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28.08.2025 20:41:45 |
Okay Super, das ist dann hier das Merkblatt dazu: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Umweltschutz/33_Anzeigeformular_Stillegung_AwSV.pdf
Vielen Dank für die Hilfe, dann kann ich mich endlich an den Rückbau der Anlage widmen und beweg mich dabei auch rechtlich sicher.
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28.08.2025 21:03:42 |
Meinst du das Eisenbahnbundesamt ist die richtige Behörde für deinen Fall?
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28.08.2025 21:42:23 |
Das ist nur ein Merkblatt des Eisenbahn-Bundesamtes für die Anlagenbetreiber in seinem Zuständigkeitsbereich. Es orientiert sich an den Vorgaben der Verordnung und kann somit für alle zur Information dienen. Es steht nichts grundsätlich Falsches drin, es ist allerdings erkennbar, dass es von einem Laien geschrieben wurde, der die Thematik nicht vollständig geistig durchdrungen hat. An manchen Stellen muss ich die Stirne runzeln. Gruß Prüfer
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03.10.2025 19:43:12 |
Hallo Prüfer und andere Sachkundigen, ich habe eine Frage zum Einbau neuer Heizöltanks. Wir hatten (haben noch) 3 alte Stahltanks mit je 1500L Heizöl. Einer der Tanks ist undicht geworden (von innen nach außen durchgerostet). Das Heizöl wurde von einer Fachfirma abgepumpt und die werden auch demnächst die alten Stahltanks komplett abbauen. Sie haben auch die Meldung an die Wasserbehörde gemacht. Da habe ich einen Vordruck zur Anzeige einer Änderung bekommen, ausgefüllt und per E-Mail verschickt. Jetzt wollte ich mir 3 Tanks TIT (je 1000L) im Internet bestellen und selbst einbauen. Dazu habe einige widersprüchliche Infos gefunden. Es gibt Aussagen, dass man es selbst machen darf und dann einfach vom TÜV abnehmen lassen und fertig. Andere sagen man muss dazu ein zertifiziertes Unternehmen beauftragen und darf es selbst nicht machen. Darauf hin hatte ich bei der Wasserbehörde angerufen und die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass ich das selbst nicht machen darf. Da würden mir dann etliche Bescheinigungen nach dem Einbau fehlen und TÜV würde es an die als "Mängel" melden. Mir erscheint es trotzdem nicht nachvollziehbar. Genau dieser §45 sagt ja "Anlagenteile dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62 errichtet, " aber am Ende steht das hier "(2) Abweichend von Absatz 1 müssen Tätigkeiten an Anlagen oder Anlagenteilen, die keine unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit haben, nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden." Was nun??? Darf ich die Tanks selbst einbauen??? Vielen Dank für die Antworten!
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03.10.2025 21:55:35 |
Nein, du darfst die Tanks (= Lageranlage = Heizölverbraucheranlage) nicht selbst einbauen. Entscheidend ist die Verordnung und nicht das, was Andere sagen. Die wesentliche Aussage in § 45 ist: Anlagen(!) einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile dürfen nur von Fachbetrieben errichtet werden.Warum reduzierst du das auf nur Anlagenteile? Zitat von Killa  Abweichend von Absatz 1 müssen Tätigkeiten an Anlagen oder Anlagenteilen, die keine unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit haben, nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden." Was nun??? Was gibt es daran nicht zu verstehen. Du kannst doch nicht wirklich meinen, dass die Tanks und deren Errichtung (Aufstellung) keine Bedeutung für die Anlagensicherheit haben. Wenn nicht dies, was dann? Beispiele für „keine Bedeutung …“: - Ausheben der Baugrube für einen unterirdischen Tank - Herstellen eines Stahldeckels für die Domschachtabdeckung - Andübeln eines Leckanzeigegerätes an die Wand und Herstellung der Stromversorgung - Herstellung des Betonbodens und der Ummauerung des Auffangraumes für einen Tank im Haus (aber, nicht Aufbringen der Beschichtung) Bei Tanks mit integrierter Auffangwanne – umgangssprachlich „Doppelwandige Tanks“ bzw Tank in Tank – gibt es keine solche notwenigen unbedeutenden Nebenarbeiten. Gruß Prüfer
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03.10.2025 22:09:09 |
Ich sehe jetzt keine Probleme die Tanks hin zu stellen. Damit errichtest du ja keine Anlage, sondern stellst sie nur hin. Anschluss und Verrohrung sollte dann natürlich die Fachfirma machen und die schreibt auch die entsprechende Rechnung mit der du das nachweisen kannst. Andererseits, zumindest bei uns sind Tanks zwar grundsätzlich "registriert", aber bei so Kleintankanlagen kümmert sich darum niemand. Ich glaube nicht, dass das jemandem auffällt und nach 10 Jahren ist die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen sowieso erledigt, die Tanks sind eingestaubt, da guckt doch keiner mehr nach...
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03.10.2025 23:26:47 |
Prüfer, Danke für die Klarstellung. Dann ist das so.
@Mark, Danke auch, gute Idee! Mal sehen ob ein HB da mitmacht )))
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04.10.2025 08:53:59 |
Zitat von Mark1234  Andererseits, zumindest bei uns sind Tanks zwar grundsätzlich "registriert", aber bei so Kleintankanlagen kümmert sich darum niemand.
Im Wasserschutzgebiet dürfte das anders aussehen.
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04.10.2025 09:29:40 |
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04.10.2025 13:15:04 |
Nein das stimmt nicht. Alle(!) neu errichteten Anlagen (über 1 m³) müssen gemäß Verordnung vor Inbetriebnahme von einer Sachverständigenorganisation geprüft werden. Der Prüfbericht muss von der Prüforganisation an die Wasserbehörde geschickt werden. Damit ist die Anlage auch registriert. In Wasserschutzgebieten müssen diese oberirdischen Anlagen über 1 m³ dann alle 5 Jahre wiederkehrend geprüft werden.
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04.10.2025 13:17:07 |
Zitat von Killa  Mal sehen ob ein HB da mitmacht ))) Selbst, wenn er mitmachen will, darf er nicht – der „normale“ HB. Ein Heizungsbaubetrieb ist in der Regel kein zertifizierter WHG-Fachbetrieb.
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21.10.2025 23:38:38 |
So nun habe ich die Angebote der Firmen erhalten. Einfach unverschämt sage ich euch. 1. Angebot: 3 Tanks je 1000L und Einbau 8300€ 2. Angebot: 3 Tanks je 750L und Einbau 5900€ 3. Angebot: 3 gebrauchte Tanks je 750L und Einbau 3800€ Das ist doch nicht normal!!!! ich bin gelernter Schlosser, das kann ich auch selbst machen Ich verstehe nicht wieso es so verdammt teuer ist! Vor allen Dingen will ich in nächsten Jahren eine WP einbauen, da investiere ich doch nicht so viel Geld!!! @Prüfer: Jetzt habe ich 2 Fragen: 1. Was passiert eigentlich wenn ich 3 gebrauchte Tanks mit einem Kumpel der früher HB war selbst einbaue. Der TÜV kommt und die Anlage abnimmt weil ja alles richtig eingebaut ist. Was passiert dann? Was macht die Wasserschutzbehörde? Ist es nicht wie beim Auto TÜV bestanden mit Mängeln???? 2. Ich baue nur einen 1000L Tank ein. Ist zwar wenig, aber dann brauche ich keinen TÜV und keine Abnahme. Richtig???? Standort Nordhessen wenn es einen Unterschied in Gesetzten gibt... Vielen Dank für die Antwort!
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22.10.2025 07:19:58 |
Zitat von Killa  So nun habe ich die Angebote der Firmen erhalten. Einfach unverschämt sage ich euch. [...] Das ist doch nicht normal!!!! [...] Ich verstehe nicht wieso es so verdammt teuer ist! Preisgefühl nicht nachgeeicht... Ohne Verdienst am Material kostet die Handwerkerstunde irgendwas zwischen 60 und 100 € zzgl Steuer. Abhängig vom Gewerbe, Region und spezifischen Kosten. Handwerkerstundenlohn transparent erklärt.80€ zzgl. MWSt sind brutto 95€/h. Da kostet der Tag mit zwei Monteuren bereits 1500€ - wohlgemerkt ohne Zuverdienstmöglichkeit am Material. Zwei Tage -> 3000€. Bisschen Kleinmaterial, wenige (!) Rohrmeter, eine Stunde im Büro für den begleitenden Öl-Papierkram. -> 500€. Gebrauchte Tanks -> 500€. Voila. Lohnkosten sind übrigens so hoch, weil wir mit den exorbitanten Lohnnebenkosten vor allem eine überalterte Gesellschaft alimentieren. Das Rohr-, Fitting- und Armaturenmaterial für einen gewöhnlichen Heizungstausch liegt mittlerweile bei 2000-3000€.
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22.10.2025 09:47:56 |
Du hast wohl lange keine Handwerker mehr für irgendetwas beauftragt. Die Preise im Handwerk sind in den letzten Jahren überall explodiert...
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22.10.2025 15:34:20 |
Bei aller Liebe es dauert doch keine 2 Tage die 3 Tanks einzubauen... Für mich sind das trotzdem Moondpreise.
Habe jetzt hier im Forum dieses Thema gefunden. Also es geht wenn man selbst einbaut. Oder hat sich mittlerweile etwas gesetztechnisch geändert? https://www.haustechnikdialog.de/Forum/p/475303
Option 2 mit dem Selbsteinbau nur eines 1000L Tanks ohne Prüfungen usw. kommt immer mehr in den Vordergrund. Ich wollte eigentlich mehr Heizöl im Keller haben und die Unsicherheit vermeiden. Verstehe ich richtig, dass ich dann keine TÜV Abnahme usw brauche?
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22.10.2025 15:48:26 |
Ich werde dazu etwa schreiben - heute oder morgen.
Gruß Prüfer
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22.10.2025 17:50:39 |
Es ging jetzt doch schneller, als ich dachte. Also: Heizöltanks müssen zum Zeitpunkt der Neuaufstellung den Anforderungen entsprechen, die in der Verordnung ( AwSV) vorgegeben sind. Welche Tanks entsprechen den Anforderungen? - z. B. Tanks nach DIN 6608, DIN 6618, DIN 6620, DIN 6625 (geregelte Bauprodukte) Die DINs sind technische Spezifikationen, in denen die einzuhaltenden Details beschrieben sind. - Von Herstellern selbst konstruierte Tanks mit AbZ Allgemein bauaufsichtlicher Zulassung (Z-40.21-__) / ehemals BAM/… Das sind die typischen Kunststofftanks - dafür gibt es keine DINs. Mit der AbZ wird bestätigt, dass das jeweilge spezielle Produkt die Anforderungen erfüllt. Da sich die Anforderungen ändern können, sind solche Zulassungen in der Regel auf fünf Jahre beschränkt. Dann muss der Hersteller die Zulassung verlängern lassen oder er darf das Produkt nicht mehr vertreiben. Tanks mit einer nicht mehr gültigen Zulassung (z. B. Ladenhüter) dürfen nicht mehr erstmalig in Betrieb genommen werden – unabhängig von einer Prüfpflicht. Bereits in Betrieb befindliche Tanks dürfen natürlich (vorerst auf unbestimmte Zeit) weiterbetrieben werden. Eine Inbetriebnahme eines alten gebrauchten Tanks an einem anderen Standort ist nicht ohne Weiteres zulässig – egal, wie die Praxis (im Privatbereich) aussieht.Wo kein Kläger, … Ein Handwerksbetrieb sollte sich seine Praxis gut überlegen. Heizöltanks (Heizölverbraucheranlagen) bis 1.000 l sind von Folgendem ausgenommen: - Fachbetriebspflicht - Anzeigepflicht - Prüfpflicht Bei Tanks über 1.000 l gilt das alles uneingeschränkt. Gruß Prüfer
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22.10.2025 23:00:43 |
Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
Nur noch ein kleines Detail. Dieses Wortspiel bis 1000L und über 1000L... Also kann ich einen 1000L Tank ohne jegliche Prüfung aufstellen? Sprich damit muss es nicht unbedingt ein Tank unter 1000L sein (ein 750L Tank zB), richtig?
Denn 1000L ist bei weitem besser, dann muss ich nur 1 mal im Winter tanken. Und nächstes Jahr wird die WP angegangen.
Vielen Dank!!!
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23.10.2025 16:59:33 |
Bitteschön. Zitat von Killa  Dieses Wortspiel bis 1000L und über 1000L... Das ist kein Wortspiel sondern präzises Deutsch. Über tausendL bzw. 1000 l sind mehr als tausend Liter. Also, bis 1000 l keine Prüfpflicht.
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