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25.02.2026 06:45:03 |
Hallo zusammen, gestern wurde ja das Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz von Miersch und Spahn angekündigt. Leider finde ich nirgendwo den Orginaltext, sondern nur Medienartikel. Hat jemand das Original im Zugriff und kann daraus erkennen wie sich die sogenannte Bio-Treppe, also die stufenweise Beimischung von Bio-Energiterägern ab 2029, auf Bestandsanlagen auswirkt. Konkret muß ich als Betreiber einer Gasheizung die vor 2024 eingebaut wurde auch das teure Biogas kaufen ?
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25.02.2026 07:00:45 |
Nein. Und auch genau zuhören. Es sind Eckpunkte. Das Gesetz kommt erst noch.
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25.02.2026 07:46:07 |
Es ist mir klar, daß das noch kein Gesetz ist. Leider ist das Eckpunktepapier nirgendwo veröffentlicht, so daß man nicht selbst lesen kann was geplant ist. Die Medienberichte sind auch nicht sonderlich aussagekräftig. Ich frag mich wie das in der Praxis funktionieren soll. Wird es dann zukünftig Gastarife für Bestandsanlagen ohne Beimischung geben und Gastarife für Neu-Anlagen mit Beimischung? Wer kontrolliert, ob ein Neu-Anlagen-Betreiber einen Beimischungstarif hat. Wie soll das bei Öl-Heizungen funktionieren? Prüft dann der Kaminkehrer die Rechnungen oder muß er den Bio-Ölanteil mit einer Messung überprüfen? Wo soll der Anteil an Bio- Energieträgern überhaupt herkommen?
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25.02.2026 08:50:55 |
Zitat von belzig  ... Ich frag mich wie das in der Praxis funktionieren soll. Wird es dann zukünftig Gastarife für Bestandsanlagen ohne Beimischung geben und Gastarife für Neu-Anlagen mit Beimischung? ... Ich frag mich wie das in der Praxis funktionieren[...]
Evtl. so wie dies in BaWü schon seit 2008 funktioniert - EWärmeG.
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25.02.2026 08:59:50 |
Erstmal haben die Freunde von Frau Reiche Zeit gewonnen, um das Öl- und Gasgeschäft länger betreiben zu können. Wenn sich dann herausstellt, dass 2030 nicht genug Bio-Gas und -Öl zur Verfügung stehen oder viel zu teuer sind, dann muss die Regierung halt schauen, wie sie den armen Bürgern (und vielleicht auch den Gasversorgern...) hilft. Zumal die Ausgestaltung der "Biotreppe" ja noch komplett offen ist. Aber wahrscheinlich werden die Publikationen mit 4 Buchstaben schon zum Aufstand aufrufen, wenn der CO2-Preis ernsthaft steigt und die Leute, die sich schnell noch eine fossile Heizung eingebaut haben, plötzlich und unerwartet viel mehr für ihren Brennstoff bezahlen müssen - und das nur wegen der linksgrünen Ideologie... Ironie aus!
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25.02.2026 09:00:43 |
Das ist ja ein komplettes Bürokratiemonster in BW. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energieeffizienz/gebaeude/erneuerbare-waerme-gesetz-2015/nachweisformulare https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/ Energieeffizienz/EWaermeG_BW/Nachweise/07-Erfuellungserklaerung-EWaermeG-Biooel-barrierefrei.pdf Wer in aller Welt kontrolliert das?
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25.02.2026 09:02:55 |
Die unteren Baubehörden oder das Landratsamt. Und kompliziert ist es nicht.
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25.02.2026 09:03:24 |
Kennst Du nicht "Keiner"? ;>))
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25.02.2026 09:23:39 |
Zitat von belzig  Leider ist das Eckpunktepapier nirgendwo veröffentlicht, so daß man nicht selbst lesen kann was geplant ist. Du weißt schon, dass in BW und RP in Kürze Landtagswahlen sind. Abgestimmt wird über die "Eckpunkte" erst nach diesen Wahlen. Ist doch logisch-oder? Da will sich doch keiner schon wieder Lügen unterstellen lassen.
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25.02.2026 10:28:16 |
Zitat von belzig  Wer kontrolliert, ob ein Neu-Anlagen-Betreiber einen Beimischungstarif hat Ich denke bei dem Kram immer an Strom - da haben wir eigentlich die Blaupause für alles. Ökostrom und Nichtökostrom aus der selben Steckdose=Geht alles über Zertifikate. Bei Gas halt mit/ohne Wasserstoff, Bio oder was auch immer. Und Wärmepumpentarife gibt es auch alte und neue. Gut, da weiß aufgrund der Steuerbarkeit, Anmeldung etc der VNB Bescheid - aber das läßt sich auch problemlos mit Meldeerfordernis des Schornis bei Neueinbau an den VNB für Gas abfrühstücken. Wenn die Politik das will, hat die schon alle Bausteine. Davon ab, sehe ich eigentlich nicht was der ganze Kram bringen soll. Die WPs werden wohl weiter fast immer die günstigste Option im Betrieb bleiben. Nur der Einbau bleibt weiter eine große Hürde in Bezug auf die Kosten. Auf lange Sicht bewirkt das Gesetz wie immer es aussehen wird also eigentlich gar nichts.
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25.02.2026 10:35:35 |
Aus meiner Sicht hat das schon einen nicht unerheblichen Einfluss: Es gibt nämlich bei 50 % der Bewohner von Wohnraum in Deutschland eine Diskrepanz zwischen denen, die die Betriebskosten und demjenigen, der die Investitionen in eine neue Heizung zahlen muss. Wenn das ein und die selbe Person ist, kann man über die Wirtschaftlichkeit gehen. Sind das aber unterschiedliche, geht die Rechnung einfach nicht mehr auf. Solange wir so etwas wie "Wohnraummangel" haben und Mietpreisbremsen, Kappungsgrenzen,... diskutieren müssen, wird kein Mieter eine Wohnung nach dem Energieträger aussuchen (können). Der nimmt, was er bekommt. Vor allem solange nicht, wie der Energieträger im Mietspiegel für die ortsübliche Vergleichsmiete überhaupt keine Rolle spielt und davon gibt es leider genug.
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25.02.2026 11:38:57 |
Zitat von Hundefan88  [...]: Es gibt nämlich bei 50 % der Bewohner von Wohnraum in Deutschland eine Diskrepanz zwischen denen, die die Betriebskosten und demjenigen, der die Investitionen in eine neue Heizung zahlen muss. Wenn das ein und die selbe Person ist,[...] Dafür kann der Mieter den Vermieter an den Kosten der CO2-Bepreisung beteiligen. Da hat der Vermieter auf die Dauer schon ein Interesse an einer umweltfreundlicheren Heizung.
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25.02.2026 13:41:37 |
Das Eckpunktepapier gibts hier zum Download. http://www.cducsu.de/sites/default/files/2026-02/cdu-csu-spd_eckpunkte-gebaeudemodernisierungsgesetz.pdfDie Biotreppe betrifft nur Heizungen die ab Verabschiedung des Neuen GMG eingebaut werden. "Künftig können neben der Wärme- pumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“). Wird also eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten ausgetauscht, ist die neue Heizung zu einem aufwachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff (Bio-Treppe) zu betreiben. Ab 1.1.2029 muss dieser Anteil bei mindestens 10 Prozent liegen, den weiteren Anstieg bis 2040 legen wir in drei Schritten im Gesetz fest." |
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25.02.2026 13:51:38 |
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26.02.2026 10:36:33 |
Wird "Bio-Treppe" das Unwort des Jahres? >))
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