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Heizungsgesetz vor dem Aus – 65-Prozent-Regel fällt
Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 28.02.2026 14:08:28
1
3938377
Als Vermieter können dir die Kosten des Energieträger ja auch egal sein, die zahlt ja der Mieter. Und irgendwann wird es der Markt regeln.

Verfasser:
Sockenralf
Zeit: 28.02.2026 16:54:01
2
3938416
Ist halt wie mit E-Fuels oder HVO100.
Klingt erstmal toll, man darf halt nicht genauer hinschauen

Verfasser:
temperaturabfall
Zeit: 28.02.2026 17:25:44
0
3938422
Zitat von MichaelN2 Beitrag anzeigen
Als Vermieter können dir die Kosten des Energieträger ja auch egal sein, die zahlt ja der Mieter. Und irgendwann wird es der Markt regeln.


Naja, nicht 100% soweit ich das verstehe

https://mieterbund.de/aktuelles/meldungen/co2-kosten-wie-bekommen-sie-ihr-geld-zurueck/

"Ab dem Abrechnungsjahr 2023 sind die CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden aufzuteilen. Vermietende müssen ihren Anteil an diesen Kosten erstatten. Die meisten Mietenden beziehen ihre Wärme über Vermietende und erhalten einmal jährlich eine Abrechnung über die Heiz- und Warmwasserkosten. In dieser Abrechnung müssen Vermietende die dem Mieter zu erstattenden anteiligen CO2-Kosten angeben und gutschreiben."

Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 01.03.2026 16:02:22
0
3938672
Das sind keine hohen Beträge und das würde ich erstmal aussitzen, ob noch dafür jemand verklagt

Verfasser:
Mark1234
Zeit: 01.03.2026 17:27:54
0
3938691
Zitat von MichaelN2 Beitrag anzeigen
Als Vermieter können dir die Kosten des Energieträger ja auch egal sein, die zahlt ja der Mieter. Und irgendwann wird es der Markt regeln.


Das ist kurz gedacht.
Der Mieter schaut spätestens bei Neuvermietung genau auf die Kosten.
Hat man dann einen unatraktiv teuren Wärmeerzeuger eingebaut, dann schlägt sich das teilweise sehr erheblich auf die erzielbare Nettomiete nieder und damit ist der Vermieter ziemlich direkt mit in der Kostenfalle.

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