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Datenschutzhinweise

Blitzschutz diverser Metallteile
Verfasser:
Dipol
Zeit: 16.01.2023 17:54:18
0
3463832
Zitat von Anton35 Beitrag anzeigen
Wirkluch verlässlich sind Tiefenerder aus Edelstahl, die bis in Grundwassrr führende Schichten gehen.

Diese Aussage ist mir zu pauschal.

Ein lückenloser Schutz- bzw. mit Blitzschutzsystem ein Blitzschutz-Potentialausgleich ist wichtiger als eine möglichst niederimpedante Erdungsanlage und wenn es um die Ableitung transienter Blitzströme geht, sind normkonforme Erder vom Typ B (Fundament- und Ringerder) mit flächiger Blitzstromeintragung Erdern vom Typ A gewöhnlich überlegen.
Zitat von Anton35 Beitrag anzeigen
Wenn man vorsichtig ist, sollte man Polystyrol nicht über 70°C erwärmen (Internetangabe).
Bei den stärksten zu erwartenden Blitzen (Blitzschutzklasse 1) beträgt die Erwärmung eines eines Kupferleiters mit einem Querschnitt in Höhe von 50 qmm 22 Kelvin. Da dürfte nichts passieren.

Ableitungen oder einzelne Erdungsleiter aus 8 mm = 50 mm² Kupferdraht sind eher selten, 8 mm² St/tZn oder AlSiMg und 16 mm² Cu deutlich häufiger.

Medianblitze haben nach Siemens Blids in D um 25 kA, nach Aldis in A nur die Hälfte. Die Tabellen 2.5.1 und 5.2.2.1 im DEHN Blitzplaner basieren auf Table D.2 und D.3 von IEC 62305-1. Mit den Koeffizienten dieser Norm wird ein dort nicht aufgeführter 6 mm² Cu Funktionserdungsleiter von einem 50 kA-LEMP um 108 K erwärmt, womit bei 2 PV-Leitungen ein seltener Diirekttreffer eine Stromstärke von 150 kA bzw. eine Ladung von 5,625 MJ/Ω (meist auf 5,6 MJ/Ω gerundet) aufweisen müsste.
Zitat von Jojo_ Beitrag anzeigen
Wie würde man denn dann die Erdung einer PV-Anlage sinnvoll gestalten? Bei einem Neubau dämmt man heutzutage gerne die Bodenplatte von unten. Also wird ein Potentialausgleich in die Bodenplatte eingebaut und dazu nochmal unter der Bodenplatte ein Edelstahl-Band verlegt. Beides sollte man aber nicht für den Blitzschutz nutzen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ob du es richtig verstanden hast hängt davon ab ob der Prophet von dem du es hast blitzschutzkundig war oder normfern nur sein Bauchgefühl gepostet hat.

Mit einem Blitzschutzsystem ist ein Blitzschutzpotentialausgleich schon jahrzehntelang Pflicht bei dem ALLE Erder miteinander und der HES verbunden sind. Getrennte Erder sind auch ohne Blitzschutzsystem für Antennen- oder PV-Anlagen normwidrig und gefährlich. Dass solche Rezepte oft unter dem Motto "ich hole mir nicht den Blitz ins Haus" besonders in CB-Funk- und PV-Foren nachzulesen sind, macht sie nicht weniger gefährlich, damit erreicht man nur das Gegenteil der Absicht.

DIN VDE 0100-712 und das Beiblatt 5 der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) empfehlen eine Funktionserdung der Gestelle von PV-Generatoren an den für jedes Gebäude obligatorischen Schutzpotentialausgleich. Eine Verbindung an einen Separaterder ohne Verbindung zum Schutz- bzw. Blitzschutzpotentialausgleich ist niemals ein Potentialausgleich, gleichwohl glauben das elektrotechnische Laien in Unkenntnis von Normen und posaunen das in Foren aus.

Wer für schützenswerte Dachaufbauten wie insbesondere PV- und Antennenanlagen auch das objektiv geringe Risiko von Direkteinschlägen minimieren will, muss Geld in die Hand nehmen und die mit getrennten Fangeinrichtungen gegen Direkteinschläge wappnen. Wo aber allein die Dachvollbelegung überlegt war, scheitert das nachträglich daran, dass die nötigen Trennungsabstände nicht mehr oder nur noch mit viel aufwändigeren HVI-Systemen einzuhalten sind.

Verfasser:
Dipol
Zeit: 16.01.2023 18:17:36
0
3463849
Zitat von Anton35 Beitrag anzeigen
Hallo Jojo, zur Erdung von PV-Anlagen hat dipol einige Dokumente eingestellt bzw. verlinkt, in denen das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beschrieben worden ist.

Wenn das Haus nicht über einen äußeren Blitzschutz verfügt, sollte man als Erdungsleitung für eine PV-Anlage mindestens 16 qmm Kupfer verwenden, um auch Blitzströme ableiten zu können.

Unabhängig von den Prüfnormen, welche nach Klasse N = 50 kA und Klasse H = 100 kA unterscheiden, hat jeder Leiter hat eine bestimmte Strom- und auch Blitzstromtragfähigkeit. Ein dürftiger 4 mm² Cu übersteht per se auch einen LEMP von 50 kA, zählt aber formal nicht als blitzstrombeaufschlagter Leiter nach IEC 62305-3.

Ein 16 mm² Cu ist normativ als Funktionserdungsleiter bei Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem nur obligatorisch, wenn die Trennungsabstände zum LPS nicht eingehalten werden.

Da wie schon geschildert der induktive Widerstand runder Leiter nahezu querschnittsunabhängig ist, halte ich eine Vergrößerung selbst dann für fragwürdig, wenn durchgängig ausschließlich Klasse H-Verbinder eingebaut werden.

Zitat von Anton35 Beitrag anzeigen
Der Anschluss der Erdungsleitung einer PV-Anlage an einen externen, nicht mit dem Potentialausgleich des Hauses verbundenen Erders führt bei einem Blitzeinschlag (in die PV-Anlage) zu deutlich höheren Spannungen (bis zu einigen 100.000 V) der Erdungsleitung gegenüber den geerdeten Anlageteilen des Hauses als beim Anschluss der Erdungsleitung an den Potentialausgleich.

Und das nicht nur bei seltenen Direkteinschlägen sondern auch bei häufigeren Naheinschlägen. Mit getrennten Erdern fängt man sich Potential ein.

Verfasser:
haukeluet
Zeit: 25.01.2023 11:39:37
0
3470419
Oha. Sehe gerade, dass hier noch fleißig weiterdiskutiert wurde. Sehr schön. Ich habe mir die letzten Beiträge nun aber nicht alle durchgelesen. ich wollte nur eine Info noch zu meiner startenden Problemstellung durchgeben.
Es stellte sich nun raus, dass mein Haus gar keinen Erder besitzt (1977). Von der Erdungsschiene geht ein 10qmm Kabel direkt mit dem Stromkabel der Stadt aus dem Haus. Mehr ist nicht. Da 10qmm für Blitzschutz sicher nicht ausreichen, werde ich mein Vorhaben, der Erdung des Edelstahlschornsteins, über die Wasserleitung und dann an die Erdungsschiene, verwerfen. Ich möchte mir nicht das Erdpotential aufs Dach holen, damit Blitze anziehen und dann den Blitzstrom aber nicht sinnvoll ableiten können.

Ich werde nun versuchen, meinen ruhigen Schlaf wiederherzustellen, indem ich auf die hohen Bäume neben unserem Haus vertraue.

Drückt mir die Daumen.

"Over and Out"

Vielen Dank für´s Mitmachen und informieren!

Verfasser:
Dipol
Zeit: 25.01.2023 13:35:36
1
3470521
Zitat von haukeluet Beitrag anzeigen
Es stellte sich nun raus, dass mein Haus gar keinen Erder besitzt (1977).

Pech gehabt, denn Vorgänger der DIN 18014 waren die VDEW-Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamente und die gibt es schon seit 1966.
Zitat von haukeluet Beitrag anzeigen
Da 10qmm für Blitzschutz sicher nicht ausreichen, werde ich mein Vorhaben, der Erdung des Edelstahlschornsteins, über die Wasserleitung und dann an die Erdungsschiene, verwerfen. Ich möchte mir nicht das Erdpotential aufs Dach holen, damit Blitze anziehen und dann den Blitzstrom aber nicht sinnvoll ableiten können.

1. Blitz nicht gleich Blitz.
2. Ein vor 1984 normkonformer Erdungsleiter aus 10 mm² Cu verkraftet höhere Blitzströme als die höchste Prüfklasse H = 100 kA für Verbinder bzw. LPL 3 für normale Wohngebäude.
3. Blitze schlagen bevorzugt an Kanten und Spitzen mit hoher Feldlinienkonzentration ein.
4. Ob und mit welchem Querschnitt Edelstahlkamine, Antennen- oder PV-Anlagen geerdet sind, erhöht die Einschlagwahrscheinlicheit nach wissenschaftichen Erkenntnissen nicht,
5. Bei Gebäuden mit Blitzschutzystemen, Dachantennen, PV-Anlagen oder Edelstahlkaminen wurden keine höhere Einschlaghäufigkeiten als in Nachbargebäude ohne solche Aufbauten registriert. Daher gilt: Erdung "zieht" keine Blitzschläge an.

Zitat von haukeluet Beitrag anzeigen
Ich werde nun versuchen, meinen ruhigen Schlaf wiederherzustellen, indem ich auf die hohen Bäume neben unserem Haus vertraue.

Dass Blitze auch von Bäumen überspringen können, hat auf dem Golfplatz Waldeck am 03.07.2012 vier Frauen in einer Schutzhütte das Leben gekostet. Innerhalb von festen Gebäuden sind Todesfälle durch Blitzschlag Ausnahmen und durch fehlerhafte Elektroanlagen werden weit mehr Brände ausgelöst.

Wer deswegen meint auf jeden Schutz verzichten zu können, sollte sich mit den gdv-Blitzbilanzen und den hohen Sachschäden befassen.

Verfasser:
Magheinz
Zeit: 13.08.2025 12:47:00
0
3869481
Ich will einen Aussensensor für eien Wetterstation aufs Dach bringen. Im Moment überlege ich einen Mast an einem der Dachtrittgitter zu befestigen. Im Idealfall ist der Sensor dann höher als der First, aber niedriger als der Schornstein.
Es ist ein solar-/batteriebetriebener sensor vollkommen ohne Kabel.

Ist trotzdem ein Blitzschutz notwendig/sinnvoll?

VG,
Magnzs

Verfasser:
Anton35
Zeit: 13.08.2025 15:46:21
0
3869527
Die Einschlagswahrscheinlichkeit für einen Blitzeinschlag in das Gebäude wird sich nicht wesentlich ändern.

Der Blitzschutz ist somit genau so sinnvoll (oder weniger sinnvoll) wie er es vorher auch gewesen ist.

Ob der Blitzschutz nun auf Grund von Regelwerksanforderungen gefordert wird, weiß Dipol am besten.

Verfasser:
Dipol
Zeit: 13.08.2025 17:46:38
0
3869570
Zitat von Magheinz Beitrag anzeigen
Im Moment überlege ich einen Mast an einem der Dachtrittgitter zu befestigen. Im Idealfall ist der Sensor dann höher als der First, aber niedriger als der Schornstein.

Einmal mehr der HInweis, dass die IEC 60728-11 ausschließlich für Antennenanlagen aber weder für PV-Anlagen noch Wetterstationen gilt. Gitterroste sind statisch aber nicht dafür ausgelegt um noch die Windlast eines Mastes aufzunehmen. Dafür gibt es Dachsparrenhalter, die auch nicht den Zugang für den Schorni behindern.

Nach IEC 60728-11 ist es auf Gebäuden ohne Blitzschutzsystem für die Erdungspflicht von Dachantennen völlig unerheblich wie weit sie sich unterhalb vom Dachfirst oder einem Kamin befinden. Von blitzstromtragfähiger Erdung sind nur ursprünglich "Fensterantennen" genannte Fassadenantennen befreit, die unterhalb von Traufen mind. 2 m lotrecht und auf den Giebelseiten mind. rechtwinklig gegen die Dachhaut und max. 1,5 m Wandabstand einhalten.

Zitat von Magheinz Beitrag anzeigen
Es ist ein solar-/batteriebetriebener sensor[...]

Dass Dachmasten von Antennen generell blitzstromtragfähig nach Klasse H = 100 kA geerdet werden müssen, die von Wetterstationen aber nur bei Gebäuden mit einem Blitzschutzsystem, ist nicht logisch aber Stand der Anerkannten Regeln der Technik (= Normen).

Wo noch nicht einmal eine Leitungsverbindung als Blitz-Bypass ins Haus geführt wird, gibt es noch weniger eine sachliche Erfordernis einen Sensor-Träger zu erden.

@Anton35 Es gibt diesbezüglich bislang keine Regelwerksänderungen.

Lediglich in E DIN EN 0855-300:2025-01 werden die 1971 ausgewürfelten Fixmaße für nicht erdungspflichtige "Fensterantennen" endlich mal an die Physik nach dem wissenschaftlichen Blitzkugelverfahren angenähert.

Verfasser:
Dipol
Zeit: 13.08.2025 18:19:11
0
3869581
Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
Lediglich in E DIN EN 0855-300:2025-01 werden die 1971 ausgewürfelten Fixmaße für nicht erdungspflichtige "Fensterantennen" endlich mal an die Physik nach dem wissenschaftlichen Blitzkugelverfahren angenähert.

Zu spät um es noch auf E DIN VDE 0855-300:2025-01 zu berichtigen.

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