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15.02.2026 13:08:24 |
Zitat von alex2014  Zitat von WG_Jena  [...] auch in Ihr Angebot 90% in Vorauszahlung. Mir liegen schon 6 Angeboten. Bei allen ist ca 80% Vorauszahlung vor Arbeitsbeginn. Und das sind lokale Firmen, die schon eine Geschichte haben. Wir haben schon Dach saniert, Fenster getauscht. Vor 15 Jahren war keine Rede vor[...] Nein, das ist auch bei WP NICHT so. Allenfalls die Abschlagzahlung für das Material, das bei mir als Kunde diekt angeliefert wurde und auch hier zwischengeparkt ist. Ich empfehle Angebote aus Nachbarorten bis 40 km Entfernung. Das riecht nämlich nach Absprache. Gruß - Eddi
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15.02.2026 13:34:10 |
Oder der TE ist auf einer schwarzen Liste, weil er mal beim Bezahlen rumgezickt hat.
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16.02.2026 10:40:39 |
Mein Angebot hat schon - wie dann bei Rechnung notwendig - zwischen Materialkosten und Arbeitsleistung aufgeschlüsselt. Statt pauschaler Vorauszahlungen (die nicht verboten sind, aber leider üblich) haben wir Abschlagszahlung vereinbart, etwa nach Lieferung der WP oder eines Speichers auf die Baustelle in Höhe der jeweiligen Materialkosten. Vorauszahlungen, die höher sind, würde ich nicht akzeptieren.
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16.02.2026 12:17:54 |
Mein HB hat zu mir gesagt, er braucht keine Vorauszahlung. Grund: Er selber muss erst bezahlen, wenn der Großhändler das Material auf die Baustelle liefert. Von der Lieferung bis zur Fertigstellung dauert es max. 2 Wochen. Da macht eine Vorauszahlung keinen Sinn. Ok, auch gut 👍
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16.02.2026 14:20:57 |
Zitat von Icef  Darf ich fragen, wie alt die Dokumente waren? Mein Antrag ist durch, die Umsetzung möchte ich aber erst in paar Monaten angehen. Mein HB möchte 50% nach Anlieferung, 40% nach Installation und Rest nach Abnahme. Liebe(r) Icef, Die KfW stellt in ihren FAQ z.B. gleich in den ersten 2 Punkten der Rubrik "nach Antragstellung" sehr klar, dass es keine neuen Dokumente sein müssen, sondern die Dokumentinhalte lediglich die tatsächlichen heutigen Verhältnisse widerspiegeln müssen. Beide sind nötig, wenn z.B. der Geschwindigkeitsbonus in Anspruch genommen wird, denn den bekommt nur der, der in seinem Haus, wo die WP eingebaut wird, selbst wohnt.
Was meint das? Ein fiktives Beispiel: Ich habe vor 2 Jahren geheiratet und meinen Namen geändert (z.B. Doppelname). Dann sollte mein aktueller Name auch in der Meldebescheinigung sein. Und ziehe ich in der Gemeinde um zu meiner gerade geheirateten Frau in ihr geerbtes Haus, brauche ich eben eine neue Meldebescheinigung. Da ich im Grundbuch auch nicht als Miteigentümer eingetragen bin, sollte nicht ich, sondern besser meine Frau den Antrag stellen oder wir ändern den Grundbucheintrag, wenn sie das will. Es geht ja im Grundbuch um Besitzansprüche und in der Meldebescheinigung um mein Dokument, mit dem ich meinen Wohnsitz nachweisen kann. In der verlinkten Webseite kann man auch in einem einfachen Frageprozess prüfen, ob man antragsberechtigt ist und am Ende bekommt man Zugriff auf ein IMHO sehr gutes Merkblatt, in dem so knapp wie möglich alle wesentlichen Punkte für das Antragsverfahren enthalten sind - u.a. Grundbuchauszug und Meldebescheinigung. Gruß - Eddi PS: Mal so als meine Meinung in die Runde geworfen: Fördergelder sind ja Steuergelder, die leider auch gern von zwielichtigen Gestalten missbräuchlich abgegriffen werden wollen. Will ich was haben, muss ich auch nachweisen, dass meine Ansprüche berechtigt sind. Und im Fall der WP-Förderung bei meiner verwandten gab es die KfW-Mail mit Zusage der Auszahlung ganze 3 Tage nach Einreichung der notwendigen Unterlagen. Das finde ich schnell...die für die Förderung in 2023 noch zuständige BAFA benötigte dafür in meinem Fall 6 Wochen.
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16.02.2026 15:27:57 |
Mein Elektriker will z.b. 0 Anzahlu g. Erst wenn fertig, dann Rechnu g, dann Kohle. Und ich kann Eigenleistung machen in dem Umfang wie ich möchte. Ich muss nichtmal das Material für Eigenleistung bei ihm kaufen. Dorf halt.
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16.02.2026 15:41:17 |
Zitat von cn3boj00  Statt pauschaler Vorauszahlungen (die nicht verboten sind, aber leider üblich) haben wir Abschlagszahlung vereinbart, Sehrwohl sind Vorauszahlungen nicht zulässig. Wird aber trotzdem gemacht. Das Gesetz ist da eindeutig, keine Zahlung ohne Gegenleistung.
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16.02.2026 16:44:45 |
Zitat von Stefan2601  Zitat von cn3boj00  [...] Sehrwohl sind Vorauszahlungen nicht zulässig. Wird aber trotzdem gemacht. Das Gesetz ist da eindeutig, keine Zahlung ohne Gegenleistung. Die Gegenleistung ist das Erstellen des Angebots und die Bestellung der Hardware.
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16.02.2026 16:56:39 |
Zitat von Bergi  Zitat von Stefan2601  [...] Die Gegenleistung ist das Erstellen des Angebots und die Bestellung der Hardware. ...also 400 €? Gruß - Eddi
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16.02.2026 17:10:42 |
Zitat von Eddi Lang  Zitat von Bergi  [...] ...also 400 €? Gruß - Eddi Nein. Es wird ja nicht für das Lager bestellt , sondern für den Kunden. Das heißt der komplette EK .
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16.02.2026 18:15:35 |
Zitat von Bergi  Zitat von Eddi Lang  [...] Nein. Es wird ja nicht für das Lager bestellt , sondern für den Kunden. Das heißt der komplette EK . Nö. Wert der Ware nur, wenn sie geliefert ist. Es ist mal wichtig, das allen hier lesenden Foristen auf Basis der geltenden Grundlage zu erklären: Wir sind ja nicht im online-Geschäft sondern automatisch im Rechtsraum des BGB - sofern nicht ausdrücklich die VOB vereinbart wurde. Nicht vergessen: bei KfW-Förderung wurde zwingend ein formeller Werkvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung zu geschlossen. Übrigens: auch bei Vergabe der Arbeit nach Angebot kommt automatisch ein solcher Vertrag zustande, ohne dass es eines formellen Papiers bedarf. Es reicht die schriftliche Beauftragung gemäß Angebot per email. Was steht nun in der VOB? Relevant ist §16: Ich zitiere: "1Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages. 2Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. 3Als Leistungen gelten hierbei auch die für die geforderte Leistung eigens angefertigten und bereitgestellten Bauteile sowie die auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Eigentum an ihnen übertragen ist oder entsprechende Sicherheit gegeben wird." Ich denke, dass ist glasklar und eindeutig geregelt. Du würdest von mir nicht mehr als den nachgewiesenen Stunden-Aufwand für Angebot und Auslösung der Bestellung bekommen. Was steht im BGB? Relevant ist der §632a: " (1) 1Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. 2Sind die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Besteller die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags verweigern. 3Die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur Abnahme beim Unternehmer. 4§ 641 Abs. 3 gilt entsprechend. 5Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. 6Die Sätze 1 bis 5 gelten auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt sind, wenn dem Besteller nach seiner Wahl Eigentum an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder entsprechende Sicherheit hierfür geleistet wird." Hinweis: Definition des "Bestellers" siehe Satz 1 d.h. gemeint ist der Auftraggeber. Beide Paragrapgen sind verdammt ähnlich und in den entscheidenden Punkten gleichlautend. Daher ist meine Antwort an Dich: ich zahle nur für tatsächlich erbrachte und nachgewiesene Leistungen. So hat das sowohl bei der energetischen Sanierung meines Hauses funktioniert und auch beim Einbau der WP und auch bei den Pflasterarbeiten und dem Bau des Carports. Alles Handwerker wie Dachdecker, Zimmerer, Klimatechniker, Maler, Maurer, die sich an dieses Recht und Gesetz gehalten haben. Und klar ist - falls Du eine Abschlagzahlung für die Teile haben willst: die Teile wurden bestellt, aber nicht geliefert. Geld für die Bestellung, kein Geld für die Teile, deren Lieferung nicht erbracht ist. Wir sind ja nicht im Wilden Westen, wo Recht und Gesetz manchmal folgenlos mißachtet werden kann. Gruß - Eddi
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| | Zeit:
16.02.2026 19:28:41 |
Eddi, genau richtig wie schreibst. Leider wissen das die Kunden nicht und daher kommen hier die gierigen Vorauszahlungsvereinbarungen zu Stande.
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16.02.2026 21:54:59 |
Zitat von Stefan2601  Eddi, genau richtig wie schreibst. Leider wissen das die Kunden nicht und daher kommen hier die gierigen Vorauszahlungsvereinbarungen zu Stande. Ach, es ist ja nur in Sonderfällen "gierig". Es ist Misstrauen, dass man für seine Leistung nicht bezahlt wird und daher versucht, sich die Kohle vorher zu holen. Wer von der Zielgruppe fragt sich denn schon, ob er damit gerade Vertrauensbruch seinem Auftraggeber gegenüber begeht? In einem Werkvertrag greift da der Sachverhalt "Vertrauensbruch" als wichtiger Kündigungsgrund "…nur aus wichtigen Gründen…" zur weiteren Zusammenarbeit mit dem Handwerker. Solche "Meister" haben bei mir nie einen einzigen Auftrag bekommen. Angst erwächst aus eigenen Fehlern, aus denen man nicht lernt. Leider sind das meist genau die Handwerker, die sich auch immer 100% Rückendeckung vom Hersteller für die Realisierung holen. Von Unternehmergeist und Selbstvertrauen ist da weit und breit nichts mehr übrig. Und das von dem, der es am besten aus fachlicher Sicht wissen sollte…. Die Sorge rankt sich nur noch darum, irgendwie haftbar für seine eigenen Entscheidungen gemacht werden zu können - also trifft man keine mehr. Wie klein ist das… Was ich mich frage: wo bleibt da die sprichwörtliche Kennerschaft und Souveränität, die mit der Erfahrung dieses Meisters gepaart ist und aus ihr erwächst - nur er darf ja ein solches Unternehmen führen? Ist es die Angst vor dem Kunden, der immer besser informiert ist? Gruß - Eddi
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| | Zeit:
16.02.2026 22:52:42 |
Zitat von Paule 5019  Zitat: Ich muss einen komplett neuen Antrag stellen. Man sollte auf das Geld nicht unbedingt angewiesen sein. Das mit dem angeblichen Fehlen den neusten aktuellen Unterlagen ist von dieser & auch andere Behörden reine Routine denn gerade diese Behörden haben ja die Möglichkeit auf die verschiedenen auch Bauämter zurück greifen. Aber da wird eben Dienst nach Vorschrift gemacht & der Antragsteller darf dann bei voller neuer Antragkosten dieses dort neu mit Beantragen. Nach dem Motto wer sich nicht an unseren Verwaltung Vorschriften hält wird eben der Antrag Abgelehlt. Und dass ist nicht nur bei dieser Recht Deutschen Verwaltung Behörde so[...] Bist Du davon überzeugt, dass ein neuer Antrag DICH Geld kostet? Hast Du etwa für den Erstantrag Geld bezahlt? Wir nicht…. Wie kommst Du auf die Vermutung, dass die KFW Eigentums- und Meldeverhältnisse bei Städten und Gemeinden direkt einsehen kann? Schon mal was von Datenschutzgrundverordnung gehört? Also..ich will das nicht, das ich allen Behörden gegenüber in einem Maß transparent bin, dem ich nicht vorher zugestimmt habe. Wir sind ja nicht im totalitären Staat. Und es ist gut so, das dem so ist, dass meine Zustimmung nötig ist. Man nennt das Demokratie… Und wenn ich was will - in diesem Fall über 10.000 € bar ausgezahlten Zuschuss - dürfen die deutschen Steuerzahler von mir erwarten und ich tue das auch, das ich in der Lage und bereit bin, meine Auszahlwünsche nach den Förderrichtlinien als berechtigt nachzuweisen. Was ist eigentlich daran so schwierig? Gruß - Eddi PS. Mit 10 min Internetsuche weiß man das alles vorher….
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