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12.09.2025 14:17:15 |
Im Januar 2022 habe ich die erste PV-Anlage in Betrieb genommen. Die Vergütung beträgt 6,83 Cent/kWh. Im Januar 2024 habe ich die Zweite PV-Anlage in Betrieb genommen. Hier werden 8,20 Cent/kWh bis 10 kWp und 7,1 Cnet/kWh über 10 kWp gezahlt.
Da ich in 2022 einen Fehler machte und nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt hatte, zahlt der Netzbreiber (6,83/1,19) 5,739 Cent/kWh plus 19% MWSt, bei den beiden anderen Tarifen (8,2/1,19) 6,891 Cent/kWh bzw (7,1/1,19) 5,966 Cent/kWh plus jeweils 19% MWSt.
Ich kann erst in ein paar Jahren zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Wie sehen denn dann die Vergütungsätze aus? Dann gilt ja Brutto = Netto, oder nicht?
Vorab schon mal Danke für die Rückmeldung.
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12.09.2025 17:23:47 |
Sobald du in die KUR gewechselt bist und das dem VNB mitgeteilt hast, zahlt er nur noch die (bisherigen) Nettobeträge. Oder was war deine Frage?
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13.09.2025 00:21:26 |
Was ist überhaupt das Problem an der Umsatzsteuer? Die ist ein durchlaufender Posten. Oder hast du noch die Einnahmen überschüssige Rechnung zu machen? Da stellt sich die Frage ob du eine WP, einen PV Akku oder ein eauto hast. Dann kannst du beide Anlagen -kostenneutral- ins Privatvermögen überführen nach einer schriftlichen Mitteilung ans FA. Alternativ hab ich gehört, dass man inzwischen wohl direkt -ohne irgendwas- aus der EÜR herauskommt. Ansonsten ist es meiner Meinung nach nicht so schlecht noch ne Jahres USt abgeben zu müssen. Man bekommt ja USt zurück für PV bezogene Posten, .b. für Büromaterial (Papier, Druckerpatronen... Anteilig Internet kosten,)
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13.09.2025 01:10:37 |
Hallo, vielleicht hast Du gar keinen Fehler gemacht. Lies Dir das mal durch: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html Hast Du Dir damals die Umsatzsteuer "zurückgeholt" und musstest die bei der Erweiterung nicht zahlen? Dann ist alles gut. Aus Deinem Post bin ich nicht ganz schlau geworden. Sind das nicht die selben Beträge, die der Netzbetreiber zahlt? Vorher incl. Umsatzsteuer ausgewiesen, nachher ohne? Oder wie meinst Du das? Viele Grüße, Achim
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
13.09.2025 01:31:22 |
Zitat von Weissnixx  Ich kann erst in ein paar Jahren zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Wieso nicht zum 01.01.2026?
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13.09.2025 07:29:22 |
Zitat von DF1AS  Zitat von Weissnixx  [...] Wieso nicht zum 01.01.2026? Er kann sicher (!) erst nach vollen 6 Jahren in die KUR wechseln. Genaue Regelung bitte selbst nachlesen.
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| | Zeit:
13.09.2025 13:50:03 |
Zitat von Weissnixx  Dann gilt ja Brutto = Netto, oder nicht? Nein. Solange Du umsatzsteuerpflichtig bist bekommst Du den Nettobetrag plus Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer gibst Du ans Finanzamt weiter. Wenn Du nicht mehr Umsatzsteuerpflichtig bist bekommst Du nur noch den Nettobetrag. Für Dich also erstmal egal. Allerdings musst Du ggf. noch Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen. Um das zu vermeiden könntest Du die Anlagen ins Privatvermögen übernehmen. Wenn Du aber bei der alten Anlage ursprünglich Vorsteuer geltend gemacht hast (also die Umsatzsteuer des Kaufpreises vom Finanzamt zurückbekommen hast) kann es sein, dass das Finanzamt die anteilig zurückfordert. Dann solltest Du besser warten bis das nicht mehr der Fall ist. Bei meiner Frau wurde nach den 5 Jahren nichts mehr zurückgefordert. Wie da aber aktuell die Fristen sind, weiß ich nicht sicher. Grüße Martin
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| | Zeit:
13.09.2025 18:42:37 |
Zitat von Martin24  Zitat von Weissnixx  [...] Wie da aber aktuell die Fristen sind, weiß ich nicht sicher. Wie geschrieben: nach 6 Jahren ist es sicher, nach 5 Jahren möglich, hängt davon ab, wann genau man in die Regelbesteuerung eingetreten war; der Wechsel ist nur zu Beginn eine Kalenderjahres möglich. Also irgendwo zwischen 5 und 6 Jahren. Link |
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13.09.2025 20:33:54 |
Zitat von joe115  Zitat von DF1AS  [...] Er kann sicher (!) erst nach vollen 6 Jahren in die KUR wechseln. Genaue Regelung bitte selbst nachlesen. Spar dir die Ausrufezeichen. Das ist nicht ganz korrekt. Die Kur ist nicht die eine Lösung. Man kann sich von der EÜR befreien lassen. Oben habe ich die Voraussetzungen genannt. Dann ist wenig bis kein Unterschied mehr zur Kur. Monetär betrachtet. Keine Einnahmen zur versteuern Keinen Eigenverbrauch zu versteuern Nur die USt wird weitergereicht. Bezahlte USt bekommt man zurück (ein kleiner Vorteil gegenüber der KUR). Ich werde es so beibehalten und auf die Kur verzichten. Dafür - sollte der inzwischen auch schon 7-8 Jahre alte WR die Grätsche machen, dann bekomme ich die USt zurück
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| | Zeit:
13.09.2025 23:03:13 |
Zitat von Mastermind1  Zitat von joe115  [...] Spar dir die Ausrufezeichen. Lies bitte (und verstehe), was ich schreibe. Die Frage des TE bezog sich auf KUR, nicht auf EUR (oder deinen WR). Im Übrigen habe ich (!) meine Ausführungen belegt.
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14.09.2025 09:53:01 |
Zitat von joe115  Zitat von Mastermind1  [...] Lies bitte (und verstehe), was ich schreibe. Die Frage des TE bezog sich auf KUR, nicht auf EUR (oder deinen WR). Im Übrigen habe ich (!) meine Ausführungen belegt. Bis der TE in die KUR kann, wurde dieses steuerliche Thema mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bereits mehrfach wieder verändert. Daher würde ich einfach schauen ob man die Voraussetzungen erfüllt und man so rauskommt, aber weiterhin die USt weiterreicht mit allen Vorteilen. Damit ist man den großen Nachteil der Eigenverbrauchs Versteuerung los.
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