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Datenschutzhinweise

Nachbars Luft-Wärmepumpe inakzeptabel laut
Verfasser:
gnika7
Zeit: 05.08.2025 12:34:17
1
3867466
Zitat von Brombaer Beitrag anzeigen
Wenn ich hinsichtlich meiner Mängelrügen und den versuchten Abhilfemaßnahmen eine Statistik machen würde, käme sicher die günstigsten Versuche als erste Maßnahme bei raus, oftmals auch wenn eigentlich klar ist dass diese zu keinem wirklichen Ergebnis führen.
[...]

An der Stelle des Nachbarn hier, hätte ich zumindest die Ausblasrichtung der WP geändert. Dies ist nicht so teuer und senkt auf jeden Fall die Lärmbelästigung an den Fenstern des Nachbarhauses. Ob das ausreicht oder nicht, zeigt dann die eigene Messung oder die vom Gutachter. Wenn der Wert zu hoch ist, kann man immer noch zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Aber das drehen würde definitiv das Risiko einer Klage bzw. deren Erfolgs reduzieren und vor allem auch bei ggfs. weiteren notwendigen Maßnahmen helfen.

Keine Ahnung, welches Problem der Nachbar mit dem Drehen der WP hat. Je nach Situation vor Ort, kann der HB das an einem Tag machen.

Verfasser:
SebDob
Zeit: 05.08.2025 14:51:21
0
3867510
Irgendwelche Änderungen haben doch für den Nachbarn keine Garantie auf Erfolg. Eine Klage kann er auch nicht ausschließen. Weiterhin ist natürlich auch möglich, dass er die nötigen Kosten dem Ersteller der Anlage überhelfen kann. Also wartet er die Klage ab und deren Ergebnis. Solange läuft die Kiste.

Sollte über die Software noch etwas getrickst werden können, steht er später ggf auch besser da.

Aber der TS wollte ja warten und warten und warten…

Verfasser:
gnika7
Zeit: 05.08.2025 16:52:22
0
3867559
Zitat von SebDob Beitrag anzeigen
Irgendwelche Änderungen haben doch für den Nachbarn keine Garantie auf Erfolg. Eine Klage kann er auch nicht ausschließen. [...]

Mein Punkt ist, Änderung der Ausblasrichtung kostet nicht viel, aber minimiert das Risiko einer Klage bzw. deren Erfolgs. Aus meiner Sicht wäre das durchaus Wert, insbesondere wenn der Nachbar dann mit seiner Klage scheitert, weil der Grenzwert um 1dB unterschritten wird.

Aber dazu hätte der Nachbar sich natürlich selber ein Bild der Lage machen müssen. Das scheint der Nachbar nicht für nötig zu halten. Vermutlich weil er TE und sein Problem nicht ernst nimmt. Aus welchen Gründen auch immer. Bei der Länge des Threads hier aber durchaus verständlich.

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 05.08.2025 18:13:32
5
3867609
Wir haben ja nicht aus Spaß gezögert, sondern, weil uns zumindest ein gewisses Ausmaß an Kooperation in Aussicht gestellt wurde. Nur hat man leider lange gezögert, zwischendurch immer wieder was versprochen, man kümmere sich um das Problem, und weiter gezögert, und wieder versprochen usw., bis irgendwann ein Cut kam und es hieß „Ihr müsst bitte klagen, weil wir doch nichts tun wollen.“, oder wenn wir wollen, können wir auf unsere Kosten etwas unternehmen, es stört ja uns.
Wir haben nicht einfach gewartet, weil es schön ist, sondern, weil man uns einfach so lange vertröstet hat.

Verfasser:
totto
Zeit: 05.08.2025 20:14:17
3
3867652
Hör nicht auf das dumme Geschwätz. Gerichtsprozesse dauern heute ewig lange, kosten meistens sehr viel Geld und man hat ein nicht unerhebliches Risiko, auch vermeintlich sichere Fälle wegen unfähiger oder unmotivierter Sachverständiger oder Richter am Ende doch zu verlieren.

Und wenn es dann noch um den Nachbarn geht, kann es zu einem lebenslänglichen Volldesaster werden 😳

Wer so etwas leichtfertig eingehen würde, wäre ziemlich dämlich.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 05.08.2025 20:44:01
5
3867671
Nichts überstürzen ist ganz wichtig.

Aber nun hast du mehr als genug gewartet und unternommen. Es bleibt jetzt nur noch die Klage, sollte es die nächsten 6 Wochen nichts geschehen.

Ich und sicher viele andere hier drücken dir die Daumen, damit du Recht bekommst. Recht haben tust du auf jeden Fall. Aber Recht haben und Recht bekommen…

Grüße und viel Erfolg!

Verfasser:
Maximilian Heizmann
Zeit: 05.08.2025 23:04:19
1
3867721
Der Nachbar hat doch teilweise die Situation eingesehen und stimmt Maßnahmen zu die er aber nur durch der Beitragsstarter hier voll finanziert haben möchte (er selber hört nichts, Anlagenplanung und Verantwortung für Fehlplanung und Installation gibt er verständlicherweise ab).

Für ein paar hundert Euro lässt sich doch auf die Grundstücksgrenze eine Mauer hochziehen. Wieso wird das nicht einfach probiert, bevor tausende Euro vor Gericht verpulvert werden? Der Richter will am ende sowieso nur einen Vergleich zwischen beiden erzielen.

Verfasser:
Maximilian Heizmann
Zeit: 06.08.2025 01:01:01
0
3867730
Ggf. Mauer ohne weitere absprache hochziehen (War durch deren Anwalt bereits als Maßnahme geplant) und ggf. dann erst Gegenklage bei Beschwerde.

Verfasser:
Musil
Zeit: 06.08.2025 01:52:06
2
3867733
Zitat von Maximilian Heizmann Beitrag anzeigen
Ggf. Mauer ohne weitere absprache hochziehen (War durch deren Anwalt bereits als Maßnahme geplant) und ggf. dann erst Gegenklage bei Beschwerde.


Hallo - scnr - wollte eigentlich erst auf die Seite 154 warten....;-).

Große Frage da: Wer baut / bezahlt die Mauer - egal was die bringt?

Bestimmt nicht der "liebe" Nachbar - der würde ja anerkennen, dass es da ein "massives" Problem gibt und es würde ihm Kosten entstehen.

Mal mein Fazit: Der ganze Thread hier ist ein Fake des TE... "mal sehen", wie weit man ein "Experten Forum" so ausreizen kann..............

Dazu mal herzliche Gratulation - Du (TE) hast hier schon 78 Seiten geschafft!!!

Gruß Musil

Verfasser:
Fertig
Zeit: 06.08.2025 06:43:55
2
3867740
Zitat von Maximilian Heizmann Beitrag anzeigen
Der Nachbar hat doch teilweise die Situation eingesehen und stimmt Maßnahmen zu die er aber nur durch der Beitragsstarter hier voll finanziert haben möchte (er selber hört nichts, Anlagenplanung und Verantwortung für Fehlplanung und Installation gibt er verständlicherweise ab).

Für[...]

Auf irgendeiner Seite im Thread gibt es eine Umgebungs- und Geländeskizze.
Dort kann man die Situation gut einschätzen. Das Haus von WL (Waermepumpe Laut) ist circa 2m tiefer oder so. Somit steht die Wärmepumpe des Nachbarn deutlich erhöht.
Die Mauer müsste somit auf dem Grundstück des Nachbarn gebaut werden, am besten direkt vor der Wärmepumpe (1m Abstand).
An der Grundstücksgrenze eine zu bauen ist ein Käse. Denn je weiter man von der Anlage weg ist, umso größer muss die Mauer sein (Schallausbreitung im Raum).

Fändest du es gerecht, wenn dir jemand an der Ampel hinten reinfahren und zu dir sagen würde "Ach komm, du bist doch selber schuld, dass du da stehst. Was kann ich dafür? Also bezahle du jetzt für meinen Schaden."

Wenn jemand ein neues Haus baut, wo es bereits ein anderes Haus gibt, muss doch darauf Rücksicht nehmen.
Laut Gesetz muss man sich an die Umgebung anpassen.
Wenn man trotz frühzeitig angemeldeter Bedenken eine Anlage (absichtlich?) so platziert, kann man hier (fast) vom Vorsatz sprechen. Und wenn der Anwalt gut ist, einen Vorsatz nachweisen kann und der Richter es auch so sieht, dann ist die Sache für den Nachbar gelaufen.

Das sagt die KI dazu:

Das Gebot der Rücksichtnahme ist ein zentraler Grundsatz im deutschen Nachbarrecht. Es besagt, dass Nachbarn bei der Nutzung ihrer Grundstücke und bei Bauvorhaben aufeinander Rücksicht nehmen müssen, um Beeinträchtigungen des Nachbarn zu vermeiden. Dieses Gebot gilt sowohl für das Verhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn als auch für die Beziehung zwischen Bauherren und Nachbarn, insbesondere im Hinblick auf Baugenehmigungen.

Bedeutung des Gebots der Rücksichtnahme:

Wechselseitige Pflicht:
Nachbarn sind verpflichtet, ihre Interessen so auszuüben, dass sie die Interessen ihrer Nachbarn angemessen berücksichtigen.

Vermeidung von Beeinträchtigungen:
Das Gebot soll verhindern, dass Nachbarn unzumutbare Belästigungen oder Störungen durch das Verhalten oder Bauvorhaben des anderen erfahren.

Abwägung im Einzelfall:
Bei der Anwendung des Gebots ist oft eine Einzelfallabwägung erforderlich, da nicht alle denkbaren Beeinträchtigungen gesetzlich geregelt sind.

Anwendung in verschiedenen Bereichen:
Das Gebot findet Anwendung bei Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Bauvorhaben, Grenzabständen, Bäumen und Hecken, etc.

Rechtsfolgen bei Verletzung:
Bei einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme können Nachbarn Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder andere Rechtsmittel geltend machen.


Grüße

Verfasser:
gutefrage
Zeit: 06.08.2025 08:48:12
4
3867769
bin ganz ehrlich, dieser Beitrag macht süchtig. Könnte man nicht gegen den TE vorgehen ? Es kann doch nicht sein das man um 6.00 wach wird, und automatisch das HTD aufruft um zu schauen: was macht Wärmepumpe Laut. Und gestern große Ankündigung und Heute bittere Enttäuschung. Nix, Nix macht er. Also das Thema füttern, damit das Thema in der Beobachtungsreihenfolge oben bleibt.
Mein Vorschlag hol dir 2 Bauzäune 4 Füsse dazu, mache eine Plane oder einen Stoff auf das Gitter, und stelle die Wand zw. WP und Dir. Diesen Bauzaun kannst jeden Tag anders Stellen um den Schall einzuschätzen. Grüner Kunstrasen oder Teppichreste müssten eine Schallschluckende Wirkung haben. Eierkartons mit ihren Pyramiden haben eine Schall brechende Funktion und dann die Kids mit Farbspray
und diese Waben kreativ gestaltet. Kasten Bier dabei und den Grill angeworfen und die Nachbarn eingeladen zu Schallschutzmauereröffnung.

Gutefrage

Verfasser:
gnika7
Zeit: 06.08.2025 10:20:33
1
3867790
Zitat von gutefrage Beitrag anzeigen
Mein Vorschlag hol dir 2 Bauzäune 4 Füsse dazu, mache eine Plane oder einen Stoff auf das Gitter, und stelle die Wand zw. WP und Dir. Diesen Bauzaun kannst jeden Tag anders Stellen um den Schall einzuschätzen.[...]

Da bringst du mich auf eine Idee. Wie wäre es denn mit einer Flüsterschüssel (parabolischer Schallreflektor), die den Schall zurück zum Nachbarn schickt? Ob man das günstig selber (an der Grenze) bauen kann? Kann man dann auch noch als Attraktion für Kinder nutzen.

Verfasser:
gutefrage
Zeit: 06.08.2025 10:30:59
0
3867794
na klar kann man das Anti Schall, wird im Autobau eingesetzt. Hatte ich ihm ja schon vorgeschlagen. Mit einem Frequenzgenerator gegen Schall erzeugen. ( Ich stelle mir gerade die 2 Anwälte Richter und Gutachter mit Kontrahenten im Garten vor ) für seine Eltern kann man ja nix, aber den Nachbar.....hilft nur Hausverkauf.

Gutefrage

Verfasser:
DMS20
Zeit: 06.08.2025 10:37:56
2
3867797
Ja, diese Idee gab es schon vor vielen, vielen Seiten. Mittels einer gut berechneten Reflexwand den Schall konzentriert dem lieben Nachbarn zurück schenken.

Bei der Hanglage der Grundstücke müsste bloß leider dieses Konstrukt sehr hoch (und breit) werden. Vermutlich bräuchte man sogar eine Baugenehmigung für dieses Monstrum und ansehen will sich der TE so ein Ding in seinem Garten wohl eher auch nicht.

Da wäre es vermutlich einfacher, den Schall von Nachbars WP per Mikrofon aufzunehmen und per Richtlautsprecher auf seine Fenster zu werfen. Geht die WP an, wird die Anlage aktiviert, die Fenster beben und der Nachbar ist beruhigt, weil er weiß, das seine WP läuft und der TE geärgert wird.

;-)

Verfasser:
Fertig
Zeit: 06.08.2025 12:30:19
1
3867836
Ideen habt ihr hier. Sonst geht es euch gut?

Grüße

Verfasser:
Fritzli
Zeit: 06.08.2025 13:18:46
0
3867848
Zitat von totto Beitrag anzeigen
Hör nicht auf das dumme Geschwätz. Gerichtsprozesse dauern heute ewig lange, kosten meistens sehr viel Geld und man hat ein nicht unerhebliches Risiko, auch vermeintlich sichere Fälle wegen unfähiger oder unmotivierter Sachverständiger oder Richter am Ende doch zu verlieren.

[...]

Wer so etwas leichtfertig eingehen würde, wäre ziemlich dämlich.


Ich verstehe auch nicht, warum der Nachbar sich gegen die vorgeschlagenen Massnahmen wehrt. Entweder ein total ignoranter Pfennigfuchser, ein Prinzipienreiter der sich im Recht sieht oder ähnliches. Mir als Pragmatiker unverständlich.

Vielleicht schätzt er das auch alles als nicht halb so wild ein. Als Aussenstehender ist das schwierig abzuschätzen. Aber das Thema "Geschrei des einen wegen irgendetwas wahnsinnig Wichtigem" das sich dann vor Ort bei Besichtigung als Lappalie entpuppt, kenne ich aus eigener Erfahrung.

Aber - sollte es so schlimm sein wie geschildert - verstehe ich Wärmepumpe laut ebenfalls nicht, dass er so lange braucht, bis er aus den Puschen kommt. Entweder sieht man nach etwas Bedenkzeit Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite, oder man sieht sie nicht.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 06.08.2025 13:35:07
1
3867852
Der Nachbar sieht sich wohl zu 100% im Recht. Keiner kann ihm was anhaben. Na das werden wir noch sehen, sollte es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Ich bin kein Jurist. Auch wenn ich bereits in meinem Leben mehrmals Erfahrungen mit Rechtsprozessen hatte. Aber ich glaube, dass WL ganz gute Chancen vor Gericht hat. Die Beweislage spricht bisher definitiv gegen den Nachbarn.
Entscheidend wird wohl das Gutachten sein, wenn das Gericht überhaupt eines in Auftrag gibt.

Trotzdem gibt es nie eine Garantie, dass man die Sache gewinnt.

Grüße

Verfasser:
gnika7
Zeit: 06.08.2025 18:18:58
0
3867906
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Die Beweislage spricht bisher definitiv gegen den Nachbarn.[...]

Beweise? Gibt es etwa schon ein gerichtsfestes Gutachten? Bis jetzt haben wir nur die Aussage einer Seite. Egal wie glaubhaft diese ist, wird es vor Gericht keine Rolle spielen.

Ich hätte zumindest die Bauaufsicht letzten Winter tätig werden lassen. Die können selber messen und dann Auflagen dem Betreiber bei Überschreitung erteilen. Bevor man vor Gericht geht, schickt man die Beamten ins Feuer. Für irgendwas müssen die schließlich gut sein. Aber das wurde anscheinend auch nicht wirklich mit Nachdruck verfolgt.

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 06.08.2025 18:57:43
3
3867915
Die Bauaufsicht weist jegliche Schuld von sich, sie sind da nicht zuständig, alles Privatrecht. Doch sie täuschen sich gewaltig, wie ich feststellen musste, oder sie versuchen es einfach, auf gut Glück so zu sagen.
Ich hoffe nach wie vor, dass wir es außergerichtlich hinbekommen, aber schau ma mal, jetzt muss erstmal der Anwalt wieder aktiv werden.

Verfasser:
Fritzli
Zeit: 06.08.2025 19:05:12
1
3867916
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]Bevor man vor Gericht geht, schickt man die Beamten ins Feuer. Für irgendwas müssen die schließlich gut sein. [...]


Bester Lacher des Tages!

Verfasser:
gnika7
Zeit: 06.08.2025 21:04:37
0
3867936
Zitat von Waermepumpe Laut Beitrag anzeigen
Die Bauaufsicht weist jegliche Schuld von sich, sie sind da nicht zuständig, alles Privatrecht. [...]

Privatrecht? Schallemissionen im Wohngebiet? Ist es auch Privatrecht, wenn Nachbar das Haus größer baut als erlaubt? Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet Lärmschutz zu überwachen und müssen die Einhaltung gewährleisten. Wenn nicht Bauaufsicht, dann Umweltamt oder welche Behörde bei euch da zuständig ist. Lustig, dass du nach einem Jahr immer noch die zuständige Behörde bei euch nicht kennst. Das wäre meine erste Aktion nach den ersten paar Seiten in diesem Thread.

Wie gesagt, die Behörde muss gar nicht selber messen. Nach einer Hörprobe können die den Nachbarn zum Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte auffordern, wenn es tatsächlich so störend ist.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 07.08.2025 06:48:07
2
3867987
Für mich sieht es nach einem Versuch aus, sich vor Verantwortung zu drücken. Niemand will sich damit herumschlagen, also lehnt man es ab mit dem Verweis, es sei Privatrecht.

So weit ich mich erinnern kann, gab es doch eine Besichtigung durch die Behörde vor Ort? Wollte man nicht zum Messen vorbei kommen?

Grüße

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 07.08.2025 08:09:27
2
3868016
Die Behörde war da und hat sich die Situation vor Ort angeschaut, der Mitarbeiter sah es natürlich auch so, dass die Installation nicht optimal ist, er hat auch aussen probegehört, da ist die Wärmepumpe allerdings mit minimaler Leistung gelaufen und ich habe ihn darauf hingewiesen, dass sie momentan wirklich flüsterleise ist und ich mich wegen sowas niemals beschweren würde, aber es geht auch ganz anders. Man sagte zu mir, man muss mal vorbeikommen, wenn sie wirklich mit Leistung läuft und messen, seitdem ist nichts mehr geschehen und niemand hat sich mehr dafür interessiert.
Dann hat mein Anwalt dort angeklopft und auf die Sache hingewiesen, es kam lediglich Rückmeldung, laut überschlägiger Berechnung müsste es eigentlich passen, Behörde sei da nicht zuständig, es sei Privatrecht, Tschüss. Ich und mein Anwalt sehen es aber komplett anders und frühere Gerichtsurteile geben uns da Recht, aber ich möchte hier nicht zu viel verraten, weil ich nicht wissen kann, wer da alles mitliest.

Verfasser:
WaveX
Zeit: 07.08.2025 10:13:39
2
3868065
Zitat von gutefrage Beitrag anzeigen

Mein Vorschlag hol dir 2 Bauzäune 4 Füsse dazu, mache eine Plane oder einen Stoff auf das Gitter, und stelle die Wand zw. WP und Dir. Diesen Bauzaun kannst jeden Tag anders Stellen um den Schall einzuschätzen. Grüner Kunstrasen oder Teppichreste müssten eine Schallschluckende Wirkung haben. Eierkartons mit ihren Pyramiden haben eine Schall brechende Funktion und dann die Kids mit Farbspray
[...]


Dein Vorschlag hat genau 0 Effekt! Bei Frequenzen um oder unter 100 Hz hast du mit solchen Spielereien keine Chance.

Ich sehe die Einstellung "wir machen nichts weil ihr ja sowieso klagt" als vorgeschoben. Dadurch das sie schonmal zugesagt haben etwas zu unternehmen muss ihnen klar sein das es dort ein Problem gibt.

Das Vorgehen von WL halte ich für richtig.

Verfasser:
SebDob
Zeit: 07.08.2025 10:26:52
0
3868072
Das „Problem“ ist nur die Klage. Durch das Zögern hat er den nächsten Winter frei…

Oh, ich glaube das hatte ich schon ganz zum Anfang geschrieben…

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