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10.02.2026 15:56:48 |
Hallo Zusammen, in diesem Jahr 2026 läuft ja in Großstädten die Frist zum möglichen Tausch einer Gastherme im Bestand aus. Ich trage mich mit dem Gedanken meine kleine Gasbrennwerttherme für Heizung und Brauchwasser in einem kleinen Bungalow auszutauschen, gegen gleiches Modell in neu. Grund ist eben die aktuelle Gesetzgebung. Die vorhandene Therme ist erst 13 Jahre alt, könnte dann als Ersatzteilspender dienen. Aus Platzgründen wäre in Zukunft sonst nur eine Monoblockwärmepumpe für die Hzg. ohne Brauchwassererwärmung möglich, welche dann per elektr. Durchlauferhitzer erfolgen müsste. Mich würden da mal eure Gedanken, für und wider, interessieren. Vielen Dank im Vorraus
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10.02.2026 16:12:09 |
Jetzt noch in eine Gasheizung zu investieren ist Unsinn, Nutze die Bestehende GBWT solange sie noch funktioniert und kauf dir dann eine Wärmepumpe. Die Innengeräte gibt es auch mit integrierter Warmwasserbereitung, so daß das kein Argument für eine neue GBWT wäre. Die Frage ist eher, ob du gleich noch die Förderung ohne Geschwindigkeitsbonus mit nehmen willst oder noch 7 Jahre wartest, und wieviel Förderung du dann noch bekommts. Was nahezu sicher ist: Die Gaspreise werden wg. CO2 Abgabe steigen und die Grundgebühren auch, weil es immer weniger Gaskunden geben wird. Außerdem hast du zusatzlich noch die Kaminkehrerrechnungen und die Wartungkosten, die auch noch steigen werden, weil immer weniger HBs diese durchführen werden.
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10.02.2026 16:34:03 |
Ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen, schwer zu sagen. Was die zukunft betrifft; würde ich mir nicht zutrauen definitive Aussagen zur Gaspreis/Strompreispaarung zu machen. Da kann alles passieren, auch das Gegenteil. Dafür ist mir da zu viel Politik/Ideologie im Spiel.
Bungalow heißt ggf. nur eine Etage und viel Dachfläche? Dann nimm das Geld und hol dir stattdessen eine PV und eine LLWP (Klimaanlage). Gut gegen heißen Sommer; und im Winter fall-back Heizoption. Bzw. Frühjahr und Herbst mit PV quasi heizen for free…
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10.02.2026 16:45:40 |
Split-Klimaanlage in den größten Raum stellen ist immer eine gute Option, wenn man eine halbwegs neue Gasheizung hat. Ob sich die PV rentiert, hängt v.a. davon ab ob man ein E-Auto oder andere Großverbraucher hat, Eine Split-Klima mit 300-1500W im Heizbetrieb gehört da eher nicht dazu, weil man die hohen Stromverbräuche eh nur hat wenn keine Sonne scheint.
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10.02.2026 17:15:01 |
Bei dem trüben Wetter aktuell hier in Rhein-Main schafft unsere PV (9,3kWp) tagsüber zwischen 500-1000 Watt. Die Klimaanlage zum heizen (zwei Innengeräte) läuft recht konstant bei 500-800 Watt Leistungsaufnahme vor sich hin. Und macht gut warm dabei.
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10.02.2026 20:08:49 |
Wenn du jetzt die Gasheizung erneuerst musst du nach jetzigen GEG ab spätestens mitte 2028 ( Ende der KWP ) 65% Biomethamanteil kaufen. Bzw er wird langsam ansteigen. Das wird teuer. Kauf dir lieber eine gebrauchte GBWT von deinem Modell und halte sie so lange du es dir leisten kannst auf Stand. Grüße
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10.02.2026 20:12:35 |
Dachte das gilt nur wenn die kommunale Wärmeplanung schon abgeschlossen ist.
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11.02.2026 10:24:45 |
Wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, müssen auch im Bestand neu eingebaute Heizungen die 65 % erneuerbare Energie Vorgabe einhalten. Fossil befeuerte Heizungen, die im Bestand zwischen dem 01.01.2024 und der Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, müssen (wie auch Ruediger1931 schreibt) mit steigenden Anteilen klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Falls sich am GEG bzw. dann am GMG diesbezüglich nichts ändert, würde ich momentan keine funktionierende Gasheizung gegen eine neue Gasheizung austauschen. Eine neue, baugleiche Gasheizung würde ich mir höchstens als Ersatzteilspender zulegen.
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11.02.2026 14:35:58 |
Zunächst mal vielen Dank an alle für die Infos. Nach dem Beitrag von Anton35 sehe ich es so, das im Bestand neu eingebaute GasHeizungen ab 2024 diesen Regularien unterliegen. Bezieht sich das "Neu" aber nun auf z.B. den Wechsel von Öl auf Gas, oder auch auf den Austausch einer vorhandenen Gastherme gegen eine "neue", weil z.B. defekt? Ich kenne einige Fälle wo in den letzten zwei Jahren die Thermen getauscht wurden. Wie sollen die Nutzer denn dann praktisch ab 2026/2028 den gesteigerten Anteil Erneuerbarer umsetzen, wenn der Wasserstoffanteil im Gasnetz gleich bleibt?
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11.02.2026 14:46:52 |
Mit Biogas ( Methan aus erneuerbaren Rohstoffen) und dann wirds richtig teuer. H2 kannst du vergessen. Also lass den Quatsch mit der neuen Therme. Die alte wird es schon noch 7 Jahre tun und dann kommt die WP. Kauf in der Zwischenzeit eine Split-Klima damit du nie im Kalten sitzt.
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11.02.2026 16:50:48 |
Zitat von Gerdi50  Zunächst mal vielen Dank an alle für die Infos. Nach dem Beitrag von Anton35 sehe ich es so, das im Bestand neu eingebaute GasHeizungen ab 2024 diesen Regularien unterliegen. Bezieht sich das "Neu" aber nun auf z.B. den Wechsel von Öl auf Gas, oder auch auf den Austausch einervorhandenen Gastherme gegen eine "neue", weil z.B. defekt? Ich kenne einige Fälle wo in den letzten zwei Jahren die Thermen getauscht wurden. Wie sollen die Nutzer denn dann praktisch ab 2026/2028 den gesteigerten Anteil Erneuerbarer umsetzen, wenn der Wasserstoffanteil im Gasnetz gleich bleibt? [...] "Neu" bezieht sich auf alle neu eingebauten Heizungen, also auch auf den Ersatz einer Gasheizung durch eine Gasheizung. Bei Austausch in der Übergangszeit (01.01.2024 bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung) gelten folgende Anforderungen an die Nutzung von Grünem Gas/HVO: ab 2029: 15 %, ab 2035: 30 %, ab 2040: 60 %, ab 2045: 100 % klimaneutraler Brennstoff |