Zitat von
gnika7 
Zitat von
Ruediger1931 
[...]
Yep. Das ist für VNBs wie das Weihwasser für den Teufel. Einmal Dimmen und man hat plötzlich bei der Planung/Umsetzung auch noch den Regulator am Hals, der da mitreden will.
Aber ehrlicherweise haben die meisten VNBs gar nicht die nötige Infrastruktur zum Dimmen. Und bei nur[...]
Hmmm - ja, ich weiß: Vorgaben ist bedrucktes Papier und nicht Realität. Aber die BNA überwacht den Fortschritt der Messtellenbetreiber und ergreift nötigenfalls Sanktionen. das ist gesetzlich geregelt.
Und es ist gesetzlich geregelt: 1
ein IMSys bekommt verpflichtend der, der > 6.000 kWh/a an Strom verbraucht
UND/ODER
2
eine Steuerbare Einrichtung nach §14a hat - der kriegt verpflichtend auch die Steuerbox
UND/ODER
3
eine PV mit mehr als 7 kWp hat - der kriegt verpflichtend auch die Steuerbox
Da das nicht "von jetzt auf Schnipp" geht, gibt es im Gesetz klare Fristen und zwar für den Neuzubau und auch für den Gesamtbestand, der in allen Fällen bis 31.12.2032 nahezu abgeschlossen sein muss ("90%-Regel"):Alle, die unter 1, aber nicht unter 2 oder 3 fallen und > 6.000 kWh/a, aber unter 100.000 kWh/a Strom verbrauchen, werden ab dem Jahr 2028 mit IMSys ausgerüstet.
am 31.12.2028 müssen 90% der im Zeitraum 1.10.2027 - 30.9.28 neu installierten
Abnahmeleistung ausgerüstet sein; für 2029 gilt dasselbe.
Bis 31.12.2032 müssen 90% der gesamten installierten Netzabnahme im genannten Bedarfsfenster ausgerüstet sein.
Alle, die nur oder auch unter 2 oder 3 fallen, werden ab einer Inbetriebnahme am 25.2.2025 mit IMSys + Steuerbox ausgerüstet mit folgenden Fristen:Messtellen der Neuzugange des jeweiligen Jahres bis zum 30.9. müssen bis 31.12. ausgerüstet sein. Es gilt die 90%-Regel in bezug auf die Zahl der Messstellen.
Das gilt für 2025 - 2030. Für 2028/29 gilt damit: "incl. der Wärmepumpenstromnutzer bis 31.12.2023, deren Übergangsfrist zum verpflichtenden Wechsel ins Dimmmodell am 31.12.2028 endet"
Alle Messstellen der weiteren Neuzugänge
und auch der Altbestand ab 1.1.2024 muss bis 31.12.2032 entsprechend ausgerüstet sein. Es gilt die 90%-Regel in bezug auf die Messstellen.
Fazit:Es ist piepegal, ob man auf dem Land oder in Ballungsgebieten wohnt: die Ausrüstungspflicht gilt gleichermaßen und ist an klare Fristen gebunden. Und nicht der VNB ist in der Pflicht, sondern der Messstellenbetreiber.
Macht ja alles ganz viel Sinn, damit die Verteilnetzbetreiber mal endlich live mitbekommen, was in ihren Netzen vorgeht und wo schwache Netze sind und wo starke, damit der Ausbau entlang des tatsächlich gemessenen Handlungsbedarfs priorisiert werden kann.
Gruß - Eddi