhandlung ohne Kosten da steht? Es kann auch teuer kommen und zusätzlich muss man noch den Zustand beheben.
So einfach ist es also nicht.

Grüße

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